Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 21.10.2008 - I-10 W 74/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,8982
OLG Düsseldorf, 21.10.2008 - I-10 W 74/08 (https://dejure.org/2008,8982)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.10.2008 - I-10 W 74/08 (https://dejure.org/2008,8982)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. Oktober 2008 - I-10 W 74/08 (https://dejure.org/2008,8982)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,8982) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten bei im Zeitpunkt der Beauftragung eines Rechtsanwaltes bereits zurückgenommener Klage; Maßgeblichkeit einer verschuldeten oder unverschuldeten Unkenntnis der beklagten Partei von der Klagerücknahme

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kein prozessualer Kostenerstattungsanspruch des Beklagten hinsichtlich des von ihm nach Klagerücknahme beauftragten Rechtsanwalts; Anwaltskosten; Rechtsanwaltskosten; objektiv notwendige Maßnahmen zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung

  • Judicialis

    ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1
    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines nach Klagerücknahme beauftragten Rechtsanwalts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Klage bei Beauftragung schon zurückgenommen: Notwendige Kosten?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 426
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.11.2006 - I ZB 39/06

    Kosten der Schutzschrift II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.10.2008 - 10 W 74/08
    Notwenig sind nur Maßnahmen, die im Zeitpunkt ihrer Vornahme objektiv erforderlich und geeignet zur Rechtsverfolgung oder -verteidigung erscheinen (vgl. BGH Beschluss vom 23.11.2006, I ZB 39/06, MDR 2007, 1163).
  • BGH, 25.02.2016 - III ZB 66/15

    Kostenfestsetzung: Notwendige Kosten der Rechtsverfolgung oder

    Notwendig i.S.d. § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO sind nur Kosten für solche Maßnahmen, die im Zeitpunkt ihrer Vornahme objektiv erforderlich und geeignet zur Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung erscheinen (vgl. nur Senatsbeschl. v. 26.1.2006 - III ZB 63/05, BGHZ 166, 117, Rdnr. 20; BGH, Beschl. v. 23.11.2006 - I ZB 39/06, NJW-RR 2007, 1575, Rdnr. 17; Brandenburgisches OLG, Beschl. v. 25.8.2009 - 6 W 70/08, juris, Rdnr. 14; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2009, 426, Rdnr. 2; Hk-ZPO/ Gierl , 6. Aufl., § 91, Rdnr. 13; Musielak / Voit / Lackmann , ZPO, 12. Aufl., § 91, Rdnr. 8).

    Auf die (unverschuldete) Unkenntnis des Berufungsbeklagten von der Rücknahme des Rechtsmittels komme es nicht an (vgl. Brandenburgisches OLG, Beschl. v. 25.8.2009 - 6 W 70/08, juris, Rdnr. 15; s. auch BGH, Beschl. v. 23.11.2006 - I ZB 39/06, NJW-RR 2007, 1575, Rdnr. 17 [keine Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten bei Einreichung einer Schutzschrift nach Rücknahme des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung]; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2009, 426, Rdnr. 4 [keine Erstattung von Anwaltskosten bei Klageerwiderung nach Klagerücknahme]; Hk-ZPO/ Gierl , 6. Aufl., § 91, Rdnr. 13; Musielak / Voit / Lackmann , ZPO, 12. Aufl., § 91, Rdnr. 8; Stein / Jonas / Bork , ZPO, 22. Aufl., § 91, Rdnr. 48).

  • OLG Brandenburg, 25.08.2009 - 6 W 70/08

    Zur Kostenerstattung bei Stellung eines Sachantrags nach Berufungsrücknahme

    Notwendig i.S. des § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO sind nur Kosten für solche Maßnahmen, die im Zeitpunkt ihrer Vornahme objektiv erforderlich und geeignet zur Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung erscheinen (vgl. BGH, Beschluss vom 23.11.2006, I ZB 39/06, Rn. 17; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.10.2008, 10 W 74/08, Rn. 2 - jeweils zitiert nach juris).

    Die Frage, ob dem Berufungsgegner in einem solchen Fall ein materiell-rechtlicher Anspruch auf Erstattung der für die Stellung eines Sachantrages vor Beendigung des Auftrages aufgewendeten Kosten zustehen kann, bleibt davon unberührt (vgl. BGH, Beschluss vom 23.11.2006, I ZB 39/06 für die Erstattungsfähigkeit der Kosten einer Schutzschrift nach Rücknahme des Verfügungsantrags; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.10.2008, 10 W 74/08 für die Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten des Beklagten nach Klagerücknahme - jeweils zitiert nach juris) .

    Bereits das OLG Düsseldorf hat unter Berücksichtigung dieser Entscheidung die Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Rechtsanwalts verneint, weil diese Kosten wegen bereits im Zeitpunkt der Beauftragung des Rechtsanwaltes beauftragter Klagerücknahme objektiv nicht mehr notwendig waren, ohne dass es auf eine verschuldete oder unverschuldete Unkenntnis der beklagten Partei von der Klagerücknahme ankäme (Beschluss vom 21.10.2008, 10 W 74/08).

  • OLG Celle, 02.03.2010 - 2 W 69/10

    Erstattungsfähigkeit der Verfahrensgebühr des Prozessbevollmächtigten des

    Nach der herrschenden Rechtsauffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Köln JurBüro 95, 641: OLG Hamburg MDR 1998, 561; OLG Naumburg JurBüro 2003, 419; OLG Oldenburg JurBüro 1997, 682; aA OLG Düsseldorf AGS 2008, 623) und der Kommentarliteratur (vgl. Zöller-Herget, ZPO, 28. Aufl., § 91 Rdnr. 13 Stichwort: Klagerücknahme; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 68. Aufl., § 91 Rdnr. 111), der sich der Senat anschließt, gehört die Verfahrensgebühr gemäß Nr. 3100 VV RVG auch dann zu den erstattungsfähigen Kosten des Rechtsstreits, wenn der Rechtsanwalt den Klageerwiderungsschriftsatz in entschuldbarer Unkenntnis der Klagerücknahme bei dem Gericht einreicht.
  • OLG München, 22.10.2010 - 11 W 1560/09

    Rechtsanwaltskosten: Erstattungsfähigkeit einer Verfahrensgebühr bei

    Diese Rechtsprechung kann jedoch nicht ohne weiteres auf die Fälle der Klageerwiderung oder der Berufungserwiderung in Unkenntnis der zwischenzeitlich erfolgten Rücknahme der Klage oder der Berufung übertragen werden (so aber OLG Brandenburg Beschluss vom 25.08.2009 - 6 W 70/08 - nur in "Juris" veröffentlicht, für den Fall der Berufungserwiderung und OLG Düsseldorf NJW-RR 2009, 426 = JurBüro 2009, 37 für den Fall der Klageerwiderung).
  • OLG München, 27.02.2015 - 11 W 302/15

    Erstattungsfähigkeit der Kosten einer nach Berufungsrücknahme eingereichten

    Diese Rechtsprechung kann jedoch nicht ohne weiteres auf die Fälle der Klageerwiderung oder der Berufungserwiderung in Unkenntnis der zwischenzeitlich erfolgten Rücknahme der Klage oder der Berufung übertragen werden (so aber OLG Brandenburg Beschluss vom 25.08.2009 - 6 W 70/08 - nur in "Juris" veröffentlicht, für den Fall der Berufungserwiderung und OLG Düsseldorf NJW-RR 2009, 426 = JurBüro 2009, 37 zur Klageerwiderung).
  • OLG Saarbrücken, 16.10.2014 - 9 W 18/14

    Rechtsanwaltsvergütung: Anfall der Verfahrensgebühr bei Anspruchsbegründung nach

    Die anderslautende Ansicht des OLG Düsseldorf (NJW-RR 2009, 426, 427), das die Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten in der hier gegebenen Konstellation grundsätzlich mit der Begründung verneint, diese seien objektiv nicht mehr notwendig und zur Rechtswahrnehmung geeignet gewesen, teilt der Senat nicht (i. Erg. auch OLG Celle, NJOZ 2010, 2421 f.).
  • OLG Frankfurt, 06.10.2014 - 5 WF 235/14

    Anwaltskosten des Gegners als notwendige Kosten im Sinne von § 91 I ZPO bei

    Nach einem Teil der Rechtsprechung sollen notwendig in diesem Sinne nur Kosten für solche Maßnahmen sein, die im Zeitpunkt der Vornahme einer Handlung zur Rechtsverteidigung aus Sicht einer verständigen und wirtschaftlich vernünftig denkenden Beteiligten objektiv erforderlich und geeignet waren, woran es auch bei unverschuldeter Unkenntnis des Gegners fehlen soll, wenn das Rechtsmittelverfahren zu diesem Zeitpunkt bereits beendet war (OLG Brandenburg RVGreport 2010, 194; OLG Düsseldorf NJW-RR 2009, 426).
  • OLG Hamm, 22.10.2012 - 6 WF 103/12

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines erst nach Antragsrücknahme beauftragten

    Die Verteidigungsanzeige ist dagegen ein in § 276 ZPO geregeltes Mittel zur Rechtsverteidigung, das erforderlich ist, um ggf. einen Versäumnisbeschluss zu verhindern (vgl. im Ergebnis ebenso OLG Celle NJOZ 2010, 2421; a.A. OLG Düsseldorf, JurBüro 2009, 37).
  • OLG Brandenburg, 26.03.2015 - 9 WF 67/15

    Notwendigkeit der Einschaltung eines Rechtsanwalts durch die Gegenseite bei

    Dies gilt auch dann, wenn der Beteiligte z.Zt. des Auftrags an seinen Anwalt noch keine Kenntnis von der Beendigung des Verfahrens hatte (OLG Düsseldorf, RVGReport 2009, 22 ; Horndasch-Viefhues/Götsche, FamFG, 3. Aufl. 2014 § 80 Rn. 26).
  • OLG Hamm, 23.10.2012 - 6 WF 197/12

    Erstattungsfähigkeit der Kosten für die Inanspruchnahme anwaltlicher Beratung

    Die Verteidigungsanzeige ist dagegen ein in § 276 ZPO geregeltes Mittel zur Rechtsverteidigung, das erforderlich ist, um ggf. einen Versäumnisbeschluss zu verhindern (vgl. im Ergebnis ebenso OLG Celle NJOZ 2010, 2421; a. A. OLG Düsseldorf, JurBüro 2009, 37).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht