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   OLG Hamm, 14.01.2009 - I-20 U 40/08   

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https://dejure.org/2009,15460
OLG Hamm, 14.01.2009 - I-20 U 40/08 (https://dejure.org/2009,15460)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.01.2009 - I-20 U 40/08 (https://dejure.org/2009,15460)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. Januar 2009 - I-20 U 40/08 (https://dejure.org/2009,15460)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ALB 94 § 14; ALB 86 § 13
    Die trotz Zusage des Agenten unterlassene Vorbereitung der Anzeige einer Bezugsrechtsänderung führt zu Schadensersatzansprüchen gegen den Versicherer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Versicherungsagenten "verschlurfen" Änderung des Bezugsrechts einer Lebensversicherung: Witwe erhält Schadenersatz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1409
  • VersR 2010, 200
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.09.2005 - III ZR 295/04

    Offenbarungspflichten des Maklers

    Auszug aus OLG Hamm, 14.01.2009 - 20 U 40/08
    Es handelt sich um ein vertragsähnliches Verhältnis, das zugunsten des Dritten auch vertragliche Nebenpflichten begründet (vgl. BGH NJW 2005, 3778).
  • BGH, 03.11.1982 - IVa ZR 125/81

    Urteil - Inhalt - Versicherungsvertrag - Deckungssumme - Urkunde -

    Auszug aus OLG Hamm, 14.01.2009 - 20 U 40/08
    Die Beklagte zu 3. hat sich das Fehlverhalten der Beklagten zu 1. und 2., ihrer Versicherungsagenten, gem. § 278 BGB zurechnen zu lassen (vgl. BGH NJW 1983, 631).
  • BGH, 10.04.2013 - IV ZR 38/12

    Lebensversicherung: Scheitern der Übermittlung des Schenkungsantrags an die

    Ob auch der vom Versicherten mit Benennung eines Bezugsberechtigten konkludent erteilte Botenauftrag an den Versicherer zu einem echten Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall (§ 328 BGB; so Muscheler, WM 1994, 921, 923) oder aber zu einem Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte (vgl. dazu OLG Hamm NJW-RR 2009, 1409; LG München FamRZ 2005, 134, 135; Hasse VersR 2009, 41, 44; Palandt/Grüneberg, BGB 72. Aufl. § 328 Rn. 13-20, 30a; Schneider in Prölss/Martin, VVG 28. Aufl. § 159 Rn. 14) führt, aus dem eigene Schadensersatzansprüche des Begünstigten gegen den Versicherer im Falle der pflichtwidrigen Ausführung entstehen können (vgl. dazu Liessem, BB 1989, 862, 865), kann offen bleiben.
  • LG Paderborn, 16.05.2012 - 3 O 533/11

    Schadensersatz wegen Beratungspflichtverletzung durch einen Versicherungsagenten

    Bei Beteiligung des Dritten am Vertragsschluss können auch vorvertragliche Sorgfaltspflichten über § 311 Abs. 2 Nr. 2 BGB bewirkt werden (vgl. auch OLG Hamm, NJW-RR 2009, 1409).
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