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OLG Hamm, 28.04.2009 - I-4 U 13/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Eilbedürftigkeit bei der Durchsetzung vertraglicher Wettbewerbsverbote; Umfang eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots
- Judicialis
HGB § 90 a; ; HGB § 12 Abs. 2 c; ; BGB § 355; ; BGB § 355 Abs. 3; ; BGB § 505
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 12 Abs. 2
Eilbedürftigkeit bei der Durchsetzung vertraglicher Wettbewerbsverbote; Umfang eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hagen, 28.11.2008 - 9 O 390/08
- OLG Hamm, 28.04.2009 - I-4 U 13/09
Papierfundstellen
- NJW-RR 2009, 1707
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 18.07.2005 - II ZR 159/03
Grenzen eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots bei Ausscheiden aus einer …
Auszug aus OLG Hamm, 28.04.2009 - 4 U 13/09
Die Antragsteller können der Antragsgegnerin aber nicht schlechthin verbieten, Nachhilfeunterricht zu erteilen (vgl. BGH NJW 2005, 3061; BGH NJW 1997, 3089). - BGH, 15.11.2007 - III ZR 295/06
Abgrenzung von Unternehmer- und Verbraucherhandeln bei Vorbereitung einer …
Auszug aus OLG Hamm, 28.04.2009 - 4 U 13/09
Denn schon in der Präambel des Vertrages ist von einer unternehmerischen Existenz die Rede, so dass schon kein Verbrauchervertrag vorliegt (vgl. BGH NJW 2008, 435). - BGH, 14.07.1997 - II ZR 238/96
Wirksamkeit eines gesellschaftsvertraglichen Wettbewerbsverbots; Verbot der …
Auszug aus OLG Hamm, 28.04.2009 - 4 U 13/09
Die Antragsteller können der Antragsgegnerin aber nicht schlechthin verbieten, Nachhilfeunterricht zu erteilen (vgl. BGH NJW 2005, 3061; BGH NJW 1997, 3089).
- OLG Frankfurt, 05.08.2015 - 23 U 178/14
Zur Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung
Der BGH nimmt dazu im Übrigen an, dass die Angabe der Anschrift des Widerrufsadressaten gemäß § 355 Abs. 2 BGB erforderlich sei, damit der Verbraucher gerade auch in dem Fall, dass der am Verbrauchervertrag beteiligte Unternehmer einen Dritten als Empfangsvertreter oder Empfangsboten benannt hat, zweifelsfrei erkennen könne, an wen er den Widerruf zu richten habe (BGH NJW 2012, 1065 [zum Widerruf im Fernabsatzgeschäft]; BGH NJW 2002, 2391; OLG Hamm NJW-RR 2009, 1707;… Palandt-Grüneberg, BGB, 73. Aufl., § 360 Rn.3). - OLG Frankfurt, 18.10.2017 - 17 U 126/17
Ordnungsgemäßheit einer Widerrufsbelehrung zu einem Darlehensvertrag
Der BGH nimmt dazu im Übrigen an, dass die Angabe der Anschrift des Widerrufsadressaten gemäß § 355 Abs. 2 BGB erforderlich sei, damit der Verbraucher gerade auch in dem Fall, dass der am Verbrauchervertrag beteiligte Unternehmer einen Dritten als Empfangsvertreter oder Empfangsboten benannt hat, zweifelsfrei erkennen könne, an wen er den Widerruf zu richten habe (BGH NJW 2012, 1065 (zum Widerruf im Fernabsatzgeschäft); BGH NJW 2002, 2391 [BGH 11.04.2002 - I ZR 306/99] ; OLG Hamm, NJW-RR 2009, 1707 [OLG Hamm 28.04.2009 - 4 U 13/09] [OLG Hamm 28.04.2009 - 4 U 13/09] .).