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   BGH, 17.06.2009 - IV ZR 43/07   

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https://dejure.org/2009,806
BGH, 17.06.2009 - IV ZR 43/07 (https://dejure.org/2009,806)
BGH, Entscheidung vom 17.06.2009 - IV ZR 43/07 (https://dejure.org/2009,806)
BGH, Entscheidung vom 17. Juni 2009 - IV ZR 43/07 (https://dejure.org/2009,806)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    VVG § 69 a.F.
    Einvernehmlicher Eintritt in den Gebäudeversicherungsvertrag bereits vor Eigentumsumschreibung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Versicherungsrechtliche Auslegung des § 69 VVG a.F. hinsichtlich eines parallelen Gebäudeversicherungsschutzes von Grundstücksverkäufer und Grundstückskäufer während der Übergangszeit nach Kaufvertragsunterzeichnung aber vor Eintragung des Eigentümerwechsels im Grundbuch; ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    VVG § 69 a.F.
    Eintritt in Gebäudeversicherungsvertrag und Anspruch auf Versicherungsschutz bei Grundstückskauf vor Eintragung im Grundbuch

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gebäudeversicherung für Grundstückskäufer

  • Judicialis

    VVG § 39 Abs. 1; ; VVG § 12 Abs. 3; ; VVG § 23; ; VVG § 25; ; VVG § 39 Abs. 2; ; VVG § 61; ; VVG § 69; ; VVG § 91; ; VGB 88 § 22 Nr. 1 S. 3; ; ZPO § 531 Abs. 2

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG a. F. § 69
    Eintritt des Käufers eines Grundstücks in den mit dem Verkäufer bestehenden Gebäudeversicherungsvertrag ist bereits vor der Eintragung im Grundbuch wirksam

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versicherungsrechtliche Auslegung des § 69 VVG a.F. hinsichtlich eines parallelen Gebäudeversicherungsschutzes von Grundstücksverkäufer und Grundstückskäufer während der Übergangszeit nach Kaufvertragsunterzeichnung aber vor Eintragung des Eigentümerwechsels im Grundbuch; ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Eintritt des Käufers in den Gebäudeversicherungsvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gebäudeversicherung und Grundstücksverkauf

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    § 69 VVG a. F. steht einer Vereinbarung über den Eintritt des Grundstückskäufers vor Eintragung ins Grundbuch in den bestehenden Gebäudeversicherungsvertrag nicht entgegen

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Wohngebäudeversicherung: Versicherungsschutz zwischen Gefahrübergang (§ 446 BGB) und dem Eigentumserwerb

Besprechungen u.ä. (3)

  • Notare Bayern PDF, S. 84 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Überleitung von Gebäudeversicherungsverträgen beim Immobilienkauf

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Gebäudeversicherung - Versicherungsschutz bei Veräußerung der versicherten Sache

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Abgeleiteter = lückenhafter Versicherungsschutz! (IMR 2009, 330)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1329
  • MDR 2009, 1104
  • NZM 2009, 758
  • NJ 2009, 519
  • VersR 2009, 1114
  • VersR 2011, 1478
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 18.10.2000 - IV ZR 100/99

    Versicherung fremden Interesses in der Gebäudeversicherung

    Auszug aus BGH, 17.06.2009 - IV ZR 43/07
    In der Rechtsprechung und Literatur ist anerkannt, dass dem Käufer eines Grundstücks in der Zeit zwischen Gefahrübergang (§ 446 BGB) und dem Eigentumserwerb durch Eintragung im Grundbuch ein versicherbares - nach Zahlung des Kaufpreises sogar das alleinige - Sacherhaltungsinteresse zukommt und der mit dem Verkäufer bestehende Versicherungsvertrag auch ohne ausdrückliche Regelung grundsätzlich so auszulegen ist, dass dieses (fremde) Interesse darin mitversichert ist (vgl. Senatsurteil vom 18. Oktober 2000 - IV ZR 100/99 - VersR 2001, 53 unter 2 m.w.N.; Martin, VersR 1974, 253 f. und 821, 825).

    Dabei ist nicht entscheidend, ob dem Versicherer bekannt ist, dass der Käufer schon Eigentümer ist oder dieser sich irrtümlich für den Eigentümer hält; Gegenstand der Versicherung sind die Interessen, die nach der objektiven Rechtslage in Betracht kommen (vgl. Senatsurteil vom 18. Oktober 2000 aaO unter 2 b m.w.N.).

  • BGH, 06.10.1999 - IV ZR 118/98

    Anforderungen an eine wirksame Mahnung nach § 39 Abs. 1 VVG

    Auszug aus BGH, 17.06.2009 - IV ZR 43/07
    Eine qualifizierte Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherungsnehmer dadurch über die wirkliche Rechtslage und die weit reichenden Folgen seiner Säumnis nicht im Unklaren gelassen wird (Senatsurteil vom 9. Oktober 1985 - IVa ZR 29/84 - VersR 1986, 54 unter II 2; vgl. auch Senatsurteil vom 6. Oktober 1999 - IV ZR 118/98 - VersR 1999, 1525 unter 2).
  • BGH, 17.12.1997 - IV ZR 136/96

    Einschränkung der Neuwertversicherung

    Auszug aus BGH, 17.06.2009 - IV ZR 43/07
    Gegen die Zulässigkeit der Feststellungsklage bestehen keine Bedenken, wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat und sich zudem aus § 22 Nr. 1 Satz 3 der vereinbarten VGB 88 ergibt, weil der Kläger ein Sachverständigenverfahren verlangen kann (vgl. BGHZ 137, 318, 320 f.) .
  • BGH, 21.06.2000 - IV ZR 157/99

    Beweislast für Fälschung der Unterschrift bei Mikroverfilmung

    Auszug aus BGH, 17.06.2009 - IV ZR 43/07
    Mit der späteren Annahme des Antrags ist eine Rückwärtsversicherung zustande gekommen, bei der für den Zeitraum ab Antragstellung § 2 Abs. 2 Satz 2 VVG a.F. ausgeschlossen ist (vgl. Senatsurteil vom 21. Juni 2000 - IV ZR 157/99 - VersR 2000, 1133 unter II 1 m.w.N.).
  • BGH, 21.03.1990 - IV ZR 40/89

    Zulässigkeit einer Rückwärtsversicherung in der Kaskoversicherung

    Auszug aus BGH, 17.06.2009 - IV ZR 43/07
    Der Umstand, dass bei Ausstellung des Versicherungsscheins der Versicherungsfall beiden Parteien bekannt war, steht einer Rückwärtsversicherung schon deshalb nicht entgegen, weil aufgrund ihres Schreibens vom 17. August 2004 eine Schadensersatzpflicht der Beklagten aus Verschulden bei Vertragsschluss in Betracht kam (vgl. BGHZ 111, 29, 34 f.) .
  • BGH, 09.10.1985 - IVa ZR 29/84

    Anforderungen an eine Folgeprämienanmahnung

    Auszug aus BGH, 17.06.2009 - IV ZR 43/07
    Eine qualifizierte Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherungsnehmer dadurch über die wirkliche Rechtslage und die weit reichenden Folgen seiner Säumnis nicht im Unklaren gelassen wird (Senatsurteil vom 9. Oktober 1985 - IVa ZR 29/84 - VersR 1986, 54 unter II 2; vgl. auch Senatsurteil vom 6. Oktober 1999 - IV ZR 118/98 - VersR 1999, 1525 unter 2).
  • BGH, 05.05.2004 - IV ZR 183/03

    Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Gefahrerhöhung

    Auszug aus BGH, 17.06.2009 - IV ZR 43/07
    Der gebotene Vergleich der Gefahrenlage bei Vertragsschluss mit der bei Eintritt des Versicherungsfalles (vgl. Senatsurteil vom 5. Mai 2004 - IV ZR 183/03 - VersR 2004, 895 unter II 2) belegt eine deutliche Verringerung des Risikos, weil die ursprüngliche saisonale Imbissversorgung auf der Terrasse - sollte sie bei Vertragsschluss bereits vorhanden gewesen sein - im Winter eingestellt war, nunmehr aber ab Anfang November 2004 bis zum Brand zwei Leute täglich mit Renovierungsarbeiten am Gebäude beschäftigt waren, der etwa 300 m entfernt wohnende Kläger sich ebenfalls um das Haus kümmerte und dieses ausweislich des von ihm mit Schriftsatz vom 23. Mai 2006 eingereichten Fotos vom September 2004 keinen verwahrlosten Eindruck machte.
  • OLG Hamm, 30.03.1973 - 20 U 199/72
    Auszug aus BGH, 17.06.2009 - IV ZR 43/07
    In der Rechtsprechung und Literatur ist anerkannt, dass dem Käufer eines Grundstücks in der Zeit zwischen Gefahrübergang (§ 446 BGB) und dem Eigentumserwerb durch Eintragung im Grundbuch ein versicherbares - nach Zahlung des Kaufpreises sogar das alleinige - Sacherhaltungsinteresse zukommt und der mit dem Verkäufer bestehende Versicherungsvertrag auch ohne ausdrückliche Regelung grundsätzlich so auszulegen ist, dass dieses (fremde) Interesse darin mitversichert ist (vgl. Senatsurteil vom 18. Oktober 2000 - IV ZR 100/99 - VersR 2001, 53 unter 2 m.w.N.; Martin, VersR 1974, 253 f. und 821, 825).
  • BGH, 20.03.2020 - V ZR 61/19

    Verpflichtung des Verkäufers eines bebauten Grundstücks zur Unterrichtung des

    Da dem Käufer eines Grundstücks in der Zeit zwischen Gefahrübergang und dem Eigentumserwerb durch Eintragung in das Grundbuch ein versicherbares - nach Zahlung des Kaufpreises sogar das alleinige - Sacherhaltungsinteresse zukommt, ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der mit dem Verkäufer bestehende Gebäudeversicherungsvertrag auch ohne ausdrückliche Regelung grundsätzlich dahingehend auszulegen, dass dieses (fremde) Interesse des Käufers darin mitversichert ist (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juni 2009 - IV ZR 43/07, NJW-RR 2009, 1329 Rn. 11 mwN).

    So ist es beispielsweise denkbar, dass ein nicht rechtskundiger Verkäufer die Prämie, die er im Außenverhältnis gegenüber dem Versicherer noch allein schuldet (§ 38 VVG), trotz Mahnung nicht zahlt, weil er aufgrund der Vereinbarung im Innenverhältnis zu dem Käufer glaubt, dieser sei zur Prämienzahlung verpflichtet (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juni 2009 - IV ZR 43/07, NJW-RR 2009, 1329 Rn. 12).

  • LG Tübingen, 30.08.2019 - 4 O 176/18

    Ausübung der Rechte aus einem Wohngebäudeversicherungsvertrag nach Veräußerung

    Ein solcher Anspruch kommt zwar in Betracht, da die Kläger mit Gefahrübergang am Grundstück Mitversicherte des Gebäudeversicherungsvertrages waren (BGH VersR 2009, 1114; BGH VersR 2001, 53; OLG Jena r+s 2004, 331; OLG Düsseldorf r+s 1995, 425; Brand in Bruck/Möller, VVG, Bd. 2, 9. Aufl. 2010, § 48 Rn. 10; Heyers in Looschelders/Pohlmann § 95 Rn.8; Reusch in Langheid/Wandt, VVG, Bd. 1, 2. Aufl. 2016, § 95 Rn. 140 und 152 a.E.) und sodann mit dem Vollzug des Eigentumserwerbs neuer Versicherungsnehmer geworden sind (§ 34 Nr. 1 SVAP 2008, § 95 Abs. 1 VVG).
  • OLG Karlsruhe, 05.10.2023 - 12 U 66/23

    Beratungspflicht des Gebäudeversicherers gegenüber dem Erwerber einer

    Dem Erwerber eines bebauten Grundstücks kommt bereits in der Zeit zwischen Gefahrübergang und Eigentumserwerb ein versicherbares Sacherhaltungsinteresse zu, welches er dadurch versichern kann, dass er mit eigenen Rechten und Pflichten in einen bereits bestehenden Gebäudeversicherungsvertrag des Veräußerers eintritt oder einen neuen Gebäudeversicherungsvertrag abschließt (Anschluss an BGH, Urteil vom 17.06.2009 - IV ZR 43/07).

    Zwar ist es allgemein anerkannt, dass dem Käufer eines Grundstücks grundsätzlich in der Zeit zwischen Gefahrübergang und Eigentumserwerb durch Eintragung im Grundbuch ein versicherbares - nach Zahlung des Kaufpreises sogar alleiniges - Sacherhaltungsinteresse zukommt (vgl. BGH, Urteile vom 18.10.2000 - IV ZR 100/99, VersR 2001, 53 [juris Rn. 10]; vom 17.06.2009 - IV ZR 43/07, r+s 2009, 374 Rn. 11).

    Es besteht daher für den Erwerber bereits vor der Eintragung im Grundbuch ein sachlicher Grund, sein Sacherhaltungsinteresse über die Fremdversicherung hinaus zu versichern (BGH, Urteil vom 17.06.2009 aaO Rn. 12).

    Dies kann dadurch geschehen, dass er neben dem Veräußerer mit eigenen Rechten und Pflichten in den bestehenden Vertrag eintritt oder einen neuen Vertrag abschließt (vgl. BGH, Urteil vom 17.06.2009 aaO).

    So ist - wie bereits ausgeführt - allgemein anerkannt, dass dem Erwerber eines Grundstücks grundsätzlich in der Zeit zwischen Gefahrübergang und Eigentumserwerb durch Eintragung im Grundbuch ein versicherbares - nach Zahlung des Kaufpreises sogar alleiniges - Sacherhaltungsinteresse zukommt, das versichert werden kann, indem der Erwerber in eine bereits bestehende Versicherung des Veräußerers mit eigenen Rechten und Pflichten neben diesen eintritt oder einen neuen Vertrag abschließt (vgl. BGH, Urteile vom 18.10.2000 - IV ZR 100/99, VersR 2001, 53 [juris Rn. 10]; vom 17.06.2009 - IV ZR 43/07, r+s 2009, 374 Rn. 11 f.).

  • OLG Hamm, 21.01.2019 - 22 U 104/18

    Haftung des Verkäufers eines Grundstücks wegen Kündigung der Gebäudeversicherung

    Für den Käufer besteht daher Anlass dazu, sein eigenes Sacherhaltungsinteresse in der Zeit zwischen Übergabe und Eintragung im Grundbuch durch eine Vereinbarung mit dem Versicherer des Verkäufers oder einen Vertrag mit einem anderen Versicherer zu versichern, selbst wenn ein mit dem Verkäufer bestehender Versicherungsvertrag grundsätzlich so auszulegen ist, dass dieses (fremde) Interesse darin mitversichert ist (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juni 2009 - IV ZR 43/07, r+s 2009, 374 Rn. 11 f.).
  • OLG Saarbrücken, 31.01.2018 - 5 U 25/17

    Haushalt-Glasversicherung: Versicherungsschutz für Gebäudeverglasung nach

    Danach ist zwar anerkannt, dass dem Käufer eines Grundstücks in der Zeit zwischen Gefahrübergang (§ 446 BGB) und dem Eigentumserwerb durch Eintragung im Grundbuch ein versicherbares - nach Zahlung des Kaufpreises sogar das alleinige - Sacherhaltungsinteresse zukommt und der mit dem Verkäufer bestehende Gebäudeversicherungsvertrag auch ohne ausdrückliche Regelung grundsätzlich so auszulegen ist, dass dieses (fremde) Interesse darin mitversichert ist (BGH, Urteil vom 17. Juni 2009 - IV ZR 43/07, VersR 2009, 1114; Armbrüster, in: Prölss/Martin, a.a.O., § 95 Rn. 29).
  • OLG Jena, 10.03.2010 - 4 U 574/06

    Indizienbeweisführung bei Wohngebäudebrand(stiftung)

    Die Gefahr ist bereits am 07.06.2004 auf ihn übergegangen (vgl. das Revisionsurteil des BGH vom 17.06.2009 - IV ZR 43/07); der Antrag auf Eigentumsumschreibung ging erst (nach dem Brand) am 10.12.2004 beim zuständigen Grundbuchamt ein, auch erst an diesem Tag wurde der Kläger als neuer Grundstückseigentümer im GB eingetragen.

    Wegen der Einzelheiten hierzu wird auf das Senatsurteil vom 17.01.2007 und das Urteil des BGH vom 17.09.2009 - IV ZR 43/07 - Bezug genommen.

  • OLG Saarbrücken, 20.05.2022 - 5 U 60/21

    Ansprüche aus einer Gebäudeversicherung aufgrund der Verschmutzung einer

    Darüber hinausgehend ist anerkannt, dass wegen der möglichen Mitversicherung von Fremdinteressen in der Gebäudeversicherung dem Käufer eines Grundstücks in der Zeit zwischen dem Gefahrübergang (§ 446 BGB) und dem Eigentumserwerb durch Eintragung im Grundbuch ein versicherbares - nach Zahlung des Kaufpreises sogar das alleinige - Sacherhaltungsinteresse zukommt und der mit dem Verkäufer bestehende Gebäudeversicherungsvertrag auch ohne ausdrückliche Regelung grundsätzlich so auszulegen ist, dass dieses (fremde) Interesse darin mitversichert ist (BGH, Urteil vom 17. Juni 2009 - IV ZR 43/07, VersR 2009, 1114; Armbrüster, in: Prölss/Martin, a.a.O., § 95 Rn. 29; kritisch Fortmann, in: Martin, a.a.O., § 20 Rn. 39 ff.).
  • OLG Köln, 12.10.2010 - 9 U 64/10

    Eintrittspflicht der Gebäudeversicherung für einen Leitungswasserschaden

    Eine Verpflichtung, sich schon im Rechtsstreit zu erklären, ob das Sachverständigenverfahren beantragt werde, besteht nicht (vgl. BGHZ 137, 319; BGH VersR 1986, 675; 2009, 1114).
  • OLG Frankfurt, 20.11.2019 - 12 U 42/19

    Wohngebäudeversicherung: Lesitungsfreiheit der Versicherung für frostbedingten

    Allgemein anerkannt ist jedoch, dass dem Käufer eines Grundstücks in der Zeit zwischen Gefahrübergang (§ 446 BGB) und dem Eigentumserwerb durch Eintragung im Grundbuch ein versicherbares - nach Zahlung des Kaufpreises sogar das alleinige - Sacherhaltungsinteresse zukommt und der mit dem Verkäufer bestehende Versicherungsvertrag auch ohne ausdrückliche Regelung grundsätzlich so auszulegen ist, dass dieses Interesse darin mitversichert ist (BGH, Urt. v. 17.06.2009, IV ZR 43/07, VersR 2009, 1114-115, Rn. 11 m. w. N., Urt. v. 18.10.2000, IV ZR 100/99, VersR 2001, 53-54, Rn. 10, juris).
  • OLG Köln, 01.03.2011 - 9 U 166/10

    Frist zur gerichtlichen Geltendmachung des Leistungsanspruchs gegenüber einem

    Solange der Versicherungsnehmer sich nicht des Rechts begeben hat, ein in den Versicherungsbedingungen vorgesehenes Sachverständigenverfahren zur Schadenshöhe zu beantragen, kann seiner Klage auf Feststellung, dass Versicherungsschutz für den Schadensfall zu gewähren sei, nicht der Einwand entgegengesetzt werden, er müsse Leistungsklage erheben (vgl. BGHZ 137, 319; BGH VersR 1986, 675; 2009, 1114).
  • LG Köln, 17.03.2010 - 20 O 222/09

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer adäquaten Kausalität eines

  • LG Saarbrücken, 08.04.2021 - 14 O 103/17

    Schadensgutachtensherausgabe an Versicherungsnehmer bei arglistiger Täuschung

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