Rechtsprechung
LG Ulm, 25.06.2008 - 3 T 54/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung: Genehmigungsbedürftigkeit eines Überwachungssystems bei einem desorientierten Heimuntergebrachten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erforderlichkeit einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung im Falle der Anbringung eines Desorientiertenüberwachungssystems bei Bewohnern eines Altenheims; Vereinbarkeit des Einsatzes eines Desorientiertenüberwachungssystems mit dem Grundrecht der Menschenwürde
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- htw-saarland.de (Entscheidungsbesprechung)
§§ 1906 Abs. 4, 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB ; Art. 1 Abs. 1 GG
Zum Anbringen eines Funkchips am Handgelenk der Betroffenen sowie deren Zurückhalten im Altenzentrum [Altenheim, Funkchip, offen geführtes Heim, Armbandsender, Desorientiertenüberwachungssystem, vormundschaftsgerichtliche Genehmigung, freiheitsentziehende Maßnahme, ...
Verfahrensgang
- AG Göppingen, 23.05.2008 - 11 XVII 128/08
- LG Ulm, 25.06.2008 - 3 T 54/08
Papierfundstellen
- NJW-RR 2009, 225
- FamRZ 2009, 544
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Hamm, 08.01.1997 - 15 W 398/96
Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts; Bestellung …
Auszug aus LG Ulm, 25.06.2008 - 3 T 54/08
In jedem Einzelfall stellt sich lediglich die Frage, ob die Betroffene allein durch eine entsprechende Bitte oder durch Überredung zur Rückkehr bewegt werden kann oder ob ein darüber hinausgehender Zwang erforderlich ist, der auch dann von § 1906 Abs. 4 BGB erfasst wird, wenn er keine körperliche Gewalt gegen die Betroffene erfordert (OLG Hamm vom 08.01.1997, 15 W 398/96, BtPrax 1997, 162).Eine die Genehmigungsbedürftigkeit ausschließende Einwilligung (OLG Hamm, vom 08.01.1997, 15 W 398/96, BtPrax 1997, 162 und BayObLG vom 14.02.1996, 3Z BR 15/96, FamRZ 1996, 1375) ist der Betroffenen nach dem ärztlichen Zeugnis Dr. F. nicht mehr möglich.
- OLG Hamm, 22.06.1993 - 15 W 145/93
Freiheitsentziehung; Bettgitter; Bauchgurte am Rollstuhl; Betreuung; …
Auszug aus LG Ulm, 25.06.2008 - 3 T 54/08
Kann letzteres nicht gänzlich ausgeschlossen werden, handelt es sich beim Anbringen des Funkchips und der dem Pflegepersonal vorgegebenen Reaktion auf das Verlassen des Heims durch den Bewohner um eine Maßnahme, die als Ganzes darauf ausgerichtet ist, die Betroffene über einen längeren Zeitraum die Freiheit zu entziehen (so im Ergebnis auch OLG Brandenburg vom 19.01.2006, 11 Wx 59/05, FamRZ 2006, 1481, wonach bei einem Personenortungssystem, das darauf gerichtet ist, notfalls durch Zwang am Verlassen des Hauses zu hindern, jedenfalls die möglicherweise erforderlich werdenden Zwangsmaßnahmen einer vorherigen vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung zu unterstellen sind; vgl. ferner Schwab in Münchener Kommentar zum BGB, 4. Auflage 2002, § 1906 Rn 34 und OLG Hamm vom 22.06.1993, 15 W 145/93, BtPrax 1993, 172 zum Anbringen eines Bettgitters und Bauchgurtes im Rollstuhl). - BayObLG, 14.02.1996 - 3Z BR 15/96
Einwilligung eines Betreuten in seine Unterbringung in eine geschlossene …
Auszug aus LG Ulm, 25.06.2008 - 3 T 54/08
Eine die Genehmigungsbedürftigkeit ausschließende Einwilligung (OLG Hamm, vom 08.01.1997, 15 W 398/96, BtPrax 1997, 162 und BayObLG vom 14.02.1996, 3Z BR 15/96, FamRZ 1996, 1375) ist der Betroffenen nach dem ärztlichen Zeugnis Dr. F. nicht mehr möglich. - OLG Brandenburg, 19.01.2006 - 11 Wx 59/05
Betreuung: Keine vormundschaftsgerichtliche Genehmigung zur Anbringung von …
Auszug aus LG Ulm, 25.06.2008 - 3 T 54/08
Kann letzteres nicht gänzlich ausgeschlossen werden, handelt es sich beim Anbringen des Funkchips und der dem Pflegepersonal vorgegebenen Reaktion auf das Verlassen des Heims durch den Bewohner um eine Maßnahme, die als Ganzes darauf ausgerichtet ist, die Betroffene über einen längeren Zeitraum die Freiheit zu entziehen (so im Ergebnis auch OLG Brandenburg vom 19.01.2006, 11 Wx 59/05, FamRZ 2006, 1481, wonach bei einem Personenortungssystem, das darauf gerichtet ist, notfalls durch Zwang am Verlassen des Hauses zu hindern, jedenfalls die möglicherweise erforderlich werdenden Zwangsmaßnahmen einer vorherigen vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung zu unterstellen sind;… vgl. ferner Schwab in Münchener Kommentar zum BGB, 4. Auflage 2002, § 1906 Rn 34 und OLG Hamm vom 22.06.1993, 15 W 145/93, BtPrax 1993, 172 zum Anbringen eines Bettgitters und Bauchgurtes im Rollstuhl).
- AG Fulda, 30.03.2016 - 88 XVII 364/15
Die Annahme einer lediglich abstrakten Gefahr eines erheblichen gesundheitlichen …
Viele Gerichte erachten die Maßnahme für genehmigungspflichtig i.S.d. § 1906 Abs. 4 BGB, wenn sie der Feststellung des Verlassens eines offenen Heimes dient und entsprechende Maßnahmen auslöst (LG Ulm FamRZ 2009, 544; AG Stuttgart-Bad Cannstadt FamRZ 1997, 704; LG Bielefeld BtPrax 1996, 232).