Weitere Entscheidung unten: KG, 05.06.2009

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 16.02.2009 - 18 W 355/08   

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OLG Frankfurt, 16.02.2009 - 18 W 355/08 (https://dejure.org/2009,9310)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16.02.2009 - 18 W 355/08 (https://dejure.org/2009,9310)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16. Februar 2009 - 18 W 355/08 (https://dejure.org/2009,9310)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 2 Abs 2 S 1 Anl 1 Teil 3 Vorbem 3 Abs 4 RVG, Nr 2300 RVG-VV, Nr 3100 RVG-VV
    Kostenerstattung: Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr bei einer Vergütungsvereinbarung für die vorgerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verminderung der Verfahrensgebühr wegen Abschlusses einer Vergütungsvereinbarung

  • Anwaltsblatt

    RVG VG Nr. 2300, Vorbem. 3 Abs. 4 zu Nr. 3100
    Keine Anrechnung der Geschäftsgebühr bei Honorarvereinbarung

  • Judicialis

    RVG-VV Nr. 2300; ; RVG-VV Nr. 3100

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr eines gerichtlichen Verfahrens bei Abschluss einer Gebührenvereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Keine Anrechnung auf die Verfahrensgebühr bei Vergütungsvereinbarung für die vorgerichtliche Tätigkeit

  • lawgistic.de (Kurzmitteilung/Auszüge)

    Nr. 2300 VV RVG, VB 3 Abs. 4 VV RVG
    Wurde eine Vergütungsvereinbarung für die außergerichtliche Tätigkeit des späteren Prozeßbevollmächtigten getroffen, so ist in der Kostenfestsetzung keine Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr anzurechnen.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1439
  • AnwBl 2009, 310
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Stuttgart, 03.09.2008 - 8 W 348/08

    Kostenerstattungsanspruch: Anrechnung der Geschäftsgebühr bei abweichender

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.02.2009 - 18 W 355/08
    Aus dieser Feststellung kann nicht geschlossen werden, auch im Falle einer Gebührenvereinbarung, auf Grund deren die gesetzliche Gebührenregelung im Verhältnis zwischen Mandant und Rechtsanwalt nicht anwendbar ist, habe eine Anrechnung stattzufinden (so aber das Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 03.09.2008, 8 W 348/08, AGS 2008, 511-512 - zitiert nach juris).
  • BGH, 22.01.2008 - VIII ZB 57/07

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr eines anschließenden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.02.2009 - 18 W 355/08
    Dass in Fällen, in denen ein späterer Prozessbevollmächtigter auf Grund einer Vergütungsvereinbarung vorgerichtlich tätig geworden ist, eine Anrechung nach Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG in Höhe einer Geschäftsgebühr vorzunehmen ist, ergibt sich auch nicht aus den Ausführungen des Bundesgerichtshofs in dessen Beschluss vom 22.02.2008, VIII ZB 57/07 (NJW 2008, 1323-1325 - zitiert nach juris), denen zufolge es für die in Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG vorgesehene Anrechnung ohne Bedeutung ist, ob die Geschäftsgebühr auf materiellrechtlicher Grundlage zu erstatten und ob sie unstreitig, geltend gemacht, tituliert oder sogar beglichen ist.
  • BGH, 18.08.2009 - VIII ZB 17/09

    Anrechnung einer Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr bei Nichtenstehung von

    Das Beschwerdegericht geht in Übereinstimmung mit der mittlerweile einhelligen Auffassung der Oberlandesgerichte (OLG Frankfurt am Main, AnwBl. 2009, 310, 311; AGS 2009, 157 f.; OLG Bremen, AGS 2009, 215 f.; OLG München, Beschluss vom 24. April 2009 - 11 W 1237/09, [...], Tz. 11 ff.; OLG Stuttgart, AGS 2009, 214, 215) und der gebührenrechtlichen Kommentarliteratur (Gerold/Schmidt/Madert, RVG, 18. Aufl., VV 2300, 2301, Rdnr. 39; AnwK-RVG/Rick, 4. Aufl., § 4 Rdnr. 12) davon aus, dass es sich bei einer vereinbarten Vergütung (§ 3a RVG, gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 RVG bis 30. Juni 2008 § 4 RVG in der Fassung des KostRMoG, im Folgenden: § 4 RVG a.F.) nicht um eine (gesetzliche) Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 - 2303 VV RVG handelt.
  • BGH, 16.10.2014 - III ZB 13/14

    Rechtsanwaltskosten: Anrechnung einer Geschäfts- auf die Verfahrensgebühr bei

    Das vereinbarte Honorar ist keine Geschäftsgebühr in diesem Sinne; die Anrechnung einer fiktiven Geschäftsgebühr scheidet aus (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 18. August 2009 - VIII ZB 17/09, NJW 2009, 3364 Rn. 6 ff und vom 9. September 2009 - Xa ZB 2/09, NJW-RR 2010, 359 Rn. 6 f; OLG Frankfurt, AnwBl. 2009, 310 f; Zöller/Herget, ZPO, 30. Aufl., § 91 Rn. 13 Stichwort: Erfolgshonorar/Vergütungsvereinbarung; Hartmann, Kostengesetze, 44. Aufl., Nr. 3100 VV RVG, Stichwort: Honorarvereinbarung; Mayer in Gerold/Schmidt, RVG, 21. Aufl., VV 2300 Rn. 45; Müller-Rabe, ebendort Vorb.
  • BGH, 09.09.2009 - Xa ZB 2/09

    Anrechnung eines vorgerichtlich vereinbarten Pauschalhonorars auf die

    Die Anrechnungsbestimmung in Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG erfasst nach ihrem Wortlaut nur den Anfall einer Geschäftsgebühr gemäß der gesetzlichen Regelung in Nr. 2300 VV RVG und ist damit auf eine vorgerichtliche Tätigkeit mit Vereinbarung eines Pauschalhonorars nicht anwendbar; es verbleibt mithin bei dem Ansatz der vollen Verfahrensgebühr (so auch OLG Frankfurt am Main AnwBl. 2009, 310; OLG Stuttgart AGS 2009, 214 unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung; OLG Celle, Beschl. v. 26.8.2009 - 2 W 240/09).
  • VGH Hessen, 27.06.2013 - 6 E 600/13

    Vergütung im Rahmen der Prozesskostenhilfe

    Allerdings wird von der zivilgerichtlichen Rechtsprechung einhellig die Anrechnungsvorschrift der Vorbemerkung 3 Abs. 4 der Anlage I zum RVG in Fällen, in denen ein späterer Prozessbevollmächtigter aufgrund einer Vergütungsvereinbarung tätig geworden ist, für nicht anwendbar erklärt (BGH, Beschluss vom 09.09.2009 - Xa ZB 2/09 in NJW-RR 2010, 359; BGH, Beschluss vom 18.08.2009 -VIII ZB 17/09 in NJW 2009, 3364, 3365; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 16.2.2009 - 18 W 355/08 in NJW-RR 2009, 1439ff; OLG Stuttgart, Beschluss vom 21.04.2009, 8 WF 32/09 in NJOZ 2010, 2574 ff.; OLG Celle, Beschl. v. 26.8.2009 -2 W 240/09- in NJOZ 2010, 2422 ff.).

    Der Vergütungsanspruch beruhe vielmehr auf der vertraglichen Vereinbarung und nicht auf den Vorschriften des Vergütungsverzeichnisses des RVG (OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 16.2. 2009 - 18 W 355/08 in NJW-RR 2009, 1439ff.).

  • OLG Stuttgart, 21.04.2009 - 8 WF 32/09

    Kostenerstattungsanspruch: Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die

    (Aufgabe von OLG Stuttgart, Beschluss vom 3. September 2008, Az. 8 W 348/08; Anschluss an OLG Frankfurt AnwBl 2009, 310).
  • VG Frankfurt/Main, 22.11.2011 - 6 O 2745/11

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

    Allerdings wird von der zivilgerichtlichen Rechtsprechung einhellig die Anrechnungsvorschrift der Vorbemerkung 3 Abs. 4 der Anlage I zum RVG in Fällen, in denen ein späterer Prozessbevollmächtigter aufgrund einer Vergütungsvereinbarung tätig geworden ist, für nicht anwendbar erklärt (BGH, Beschluss vom 09.09.2009 - Xa ZB 2/09 in NJW-RR 2010, 359; BGH, Beschluss vom 18.08.2009 -VIII ZB 17/09 in NJW 2009, 3364, 3365; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 16.2.2009 - 18 W 355/08 in NJW-RR 2009, 1439ff; OLG Stuttgart, Beschluss vom 21.04.2009, 8 WF 32/09 in NJOZ 2010, 2574 ff.; OLG Celle, Beschl. v. 26.8.2009 -2 W 240/09- in NJOZ 2010, 2422 ff.).

    Der Vergütungsanspruch beruhe vielmehr auf der vertraglichen Vereinbarung und nicht auf den Vorschriften des Vergütungsverzeichnisses des RVG (OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 16.2. 2009 - 18 W 355/08 in NJW-RR 2009, 1439ff.).

  • OLG München, 24.04.2009 - 11 W 1237/09

    Kostenerstattungsanspruch: Anrechnung von Pauschal- oder Zeitvergütungen für eine

    11b) Pauschal- oder Zeithonorare sind keine Geschäftsgebühren im Sinne der Nr. 2300 VV-RVG und somit auch nicht gemäß der Vormerkung 3 Abs. 4 VV-RVG auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens anzurechnen (Gerold/Schmidt/Madert, RVG, 18. Aufl., VV 2300 Rn. 39; AnwK-RVG/Rieck, 4. Aufl., § 4 Rn. 12; OLG Frankfurt AnwBl. 2009, 310; zur vergleichbaren Regelung in der BRAGO: Hansens, BRAGO, 8. Aufl., § 3 Rn. 28).
  • OLG Brandenburg, 20.02.2012 - Verg W 5/11

    RA-Vergütungsvereinbarung im Vergabeverfahren: Höhe der Erstattung?

    Wie mittlerweile höchstrichterlich in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entschieden ist, findet eine Anrechnung in diesen Fällen nicht statt, weil die Anrechnungsbestimmungen in Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG nach ihrem Wortlaut nur den Anfall einer Geschäftsgebühr gemäß der gesetzlichen Regelung in Nr. 2300 ff VV RVG erfasst und damit auf eine vorgerichtliche Tätigkeit mit Vereinbarung eines Pauschalhonorars gemäß § 3 a RVG nicht anwendbar ist, da in diesen Fällen der Auftraggeber des Rechtsanwaltes nicht die gesetzliche Gebühr, sondern die aufgrund einer wirksamen Vereinbarung mit dem Rechtsanwalt zu entrichtende Vergütung schuldet, sodass es bei dem Ansatz der vollen Verfahrensgebühr verbleibt (vgl. BGH NJW 2009, 3364, zitiert nach juris Rn. 5; BGH NJW-RR 2010, 359, zitiert nach juris Rn. 6; OLG Stuttgart AGS 2009, 214; OLG Frankfurt AnwBl. 2009, 310; KG Juristisches Büro 2010, 528; KG AGS 2009, 213).
  • VGH Bayern, 14.11.2011 - 2 C 10.2444

    Beschwerde; Kostenfestsetzung; Anrechnung einer Geschäftsgebühr;

    Zwar ist strittig, ob eine Vergütungsvereinbarung dazu führen kann, dass eine Anrechnung nicht stattzufinden hat, z.B. bei der Vereinbarung eines Pauschal- oder Zeithonorars (vgl. einerseits OLG Frankfurt vom 16.2.2009 Az. 18 W 355/08; OLG Stuttgart vom 21.4.2009 Az. 8 WF 32/09; OLG München vom 24.4.2009 Az. 11 W 1237/09; andererseits BayVGH vom 6.3.2006 Az. 19 C 06.268; OLG Stuttgart vom 3.9.2008 Az. 8 W 348/08 - sämtliche in juris).
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Rechtsprechung
   KG, 05.06.2009 - 1 W 77/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,5999
KG, 05.06.2009 - 1 W 77/09 (https://dejure.org/2009,5999)
KG, Entscheidung vom 05.06.2009 - 1 W 77/09 (https://dejure.org/2009,5999)
KG, Entscheidung vom 05. Juni 2009 - 1 W 77/09 (https://dejure.org/2009,5999)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Festsetzung der Verfahrensgebühr für mehrere Beteiligte im Hauptsacheverfahren bei vorangegangenem selbstständigen Beweisverfahren für nur einen Beteiligten

  • Judicialis

    RVG § 7 Abs. 1; ; RVG § 15 Abs. 2; ; RVG-VV Nr. 1008

  • rechtsportal.de

    RVG § 7 Abs. 1; RVG § 15 Abs. 2; RVG -VV Nr. 1008
    Festsetzung der Verfahrensgebühr für mehrere Beteiligte im Hauptsacheverfahren bei vorangegangenem OH-Verfahren für nur einen Beteiligten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Selbstständiges Beweisverfahren - Kostenentscheidung bei Streitgenossenschaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Selbständiges Beweisverfahren: Rechtsanwaltsvergütung bei zusätzlicher Vertretung erst im Hauptsacheverfahren beteiligter Streitgenossen (IBR 2009, 1169)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 3587
  • NJW-RR 2009, 1439
  • MDR 2009, 954
  • BauR 2009, 1486
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Düsseldorf, 25.04.2019 - 2 U 50/17

    Auskunfterteilung und Schadensersatz wegen einer Schutzrechtsverletzung

    Dabei ist für die Annahme einer Identität ausreichend, wenn neben dem Antragsgegner, vorliegend der Beklagten zu 1., weitere Personen verklagt worden sind (KG, NJW-RR 2009, 1439 = MDR 2009, 954; Zöller/Herget, a.a.O., § 91 Rn. 13 Stichwort: "Selbständiges Beweisverfahren").
  • LG Düsseldorf, 31.05.2016 - 4a O 37/15

    Betonsteinherstellungsverfahren

    Dabei ist für die Annahme einer Identität ausreichend, wenn neben dem Antragsgegner, vorliegend der Beklagten zu 1), weitere Personen verklagt worden sind (KG, NJW-RR 2009, 1439; Herget, in: Zöller, ZPO, Kommentar, 31. Auflage, 2016, § 91, Rn. 13, Stichwort "selbständiges Beweisverfahren").
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