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   BGH, 02.04.2009 - V ZR 177/08   

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https://dejure.org/2009,3154
BGH, 02.04.2009 - V ZR 177/08 (https://dejure.org/2009,3154)
BGH, Entscheidung vom 02.04.2009 - V ZR 177/08 (https://dejure.org/2009,3154)
BGH, Entscheidung vom 02. April 2009 - V ZR 177/08 (https://dejure.org/2009,3154)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Darlegungslast hinsichtlich der subjektiven Voraussetzungen eines wucherähnlichen Rechtsgeschäfts im Zusammenhang mit dem Kauf einer Wohnung - Urteilsaufhebung wegen unrichtiger Anwendung der Präklusionsvorschrift des § 531 Abs. 2 Zivilprozessordnung (ZPO) durch das ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Behauptung des geringen Verkehrswerts als Voraussetzung für Sittenwidrigkeit; Kauf einer Eigentumswohnung; Grundstückskauf

  • Judicialis

    ZPO § 531 Abs. 2; ; ZPO § 544 Abs. 7; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Verkehrswerts einer Sache

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Darlegungslast bei sog. Schrottimmobilien erleichtert

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1236
  • NZM 2009, 797
 
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Wird zitiert von ... (86)

  • BGH, 09.02.2018 - V ZR 274/16

    Annahme eines Sachmangels wegen des Fehlens einer Eigenschaft der Kaufsache

    aa) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Vortrag schlüssig und ausreichend substantiiert, wenn die vorgetragenen Tatsachen in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet sind, das geltend gemachte Recht zu begründen (vgl. nur Senat, Beschlüsse vom 2. April 2009 - V ZR 177/08, NJW-RR 2009, 1236 Rn. 10, vom 12. Juni 2008 - V ZR 221/07, WM 2008, 2068 Rn. 6 und vom 12. Oktober 2017 - V ZR 17/17, juris Rn. 10 mwN).
  • OLG Hamm, 13.02.2012 - 5 U 113/11

    Wirksamkeit der Aufrechnung mit einer verjährten Schadensersatzforderung gegen

    Der Kläger kann sich nicht auf das hierzu in Bezug genommene Urteil des Bundesgerichtshofs vom 02.04.2009 (V ZR 177/08 - BeckRS 2009, 11881) stützen, das nicht den vorgetragenen Inhalt hat, sondern lediglich für den Vortrag des Käufers zum tatsächlichen Verkehrswert die überschlägige Berechnung des Verkehrswerts als das 14-fache des Jahresmietwerts für zulässig erachtet hat und keine genaueren Berechnungen der Partei fordert.
  • BGH, 18.10.2016 - XI ZR 145/14

    Bankenhaftung: Kenntnis der Bank von einem groben Missverhältnis zwischen

    Dieser hat in seiner Entscheidung vom 2. April 2009 (V ZR 177/08, NJW-RR 2009, 1236 Rn. 13) ausgeführt, dass der auf diesem "vereinfachten Ertragswertverfahren" gründende Vortrag der Kläger im dortigen Fall zum Verkehrswert der erworbenen Immobilie nicht jeder tatsächlichen Grundlage entbehre und damit nicht rechtsmissbräuchlich im Sinne einer Behauptung "ins Blaue hinein" sei.
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