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   OLG Hamm, 09.07.2009 - I-21 U 46/09   

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https://dejure.org/2009,3434
OLG Hamm, 09.07.2009 - I-21 U 46/09 (https://dejure.org/2009,3434)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.07.2009 - I-21 U 46/09 (https://dejure.org/2009,3434)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. Juli 2009 - I-21 U 46/09 (https://dejure.org/2009,3434)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    BGB § 631 Abs. 1; ; VOB/B § 4 Nr. 3; ; VOB/B § 4 Nr. 7; ; VOB/B § 13 Nr. 7 Abs. 3

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 641; VOB/B § 4 Nr. 3
    Rechte des Unternehmers bei mangelhafter Vorleistung eines anderen Unternehmers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schadensersatz wegen optischer Mängel?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • kapellmann.de (Entscheidungsbesprechung)

    Ärgerliche Haftungsfallen: Ungeeignetheit der Vorleistung eines Vor-Unternehmers und Nichtbeachtung von Formalitäten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Aufforderung zur Mängelbeseitigung - kein Schadensersatz! (IBR 2009, 1321)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1531
  • MDR 2010, 365
  • MDR 2010, 367
  • NZBau 2010, 109
  • BauR 2009, 1786
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Köln, 06.06.2003 - 18 O 343/01
    Auszug aus OLG Hamm, 09.07.2009 - 21 U 46/09
    In diesen Fällen kann sich der Auftraggeber nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht auf eine etwa fehlende Abnahme als Fälligkeitsvoraussetzung berufen (BGH NJW 1999, 3710, NJW 2002, 3019, BauR 2003, 88, BauR 2005, 582).
  • BGH, 10.10.2002 - VII ZR 315/01

    Fälligkeit des Werklohns nach Übergang zum Schadensersatz durch den Auftraggeber

    Auszug aus OLG Hamm, 09.07.2009 - 21 U 46/09
    In diesen Fällen kann sich der Auftraggeber nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht auf eine etwa fehlende Abnahme als Fälligkeitsvoraussetzung berufen (BGH NJW 1999, 3710, NJW 2002, 3019, BauR 2003, 88, BauR 2005, 582).
  • OLG Nürnberg, 11.02.1999 - 2 U 3110/98

    Was heißt "schlüsselfertig"?

    Auszug aus OLG Hamm, 09.07.2009 - 21 U 46/09
    Dabei ist ein zum Schadensersatz führender Mangel nicht nur bei Defekten im technischen Sinne zu bejahen, vielmehr können auch optische Mängel zum Schadensersatz verpflichten, zumal wenn der Auftraggeber ein spezielles Interesse an einem optisch einwandfreien Gewerk hat (OLG Dresden, IBR 2000, 487 ff; OLG Stuttgart, BauR 1979, 432 ff).
  • BGH, 16.05.2002 - VII ZR 479/00

    Fälligkeit des Vergütungsanspruchs des Werkunternehmers

    Auszug aus OLG Hamm, 09.07.2009 - 21 U 46/09
    In diesen Fällen kann sich der Auftraggeber nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht auf eine etwa fehlende Abnahme als Fälligkeitsvoraussetzung berufen (BGH NJW 1999, 3710, NJW 2002, 3019, BauR 2003, 88, BauR 2005, 582).
  • BGH, 16.09.1999 - VII ZR 456/98

    Ansprüche des Bestellers nach § 634 BGB

    Auszug aus OLG Hamm, 09.07.2009 - 21 U 46/09
    In diesen Fällen kann sich der Auftraggeber nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht auf eine etwa fehlende Abnahme als Fälligkeitsvoraussetzung berufen (BGH NJW 1999, 3710, NJW 2002, 3019, BauR 2003, 88, BauR 2005, 582).
  • OLG Stuttgart, 05.05.1978 - 10 U 200/77

    VOB-Vertrag: Wesentlicher Mangel

    Auszug aus OLG Hamm, 09.07.2009 - 21 U 46/09
    Dabei ist ein zum Schadensersatz führender Mangel nicht nur bei Defekten im technischen Sinne zu bejahen, vielmehr können auch optische Mängel zum Schadensersatz verpflichten, zumal wenn der Auftraggeber ein spezielles Interesse an einem optisch einwandfreien Gewerk hat (OLG Dresden, IBR 2000, 487 ff; OLG Stuttgart, BauR 1979, 432 ff).
  • OLG Hamm, 23.07.2019 - 21 U 24/18

    HOAI-Mindestsätze sind trotz EuGH-Urteil bindend

    Die Aufrechnung des Auftraggebers mit einem auf einen Mangel gestützten Schadensersatzanspruch gegen die Werklohnklage kann keinen Erfolg haben, wenn der Auftraggeber den Auftragnehmer nicht unter Fristsetzung zur Mangelbeseitigung aufgefordert hatte (OLG Hamm, NJW-RR 2009, 1531, 1532).
  • OLG Oldenburg, 21.08.2018 - 2 U 62/18

    Begriff der Mangelhaftigkeit eines Werks

    Vielmehr bleibt eine solche Aufforderung wirkungslos, wenn der Besteller die Mitwirkungshandlungen nicht vorgenommen oder jedenfalls angeboten hat, die dem Unternehmer die Herstellung eines funktionierenden Nachfolgegewerks ermöglichen (vgl. BGH, NZBau 2008, 109, 113; OLG Hamm, NJW-RR 2009, 1531, 1532; MüKo - Busche, BGB, 7. Auflage, § 636 Rn. 6).
  • OLG Stuttgart, 30.11.2021 - 10 U 58/21

    Selbständiges Beweisverfahren: Enden der Hemmung der Verjährung hinsichtlich

    Die Folge der unterlassenen - und nicht angebotenen - erforderlichen Mitwirkung des Bestellers ist die Wirkungslosigkeit einer von ihm erfolgten Aufforderung zur Mängelbeseitigung (BGH, Urteil vom 08.11.2007 - VII ZR 183/05 Rn. 36, juris; OLG Oldenburg, Urteil vom 21.08.2018 - 2 U 62/18 Rn. 48, juris; OLG Hamm, Urteil vom 09.07.2009 - 21 U 46/09 Rn. 11, juris).
  • LG Aachen, 23.08.2019 - 7 O 149/16
    Ein Nacherfüllungsanspruch und damit auch ein Anspruch auf Kostenvorschuss besteht nur dann, wenn der Besteller ein wirksames Nacherfüllungsverlangen stellt (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2009, 1531 f.; Palandt/Sprau, BGB, 78. Auflage 2019, § 635, Rn. 4 f.).

    Soweit der Unternehmer die Nacherfüllung ohne Mitwirkungshandlungen des Bestellers nicht erbringen kann, muss der Besteller die Mitwirkungshandlung im Zeitpunkt des Nacherfüllungsverlangens vorgenommen haben oder zumindest anbieten (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2009, 1531 f.; Palandt/Sprau, BGB, 78. Auflage 2019, § 635, Rn. 4 f.).

    Insoweit hat der Besteller durch Bereitstellung einer mangelfreien Vorleistung die Voraussetzungen für die Nacherfüllung zu schaffen, so z.B. eine tragfähige Planung (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2009, 1531 f.; Palandt/Sprau, BGB, 78. Auflage 2019, § 635, Rn. 4 f.).

  • OLG Saarbrücken, 16.01.2019 - 1 U 395/12

    Entwässerungsplan gehört zur Ausführungsplanung!

    Selbst wenn der Kläger eine Planungsergänzung zur Mängelbeseitigung hätte liefern müssen (verneinend Palandt/Sprau, BGB, 77. Aufl. 2018, § 635 Rn. 4), wäre er allenfalls dazu verpflichtet gewesen, das Nacherfüllungsverlangen mit dem Angebot der Vorlage einer Sanierungsplanung zu verbinden (OLG Hamm, Urteil vom 09. Juli 2009 - I-21 U 46/09, 21 U 46/09 -, NJW-RR 2009, 1531 f.).
  • OLG Düsseldorf, 30.08.2016 - 21 U 8/16

    Voraussetzungen des Anspruchs des Auftraggebers auf Aufwendungsersatz für die

    Eine solche Fristsetzung ist jedoch wirkungslos, wenn der Besteller diejenigen Mitwirkungshandlungen nicht vorgenommen oder jedenfalls angeboten hat, die den Werkunternehmer die Erbringung der geschuldeten Leistung ermöglichen (vgl. BGH, Urteil vom 08. November 2007 - VII ZR 183/05 -, BGHZ 174, 110-126, Rn. 36; OLG Hamm, Urteil vom 09. Juli 2009, I-21 U 46/09, juris Tz 11; MüKoBGB/Busche, BGB, 6. Aufl. 2012, § 636 Rn. 6).
  • AG Münster, 26.06.2017 - 49 C 3830/15

    Schwarzarbeit

    Die Erfüllung seiner Prüfungs- und Hinweispflichten kann den Werkunternehmer lediglich von der Nacherfüllungspflicht befreien (BGH, Urt. v. 25.02.2016, NZBau 2016, 488; BGH Urt. v. 30.09.2011, NZBau 2011, 612; OLG Hamm, Urt. v. 09.07.2009, NJW-RR 2009, 1531).
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