Rechtsprechung
OLG München, 26.03.2008 - 15 U 4547/07 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Erbrecht: Wirksamkeit einer Anrechnungsvereinbarung zu Lasten des künftigen Erb- oder Pflichtteils durch privatschriftlichen Vertrag sui generis sowie einer letztwilligen Verfügung über die Anrechnung einer früheren Schenkung zu Lasten des Erbteils des Vertragserben
- erbfall.eu
BGB §§ 242, 2050 ff., 2289, 2315, 2346, 2348
Anrechnung einer Zuwendung | Erbvertrag, Pflichtteilsrecht. - IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verstoß eines nachträglich geschlossenen privatschriftlichen Vertrags über eine erbrechtliche Anrechnungspflicht gegen den Typenzwang des Erbrechts; Voraussetzungen für eine wirksame Anrechnungspflicht hinsichtlich einer Schenkung zu Lebzeiten; Auslegung einer ...
- Judicialis
BGB § 242; ; BGB § 2050; ; BGB § 2289; ; BGB § 2315; ; BGB § 2346; ; BGB § 2348
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 2050 § 2289 § 2315 § 2346 § 2348
Vereinbarung der Anrechnung eines Geschenks auf den künftigen Erb-und/oder Pflichtteil durch formlosen privatschriftlichen Vertrag; Bestimmung der Anrechnung eines Geschenks auf das Erbrecht des Vertragserben durch Testament - rechtsportal.de
BGB § 2050 § 2289 § 2315 § 2346 § 2348
Vereinbarung der Anrechnung eines Geschenks auf den künftigen Erb-und/oder Pflichtteil durch formlosen privatschriftlichen Vertrag; Bestimmung der Anrechnung eines Geschenks auf das Erbrecht des Vertragserben durch Testament - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Pflichtteilsrecht - Nachträgliche Anrechnungsbestimmung
Verfahrensgang
- LG München I, 26.07.2007 - 26 O 16663/06
- OLG München, 26.03.2008 - 15 U 4547/07
- BGH, 28.10.2009 - IV ZR 82/08
Papierfundstellen
- NJW-RR 2009, 19
- NJW-RR 2010, 1656 (Ls.)
- NJW-RR 2014, 1344
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- RG, 06.05.1909 - IV 475/08
Erstreckt sich die Formvorschrift des § 2348 BGB. auf solche Verträge zwischen …
Auszug aus OLG München, 26.03.2008 - 15 U 4547/07
c) Der Berufungsangriff, die Anrechnungsvereinbarung vom 27.07.1978 enthalte entgegen dem Landgericht schon begrifflich keinen Erbverzicht im Sinne von § 2346 BGB (Blatt 156 f. d.A.) ist mit den Ausführungen des Reichsgerichts in RGZ 71, 133, 136 unzutreffend.der Vereinbarung erklärt wird, oder sich der Berechtigte einer Berechnung' unterwirft, wonach sein Erbrecht oder Pflichtteilsrecht vermindert wird, RGZ 71, 133, 136; MüKo-BGB, 4. Aufl., § 2346, 16 a.E.
Denn, wie oben ausgeführt, enthält die Anrechnungsverpflichtung im Ergebnis eine formbedürftige Erbverzichtserklärung gemäß §§ 2346, 2348 BGB, wobei wie oben auf die Entscheidung RGZ 71, 133, 136 Bezug genommen wird.
- RG, 01.10.1917 - IV 182/17
Ausschluss der Ausgleichspflicht unter den Nachkömmlingen des Erblassers bei …
Auszug aus OLG München, 26.03.2008 - 15 U 4547/07
- Soll der gesetzliche Erbteil eines Abkömmlings durch Erlass der Ausgleichspflicht vermehrt werden, kann dies nur in der Form des Erbvertrags geschehen, RGZ 90, 419, 422, 423. - RG, 11.11.1935 - IV 160/35
Zur Auslegung des § 2271 Abs. 1 BGB.
Auszug aus OLG München, 26.03.2008 - 15 U 4547/07
Ob eine spätere letztwillige Verfügung (hier: 03.09.1998, 15.03.1999) eine Beeinträchtigung der erbvertraglich gesicherten Position enthält, bemisst sich nach dem Zeitpunkt des Erbfalls (RGZ 149, 200; Soergel-Wolf, § 2289, 10).
- OLG Düsseldorf, 06.12.2011 - 3 Wx 261/11
Ergänzende Vertragsauslegung des Erbvertrags nur bei erkennbar richtungsweisenden …
Vielmehr sei für die Klärung der Frage, ob eine spätere letztwillige Verfügung eine Beeinträchtigung der erbvertraglich gesicherten Position enthält, auf den Zeitpunkt des Erbfalls - hier der Erblasserin abzustellen [vgl. OLG München, Urt. v. 26.03.2008, Az. 15 U 4547/07, zit. Juris m. w. N.; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 04.03.1999, Az. 3 W 29/99, zit. nach Juris zu § 2289 Abs. 1 S. 1 BGB ].