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   BGH, 24.06.2009 - VIII ZR 332/07   

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https://dejure.org/2009,1184
BGH, 24.06.2009 - VIII ZR 332/07 (https://dejure.org/2009,1184)
BGH, Entscheidung vom 24.06.2009 - VIII ZR 332/07 (https://dejure.org/2009,1184)
BGH, Entscheidung vom 24. Juni 2009 - VIII ZR 332/07 (https://dejure.org/2009,1184)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • IWW
  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Höhe des entgangenen Gewinns ("Mindestschaden") eines Versicherungsmaklers bei unerlaubter Konkurrenztätigkeit des für ihn tätigen Versicherungsvertreters

  • Kanzlei Küstner, v. Manteuffel & Wurdack

    Zur Wirksamkeit einer Formularklausel, die es zulässt, dass Ansprüche auf Vertragsstrafe und pauschalierten Schadensersatz nebeneinander geltend gemacht werden: Zur Schätzung eines Mindestschadens

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Zur Schätzung der Höhe des einem Versicherungsmakler - infolge unerlaubter Konkurrenztätigkeit des für ihn tätigen Versicherungsvertreters - entgangenen Gewinns ("Mindestschaden")

  • Judicialis

    AGBG § 9; ; AGBG § 24; ; ZPO § 287

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 252; ZPO § 287
    Entgangener Gewinn eines Versicherungsmaklers durch unerlaubte Konkurrenztätigkeit des für ihn tätigen Versicherungsvertreters

  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    VIII. Zivilsenat des BGH sieht erneut mit Revisionsurteil vom 24.6.2009 - VIII ZR 332/07 - in § 287 ZPO eine Norm zugunsten des Klägers mit einer Darlegungs- und Beweiserleichterung zugunsten des Klägers.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGBG § 9; AGBG § 24; ZPO § 287
    Höhe des entgangenen Gewinns ("Mindestschaden") eines Versicherungsmaklers bei unerlaubter Konkurrenztätigkeit des für ihn tätigen Versicherungsvertreters

  • rechtsportal.de

    AGBG § 9 ; AGBG § 24 ; ZPO § 287
    Höhe des entgangenen Gewinns ("Mindestschaden") eines Versicherungsmaklers bei unerlaubter Konkurrenztätigkeit des für ihn tätigen Versicherungsvertreters

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mindestschaden bei entgangenem Gewinn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • IWW (Zusammenfassung)

    Schadenberechnung bei vom Untervermittler "weggeschlüsselten" Beständen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mindestschaden bei unerlaubter Konkurrenztätigkeit

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Schaden des U durch unerlaubte Konkurrenztätigkeit des VV, Wettbewerbstätigkeit, Interessenwahrnehmungspflicht

  • handelsvertreter-blog.de (Kurzinformation)

    Wie hoch ist der Schadenersatz bei Konkurrenztätigkeit?

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 10 (Kurzinformation)

    Zum Verstoß eines Versicherungsvertreters gegen ein Wettbewerbsverbot und zur Schätzung des Mindestschadens

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Entgangener Gewinn und Schadensberechnung - So nutzen Sie eine Entscheidung des BGH bei "weggeschlüsselten" Beständen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1404
  • MDR 2009, 1119
  • VersR 2009, 1360
  • WM 2009, 1811
 
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Wird zitiert von ... (42)

  • BGH, 14.07.2010 - VIII ZR 45/09

    Verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters bei "kalter" Wohnungsräumung

    Der Tatrichter muss in diesem Fall vielmehr nach pflichtgemäßem Ermessen beurteilen, ob nach § 287 ZPO nicht wenigstens die Schätzung eines Mindestschadens möglich ist, und darf eine solche Schätzung erst dann gänzlich unterlassen, wenn sie mangels jeglicher konkreter Anhaltspunkte völlig in der Luft hinge und daher willkürlich wäre (Senatsurteil vom 24. Juni 2009 - VIII ZR 332/07, WM 2009, 1811, Tz. 16; BGH, Urteil vom 23. Oktober 1991 - XII ZR 144/90, WM 1992, 36, unter 3 a m.w.N.).

    (2) Darüber hinaus hat das Berufungsgericht nicht beachtet, dass es im Rahmen einer solchen Schätzung selbst nicht vorgetragene Tatsachen nach freiem Ermessen berücksichtigen und, soweit dies erforderlich ist, vor einer vollständigen Abweisung der Klage auch über den Sachvortrag hinaus in eine Aufklärung durch Sachverständigengutachten eintreten muss (Senatsurteil vom 24. Juni 2009, aaO, Tz. 20 m.w.N.).

    Soweit für die zum Ersatz gestellten gebrauchten Gegenstände kein Markt (mehr) besteht und deshalb kein Marktwert festgestellt werden kann, hätte das Berufungsgericht - und zwar selbst unter Berücksichtigung nicht vorgetragener Tatsachen (vgl. Senatsurteil vom 24. Juni 2009, aaO) - außerdem erwägen müssen, ob der betreffende Schaden nicht durch Ansatz desjenigen Preises zu schätzen ist, der - unter Abzug eines angemessenen Ausgleichs neu für alt - bei der Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzgegenstandes angefallen wäre (vgl. BGHZ 115, 364, 368).

  • BGH, 20.01.2016 - VIII ZR 26/15

    Vertrag über die Lieferung von Arzneimitteln: Stellen von Vertragsbedingungen bei

    c) Nach dieser Maßgabe bedarf es keiner Entscheidung, ob die Vertragsstrafenklausel auch deshalb gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam ist, weil eine Klausel, die eine kumulative Geltendmachung der Ansprüche auf Vertragsstrafe und pauschalierten Schadensersatz ermöglicht, gegen das Anrechnungsgebot des § 340 Abs. 2 BGB verstößt und deshalb wegen unangemessener Benachteiligung des Vertragspartners auch im Verhältnis unter Kaufleuten unwirksam ist (BGH, Urteile vom 24. Juni 2009 - VIII ZR 332/07, NJW-RR 2009, 1404 Rn. 12; vom 21. November 1991 - I ZR 87/90, NJW 1992, 1096 unter II 2; vom 29. Februar 1984 - VIII ZR 350/82, NJW 1985, 53 unter II 2 g; vom 27. November 1974 - VIII ZR 9/73, aaO S. 258 ff.; Dammann in Wolf/Lindacher/Pfeiffer, AGB-Recht, 6. Aufl., § 309 Nr. 6 BGB Rn. 64, 104) und die hier verwendete Formularbestimmung zudem ausdrücklich auf jeden Auftrag "unter Ausschluss des Fortsetzungszusammenhangs" abstellt (vgl. BGH, Urteile vom 3. April 1998 - V ZR 6/97, aaO unter II 3 c aa; vom 10. Dezember 1992 - I ZR 186/90, BGHZ 121, 13, 18 f.; vom 28. Januar 1993 - I ZR 294/90, NJW 1993, 1786 unter III 3; vom 17. Juli 2008 - I ZR 168/05, NJW 2009, 1882; vom 9. Juli 2015 - I ZR 224/13, GRUR 2015, 1021 Rn. 29; Palandt/Grüneberg, aaO, § 339 Rn. 18; Dammann in Wolf/Lindacher/Pfeiffer, aaO Rn. 73).
  • BGH, 29.05.2013 - VIII ZR 174/12

    Abkürzung der gesetzlichen Verjährungsfrist im Gebrauchtwagenhandel

    Zu den Anforderungen an eine Schadensschätzung gemäß § 287 ZPO (Fortführung von BGH, Urteile vom 14. Juli 2010, VIII ZR 45/09, NJW 2010, 3434 Rn. 19; vom 24. Juni 2009, VIII ZR 332/07, NJW-RR 2009, 1404 Rn. 16; vom 6. Dezember 2012, VII ZR 84/10, NJW 2013, 525 Rn. 23 f. und vom 23. Oktober 1991, XII ZR 144/90, WM 1992, 36 unter 3 a).

    Der Tatrichter muss vielmehr nach pflichtgemäßem Ermessen beurteilen, ob nach § 287 ZPO nicht wenigstens die Schätzung eines Mindestschadens möglich ist, und darf eine solche Schätzung erst dann gänzlich unterlassen, wenn sie mangels jeglicher konkreter Anhaltspunkte völlig in der Luft hinge und daher willkürlich wäre (st. Rspr.; Senatsurteile vom 14. Juli 2010 - VIII ZR 45/09, NJW 2010, 3434 Rn. 19; vom 24. Juni 2009 - VIII ZR 332/07, NJW-RR 2009, 1404 Rn. 16; BGH, Urteile vom 6. Dezember 2012 - VII ZR 84/10, NJW 2013, 525 Rn. 23 f.; vom 23. Oktober 1991 - XII ZR 144/90, WM 1992, 36 unter 3 a mwN; vgl. auch BGH, Urteil vom 8. Mai 2012 - VI ZR 37/11, NJW 2012, 2267 Rn. 9).

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