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   OLG Hamm, 28.04.2009 - I-4 U 13/09   

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https://dejure.org/2009,7943
OLG Hamm, 28.04.2009 - I-4 U 13/09 (https://dejure.org/2009,7943)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.04.2009 - I-4 U 13/09 (https://dejure.org/2009,7943)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. April 2009 - I-4 U 13/09 (https://dejure.org/2009,7943)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    HGB § 90 a; ; HGB § 12 Abs. 2 c; ; BGB § 355; ; BGB § 355 Abs. 3; ; BGB § 505

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 12 Abs. 2
    Eilbedürftigkeit bei der Durchsetzung vertraglicher Wettbewerbsverbote; Umfang eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1707
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.07.2005 - II ZR 159/03

    Grenzen eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots bei Ausscheiden aus einer

    Auszug aus OLG Hamm, 28.04.2009 - 4 U 13/09
    Die Antragsteller können der Antragsgegnerin aber nicht schlechthin verbieten, Nachhilfeunterricht zu erteilen (vgl. BGH NJW 2005, 3061; BGH NJW 1997, 3089).
  • BGH, 15.11.2007 - III ZR 295/06

    Abgrenzung von Unternehmer- und Verbraucherhandeln bei Vorbereitung einer

    Auszug aus OLG Hamm, 28.04.2009 - 4 U 13/09
    Denn schon in der Präambel des Vertrages ist von einer unternehmerischen Existenz die Rede, so dass schon kein Verbrauchervertrag vorliegt (vgl. BGH NJW 2008, 435).
  • BGH, 14.07.1997 - II ZR 238/96

    Wirksamkeit eines gesellschaftsvertraglichen Wettbewerbsverbots; Verbot der

    Auszug aus OLG Hamm, 28.04.2009 - 4 U 13/09
    Die Antragsteller können der Antragsgegnerin aber nicht schlechthin verbieten, Nachhilfeunterricht zu erteilen (vgl. BGH NJW 2005, 3061; BGH NJW 1997, 3089).
  • OLG Frankfurt, 05.08.2015 - 23 U 178/14

    Zur Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung

    Der BGH nimmt dazu im Übrigen an, dass die Angabe der Anschrift des Widerrufsadressaten gemäß § 355 Abs. 2 BGB erforderlich sei, damit der Verbraucher gerade auch in dem Fall, dass der am Verbrauchervertrag beteiligte Unternehmer einen Dritten als Empfangsvertreter oder Empfangsboten benannt hat, zweifelsfrei erkennen könne, an wen er den Widerruf zu richten habe (BGH NJW 2012, 1065 [zum Widerruf im Fernabsatzgeschäft]; BGH NJW 2002, 2391; OLG Hamm NJW-RR 2009, 1707; Palandt-Grüneberg, BGB, 73. Aufl., § 360 Rn.3).
  • OLG Frankfurt, 18.10.2017 - 17 U 126/17

    Ordnungsgemäßheit einer Widerrufsbelehrung zu einem Darlehensvertrag

    Der BGH nimmt dazu im Übrigen an, dass die Angabe der Anschrift des Widerrufsadressaten gemäß § 355 Abs. 2 BGB erforderlich sei, damit der Verbraucher gerade auch in dem Fall, dass der am Verbrauchervertrag beteiligte Unternehmer einen Dritten als Empfangsvertreter oder Empfangsboten benannt hat, zweifelsfrei erkennen könne, an wen er den Widerruf zu richten habe (BGH NJW 2012, 1065 (zum Widerruf im Fernabsatzgeschäft); BGH NJW 2002, 2391 [BGH 11.04.2002 - I ZR 306/99] ; OLG Hamm, NJW-RR 2009, 1707 [OLG Hamm 28.04.2009 - 4 U 13/09] [OLG Hamm 28.04.2009 - 4 U 13/09] .).
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