Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 08.01.2009

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 20.01.2009 - I-15 Wx 164/08   

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https://dejure.org/2009,3193
OLG Hamm, 20.01.2009 - I-15 Wx 164/08 (https://dejure.org/2009,3193)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.01.2009 - I-15 Wx 164/08 (https://dejure.org/2009,3193)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. Januar 2009 - I-15 Wx 164/08 (https://dejure.org/2009,3193)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung der Wohnungseigentümergemeinschaft für kommunale Benutzungsgebühren für Abfallentsorgung; Straßenreinigung und Abwasserentsorgung

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Haftung des einzelnen Wohnungseigentümers, nicht der Wohnungseigentümergemeinschaft für auf Grundlage einer kommunalen Satzung i. V. m. § 6 KAG NW erhobene Benutzungsgebühren

  • Judicialis

    WEG § 28 Abs. 1; ; WEG § 21 Abs. 4; ; WEG § 16 Abs. 2; ; KAG NW § 6

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung der Wohnungseigentümergemeinschaft für kommunale Benutzungsgebühren für Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Abwasserentsorgung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haftung der WEG für kommunale Benutzungsgebühren?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Haftung der Wohnungseigentümer für kommunale Benutzungsgebühren

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine grundsätzliche Haftung der WEG für kommunale Benutzungsgebühren! (IMR 2009, 172)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1463
  • ZMR 2009, 464
  • BauR 2009, 858
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.02.2005 - X ZR 87/04

    Beginn des Verzuges mit der Entgeltzahlung für Entsorgungsleistungen

    Auszug aus OLG Hamm, 20.01.2009 - 15 Wx 164/08
    Jedenfalls beziehen sich die vom Autor zitierten Entscheidungen des BGH (MDR 1984, 558 und NJW 2005, 1772) auf eine derartige Konstellation und nicht auf die hoheitliche Erhebung von Gebühren.
  • BGH, 15.06.1989 - V ZB 22/88

    Erhebung einer Sonderumlage zur Deckung eines Wohngeldausfalls; Konkurs des

    Auszug aus OLG Hamm, 20.01.2009 - 15 Wx 164/08
    Die Sonderumlage ist rechtlich eine Ergänzung des Wirtschaftsplans, § 28 Abs. 1 WEG (BGH NJW 1989, 3018).
  • BGH, 07.03.2007 - VIII ZR 125/06

    Haftung der Wohnungseigentümer für Forderungen aus einem Gaslieferungsvertrag

    Auszug aus OLG Hamm, 20.01.2009 - 15 Wx 164/08
    Soweit es um rechtsgeschäftlich begründete Pflichten geht, die gemeinschaftsbezogen sind, wird regelmäßig von einem Handeln des Verwalters für die teilrechtsfähige Wohnungseigentümergemeinschaft ausgegangen (BGH NZM 2007, 363, Rn. 22 - zitiert nach juris).
  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    Auszug aus OLG Hamm, 20.01.2009 - 15 Wx 164/08
    Die Erforderlichkeit der Mittelaufbringung ergibt sich hier zunächst nicht daraus, dass es sich bei den in den Gebührenbescheiden der Stadt E für die Jahre 2000 - 2005 festgesetzten Grundbesitzgebühren für Abwasser, Abfallentsorgung und Straßenreinigung um eine Verbindlichkeit der teilrechtsfähigen Wohnungseigentümergemeinschaft handeln würde, zu deren Deckung jeder Wohnungseigentümer im Rahmen seiner Verpflichtung zur erforderlichen finanziellen Ausstattung der Gemeinschaft (BGHZ 163, 154 = NJW 2005, 2061, im Folgenden zitiert nach juris, hier Rn. 45) heranzuziehen wäre.
  • BVerwG, 11.11.2005 - 10 B 65.05

    Grundbesitzabgaben; Bestimmtheit von Gebührenbescheiden; Auslegung von

    Auszug aus OLG Hamm, 20.01.2009 - 15 Wx 164/08
    Dass die in den kommunalen Gebührenregelungen vorgesehene gesamtschuldnerische Haftung der Wohnungseigentümer nicht durch die Rechtsprechung des BGH zur Teilrechtsfähigkeit verdrängt wird, ist in der höchstrichterlichen Verwaltungsrechtsprechung anerkannt (BVerwG NJW 2006, 791).
  • KG, 12.02.2008 - 27 U 36/07

    Wohnungseigentum: Gesamtschuldnerische vertragliche Außenhaftung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 20.01.2009 - 15 Wx 164/08
    Etwas anderes kann gelten, wenn die Kommune die Inanspruchnahme der kommunalen Leistung nicht öffentlich-rechtlich durch Satzung, sondern durch privat-rechtlichen Vertrag ausgestaltet hat (so KG Berlin Beschluss vom 12.2.2008 - 27 U 36/07 - ZMR 2008, 557/558 auf der Grundlage des in Berlin privatrechtlich ausgestalteten Entgelts für die Abwasserentsorgung).
  • BGH, 14.02.2014 - V ZR 100/13

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Abgabenschuld aus der Herstellung der

    Die herrschende Meinung hingegen geht - mit unterschiedlichen Begründungen - von einer Wahrnehmungspflicht des Verbandes ohne Ermessensspielraum aus (OLG Hamm, NJW-RR 2009, 1463, 1465; VG Köln, Beschluss vom 20. Juli 2011 - 14 L 872/11, juris Rn. 19; BeckOK WEG/Dötsch, Edition 16, § 10 Rn. 571; Riecke/Schmid/Elzer, WEG, 3. Aufl., § 10 Rn. 498a; Becker in Bärmann, WEG, 12. Aufl., § 16 Rn. 26; ders. in ZfIR 2012, 403, 410 und ZWE 2014, 14, 16; Schmid, ZWE 2009, 325 und NZM 2010, 683, 686; Abramenko, IMR 2007, 18; Elzer, MietRB 2009, 137 f.; vgl. auch Briesemeister, NZM 2007, 225, 230 und IMR 2010, 199; Schmidt, ZWE 2009, 203, 204 f.).

    Sie hat die Forderung zu begleichen, soweit diese berechtigt ist (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2009, 1463, 1465), oder, wenn sie Zweifel an deren Rechtmäßigkeit hat, im Zusammenwirken mit dem in Anspruch genommenen Wohnungseigentümer Maßnahmen zu ergreifen, um die Forderung abzuwehren und eine Vollstreckung gegen den Wohnungseigentümer aus dem Bescheid zu verhindern.

  • BGH, 11.05.2010 - IX ZR 127/09

    Zwangsversteigerungsverfahren für Wohnungseigentum: Rangordnung für

    Die einzelnen Wohnungseigentümer sind damit stets Miteigentümer des Grundstücks (§ 3 Abs. 1 WEG; vgl. VGH Baden-Württemberg NJW 2009, 1017; OLG Hamm NJW-RR 2009, 1463, 1464; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Aufl. § 24 Rn. 12).
  • BGH, 22.03.2012 - VII ZR 102/11

    Kosten der Abfallentsorgung und Straßenreinigung in Berlin: Haftung des

    Demgemäß beschränkt das OLG Hamm (NJW-RR 2009, 1463) die von ihm angenommene gesamtschuldnerische Haftung der Wohnungseigentümer ausdrücklich auf die Gebührenpflicht aufgrund öffentlich-rechtlicher Satzung und räumt ein, dass bei einem privatrechtlich ausgestalteten Nutzungsverhältnis etwas anderes gelten kann.
  • KG, 24.04.2009 - 24 W 55/08
    Auch das OLG Hamm hatte in seiner Entscheidung vom 20.01.2009 (I-15 Wx 164/08, 15 Wx 164/08 - zitiert nach juris) die Frage, ob bei privatrechtlich ausgestalteten Verträgen trotz des bestehenden Anschluss- und Benutzungszwangs eine Vertragsauslegung möglich ist, die alleine die Wohnungseigentümergemeinschaft, die im Rahmen der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums für die Abwasser- und Abfallentsorgung sowie die Straßenreinigung Sorge zu tragen hat, als Vertragspartner ansieht, nicht abschließend zu entscheiden (vgl. dort Rdn. 37).

    Nur abrundend sei hinzugesetzt, dass nach Auffassung des Senats viel dafür spricht, dass § 10 Abs. 8 S. 4 WEG die aktuellen Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft, die allein an einer Mittelaufbringung nach den §§ 16 Abs. 2, 28 Abs. 5 WEG beteiligt werden können, deshalb auch nicht von ihrer Finanzierungsverantwortung für Altschulden befreit, der die Neueigentümer ggf. durch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber ihren Rechtsvorgängern gerecht werden können (vgl. hingegen einen Verstoß einer Sonderumlage gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung in einem derartigen Zusammenhang regelmäßig bejahend den Beschluss des OLG Hamm vom 20.01.2009 zu I -15 Wx 164/08, 15 Wx 164/08).

  • VG Gelsenkirchen, 16.09.2009 - 13 K 710/08

    Quotale Haftung greift nicht bei Benutzungsgebührenschulden

    OLG Hamm, Beschluss vom 20. Januar 2009 - 15 Wx 164/08 -, in: Justizministerialblatt NRW (JMBl. NRW) 2009, Seite 98 ff.
  • VG Gelsenkirchen, 16.09.2009 - 13 K 711/08

    Keine quotale Haftung bei Benutzungsgebührenschulden

    OLG Hamm, Beschluss vom 20. Januar 2009 - 15 Wx 164/08 -, in: Justizministerialblatt NRW (JMBl. NRW) 2009, Seite 98 ff.
  • VG Köln, 01.09.2015 - 14 K 5935/14

    Rechtmäßigkeit von Abfallgebühren und Abwassergebühren im Rahmen des

    vgl. VG Göttingen, Beschluss vom 27. Juni 2007 - 3 B 84/07 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 20. Januar 2009 - I-15 Wx 164/08, 15 Wx 164/08 -, juris.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 08.01.2009 - 20 W 320/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,3568
OLG Frankfurt, 08.01.2009 - 20 W 320/05 (https://dejure.org/2009,3568)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.01.2009 - 20 W 320/05 (https://dejure.org/2009,3568)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. Januar 2009 - 20 W 320/05 (https://dejure.org/2009,3568)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 22 Abs 1 WoEigG
    Wohnungseigentümerversammlung: Mehrheitsbeschluss über die Modalitäten einer Auftragsvergabe bei bestandskräftigem Mehrheitsbeschluss über den Umfang einer Sanierung

  • Judicialis

    WEG § 22 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    WEG § 22 Abs. 1
    Anforderungen an die Bestimmtheit eines Beschlusses der Eigentümerversammlung über die Vergabe von Sanierungsarbeiten bei Bestehen eines bestandskräftigen Beschlusses über deren Umfang

  • ibr-online

    Regelung der Modalitäten der Auftragsvergabe durch Beschluss

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anforderungen an die Bestimmtheit eines Beschlusses der Eigentümerversammlung über die Vergabe von Sanierungsarbeiten bei Bestehen eines bestandskräftigen Beschlusses über deren Umfang

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Keine erneute Überprüfung eines bereits bestandskräftigen Grundlagenbeschlusses! (IMR 2009, 237)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1463
  • NZM 2011, 40
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.01.2009 - 20 W 320/05
    Vielmehr ist für Instandhaltungsregelungen an der bisherigen Rechtsprechung festzuhalten, dass bestandskräftige Mehrheitsbeschlüsse gültig sind, auch wenn der Regelungsgegenstand den Abschluss einer Vereinbarung oder Einstimmigkeit erfordert hätte (BGH NJW 2000, 3500, 3503; Niedenführ/Schulze: WEG, 7. Aufl., § 22, Rdnr. 26; Palandt/Bassenge: WEG, 66. Aufl., § 22, Rdnr. 14).
  • BayObLG, 17.06.1999 - 2Z BR 19/99

    Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses zur Sanierung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.01.2009 - 20 W 320/05
    Auf Grund der Bestandskraft des Sanierungsbeschlusses vom 08.12.2003 können die Antragsteller zu 1) und 2) auch ihre Anfechtung des Beschlusses über die Vergabemodalitäten vom 27.05.2004 nicht mehr darauf stützen, dass die beschlossenen und nach Überprüfung durch den Architekten SV1 empfohlenen Sanierungsmaßnahmen in Wirklichkeit nicht erforderlich seien (BayObLG NZM 1999, 910).
  • KG, 10.09.2003 - 24 W 141/02

    Wohnungseigentum: Auswahl unter Kostenangeboten und Bestimmung des Farbanstrichs

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.01.2009 - 20 W 320/05
    Bei diesen engen Vorgaben wären die Wohnungseigentümer sind nicht gehindert gewesen, den Verwalter durch Mehrheitsbeschluss mit der Auftragsvergabe zu beauftragen (vergleichbar KG ZMR 2004, 622 für die Beauftragung des Verwaltungsbeirats).
  • OLG Düsseldorf, 06.09.1999 - 3 Wx 126/99

    Begriff der baulichen Veränderung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.01.2009 - 20 W 320/05
    Für die spätere Konkretisierung der bereits bestandskräftig beschlossenen Sanierungsmaßnahmen genügte ein Mehrheitsbeschluss (Oberlandesgericht Düsseldorf NZM 2000, 390, 391; Niedenführ/Schulze: WEG, 7. Aufl., § 22, Rdnr. 26a).
  • LG Düsseldorf, 18.05.2011 - 25 S 79/10

    Anfechtung der Jahresabrechnung nur in der gesetzlichen Frist

    Umstände außerhalb des protokollierten Beschlusses dürfen nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (Bundesgerichtshof NJW 1998, 3713; Oberlandesgericht München NJW-RR 2008, 1182; Oberlandesgericht Frankfurt, NJW-RR 2009, 1463; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 8. Aufl., § 23, Rdnr. 47; Palandt/Bassenge, WEG, 70. Aufl., § 10, Rdnr. 18).
  • LG Düsseldorf, 06.03.2013 - 25 S 99/12

    Beschlussgegenstand muss bei Einberufung bezeichnet sein!

    Umstände außerhalb des protokollierten Beschlusses dürfen nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (Bundesgerichtshof NJW 1998, 3713; BayObLG NJW-RR 2000, 603/605; ZWE 2002, 34/35; Oberlandesgericht München NJW-RR 2008, 1182; Oberlandesgericht Frankfurt, NJW-RR 2009, 1463; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 8. Aufl., § 23 Rn. 47; Palandt/Bassenge, WEG, 72. Aufl., § 10 Rn. 18).
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