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   BGH, 22.04.2009 - IV ZR 328/07   

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https://dejure.org/2009,2253
BGH, 22.04.2009 - IV ZR 328/07 (https://dejure.org/2009,2253)
BGH, Entscheidung vom 22.04.2009 - IV ZR 328/07 (https://dejure.org/2009,2253)
BGH, Entscheidung vom 22. April 2009 - IV ZR 328/07 (https://dejure.org/2009,2253)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Versicherten auf ergänzende Invaliditätsleistungen aus einer Unfallversicherung; Voraussetzungen der Neubemessung einer Invalidität

  • Judicialis

    AUB 94 § 11 Abs. 4; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AUB 94 § 11 II; AUB 94 § IV
    Noch nicht in die gerichtliche Invaliditätserstbemessung eingeflossene Gesundheitsveränderungen sind im Rahmen der Neubemessung zu berücksichtigen

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AUB 94 § 11 Abs. 4; GG Art. 103 Abs. 1
    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Invalidität in der privaten Unfallversicherung

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unfallversicherung - Gesundheitszustand: Wann können Änderungen im Prozess noch geltend gemacht werden?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1112
  • MDR 2009, 802
  • NZV 2009, 445
  • VersR 2009, 920
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 27.05.1982 - III ZR 201/80

    Wiederholung der Beweisaufnahme durch das Berufungsgericht

    Auszug aus BGH, 22.04.2009 - IV ZR 328/07
    Rechtlich ist ein solches Privatgutachten auch dann, wenn die Partei lediglich darauf Bezug nimmt, ohne den Inhalt mit eigenen Worten zu wiederholen, als besonders substantiierter, urkundlich belegter Parteivortrag einzuordnen (BGHZ 98, 32, 40; BGH, Urteile vom 10. Dezember 1991 - VI ZR 234/90 - VersR 1992, 722 unter II 2 m.w.N.; vom 27. Mai 1982 - III ZR 201/80 - NJW 1982, 2874, 2875 unter I 1 a und b, cc m.w.N.).
  • BGH, 26.04.2001 - III ZR 102/00

    Haftung der Gemeinde bei aus der Kanalisation austretendem Oberflächenwasser

    Auszug aus BGH, 22.04.2009 - IV ZR 328/07
    Ein solcher Hinweis erfüllt seinen Zweck nur dann, wenn der Partei anschließend die Möglichkeit eröffnet wird, ihren Sachvortrag unter Berücksichtigung des Hinweises zu ergänzen (BGH, Urteil vom 26. April 2001 - III ZR 102/00 -VersR 2002, 444 unter II 2 b m.w.N.).
  • BVerfG, 12.06.2003 - 1 BvR 2285/02

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Zurückweisung von Beklagtenvorbringen als

    Auszug aus BGH, 22.04.2009 - IV ZR 328/07
    Dieses Recht ist verletzt, wenn ein Gericht ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt oder auf rechtliche Gesichtspunkte abstellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (BVerfG NJW 2003, 2524).
  • BGH, 10.12.1991 - VI ZR 234/90

    Aufklärungspflicht des Gerichts beim Sachverständigenbeweis trotz verspäteter

    Auszug aus BGH, 22.04.2009 - IV ZR 328/07
    Rechtlich ist ein solches Privatgutachten auch dann, wenn die Partei lediglich darauf Bezug nimmt, ohne den Inhalt mit eigenen Worten zu wiederholen, als besonders substantiierter, urkundlich belegter Parteivortrag einzuordnen (BGHZ 98, 32, 40; BGH, Urteile vom 10. Dezember 1991 - VI ZR 234/90 - VersR 1992, 722 unter II 2 m.w.N.; vom 27. Mai 1982 - III ZR 201/80 - NJW 1982, 2874, 2875 unter I 1 a und b, cc m.w.N.).
  • BGH, 25.01.2007 - VII ZB 74/06

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines prozessbegleitend eingeholten

    Auszug aus BGH, 22.04.2009 - IV ZR 328/07
    Es ist schon fraglich, ob der Kläger insoweit neuen Vortrag im Sinne dieser Vorschrift gehalten hat, denn das ergänzende Vorbringen war lediglich darauf gerichtet, das bisherige Vorbringen zeitlich zu konkretisieren (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2006 - VII ZR 279/05 - NJW 2007, 1532 Tz. 10).
  • BGH, 09.06.2005 - V ZR 271/04

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Berufungsverfahren; Zulassung von in der ersten

    Auszug aus BGH, 22.04.2009 - IV ZR 328/07
    Das Gebot, rechtliches Gehör zu gewähren, verpflichtet deshalb das Berufungsgericht dazu, neues Vorbringen dann zuzulassen, wenn eine unzulängliche Verfahrensleitung oder eine Verletzung der richterlichen Fürsorgepflicht das Ausbleiben des Vorbringens in der ersten Instanz mit verursacht hatte (BGH, Beschluss vom 9. Juni 2005 - V ZR 271/04 - NJW 2005, 2624 unter II 2 b).
  • BGH, 21.12.2006 - VII ZR 279/05

    Begriff des neuen Vorbringens; Vorlage eines Privatgutachtens zur Konkretisierung

    Auszug aus BGH, 22.04.2009 - IV ZR 328/07
    Es ist schon fraglich, ob der Kläger insoweit neuen Vortrag im Sinne dieser Vorschrift gehalten hat, denn das ergänzende Vorbringen war lediglich darauf gerichtet, das bisherige Vorbringen zeitlich zu konkretisieren (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2006 - VII ZR 279/05 - NJW 2007, 1532 Tz. 10).
  • BGH, 05.05.1986 - III ZR 233/84

    Psychiatrische Untersuchung eines Schiedsrichters

    Auszug aus BGH, 22.04.2009 - IV ZR 328/07
    Rechtlich ist ein solches Privatgutachten auch dann, wenn die Partei lediglich darauf Bezug nimmt, ohne den Inhalt mit eigenen Worten zu wiederholen, als besonders substantiierter, urkundlich belegter Parteivortrag einzuordnen (BGHZ 98, 32, 40; BGH, Urteile vom 10. Dezember 1991 - VI ZR 234/90 - VersR 1992, 722 unter II 2 m.w.N.; vom 27. Mai 1982 - III ZR 201/80 - NJW 1982, 2874, 2875 unter I 1 a und b, cc m.w.N.).
  • BGH, 29.10.2008 - IV ZR 272/06

    Haftpflichtversicherung - Das müssen Sie bei der Haftpflichtversicherung zur

    Auszug aus BGH, 22.04.2009 - IV ZR 328/07
    Insoweit hat das Gericht nach § 139 Abs. 1 Satz 2 ZPO darauf hinzuwirken, dass sich die Parteien rechtzeitig und vollständig über alle erheblichen Tatsachen erklären und insbesondere auch Angaben zu geltend gemachten Tatsachen ergänzen (Senatsbeschluss vom 29. Oktober 2008 - IV ZR 272/06 - NJW-RR 2009, 244 Tz. 9).
  • BGH, 01.04.2015 - IV ZR 104/13

    Private Unfallversicherung: Bemessung der Invaliditätsleistung bei einer

    Vielmehr kann der Versicherungsnehmer im Rechtsstreit um die Erstbemessung seiner Invalidität im Grundsatz alle bis zur letzten mündlichen Verhandlung eingetretenen Umstände heranziehen (Senatsbeschluss vom 22. April 2009 - IV ZR 328/07, r+s 2009, 293 = VersR 2009, 920 Rn. 19).
  • BGH, 18.11.2015 - IV ZR 124/15

    Private Unfallversicherung: Maßgeblicher Erkenntnisstand für die Erstbemessung

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist im Recht der Unfallversicherung zwischen der Erstbemessung der Invalidität und ihrer Neubemessung zu unterscheiden (grundlegend Senatsbeschluss vom 16. Januar 2008 - IV ZR 271/06, VersR 2008, 527 Rn. 10 f.; ferner Senatsurteile vom 1. April 2015 - IV ZR 104/13, VersR 2015, 617 Rn. 27; vom 2. Dezember 2009 - IV ZR 181/07, VersR 2010, 243 Rn. 24; Senatsbeschlüsse vom 21. März 2012 - IV ZR 256/10, juris und vom 22. April 2009 - IV ZR 328/07, VersR 2009, 920 Rn. 19).

    Vielmehr können die Vertragsparteien im Rechtsstreit um die Erstbemessung der Invalidität des Versicherungsnehmers im Grundsatz alle bis zur letzten mündlichen Verhandlung offenbar gewordenen Umstände heranziehen (vgl. Senatsurteile vom 1. April 2015 - IV ZR 104/13, VersR 2015, 617 Rn. 27; vom 22. April 2009 - IV ZR 328/07, VersR 2009, 920 Rn. 19).

  • BGH, 11.09.2019 - IV ZR 20/18

    Führen des Fehlens eines Neubemessungsvorbehalts in der Erklärung des

    Grundlage jeder Neubemessung der Invalidität sind Veränderungen im Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers gegenüber demjenigen Zustand, der der Erstbemessung zugrunde liegt (Senatsbeschluss vom 22. April 2009 - IV ZR 328/07, VersR 2009, 920 Rn. 19; vgl. ferner OLG Saarbrücken VersR 2014, 456 unter 2 b aa (2) [juris Rn. 46]).
  • BGH, 02.11.2022 - IV ZR 257/21

    Private Unfallversicherung: Rückforderung der Invaliditätsleistung nach

    Erst durch die Neubemessung ist für die Invalidität nicht mehr auf die - vorliegend nicht angegriffene - Prognose zum Zeitpunkt des Ablaufs der Invaliditätseintrittsfrist und damit hier auf den 17. November 2015 abzustellen (vgl. Senatsurteil vom 18. November 2015 - IV ZR 124/15, BGHZ 208, 9 Rn. 19), sondern auf den Zeitpunkt bis zum Ende des dritten Jahres nach dem Unfall (vgl. Senatsurteil vom 22. April 2009 - IV ZR 328/07, VersR 2009, 920 Rn. 13; Kloth, Private Unfallversicherung 2. Aufl. G Rn. 231 f.; Prölss/Martin/Knappmann, VVG 31. Aufl. § 188 Rn. 2).
  • BGH, 07.03.2013 - I ZR 43/12

    Rechtliches Gehör: Zulassung "neuen" Berufungsvorbringens wegen Verletzung der

    Ein solches Vorgehen des Gerichts kommt einer Verhinderung des Vortrags zu entscheidungserheblichen Punkten gleich (BGH, Beschluss vom 9. Juni 2005 - V ZR 271/04, NJW 2005, 2624; Beschluss vom 22. April 2009 - IV ZR 328/07, NJW-RR 2009, 1112 Rn. 11).

    Hierbei handelt es sich um qualifizierten, urkundlich belegten Parteivortrag (BGH, NJW-RR 2009, 1112 Rn. 14).

  • BGH, 13.11.2013 - IV ZR 224/13

    Feuerbetriebsunterbrechungsversicherung: Anforderungen an die dem

    Rechtlich ist ein solches Privatgutachten auch dann, wenn die Partei lediglich darauf Bezug nimmt, als besonders substantiierter, urkundlich belegter Parteivortrag einzuordnen (Senatsbeschluss vom 22. April 2009 - IV ZR 328/07, VersR 2009, 920 Rn. 14).
  • OLG Hamm, 03.12.2010 - 20 U 146/07

    Umfang der Rechtskraft der Erstbemessung der Invaliditätsleistung in der

    Grundlage der Neubemessung ist die Gesundheitsveränderung gegenüber den im Erstbemessungsverfahren herangezogenen ärztlichen Befunden, insbesondere einem dort eingeholten medizinischen Sachverständigengutachten (im Anschluss an BGH VersR 2009, 920 = r+s 2009, 293).

    Auf die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers hat der BGH mit Beschluss vom 22.09.2009, der u.a. in r+s 2009, 293 und VersR 2009, 920 veröffentlicht ist, die Revision zugelassen und das Senatsurteil aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an den Senat zurückverwiesen.

    Kann deshalb die Vertragspartei, welche die Neubemessung der Invalidität verlangt, darlegen und gegebenenfalls beweisen, dass Veränderungen im Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers, auf die sich das Begehren stützt, noch nicht in eine - auch gerichtliche - Erstbemessung eingeflossen seien, so sind diese Veränderungen im Rahmen der Neubemessung zu berücksichtigen (BGH VersR 2009, 920 Tz 19).

  • BGH, 02.12.2014 - IV ZR 408/14

    Nachlassverfahren: Gehörsverletzung bei Urteilsverkündung des Berufungsgerichts

    Dieses Recht ist verletzt, wenn ein Gericht ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt oder auf rechtliche Gesichtspunkte abstellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (Senatsbeschluss vom 22. April 2009 - IV ZR 328/07, VersR 2009, 920 Rn. 11).
  • OLG Düsseldorf, 06.08.2013 - 4 U 221/11

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung unfallbedingter Gesundheitsschäden in

    Diese Überlegungen sind jedoch schon durch die Ausführungen in der in VersR 2009, 920 abgedruckten BGH-Entscheidung vom 22. April 2009, auf welche der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 21. März 2012 verwiesen hat, "überholt".

    In dem Beschluss hat der Bundesgerichtshof ausgeführt: "Das Berufungsgericht hat ... nicht beachtet, dass für die hier in Rede stehende Überprüfung der Erstfeststellung der Invalidität nicht die für die Neubemessung maßgebliche Dreijahresfrist des § 11 IV Satz 1 AUB 88 gilt." Ferner hat er auf bereits früher ergangene Entscheidungen verwiesen, u.a. auf die in VersR 2009, 920.

  • OLG Hamm, 25.06.2014 - 20 U 61/14

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bemessung des Invaliditätsgrades in der privaten

    Soweit der Bundesgerichtshof in einer früheren, im zitierten Beschluss in Bezug genommenen Entscheidung (BGH, VersR 2009, 920 ff) ausgeführt hat, dass der Tatrichter alle bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung eingetretenen Gesundheitsveränderungen in die streitgegenständliche Erstbemessung einfließen lassen kann (VersR 2009, 920, Juris-Rn. 19), rechtfertigt dies nicht die Annahme, dass die Erstbemessung nach dem Gesundheitszustand zu erfolgen hat , der am Schluss der mündlichen Verhandlung bzw. bei einer dieser zugrundeliegenden sachverständigen Untersuchung vorgelegen hat.

    Tut er es aber nicht, weil er seine Entscheidung - sinnvollerweise - auf die vorangegangene gutachterliche Untersuchung des Versicherten stützt, so sollen die bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung eingetretenen Gesundheitsveränderungen für die Klage auf Neubemessung nicht gesperrt sein (VersR 2009, 920, Juris-Rn. 19).

  • OLG Oldenburg, 21.01.2015 - 5 U 103/14

    Maßgeblicher Zeitpunkt der Erstfeststellung unfallbedingter Invalidität in der

  • BGH, 21.09.2022 - IV ZR 501/21

    Regressansprüche eines Wohngebäudeversicherers wegen eines Brandschadens;

  • OLG Hamm, 11.12.2009 - 20 U 67/09

    Verpflichtung des Versicherungsnehmers in der privaten Unfallversicherung zur

  • OLG München, 17.07.2017 - 10 U 2500/15

    Schadensersatz und Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall

  • BGH, 21.03.2012 - IV ZR 256/10

    Folgen des Nichtberuhens einer Entscheidung auf einer gerügten Verletzung des

  • OLG München, 18.10.2022 - 25 U 418/21

    Neubeginn der Verjährung, Verjährungsbeginn, drohende Verjährung,

  • OLG Celle, 22.02.2021 - 8 U 13/21

    Unfallversicherung - Eintritt der Invalidität innerhalb eines Jahres nach Unfall

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