Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 03.04.2009

Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 23.03.2009 - 16 W 20/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,5341
OLG Schleswig, 23.03.2009 - 16 W 20/09 (https://dejure.org/2009,5341)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 23.03.2009 - 16 W 20/09 (https://dejure.org/2009,5341)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 23. März 2009 - 16 W 20/09 (https://dejure.org/2009,5341)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 269 Abs. 3; ZPO § 494a Abs. 2
    Rechtsfolgen der einseitigen Erledigungserklärung im selbständigen Beweisverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erledigungserklärung keine Antragsrücknahme!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Selbständiges Beweisverfahren: Erledigungserklärung keine Antragsrücknahme! (IBR 2010, 1029)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1437
  • NZBau 2009, 656
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG München, 14.10.1997 - 11 W 2624/97
    Auszug aus OLG Schleswig, 23.03.2009 - 16 W 20/09
    (Abgrenzung zu BGH BauR 2005, 133; vgl. OLG Oldenburg MDR 1998, 242).

    Was für den Fall des Interessewegfalls gilt, hat der Bundesgerichtshof ausdrücklich offen gelassen (a. a. O.; vgl. OLG Hamburg, MDR 1998, 242).

  • BGH, 14.10.2004 - VII ZB 23/03

    Kostenentscheidung nach einseitiger Erledigungserklärung im selbständigen

    Auszug aus OLG Schleswig, 23.03.2009 - 16 W 20/09
    (Abgrenzung zu BGH BauR 2005, 133; vgl. OLG Oldenburg MDR 1998, 242).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann zwar eine - einseitig gebliebene - Erledigungserklärung im selbständigen Beweisverfahren als Antragsrücknahme gewertet werden, wenn mit dieser Erklärung unmissverständlich zum Ausdruck gebracht wird, dass eine Beweiserhebung durch das Gericht endgültig nicht mehr gewünscht wird (BGH BauR 2005, 133 Rn 10, zitiert nach juris).

  • OLG Schleswig, 21.07.2005 - 16 W 37/05

    Kosten: Kostenentscheidung nach § 91a ZPO im selbstständigen Beweisverfahren

    Auszug aus OLG Schleswig, 23.03.2009 - 16 W 20/09
    Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst (OLGR Schleswig 2005, 593).
  • BGH, 09.05.2007 - IV ZB 26/06

    Kostenentscheidung bei übereinstimmender Erledigung eines selbständigen

    Auszug aus OLG Schleswig, 23.03.2009 - 16 W 20/09
    In einem solchen Fall bleibt es - ebenso wie bei übereinstimmenden Erledigungserklärungen (BGH BauR 2007, 1446) - bei dem Grundsatz, dass es eine Anspruchsgrundlage für eine isolierte Kostenentscheidung im selbstständigen Beweisverfahren nicht gibt.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 03.04.2009 - 19 W 13/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,8754
OLG Frankfurt, 03.04.2009 - 19 W 13/09 (https://dejure.org/2009,8754)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03.04.2009 - 19 W 13/09 (https://dejure.org/2009,8754)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03. April 2009 - 19 W 13/09 (https://dejure.org/2009,8754)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Darlegungs-und Beweislast hinsichtlich der Veranlassung zur Klageerhebung bei sofortigem Anerkenntnis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1437
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.06.1979 - VIII ZR 233/78

    Abschluss eines Bürgschaftsvertrages - Nichthaftung als Bürge wegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.04.2009 - 19 W 13/09
    Anlass zur Erhebung einer Klage gibt eine Partei, wenn ihr Verhalten vor dem Prozess aus der Sicht des Klägers bei vernünftiger Betrachtung hinreichenden Anlass für die Annahme bietet, er werde ohne Inanspruchnahme der Gerichte nicht zu seinem Recht kommen (BGH NJW 2006, 2490, 2491; NJW 1979, 2040, 2041).

    Anlass zur Klageerhebung in diesem Sinne gibt ein Schuldner grundsätzlich dann, wenn er eine fällige Forderung trotz Aufforderung durch den Gläubiger nicht bezahlt (BGH NJW 1979, 2040, 2041).

  • BGH, 30.05.2006 - VI ZB 64/05

    Voraussetzungen des sofortigen Anerkenntnisses im schriftlichen Vorverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.04.2009 - 19 W 13/09
    Anlass zur Erhebung einer Klage gibt eine Partei, wenn ihr Verhalten vor dem Prozess aus der Sicht des Klägers bei vernünftiger Betrachtung hinreichenden Anlass für die Annahme bietet, er werde ohne Inanspruchnahme der Gerichte nicht zu seinem Recht kommen (BGH NJW 2006, 2490, 2491; NJW 1979, 2040, 2041).
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