Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 25.06.2008 - 7 U 37/07 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Kaufvertrag: Rücktrittsrecht wegen fehlender Handelbarkeit von unter Mangelverdacht stehendem Fleisch
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rücktritt vom Kaufvertrag wegen Mangelhaftigkeit von zum Wiederverkauf bestimmtem Fleisch; Fehlen der vertraglich vorausgesetzten Eigenschaft der Handelbarkeit von zum Wiederverkauf bestimmtem Fleisch bei Bestehen des Verdachts einer Gesundheitsgefährdung der ...
- Betriebs-Berater
Mangel bereits bei bloßem Verdacht eines Gesetzesverstoß
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 323; BGB § 434 Abs. 1 Nr. 1; BGB § 437 Nr. 2
Verdacht der fehlende Handelbarkeit als Mangel bei einer Handelsware (hier:Fleisch) - Voraussetzungen zum Entfallen der Mangelhaftigkeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Heidelberg, 24.01.2007 - 12 O 64/06
- OLG Karlsruhe, 25.06.2008 - 7 U 37/07
Papierfundstellen
- NJW-RR 2009, 134
- MDR 2009, 134
- BB 2008, 2766
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 02.03.2005 - VIII ZR 67/04
Verdacht der Dioxinbelastung von Fleisch als Sachmangel
Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.06.2008 - 7 U 37/07
Das Landgericht geht zutreffend im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs davon aus, dass eine Handelsware auch dann mangelhaft ist, wenn durch konkrete Tatsachen der naheliegende Verdacht begründet wird, dass die zum Weiterverkauf gelieferte Ware gesundheitlich nicht unbedenklich und deshalb nicht verkehrsfähig ist (BGH NJW 1969, 1171, 1172; NJW 1972, 1462; NJW 1989, 218, 219/220; NJW-RR 2005, 1218, 1219/1220).Dies bedeutet jedoch nicht, dass alle anderen Verdachtsmomente, aus denen eine fehlende Handelbarkeit abzuleiten wäre, nicht als Mangel in Betracht kommen, was das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 02.03.2005 (VIII ZR 67/05, NJW-RR 2005, 1218 ff.) belegt.
Es kommt allein auf den Zeitpunkt an, in dem der Grund für den Mangel gelegt ist, weshalb es ausreicht, dass bei Gefahrübergang bereits die - wenngleich noch nicht erkannte - Möglichkeit besteht, dass Tatsachen vorliegen, die die Verkäuflichkeit beeinträchtigen (BGH NJW 1972, 1462, 1463; NJW 1989, 218, 220; NJW-RR 2005, 1218, 1220).
- BGH, 14.06.1972 - VIII ZR 75/71
Haftung für Sachmängel - Lebensmittel - Verseuchung - Verdacht der Verseuchung - …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.06.2008 - 7 U 37/07
Das Landgericht geht zutreffend im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs davon aus, dass eine Handelsware auch dann mangelhaft ist, wenn durch konkrete Tatsachen der naheliegende Verdacht begründet wird, dass die zum Weiterverkauf gelieferte Ware gesundheitlich nicht unbedenklich und deshalb nicht verkehrsfähig ist (BGH NJW 1969, 1171, 1172; NJW 1972, 1462; NJW 1989, 218, 219/220; NJW-RR 2005, 1218, 1219/1220).Zum Anderen hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 14.06.1972 (VIII ZR 75/71, NJW 1972, 1462, 1463) unmissverständlich darauf hingewiesen, dass es genügt, wenn sich der Verdacht als berechtigt bestätigt, die nach Gefahrübergang aufgetretene Unverkäuflichkeit demnach nur einen Mangel bildet, wenn der Verdacht nicht ausgeräumt wird.
Es kommt allein auf den Zeitpunkt an, in dem der Grund für den Mangel gelegt ist, weshalb es ausreicht, dass bei Gefahrübergang bereits die - wenngleich noch nicht erkannte - Möglichkeit besteht, dass Tatsachen vorliegen, die die Verkäuflichkeit beeinträchtigen (BGH NJW 1972, 1462, 1463; NJW 1989, 218, 220; NJW-RR 2005, 1218, 1220).
- BGH, 23.11.1988 - VIII ZR 247/87
Ansprüche des Käufers von mit Glykol versetzten Wein; Verdacht der …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.06.2008 - 7 U 37/07
Das Landgericht geht zutreffend im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs davon aus, dass eine Handelsware auch dann mangelhaft ist, wenn durch konkrete Tatsachen der naheliegende Verdacht begründet wird, dass die zum Weiterverkauf gelieferte Ware gesundheitlich nicht unbedenklich und deshalb nicht verkehrsfähig ist (BGH NJW 1969, 1171, 1172; NJW 1972, 1462; NJW 1989, 218, 219/220; NJW-RR 2005, 1218, 1219/1220).Es kommt allein auf den Zeitpunkt an, in dem der Grund für den Mangel gelegt ist, weshalb es ausreicht, dass bei Gefahrübergang bereits die - wenngleich noch nicht erkannte - Möglichkeit besteht, dass Tatsachen vorliegen, die die Verkäuflichkeit beeinträchtigen (BGH NJW 1972, 1462, 1463; NJW 1989, 218, 220; NJW-RR 2005, 1218, 1220).
- BGH, 16.04.1969 - VIII ZR 176/66
Mängelgewähr bei Seuchenverdacht
Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.06.2008 - 7 U 37/07
Das Landgericht geht zutreffend im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs davon aus, dass eine Handelsware auch dann mangelhaft ist, wenn durch konkrete Tatsachen der naheliegende Verdacht begründet wird, dass die zum Weiterverkauf gelieferte Ware gesundheitlich nicht unbedenklich und deshalb nicht verkehrsfähig ist (BGH NJW 1969, 1171, 1172; NJW 1972, 1462; NJW 1989, 218, 219/220; NJW-RR 2005, 1218, 1219/1220).Dieser Verdacht hätte allenfalls durch umfangreiche lebensmitteltechnische Untersuchungen durch einen Sachverständigen ausgeräumt werden können, die der Beklagten im Hinblick auf die daraus erwachsene Kostenlast nicht zumutbar waren (BGH NJW 1969, 1171, 1172).
- BGH, 09.06.1994 - IX ZR 125/93
Zulässigkeit eines Grundurteils über eine Feststellungsklage; Beiziehung von …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.06.2008 - 7 U 37/07
Unerheblich ist, was das Erstgericht aus dem Urteil des Landgerichts L. hätte "herauslesen können" (Berufungsbegründung Seite 18, II 71), denn es ist nicht Aufgabe eines Gerichts, Akten beizuziehen und sich aus ihnen das für die Entscheidung des Rechtsstreits wesentliche selbst herauszusuchen und zu würdigen (BGHZ 126, 217).
- OLG Oldenburg, 18.06.2013 - 12 U 26/13
Haftung des Lieferanten bei Verdacht der Dioxinbelastung von Futtermitteln
Eine Qualitätsminderung in diesem Sinne kann beispielsweise darin liegen, dass der Verdacht fehlender Eignung den Weiterverkauf gelieferter Lebensmittel hindert (vgl. OLG Karlsruhe NJW-RR 2009, 134; BGH MDR 2005, 972). - OLG Stuttgart, 25.05.2023 - 13 U 72/22
Arzneimittelverkauf: Sachmängelhaftung bei fehlender Wiederverkäuflichkeit bzw. …
aa) Wie bereits das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, zählt beim Verkauf von Waren an einen Händler zur Eignung für die gewöhnliche, aber auch für die vertraglich vorausgesetzte Verwendung i.S.d. § 434 Abs. 1 S. 2 BGB (i.d.F. bis 31.12.2021) insbesondere deren Wiederverkäuflichkeit / Handelbarkeit / Verkehrsfähigkeit (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 25.06.2008 - 7 U 37/07 -, juris Rn. 6 ff.;… OLG Düsseldorf, Urt. v. 14.12.2012, I-17 68/12, juris Rn. 28 f.;… zu Art. 35 Abs. 1 CISG auch BGH, Urt. v. 02.03.2005 - VIII ZR 67/04 -, juris Rn. 15).(vi) Soweit die Klägerin im Berufungsverfahren weiter darauf abstellt, sämtliche vom LAVG Brandenburg veranlassten umfangreichen Beprobungen von Rückstellproben der Klägerin hätten bereits im Oktober 2018 ergeben, dass diese allesamt als einwandfrei einzustufen seien, ist dem entgegenzuhalten, dass der Verdacht einer Gesundheitsgefährdung für die Annahme eines Mangels einer Arzneimittellieferung bereits nicht erforderlich ist (vgl. OLG Düsseldorf, Urt v. Urt. v. 14.12.2012 - I-17 U 68/21 -, juris Rn. 27, für den Lebensmittelbereich auch OLG Karlsruhe, Urt. V. 25.06.2008 - 7 U 37/07 -, juris Rn. 8).
Es genügt, wenn die den Verdacht begründenden Umstände bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorhanden waren und erst später offenbar werden (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 25.06.2008 - 7 U 37/07 -, juris Rn. 10;… BGH, Urt. v. 14.06.1972 - VIII ZR 75/71 -, juris Rn. 13;… zu Art. 35 Abs. 1 CISG auch BGH, Urt. v. 02.03.2005 - VIII ZR 67/04 -, juris Rn. 16 f.).
- LG Itzehoe, 21.01.2016 - 4 O 196/14
Handelskauf: Schadenersatzanspruch gegen den Beklagten als Insolvenzverwalter …
In diesem Zusammenhang kommt auf den Zeitpunkt an, an dem der Grund für den Mangel angelegt ist (OLG Karlsruhe, Urteil vom 25.06.2008, 7 U 37/07 - zitiert nach juris).Diese Ware hätte unter dem gleichen Verdacht gestanden (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 25.06.2008, 7 U 37/07 - juris).
- OLG München, 13.11.2013 - 20 U 2414/13
Getreide - Bioware, keine - Sachmangel
Dies ist ein Sachmangel (vgl. OLG Karlsruhe vom 25.06.2008 - 7 U 37/07 - BGH vom 02.03.2005 - VIII ZR 67/04). - LG Bonn, 03.04.2014 - 14 O 1/13 Dass der Beklagten dieses bis zum 12.08.2010 gelungen ist, hat sie nicht dargelegt (vgl. OLG Karlsruhe, NJW-RR 2009, 134, 135;… Matusche-Beckmann, a.a.O., m.w.N.).
- LG Heidelberg, 30.12.2016 - 3 O 28/14
Rücktritt von Kaufvertrag über ein Pferd wegen Mangelhaftigkeit
Dass ein vom Zustand der Kaufsache ausgehendes erhebliches Risiko, bei dessen Verwirklichung die gekaufte Sache für die vertraglich vorausgesetzte Verwendung ungeeignet wird, einen Mangel darstellt, ist in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. BGH NJW 1972, 1464; OLG Karlsruhe NJW-RR 2009, 134). - OLG Koblenz, 16.02.2011 - 1 U 740/10
Ausschließliche Zuständigkeit: Abgabe eines Rechtsstreits an den Kartellsenat
Eine Umdeutung der außerordentlichen Kündigung in eine ordentliche Kündigung kommt vorliegend nach der Auffassung des Senats grundsätzlich in Betracht, weil das Kündigungsschreiben hinreichend den Willen der Beklagten zum Ausdruck bringt, die Vereinbarung jedenfalls nicht über den nächsten möglichen Kündigungstermin fortsetzen zu wollen (vgl. BGH, NJW-RR 2009, 134). - LG Itzehoe, 23.09.2015 - 2 O 235/14
Handelskauf: Schadenersatzanspruch gegen den Beklagten als Insolvenzverwalter …
Diese Ware hätte unter dem gleichen Verdacht gestanden (vgl. OLG Karlsruhe, Urt.v.25.06.2008, 7 U 37/07).