Rechtsprechung
BVerfG, 20.07.2007 - 1 BvR 3084/06 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Verletzung der Gewährleistung des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG) durch Mitwirkung des abgelehnten Richters an Entscheidung über Befangenheitsantrag - Anwendbarkeit der für das Strafverfahren geltenden Grundsätze (vgl BVerfGK 5, 269) auch im Zivilprozess
- Wolters Kluwer
Mitwirkung abgelehnter Richter bei der Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch im Zivilverfahren; Inhalt der grundrechtsgleichen Gewährleistung des Rechts auf den gesetzlichen Richter; Entziehung des gesetzlichen Richters durch die Rechtsprechung
- Judicialis
GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 101 Abs. 1 S. 2; ZPO § 44 § 45 Abs. 1
Verletzung des gesetzlichen Richters durch Entscheidung des abgelehnten Richters über ein Befangenheitsgesuch - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Düsseldorf, 30.10.2006 - 4 UF 68/06
- OLG Düsseldorf, 09.11.2006 - 4 UF 68/06
- BVerfG, 20.07.2007 - 1 BvR 3084/06
Papierfundstellen
- BVerfGK 11, 434
- NJW-RR 2008, 72
- FamRZ 2007, 1953
Wird zitiert von ... (89) Neu Zitiert selbst (14)
- BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 625/01
Rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter (gesetzliche Zuständigkeitsordnung; …
Auszug aus BVerfG, 20.07.2007 - 1 BvR 3084/06
Die materiellen Anforderungen der Verfassungsgarantie verpflichten den Gesetzgeber dazu, Regelungen vorzusehen, die es ermöglichen, einen Richter, der im Einzelfall nicht die Gewähr der Unparteilichkeit bietet, von der Ausübung seines Amts auszuschließen (BVerfGK 5, 269 ).Andererseits soll aus Gründen der Vereinfachung und Beschleunigung des Verfahrens der abgelehnte Richter in den klaren Fällen eines unzulässigen oder missbräuchlich angebrachten Ablehnungsgesuchs an der weiteren Mitwirkung nicht gehindert sein und ein aufwendiges und zeitraubendes Ablehnungsverfahren verhindert werden (vgl. BVerfGK 5, 269 ).
Für das Strafprozessrecht hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass bei strenger Beachtung der Voraussetzungen des gänzlich untauglichen oder rechtsmissbräuchlichen Ablehnungsgesuchs eine Selbstentscheidung mit der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht in Konflikt gerate, weil die Prüfung keine Beurteilung des eigenen Verhaltens des abgelehnten Richters voraussetze und deshalb keine Entscheidung in eigener Sache sei (vgl. BVerfGK 5, 269 ).
Es hat indes klargestellt, dass ein vereinfachtes Ablehnungsverfahren nur echte Formalentscheidungen ermöglichen oder offensichtlichen Missbrauch des Ablehnungsrechts verhindern solle, was eine enge Auslegung der Voraussetzungen gebiete (BVerfGK 5, 269 ).
Überschreite das Gericht bei der Anwendung dieses Prüfungsmaßstabs die ihm gezogenen Grenzen, könne dies seinerseits die Besorgnis der Befangenheit begründen (vgl. BVerfGK 5, 269 ).
Ob die Entscheidung eines Gerichts auf Willkür, also auf einem Fall grober Missachtung oder grober Fehlanwendung des Gesetzesrechts (vgl. BVerfGE 29, 45 ; 82, 159 ; 87, 282 ) beruht oder ob sie darauf hindeutet, dass ein Gericht Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennt, kann nur anhand der besonderen Umstände des Einzelfalls beurteilt werden (BVerfGK 5, 269 ).
Überschreitet das Gericht bei dieser Prüfung die ihm gezogenen Grenzen, so kann dies seinerseits die Besorgnis der Befangenheit begründen (vgl. BVerfGK 5, 269 ).
- BVerfG, 10.07.1990 - 1 BvR 984/87
Amtszeit eines Verfassungsrichters
Auszug aus BVerfG, 20.07.2007 - 1 BvR 3084/06
Ziel der Verfassungsgarantie ist es, der Gefahr einer möglichen Einflussnahme auf den Inhalt einer gerichtlichen Entscheidung vorzubeugen, die durch eine auf den Einzelfall bezogene Auswahl der zur Entscheidung berufenen Richter eröffnet sein könnte (vgl. BVerfGE 17, 294 ; 48, 246 ; 82, 286 ; 95, 322 ).Die Verfassungsnorm garantiert, dass der Rechtsuchende im Einzelfall vor einem Richter steht, der unabhängig und unparteilich ist und der die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrensbeteiligten bietet (vgl. BVerfGE 10, 200 ; 21, 139 ; 30, 149 ; 40, 268 ; 82, 286 ; 89, 28 ).
Eine "Entziehung" des gesetzlichen Richters durch die Rechtsprechung, der die Anwendung der Zuständigkeitsregeln und die Handhabung des Ablehnungsrechts im Einzelfall obliegt, kann nicht in jeder fehlerhaften Rechtsanwendung gesehen werden; andernfalls müsste jede fehlerhafte Handhabung des einfachen Rechts zugleich als Verfassungsverstoß angesehen werden (vgl. BVerfGE 82, 286 ).
Die Grenzen zum Verfassungsverstoß sind aber jedenfalls dann überschritten, wenn die Auslegung einer Zuständigkeitsnorm oder ihre Handhabung im Einzelfall willkürlich oder offensichtlich unhaltbar ist oder wenn die richterliche Entscheidung Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennt (vgl. BVerfGE 82, 286 ).
- BVerfG, 08.04.1997 - 1 PBvU 1/95
Spruchgruppen
Auszug aus BVerfG, 20.07.2007 - 1 BvR 3084/06
Ziel der Verfassungsgarantie ist es, der Gefahr einer möglichen Einflussnahme auf den Inhalt einer gerichtlichen Entscheidung vorzubeugen, die durch eine auf den Einzelfall bezogene Auswahl der zur Entscheidung berufenen Richter eröffnet sein könnte (vgl. BVerfGE 17, 294 ; 48, 246 ; 82, 286 ; 95, 322 ).Damit sollen die Unabhängigkeit der Rechtsprechung gewahrt und das Vertrauen der Rechtsuchenden und der Öffentlichkeit in die Unparteilichkeit und Sachlichkeit der Gerichte gesichert werden (vgl. BVerfGE 95, 322 ).
- BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85
Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren
Auszug aus BVerfG, 20.07.2007 - 1 BvR 3084/06
Die Festsetzung des Gegenstandswerts der anwaltlichen Tätigkeit für die Verfassungsbeschwerde folgt aus § 37 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG (vgl. BVerfGE 79, 365 ). - BVerfG, 26.01.1971 - 2 BvR 443/69
Begriff des "mitwirkenden" Richters
Auszug aus BVerfG, 20.07.2007 - 1 BvR 3084/06
Die Verfassungsnorm garantiert, dass der Rechtsuchende im Einzelfall vor einem Richter steht, der unabhängig und unparteilich ist und der die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrensbeteiligten bietet (vgl. BVerfGE 10, 200 ; 21, 139 ; 30, 149 ; 40, 268 ; 82, 286 ; 89, 28 ). - BVerfG, 08.06.1993 - 1 BvR 878/90
Rechtliches Gehör im Zusammenhang mit der Selbstablehnung eines Richters
Auszug aus BVerfG, 20.07.2007 - 1 BvR 3084/06
Die Verfassungsnorm garantiert, dass der Rechtsuchende im Einzelfall vor einem Richter steht, der unabhängig und unparteilich ist und der die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrensbeteiligten bietet (vgl. BVerfGE 10, 200 ; 21, 139 ; 30, 149 ; 40, 268 ; 82, 286 ; 89, 28 ). - BVerfG, 30.06.1970 - 2 BvR 48/70
Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter
Auszug aus BVerfG, 20.07.2007 - 1 BvR 3084/06
Ob die Entscheidung eines Gerichts auf Willkür, also auf einem Fall grober Missachtung oder grober Fehlanwendung des Gesetzesrechts (vgl. BVerfGE 29, 45 ; 82, 159 ; 87, 282 ) beruht oder ob sie darauf hindeutet, dass ein Gericht Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennt, kann nur anhand der besonderen Umstände des Einzelfalls beurteilt werden (BVerfGK 5, 269 ). - BVerfG, 09.05.1978 - 2 BvR 952/75
Mitwirkung ehernamtlicher Richter am BSG bei Enrtscheidungen über …
Auszug aus BVerfG, 20.07.2007 - 1 BvR 3084/06
Ziel der Verfassungsgarantie ist es, der Gefahr einer möglichen Einflussnahme auf den Inhalt einer gerichtlichen Entscheidung vorzubeugen, die durch eine auf den Einzelfall bezogene Auswahl der zur Entscheidung berufenen Richter eröffnet sein könnte (vgl. BVerfGE 17, 294 ; 48, 246 ; 82, 286 ; 95, 322 ). - BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 137/92
Vorlagepflicht
Auszug aus BVerfG, 20.07.2007 - 1 BvR 3084/06
Ob die Entscheidung eines Gerichts auf Willkür, also auf einem Fall grober Missachtung oder grober Fehlanwendung des Gesetzesrechts (vgl. BVerfGE 29, 45 ; 82, 159 ; 87, 282 ) beruht oder ob sie darauf hindeutet, dass ein Gericht Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennt, kann nur anhand der besonderen Umstände des Einzelfalls beurteilt werden (BVerfGK 5, 269 ). - BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64
Freiwillige Gerichtsbarkeit
Auszug aus BVerfG, 20.07.2007 - 1 BvR 3084/06
Die Verfassungsnorm garantiert, dass der Rechtsuchende im Einzelfall vor einem Richter steht, der unabhängig und unparteilich ist und der die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrensbeteiligten bietet (vgl. BVerfGE 10, 200 ; 21, 139 ; 30, 149 ; 40, 268 ; 82, 286 ; 89, 28 ). - BVerfG, 28.10.1975 - 2 BvR 258/75
Vorbefaßter Richter
- BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88
Absatzfonds
- BVerfG, 24.03.1964 - 2 BvR 42/63
Geschäftsverteilungsplan
- BVerfG, 17.11.1959 - 1 BvR 88/56
Friedensrichter Baden-Württemberg
- BGH, 12.10.2011 - V ZR 8/10
Richterablehnung: Entscheidung über Ablehnungsgesuch durch das Gericht selbst; …
Diese Bezeichnung sei auch unter Berücksichtigung des Gebots, dass "Ablehnungsgesuche vollständig zu erfassen und gegebenenfalls wohlwollend auszulegen (BVerfG, NJW 2007, 3771, 3773; NJW-RR 2008, 72, 74)" seien, nicht als eine zulässige Ablehnung einzelner Richter zu interpretieren.Vor diesem verfassungsrechtlichen Hintergrund kommt die Annahme einer solchen Besorgnis in Betracht, wenn die Auslegung des Gesetzes oder dessen Handhabung im Einzelfall willkürlich oder offensichtlich unhaltbar ist oder wenn die richterliche Entscheidung Bedeutung und Tragweite dieser Verfassungsgarantie in grundlegender Weise verkennt (…vgl. auch BVerfG, NJW 2005, 3410, 3411aaO; NJW-RR 2008, 72, 74; jeweils mwN).
Dem das erste Ablehnungsgesuch als unzulässig zurückweisenden Senatsbeschluss liegt die zutreffende Rechtsauffassung zugrunde, dass die abgelehnten Richter auch im Zivilprozess in bestimmten Fallgruppen ausnahmsweise über unzulässige Ablehnungsgesuche selbst entscheiden dürfen, dass hierzu nicht nur rechtsmissbräuchliche Gesuche zählen, sondern auch solche, mit denen ein Spruchkörper als solcher abgelehnt wird (BVerfG, NJW 2007, 3771, 3772), und dass bei der Frage, ob Letzteres der Fall ist, das Gesuch vollständig zu erfassen und gegebenenfalls wohlwollend auszulegen ist (…BVerfG, aaO, S. 3773; vgl. auch BVerfG, NJW-RR 2008, 72, 74).
- BVerfG, 11.03.2013 - 1 BvR 2853/11
Grenzen der Teilnahme des abgelehnten Richters an Entscheidung über …
Durch diese Zuständigkeitsregelung wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die Annahme nahe liegt, es werde an der inneren Unbefangenheit und Unparteilichkeit eines Richters fehlen, wenn er über die vorgetragenen Gründe für seine angebliche Befangenheit selbst entscheiden muss (vgl. BVerfGK 7, 325 für den Strafprozess; BVerfGK 11, 434 für den Zivilprozess und BVerfGK 13, 72 für den Verwaltungsprozess).Im Verwaltungs- und Zivilprozessrecht gilt ebenso wie im Strafprozessrecht, dass bei strenger Beachtung der Voraussetzungen des gänzlich untauglichen oder rechtsmissbräuchlichen Ablehnungsgesuchs eine Entscheidung des abgelehnten Richters selbst mit der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht in Konflikt gerät, weil die Prüfung keine Beurteilung des eigenen Verhaltens des abgelehnten Richters voraussetzt und deshalb keine Entscheidung in eigener Sache ist (vgl. BVerfGK 5, 269 ; 11, 434 ; 13, 72 ).
Ein vereinfachtes Ablehnungsverfahren soll indes nur echte Formalentscheidungen ermöglichen oder einen offensichtlichen Missbrauch des Ablehnungsrechts verhindern, was eine enge Auslegung der Voraussetzungen gebietet (vgl. BVerfGK 5, 269 ; 11, 434 ; 13, 72 ).
Über eine bloß formale Prüfung hinaus darf sich der abgelehnte Richter nicht durch Mitwirkung an einer näheren inhaltlichen Prüfung der Ablehnungsgründe zum Richter in eigener Sache machen (vgl. BVerfGK 7, 325 ; 11, 434 ; 13, 72 ).
Überschreitet das Gericht bei dieser Prüfung die ihm gezogenen Grenzen, so kann dies seinerseits die Besorgnis der Befangenheit begründen (vgl. BVerfGK 5, 269 ; 11, 434 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. Juli 2007 - 1 BvR 2228/06 -, NJW 2007, S. 3771 ).
- BVerfG, 18.12.2007 - 1 BvR 1273/07
Verletzung des gesetzlichen Richters durch Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch
Durch diese Zuständigkeitsregelung wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die Annahme nahe liegt, es werde an der inneren Unbefangenheit und Unparteilichkeit eines Richters fehlen, wenn er über die vorgetragenen Gründe für seine angebliche Befangenheit selbst entscheiden muss (vgl. BVerfGK 7, 325 für den Strafprozess; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. Juli 2007 - 1 BvR 3084/06 -, Umdruck S. 10, für den Zivilprozess).d) aa) In Rechtsprechung und Literatur ist allerdings auch für den Bereich des Verwaltungsprozesses (vgl. zum Zivilprozess BVerfG, Beschluss vom 20. Juli 2007, a.a.O.) anerkannt, dass der abgelehnte Richter ein Ablehnungsgesuch selbst ablehnen kann, ohne dass es der Durchführung des Verfahrens nach § 54 Abs. 1 VwGO in Verbindung mit §§ 44 f. ZPO bedarf, wenn das Gesuch als rechtsmissbräuchlich zu qualifizieren ist, etwa wenn pauschal alle Richter eines Gerichts abgelehnt werden, das Gesuch nur mit solchen Umständen begründet wird, die eine Befangenheit unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtfertigen können, oder wenn gegen den Richter unqualifizierbare Angriffe wegen seiner angeblich rechtsstaatswidrigen Rechtsfindung erhoben werden (vgl. BVerwGE 50, 36 ; BVerwG…, Beschluss vom 7. Oktober 1987 - 9 CB 20.87 -, NJW 1988, S. 722 f.; BVerwG, Beschluss vom 28. September 1982 - 2 CB 35.80 -, Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 30;… Kopp/Schenke, a.a.O., § 54 Rn. 16;… Meissner, a.a.O., § 54 Rn. 61).
Andererseits soll aus Gründen der Vereinfachung und Beschleunigung des Verfahrens der abgelehnte Richter in den klaren Fällen eines unzulässigen oder missbräuchlich angebrachten Ablehnungsgesuchs an der weiteren Mitwirkung nicht gehindert sein und ein aufwendiges und zeitraubendes Ablehnungsverfahren verhindert werden (vgl. BVerfGK 5, 269 ; 7, 325 ; BVerfG, Beschluss vom 20. Juli 2007, a.a.O., S. 10 f.).
cc) Im Verwaltungs- und Zivilprozessrecht gilt ebenso wie im Strafprozessrecht, dass bei strenger Beachtung der Voraussetzungen des gänzlich untauglichen oder rechtsmissbräuchlichen Ablehnungsgesuchs eine Entscheidung des abgelehnten Richters selbst mit der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht in Konflikt gerät, weil die Prüfung keine Beurteilung des eigenen Verhaltens des abgelehnten Richters voraussetzt und deshalb keine Entscheidung in eigener Sache ist (vgl. BVerfGK 5, 269 ; BVerfG, Beschluss vom 20. Juli 2007, a.a.O., S. 11).
Ein vereinfachtes Ablehnungsverfahren soll indes nur echte Formalentscheidungen ermöglichen oder einen offensichtlichen Missbrauch des Ablehnungsrechts verhindern, was eine enge Auslegung der Voraussetzungen gebietet (vgl. BVerfGK 5, 269 ; BVerfG, Beschluss vom 20. Juli 2007, a.a.O., S. 11).
Über eine bloß formale Prüfung hinaus darf sich der abgelehnte Richter nicht durch Mitwirkung an einer näheren inhaltlichen Prüfung der Ablehnungsgründe zum Richter in eigener Sache machen (vgl. BVerfGK 7, 325 ; BVerfG, Beschluss vom 20. Juli 2007, a.a.O., S. 11 f.).
- BVerfG, 15.06.2015 - 1 BvR 1288/14
Verletzung der Gewährleistung des gesetzlichen Richters durch Mitwirkung des …
Durch die Zuständigkeitsregelung wird dem Umstand Rechnung getragen, dass es nach der Natur der Sache an der völligen inneren Unbefangenheit und Unparteilichkeit eines Richters fehlen wird, wenn er über die vorgetragenen Gründe für seine angebliche Befangenheit selbst entscheiden müsste (BVerfGK 11, 434 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. Juli 2007 - 1 BvR 2228/06 -, NJW 2007, S. 3771 ).Da die Voraussetzungen für eine Selbstentscheidung des abgelehnten Richters über den ihn betreffenden Befangenheitsantrag verfassungsrechtlich durch Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG vorgegeben sind, ist für eine abweichende Beurteilung im Zivilprozessrecht kein Raum (vgl. ebenso BVerfGK 11, 434 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. Juli 2007 - 1 BvR 2228/06 -, NJW 2007, S. 3771 ).
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 11.02.2020 - VerfGH 32/19
Verfassungsbeschwerde gegen die Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs
Diese - gesetzlich nicht geregelte - Ausnahme von § 45 Abs. 2 Satz 1 ZPO gerät bei strenger Prüfung mit der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht in Konflikt, soweit die Prüfung der Rechtsmissbräuchlichkeit keine Beurteilung des eigenen Verhaltens des abgelehnten Richters voraussetzt und deshalb keine echte Entscheidung in eigener Sache ist (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 20. Juli 2007 - 1 BvR 3084/06 -, NJW-RR 2008, 72 = juris, Rn. 19 f., …und vom 14. November 2007 - 2 BvR 1849/07 -, NJW-RR 2008, 512 = juris, Rn. 23).Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 20. Juli 2007 - 1 BvR 3084/06 - (NJW-RR 2008, 72) ausgeführt, dass der in dem vorangegangenen Beschluss vom 2. Juni 2005 - 2 BvR 625/01 - (NJW 2005, 3410) für das Strafprozessrecht aufgestellte Grundsatz, eine Regelung über die Mitwirkung des abgelehnten Richters an der Verwerfung des Ablehnungsgesuchs als unzulässig sei bei strenger Prüfung ihrer Voraussetzungen verfassungsrechtlich unbedenklich, für den Zivilprozess entsprechend heranzuziehen sei.
Da die Voraussetzungen für eine Selbstentscheidung des abgelehnten Richters über das gegen ihn gerichtete Ablehnungsgesuch verfassungsrechtlich durch Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG vorgegeben seien, sei für eine abweichende Beurteilung im Zivilprozessrecht kein Raum (BVerfG, Beschluss vom 20. Juli 2007 - 1 BvR 3084/06 -, NJW-RR 2008, 72 = juris, Rn. 19 f.).
- OLG München, 22.06.2017 - 33 WF 238/17
Ablehnung eines Ablehnungsgesuchs wegen Verschleppungsabsicht als …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NJW-RR 2008, 72 ff) dienen die Vorschriften über die Ausschließung und Ablehnung von Richtern dem durch Art. 101 I 2 GG verbürgten Ziel, auch im Einzelfall die Neutralität und Distanz der zur Entscheidung berufenen Richter zu sichern.Im Verwaltungs- und Zivilprozessrecht gilt ebenso wie im Strafprozessrecht, dass bei strenger Beachtung der Voraussetzungen des gänzlich untauglichen oder rechtsmissbräuchlichen Ablehnungsgesuchs eine Entscheidung des abgelehnten Richters selbst mit der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht in Konflikt gerät, weil die Prüfung keine Beurteilung des eigenen Verhaltens des abgelehnten Richters voraussetzt und deshalb keine Entscheidung in eigener Sache ist (vgl. BVerfGK 5, 269 ; 11, 434 ; 13, 72 ).
- BVerfG, 05.05.2021 - 1 BvR 526/19
Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung eines Befangenheitsantrags wegen …
Andernfalls hätte es ein die Grenzen der Verwerfung eines Befangenheitsgesuchs verkennendes Gericht in der Hand, durch eine gleichzeitig mit der Verwerfung eines Befangenheitsantrags getroffene, nicht anfechtbare Sachentscheidung vollendete Tatsachen zu schaffen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. Juli 2007 - 1 BvR 3084/06 -, Rn. 28). - BGH, 05.12.2023 - XI ZA 1/23
Verwerfung der Ablehnungsgesuche gegen die Richter als unzulässig wegen …
Ein anderes Ergebnis ergibt sich auch dann nicht, wenn das Ablehnungsgesuch dahingehend ausgelegt wird (vgl. dazu BVerfG, NJW 2007, 3771, 3773; NJW-RR 2008, 72, 74), dass diejenigen Richter abgelehnt werden, die an der dem Ablehnungsgesuch vorausgegangenen Gerichtsentscheidung - hier dem Senatsbeschluss vom 12. September 2023 - mitgewirkt haben. - BAG, 17.03.2016 - 6 AZN 1087/15
Selbstentscheidung über Befangenheitsgesuch
Aufgrund der Ausstrahlungswirkung der Verfassungsgarantie des gesetzlichen Richters muss das Revisionsgericht in dieser Konstellation die im Ablehnungsverfahren vor dem Berufungsgericht erfolgten Verfassungsverstöße im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren beheben und die in fehlerhafter Besetzung ergangene Entscheidung aufheben (vgl. BVerfG 24. Februar 2006 - 2 BvR 836/04 - Rn. 60 ff., BVerfGK 7, 325; 20. Juli 2007 - 1 BvR 3084/06 - Rn. 28, BVerfGK 11, 434; 18. Dezember 2007 - 1 BvR 1273/07 - Rn. 11, BVerfGK 13, 72; vgl. für das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren nach dem SGG: BSG in st. Rspr. seit 2. November 2007 - B 1 KR 72/07 B - Rn. 4 ff.; zuletzt 22. Juni 2015 - B 9 SB 72/14 B - Rn. 8; für das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren nach der FGO BFH 10. März 2015 - V B 108/14 - Rn. 6; für das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren nach dem ArbGG bisher offengelassen, vgl. zuletzt BAG 11. Oktober 2010 - 9 AZN 418/10 - Rn. 23) .Überschreitet das Gericht bei Anwendung dieses Prüfungsmaßstabs die ihm gezogenen Grenzen, kann dies seinerseits die Besorgnis der Befangenheit begründen (BVerfG für den Zivilprozess in st. Rspr. seit 20. Juli 2007 - 1 BvR 3084/06 - Rn. 19 f., BVerfGK 11, 434; vgl. auch 18. Dezember 2007 - 1 BvR 1273/07 - Rn. 21, BVerfGK 13, 72; 15. Juni 2015 - 1 BvR 1288/14 - Rn. 16 ff.) .
- BVerwG, 14.11.2012 - 2 KSt 1.11
Besorgnis der Befangenheit; Befangenheitsgesuch; Zuständigkeit; Spruchkörper; …
Das gilt selbst für irrige Ansichten, solange sie nicht willkürlich oder offensichtlich unhaltbar sind und damit Anhaltspunkte dafür bieten, dass der Abgelehnte Argumenten nicht mehr zugänglich und damit nicht mehr unvoreingenommen ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 20. Juli 2007 - 1 BvR 3084/06 - NJW-RR 2008, 72; BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2011 - V ZR 8/10 - NJW-RR 2012, 61, jeweils m.w.N.). - VerfG Brandenburg, 15.09.2017 - VfGBbg 43/16
Zu den Voraussetzungen einer Selbstentscheidung des abgelehnten Richters im …
- BGH, 28.04.2011 - V ZR 8/10
Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Anhörungsrüge bzgl. des Antrags auf …
- BVerfG, 05.12.2023 - 1 BvR 2221/22
Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend die Entscheidung eines …
- VerfG Brandenburg, 16.03.2018 - VfGBbg 80/17
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Beschlüsse im sozialgerichtlichen …
- VerfG Brandenburg, 16.02.2018 - VfGBbg 75/17
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Beschlüsse im sozialgerichtlichen …
- VerfG Brandenburg, 16.02.2018 - VfGBbg 116/17
Zu den Voraussetzungen einer Selbstentscheidung des abgelehnten Richters im …
- BVerfG, 28.04.2011 - 1 BvR 2411/10
Verletzung der Gewährleistung des gesetzlichen Richters durch Mitwirkung eines …
- OLG Jena, 04.04.2017 - 6 W 104/17
Richterablehnung: Entscheidung durch den abgelehnten Richter bei …
- BVerwG, 12.12.2016 - 5 C 10.15
Ablehnungsgesuch; Abtrennung; Altfälle; Angemessenheit der Verfahrensdauer; …
- BVerfG, 20.08.2020 - 1 BvR 793/19
Ablehnung von Anträgen auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und auf Beiordnung …
- OLG Naumburg, 26.07.2013 - 10 W 35/13
Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit: Voraussetzungen für …
- OLG Köln, 30.12.2008 - 2 W 127/08
Ablehnung wegen der Besorgnis der Befangenheit; Konfliktvertretung
- BGH, 14.10.2021 - LwZB 2/20
Rechtsschutzbedürfnis bei gleichzeiter Stellung von Anhörungsrüge und …
- BAG, 31.07.2018 - 3 AZN 320/18
Absoluter Revisionsgrund - vorschriftswidrige Besetzung
- BSG, 13.02.2012 - B 6 KA 4/11 C
- OLG Frankfurt, 08.02.2012 - 1 W 5/11
Befugnis des Zivilbeschwerdegerichts zur Entscheidung über die Begründetheit …
- LAG Köln, 27.02.2019 - 3 Sa 777/16
Unzulässige Richterablehnung, Wiederholende Richterablehnung, Rechtsmissbrauch
- BGH, 08.01.2015 - V ZB 184/14
Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs der Richter wegen Besorgnis der Befangenheit …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 29.11.2022 - VerfGH 69/21
Verfassungsbeschwerde gegen die Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs und gegen ein …
- VerfG Brandenburg, 18.05.2018 - VfGBbg 84/17
Entscheidung über Ablehnungsgesuch im sozialgerichtlichen …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 29.08.2011 - L 6 AS 150/11
Ein wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnender Richter darf vor Erledigung …
- VerfG Brandenburg, 16.03.2018 - VfGBbg 55/17
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Beschlüsse im sozialgerichtlichen …
- VerfG Brandenburg, 16.03.2018 - VfGBbg 54/17
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Beschlüsse im sozialgerichtlichen …
- BAG, 20.04.2016 - 7 ABN 55/15
Wirksamkeit der Wahl eines Gemeinschaftsbetriebsrates
- VerfGH Sachsen, 04.11.2010 - 83-IV-10
- VerfGH Sachsen, 06.09.2019 - 25-IV-19
- OLG Hamburg, 10.06.2013 - 7 W 46/13
Richterablehnung: Offenbar grundloses Ablehnungsgesuch
- BSG, 07.12.2017 - B 5 R 208/17 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - …
- OVG Berlin-Brandenburg, 16.11.2023 - 4 S 37.23
Konkurrentenstreit - Beförderung - Vorsitzender Richter am Kammergericht - …
- LSG Bayern, 20.05.2022 - L 2 SF 103/22
Sozialgerichtsverfahren: Unzulässigkeit eines Befangenheitsantrages nach …
- OLG Karlsruhe, 21.01.2010 - 4 W 89/09
- OLG Köln, 24.05.2018 - 17 U 3/17
Verfahren des Gerichts bei nur der Verschleppung dienenden oder als taktisches …
- BGH, 24.08.2015 - NotZ(Brfg) 6/14
Entscheid eines abgelehnten Richters über ein "gänzlich untaugliches oder …
- BGH, 13.06.2018 - IV ZA 5/18
Zulässigkeit eines Ablehnungsgesuchs gegen einen Richter; Begründetheit einer …
- BSG, 02.07.2019 - B 2 U 19/19 B
Verletztenrente aufgrund eines anerkannten Arbeitsunfalls
- BGH, 06.06.2016 - V ZA 35/15
Richterablehnung: Zulässigkeit der Ablehnung des gesamten Spruchkörpers; …
- LSG Bayern, 09.07.2019 - L 20 SF 12/19
Sozialgerichtsverfahren: Zur Zulässigkeit einer Entscheidung des abgelehnten …
- BFH, 05.04.2017 - III B 122/16
Selbstentscheidung des abgelehnten Richters
- LSG Bayern, 25.10.2016 - L 15 SF 281/16
Erfolgloser Befangenheitsantrag wegen offensichtlicher Unzulässigkeit
- BFH, 13.11.2008 - XI B 20/08
Richterablehnung - Besorgnis der Befangenheit - Entscheidung bei mehreren …
- BVerwG, 06.11.2017 - 8 PKH 3.17
Besorgnis der Befangenheit; Zustellung des Urteils; Unterschriften der Richter
- OLG Hamm, 03.06.2015 - 32 W 12/15
Rechtsmissbräuchlichkeit eines Befangenheitsgesuchs
- BGH, 29.04.2014 - VI ZR 243/10
Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit
- BFH, 08.01.2010 - V B 99/09
Vertragung der mündlichen Verhandlung - Glaubhaftmachung erheblicher Gründe bei …
- BSG, 22.06.2015 - B 9 SB 72/14 B
Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - Klärungsbedürftigkeit - …
- VerfGH Sachsen, 02.12.2021 - 56-IV-21
Erheben einer Verfassungsbeschwerde erst nach Erschöpfung des Rechtsweges; …
- ArbG Gera, 18.05.2021 - 7 Ca 271/19
Unzulässiger Befangenheitsantrag
- ArbG Gera, 05.05.2021 - 7 Ca 271/19
Unzulässiger Befangenheitsantrag
- BVerwG, 11.09.2017 - 1 A 7.17
Antrag auf Ablehnung des Vorsitzenden Richters am Bundesverwaltungsgericht …
- LG Stuttgart, 26.10.2020 - 3 O 253/20
Verspäteter Befangenheitsantrag wegen Verhalten in früherem Verfahren
- VerfG Brandenburg, 20.07.2018 - VfGBbg 110/17
Entscheidung über Ablehnungsgesuch im sozialgerichtlichen …
- VerfG Brandenburg, 15.06.2018 - VfGBbg 64/17
Stattgabe; gesetzlicher Richter; Ablehnungsgesuch; Entscheidung durch abgelehnten …
- VGH Bayern, 29.09.2014 - 22 CS 14.1834
Ablehnung von Richtern im Rahmen eines Anhörungsrügeverfahrens
- VerfG Brandenburg, 21.09.2018 - VfGBbg 90/17
Entscheidung über Ablehnungsgesuch im sozialgerichtlichen …
- BVerwG, 21.08.2017 - 8 PKH 1.17
Unredlicher Erwerb; Entschädigungshöhe; Aufklärungspflicht, rechtliches Gehör
- VerfG Brandenburg, 18.05.2018 - VfGBbg 103/17
Stattgabe; gesetzlicher Richter; Ablehnungsgesuch; Entscheidung durch abgelehnten …
- VerfG Brandenburg, 20.04.2018 - VfGBbg 62/17
Stattgabe; gesetzlicher Richter; Ablehnungsgesuch; Entscheidung durch abgelehnten …
- OVG Berlin-Brandenburg, 26.09.2008 - 9 N 100.08
Berufungszulassung: Ablehnung eines Befangenheitsantrages als Berufungsgrund
- BSG, 08.08.2018 - B 1 KR 12/18 C
Sozialgerichtliches Verfahren - Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der …
- BFH, 08.10.2010 - II B 18/10
Zurückweisung eines Befangenheitsantrags - Keine verfassungsmäßige Garantie eines …
- BFH, 19.11.2008 - XI B 20/08
Richterablehnung - Besorgnis der Befangenheit - fehlerhafte Entscheidung des …
- LSG Bayern, 11.05.2015 - L 15 SF 383/13
Selbstentscheidung des abgelehnten Richters über einen unzulässigen oder …
- BGH, 09.02.2012 - VII ZA 15/11
Zulässigkeit eines Ablehnungsgesuchs gegen einen Richter wegen lediglich …
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 25.10.2017 - LVG 3/17
5%-Sperrklausel, Frauenquote für Listenplätze
- VerfG Brandenburg, 16.09.2011 - VfGBbg 60/10
Entziehung des gesetzlichen Richters
- BGH, 20.08.2019 - V ZB 69/19
Mitwirkung der abgelehnten Richter bei eindeutig unzulässigen oder …
- BVerwG, 07.11.2017 - 1 A 8.17
Voraussetzungen der Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit; …
- BGH, 03.02.2011 - IX ZR 111/10
Möglichkeit einer Selbstentscheidung des abgelehnten Richters auch in …
- LSG Sachsen-Anhalt, 06.10.2016 - L 6 U 76/14
Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit eines offensichtlich präkludiertes …
- BVerwG, 12.09.2012 - 2 AV 11.12
Anforderungen an die Verbindung und Begründetheit von zwei Anträgen auf …
- OVG Thüringen, 16.07.2019 - 3 KO 35/15
(Keine) Besorgnis der Befangenheit wegen Verfahrensverzögerungen
- OLG Brandenburg, 17.01.2011 - 1 W 25/10
Begründetheit des Befangenheitsantrags wegen Ablehnung des Richters zur …
- OLG Stuttgart, 27.06.2022 - 6 U 224/20
Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch unter Beteiligung des abgelehnten Richters
- OLG Brandenburg, 20.10.2017 - 13 WF 192/17
Richterablehnung: Rechtsmissbräuchlichkeit eines Ablehnungsgesuchs
- OLG Saarbrücken, 27.02.2023 - 5 W 15/23
Rechtsmissbräuchlichkeit eines Ablehnungsgesuchs
- OLG Oldenburg, 05.10.2021 - 3 W 43/21
Sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs; Strenge …
- BSG, 02.05.2012 - B 1 KR 106/11 B
- OLG Hamm, 27.04.2012 - 32 W 7/12
Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit; Anforderungen an die …
- LSG Baden-Württemberg, 27.06.2017 - L 6 SB 2334/16