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   OLG München, 16.04.2008 - 31 Wx 94/07   

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https://dejure.org/2008,3887
OLG München, 16.04.2008 - 31 Wx 94/07 (https://dejure.org/2008,3887)
OLG München, Entscheidung vom 16.04.2008 - 31 Wx 94/07 (https://dejure.org/2008,3887)
OLG München, Entscheidung vom 16. April 2008 - 31 Wx 94/07 (https://dejure.org/2008,3887)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Erbscheinsverfahren: Nachweis von Existenz und Inhalt eines nicht auffindbaren Testaments

  • IWW
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Testament nicht vorlegbar - Beweismittel

  • Judicialis

    BGB § 2247; ; BGB § 2356 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2247 § 2356
    Strenge Anforderungen an Nachweis eines nicht auffindbaren Testaments

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Notwendigkeit der Vorlage der Urkunde zum Nachweis eines testamentarischen Erbrechts; Anforderungen an den Nachweis über die Errichtung und die Existenz eines nicht auffindbaren Testaments; Kostenentscheidung in einem Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit bei ...

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Ohne Testament kein Erbrecht - Hinweis auf Äußerungen der Erblasserin reicht nicht aus

  • berzdorf-sasse.de (Kurzinformation)

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Testament - Anforderungen an Nachweis von Existenz und Inhalt eines abhandengekommenen Testaments

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Testament - Nachweis von Existenz eines nicht vorliegenden Testaments

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 305
  • FamRZ 2008, 1378
  • Rpfleger 2008, 364
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 01.04.2004 - 1Z BR 13/04

    Nachweis der Existenz eines Testaments

    Auszug aus OLG München, 16.04.2008 - 31 Wx 94/07
    Ist diese jedoch nicht auffindbar (vgl. § 2356 Abs. 1 Satz 2 BGB), können die Errichtung und der Inhalt eines Testaments auch mit Hilfe anderer Beweismittel dargetan werden, wobei an den Nachweis strenge Anforderungen zu stellen sind (BayObLGZ 2004, 91/92; BayObLG FamRZ 2001, 945/946 m.w.N.; KG FamRZ 2007, 1197; OLG Zweibrücken FamRZ 2001, 1313/1314; Soergel/Mayer BGB 13. Aufl. § 2247 Rn. 44).

    Die hierzu vom Gericht der Tatsacheninstanz getroffenen Feststellungen können im Verfahren der weiteren Beschwerde nur daraufhin überprüft werden, ob es den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend ermittelt (§ 12 FGG, § 2358 Abs. 1 BGB) und bei der Erörterung des Beweisstoffs alle wesentlichen Umstände berücksichtigt, hierbei nicht gegen gesetzliche Beweisregeln und Verfahrensvorschriften sowie gegen die Denkgesetze oder gegen feststehende Erfahrungssätze verstoßen und ob es die Beweisanforderungen zu hoch oder zu niedrig angesetzt hat (st. Rspr., vgl. BayObLGZ 2004, 91/93 m.w.N.).

  • KG, 09.01.2007 - 1 W 188/06

    Nachlassverfahren: Erbscheinserteilung nach Verlust des Originaltestaments

    Auszug aus OLG München, 16.04.2008 - 31 Wx 94/07
    Ist diese jedoch nicht auffindbar (vgl. § 2356 Abs. 1 Satz 2 BGB), können die Errichtung und der Inhalt eines Testaments auch mit Hilfe anderer Beweismittel dargetan werden, wobei an den Nachweis strenge Anforderungen zu stellen sind (BayObLGZ 2004, 91/92; BayObLG FamRZ 2001, 945/946 m.w.N.; KG FamRZ 2007, 1197; OLG Zweibrücken FamRZ 2001, 1313/1314; Soergel/Mayer BGB 13. Aufl. § 2247 Rn. 44).
  • OLG Zweibrücken, 26.02.2001 - 3 W 272/00

    Beruhensfrage bei Verletzung des rechtlichen Gehörs durch

    Auszug aus OLG München, 16.04.2008 - 31 Wx 94/07
    Ist diese jedoch nicht auffindbar (vgl. § 2356 Abs. 1 Satz 2 BGB), können die Errichtung und der Inhalt eines Testaments auch mit Hilfe anderer Beweismittel dargetan werden, wobei an den Nachweis strenge Anforderungen zu stellen sind (BayObLGZ 2004, 91/92; BayObLG FamRZ 2001, 945/946 m.w.N.; KG FamRZ 2007, 1197; OLG Zweibrücken FamRZ 2001, 1313/1314; Soergel/Mayer BGB 13. Aufl. § 2247 Rn. 44).
  • BayObLG, 01.09.2000 - 1Z BR 55/00

    Nachweis von Existenz und Inhalt eines nicht vorliegenden Testaments

    Auszug aus OLG München, 16.04.2008 - 31 Wx 94/07
    Ist diese jedoch nicht auffindbar (vgl. § 2356 Abs. 1 Satz 2 BGB), können die Errichtung und der Inhalt eines Testaments auch mit Hilfe anderer Beweismittel dargetan werden, wobei an den Nachweis strenge Anforderungen zu stellen sind (BayObLGZ 2004, 91/92; BayObLG FamRZ 2001, 945/946 m.w.N.; KG FamRZ 2007, 1197; OLG Zweibrücken FamRZ 2001, 1313/1314; Soergel/Mayer BGB 13. Aufl. § 2247 Rn. 44).
  • OLG Köln, 02.12.2016 - 2 Wx 550/16

    Gültigkeit eines nicht mehr auffindbaren Testaments

    An den Nachweis sind wegen der für die Errichtung des Testaments geltenden Formvorschriften strenge Anforderungen zu stellen (OLG Schleswig, Beschluss vom 12.08.2013 - 3 Wx 27/13, NJW-RR 2014, 73-76; BayObLG FamRZ 2005, 138 f; OLG München NJW-RR 2009, 305; OLG Saarbrücken, FamRZ 2001, 1313 ff.).
  • OLG München, 13.09.2011 - 31 Wx 298/11

    Testament: Formwirksamkeit eines nicht unterschriebenen Nachtrags; Nachweis eines

    a) Ist die Urschrift der Testamentsurkunde nicht mehr vorhanden, können die Errichtung und der Inhalt eines Testaments auch mit Hilfe anderer Beweismittel dargetan werden, wobei an den Nachweis strenge Anforderungen zu stellen sind (OLG München FamRZ 2008, 1378/1379 m.w.N.).
  • OLG München, 25.09.2008 - 31 Wx 42/08

    Testamentserrichtung: Vorliegen eines Testierwillens bei einem handschriftlichen

    Ist diese jedoch nicht auffindbar, können die Errichtung und der Inhalt eines Testaments auch mit Hilfe anderer Beweismittel dargetan werden, wobei an den Nachweis strenge Anforderungen zu stellen sind (OLG München FamRZ 2008, 1378 m.w.N.).
  • OLG München, 31.10.2019 - 31 Wx 398/17

    Widerruf eines Ehegattentestaments

    Ist diese Urkunde jedoch nicht auffindbar, können die formgerechte Errichtung und Inhalt mit allen zulässigen Beweismitteln bewiesen werden, wobei an den Nachweis strenge Anforderungen zu stellen sind (BayObLG FamRZ 1990, 1162; OLG München NJW-RR 2009, 305; OLG Köln FamRZ 2017, 1164; OLG Hamburg BeckRS 2019, 1406; Krätzschel in: Firsching/Graf, Nachlassrecht, 11. Auflage § 8 Rn. 29).
  • OLG Köln, 28.05.2015 - 2 Wx 126/15

    Beschwerde gegen die Ablehnung der Einziehung eines Erbscheins; Unrichtigkeit

    Dies kann z.B. durch Ablichtungen, Durchschriften, Abschriften, Zeugen und Sachverständige geschehen (Senat, NJW-RR 1993, 970; OLG München NJW-RR 2009, 305; Palandt/Weidlich, BGB, 74. Aufl. 2015, § 2255 Rn. 9).

    An den Nachweis sind wegen der ausschlaggebenden Bedeutung für die Entscheidung aber strenge Anforderungen zu stellen (Senat, NJW-RR 1993, 970; OLG München NJW-RR 2009, 305; OLG München FamRZ 2011, 1097).

  • LG Köln, 06.05.2021 - 19 O 86/20
    Vielmehr können Form und Inhalt mit allen zulässigen Beweismitteln festgestellt werden (Palandt/Weidlich, BGB, 80. Aufl. 2021, § 2255 Rn. 9), wobei an den Nachweis wegen der für die Errichtung des Testaments geltenden Formvorschriften strenge Anforderungen zu stellen sind (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. August 2013 - I-3 Wx 134/13, NJW-RR 2013, 1420 Rn. 16; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 12. August 2013 - 3 Wx 27/13, NJW-RR 2014, 73 Rn. 43; OLG München, Beschluss vom 16. April 2008 - 31 Wx 94/07, NJW-RR 2009, 305 Rn. 9).
  • LG Flensburg, 09.04.2020 - 4 O 172/16

    Anforderungen an den Nachweis der Existenz und des Inhalts eines Testaments,

    Gemessen an diesen Maßstäben ist die Kammer vorliegend überzeugt davon, dass der Erblasser gemeinsam mit seiner vorverstorbenen Ehefrau im Jahr 1989 ein sogenanntes "Berliner Testament" errichtet hat, und dass dieses Testament auch zum Zeitpunkt des Todes der Ehefrau am 11.07.2001 noch existierte - diese Überzeugung hat die Kammer gewonnen auch unter Berücksichtigung der strengen Anforderungen, die an den Nachweis der Existenz und des Inhalts eines Testaments, dessen Urkunde nicht vorgelegt werden kann, zu stellen sind (vgl. dazu: OLG Schleswig, Beschluss vom 21.12.2015, 3 Wx 107/15, n.v.; OLG München, Beschluss vom 16.04.2008, 31 Wx 94/07, zitiert nach juris).
  • OLG Braunschweig, 16.03.2018 - 1 W 155/17

    Erbschein - Unauffindbarkeit des Original-Testaments

    Das Nachlassgericht ist im Ausgangspunkt zutreffend davon ausgegangen, dass gemäß §§ 2355, 2356 Abs. 1 Satz 1 BGB zum Nachweis eines testamentarischen Erbrechts grundsätzlich die Urschrift der Urkunde vorzulegen ist, auf die das Erbrecht gestützt wird (vgl. OLG München, Beschluss vom 16. April 2008 - 31 Wx 94/07 -, juris Rn. 9).
  • OLG Hamburg, 17.08.2016 - 2 W 49/16

    Erbrechtsnachweis bei nicht mehr vorhandenem Testament

    An den Nachweis sind wegen der ausschlaggebenden Bedeutung für die Entscheidung strenge Anforderungen zu stellen (OLG München, NJW-RR 2009, 305; OLG Schleswig, NJW-RR 2014, 73).
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