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   OLG Köln, 16.06.2008 - 5 U 238/07   

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OLG Köln, 16.06.2008 - 5 U 238/07 (https://dejure.org/2008,14012)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.06.2008 - 5 U 238/07 (https://dejure.org/2008,14012)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. Juni 2008 - 5 U 238/07 (https://dejure.org/2008,14012)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 32 § 281 § 531 Abs. 2 Satz 1
    Arztrecht - Gerichtsstand der unerlaubten Handlung bei ärztlichem Behandlungsfehler - keine Zurückweisung des erstmals im Berufungsverfahren gestellten hilfsweisen Verweisungsantrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 569
  • MDR 2009, 222
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 14.05.1969 - I ZR 24/68

    Gerichtsstand bei Urheberrechtsverletzungen

    Auszug aus OLG Köln, 16.06.2008 - 5 U 238/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der allerdings keine Fälle ärztlicher Haftung zugrunde liegen, kann Begehungsort der deliktischen Handlung sowohl der Handlungs- als auch der Erfolgsort sein, so dass eine Zuständigkeit dort gegeben ist, wo eine der Verletzungshandlungen begangen wurde, oder dort, wo in ein geschütztes Rechtsgut eingegriffen wurde (BGHZ 52, 108, 111; 124, 237, 245; 132, 105, 110 f.).

    Davon zu unterscheiden ist der Ort, an dem, nachdem bereits der Tatbestand der unerlaubten Handlung vollendet ist, lediglich die Schadensfolgen in Erscheinung treten (BGHZ 52, 108, 111, BGH NJW 1980, 1124, 1125).

  • BGH, 20.12.1963 - Ib ZR 104/62

    Stahlexport

    Auszug aus OLG Köln, 16.06.2008 - 5 U 238/07
    Nur dann, wenn der Schadenseintritt selbst zum Tatbestand der Rechtsverletzung gehört (wie im Falle eines Betrugs oder im Rahmen von § 826 BGB ), ist der Ort des Schadenseintritts ausnahmsweise Verletzungs- und damit Begehungsort (BGHZ 40, 391, 395).
  • KG, 01.06.2006 - 28 AR 28/06

    Arzthaftungsklage: Örtliche Zuständigkeit des Wohnsitzgerichts des Verletzten;

    Auszug aus OLG Köln, 16.06.2008 - 5 U 238/07
    Entsprechende oder ähnliche Gestaltungen liegen dem Urteil des OLG Karlsruhe vom 18.6.2003 (OLG-Report 2003, 438 f.) und dem Beschluss des Kammergerichts vom 1.6.2006 (NJW 2006, 2336 f.) zugrunde.
  • BGH, 14.12.1989 - I ARZ 700/89

    Antrag auf Bestimmung eines zuständigen Gerichts wegen allgemeinen Gerichtsstands

    Auszug aus OLG Köln, 16.06.2008 - 5 U 238/07
    Aus dem von den Parteien angeführten Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 14.12.1989 - I ARZ 700/89 (NJW 1990, 1533), der die Klage eines Versicherers aus übergegangenem Recht ihres mit HIV-verseuchten Präparaten behandelten Versicherten gegen mehrere Arzneimittelhersteller betrifft, ergeben sich keine anderen Maßstäbe.
  • BAG, 17.01.1980 - 3 AZR 160/79

    Versorgungsanwartschaften bei Betriebsübergang im Konkursverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 16.06.2008 - 5 U 238/07
    Davon zu unterscheiden ist der Ort, an dem, nachdem bereits der Tatbestand der unerlaubten Handlung vollendet ist, lediglich die Schadensfolgen in Erscheinung treten (BGHZ 52, 108, 111, BGH NJW 1980, 1124, 1125).
  • OLG Köln, 18.03.1988 - 20 U 165/87
    Auszug aus OLG Köln, 16.06.2008 - 5 U 238/07
    Eine Verweisung kommt insbesondere auch dann in Betracht, wenn das Erstgericht auf Zuständigkeitsrüge des Beklagten hin zutreffend die Klage wegen Unzuständigkeit abgewiesen hat und der Kläger den Verweisungsantrag erstmals - auch hilfsweise - vor dem Berufungsgericht stellt (vgl. OLG Köln OLGZ 1989, 83, 86 f.).
  • BGH, 25.11.1993 - IX ZR 32/93

    Vollstreckbarkeit eines ausländischen Urteils

    Auszug aus OLG Köln, 16.06.2008 - 5 U 238/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der allerdings keine Fälle ärztlicher Haftung zugrunde liegen, kann Begehungsort der deliktischen Handlung sowohl der Handlungs- als auch der Erfolgsort sein, so dass eine Zuständigkeit dort gegeben ist, wo eine der Verletzungshandlungen begangen wurde, oder dort, wo in ein geschütztes Rechtsgut eingegriffen wurde (BGHZ 52, 108, 111; 124, 237, 245; 132, 105, 110 f.).
  • BGH, 28.02.1996 - XII ZR 181/93

    Internationale Zuständigkeit bei Ansprüchen aus der Auflösung eines Verlöbnisses

    Auszug aus OLG Köln, 16.06.2008 - 5 U 238/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der allerdings keine Fälle ärztlicher Haftung zugrunde liegen, kann Begehungsort der deliktischen Handlung sowohl der Handlungs- als auch der Erfolgsort sein, so dass eine Zuständigkeit dort gegeben ist, wo eine der Verletzungshandlungen begangen wurde, oder dort, wo in ein geschütztes Rechtsgut eingegriffen wurde (BGHZ 52, 108, 111; 124, 237, 245; 132, 105, 110 f.).
  • OLG Düsseldorf, 13.03.2003 - 5 U 102/02

    Entbehrlichkeit der Nachfrist bei ernsthafter Zahlungsverweigerung

    Auszug aus OLG Köln, 16.06.2008 - 5 U 238/07
    Entsprechende oder ähnliche Gestaltungen liegen dem Urteil des OLG Karlsruhe vom 18.6.2003 (OLG-Report 2003, 438 f.) und dem Beschluss des Kammergerichts vom 1.6.2006 (NJW 2006, 2336 f.) zugrunde.
  • OLG Saarbrücken, 05.12.2018 - 5 U 58/18

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Gerichtliches Ermessen zur Streitwertbemessung;

    In der Rechtsmittelinstanz hat sie grundsätzlich durch Urteil unter Aufhebung der angefochtenen Entscheidung zu erfolgen (BGH, Beschl. v. 15.6.1988 - I ARZ 331/88 - MDR 1989, 41; OLG München, NJW-RR 2013, 1359; OLG Stuttgart, BeckRS 2012, 23634; OLG Köln, NJW-RR 2009, 569; Foerste in: Musielak/Voit, ZPO, 15. Aufl. 2018, § 281 Rdn. 10a; Prütting in MünchKommZPO, 5. Aufl. 2016, § 281 Rdn. 31, 39; siehe auch BVerwG, NJW 1979, 1899).

    Eine Verweisung kommt insbesondere auch dann in Betracht, wenn, wie hier, das Erstgericht auf Zuständigkeitsrüge des Beklagten hin zutreffend die Klage wegen Unzuständigkeit abgewiesen hat und der Kläger den Verweisungsantrag erst - auch hilfsweise - vor dem Berufungsgericht stellt (OLG Köln, NJW-RR 2009, 569).

  • OLG Saarbrücken, 19.10.2022 - 5 U 17/22

    Sachliche Zuständigkeit eines angerufenen Gerichts; Keine Präklusion verspäteter

    Eine Verweisung kommt insbesondere auch dann in Betracht, wenn - wie hier - das Erstgericht die Klage zu Recht wegen seiner Unzuständigkeit abgewiesen hat und der Kläger den Verweisungsantrag erst - auch hilfsweise - vor dem Berufungsgericht stellt (Senat, a.a.O.; OLG Köln, NJW-RR 2009, 569).
  • BGH, 21.06.2017 - XII ZB 231/17

    Verfahrenskostenhilfe: Erfolgsaussicht als Voraussetzung der Bewilligung

    Demgegenüber geht die weit überwiegende Meinung dahin, das Berufungsgericht könne den Rechtsstreit auch bei einem erstmals in der zweiten Instanz gestellten Verweisungsantrag an das zuständige Gericht erster Instanz verweisen, wenn ein auf die örtliche oder sachliche Unzuständigkeit gestütztes Prozessurteil mit der Berufung angegriffen ist (vgl. etwa OLG München NJW-RR 2013, 1359, 1360; OLG Stuttgart FamRZ 2013, 559, 560; KG Urteil vom 1. März 2011 - 14 U 122/08 - juris Rn. 14; OLG Koblenz BeckRS 2012, 07804; OLG Köln NJW-RR 2009, 569, 570; OLG Hamburg Urteil vom 9. November 2006 - 3 U 58/06 - juris Rn. 36; Hk-ZPO/Saenger 7. Aufl. § 281 Rn. 14; Prütting/Gehrlein/Geisler ZPO 7. Aufl. § 281 Rn. 26; Thomas/Putzo/Reichold ZPO 38. Aufl. § 281 Rn. 7; Wieczorek/Schütze/Assmann ZPO 4. Aufl. § 281 Rn. 60; Zöller/Greger ZPO 31. Aufl. § 281 Rn. 11).
  • OLG Hamm, 26.04.2023 - 31 U 87/21

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für Zahlungsklage des Darlehensnehmers nach

    Hat das Gericht erster Instanz seine örtliche Zuständigkeit zu Recht verneint, kann die klagende Partei noch im Berufungsverfahren hilfsweise die Verweisung an das zuständige Gericht erster Instanz beantragen (BGH, Urteil vom 09.07.2014 - VIII ZR 376/13, juris Rn. 52; OLG Stuttgart, Urteil vom 14.12.2021 - 6 U 350/20, juris Rn. 26), ohne dass die Voraussetzungen des § 531 Abs. 2 ZPO zu prüfen sind (OLG Braunschweig, Urteil vom 03.05.2022 - 4 U 582/21, juris Rn. 34; OLG Köln, Urteil vom 16.06.2008 - 5 U 238/07, juris Rn. 27; OLG München, Urteil vom 09.07.2013 - 9 U 5159/12, juris Rn. 18).

    Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin entsprechend §§ 97 Abs. 1 und 2, 281 Abs. 3 S. 2 ZPO (vgl. OLG Köln, Urteil vom 16.06.2008 - 5 U 238/07, juris Rn. 28).

  • OLG Düsseldorf, 02.12.2013 - 14 U 136/13

    Verweisung des Rechtsstreits an ein anderes Landgericht im Berufungsrechtszug

    Der nunmehr in zweiter Instanz angekündigte Verweisungsantrag ist zuzulassen, weil sich § 531 Abs. 2 ZPO lediglich auf Angriffs- und Verteidigungsmittel bezieht, welche der Begründung eines Sachantrages oder der Verteidigung hiergegen dienen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 26.05.2008, 5 U 238/07, NJW-RR 2009, 569, 570).

    Es steht jedoch schon jetzt fest, dass der Kläger die abgrenzbaren Kosten des hiesigen Berufungsverfahrens ungeachtet des Ausgangs des erstinstanzlichen Verfahrens beim Landgericht zu tragen hat, weil diese Kosten durch Anrufung eines unzuständigen Landgerichts angefallen sind (vgl. KG, Urteil vom 01.03.2011, 14 U 122/08, a.a.O.; OLG Köln, Urteil vom 26.05.2008, 5 U 238/07, juris, insoweit nicht in NJW-RR 2009, 569 ff. abgedruckt).

  • OLG Hamm, 19.06.2015 - 32 Sa 25/15

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte im Arzthaftungsprozess

    Bloße Auswirkungen einer bereits an einem anderem Ort vollendeten Körperverletzung am Wohnort des Verletzten genügen damit auch im Bereich des Arzthaftungsrechts für die Begründung eines Gerichtsstands der unerlaubten Handlung nicht (OLG Köln, 5 U 238/07, NJW-RR 2009, 569; anders wohl OLG Saarbrücken, 5 W 256/07, BeckRS 2008, 01343).
  • OLG München, 04.07.2013 - 9 U 5159/12

    Berufungsgericht darf örtliche Zuständigkeit prüfen!

    Den Verweisungsantrag durfte die Klägerin erstmals in zweiter Instanz stellen; dieser war nicht nach § 531 Abs. 2 ZPO als verspätet zurückzuweisen (OLG Köln NJW-RR 2009, 569).
  • BayObLG, 19.08.2022 - 102 AR 77/22

    Antragsgegner, Bayerisches Oberstes Landesgericht, Allgemeiner Gerichtsstand,

    Allerdings erfasst er nicht jeden Ort, an dem die nachteiligen Folgen eines Umstands spürbar werden, der bereits einen - tatsächlich an einem anderen Ort entstandenen - Schaden verursacht hat (BGH, Urt. v. 27. Mai 2008, VI ZR 69/07, BGHZ 176, 342 Rn. 16 ff; OLG Hamm, Beschluss vom 16. Juni 2015, 32 SA 17/15, juris Rn. 15 und Beschluss vom 19. Juni 2015, 32 SA 25/15, juris Rn. 11; OLG Köln, Urt. v. 16. Juni 2008, 5 U 238/07, NJW-RR 2009, 569, juris Rn. 24; Schultzky in Zöller, ZPO, § 32 Rn. 19 m. w. N.).
  • OLG Köln, 31.07.2017 - 5 W 9/17

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für die Geltendmachung von

    Der Senat hat bereits entschieden, dass eine Primärverletzung nicht nur dann gegeben ist, wenn eine Krankheit infolge einer unterlassenen oder verzögerten Behandlung erstmals ausbricht, sondern auch dann, wenn eine bereits vorhandene Grunderkrankung sich vertieft (OLG Köln, Urteil vom 16.6.2008 - 5 U 238/07 -, OLGR 2008, 782 f. = MDR 2009, 222).
  • OLG Stuttgart, 14.12.2021 - 6 U 350/20

    Verweisung des Rechtsstreits im Berufungsverfahren an das örtlich zuständige

    a) Nur über die Kosten des Berufungsverfahrens ist bereits jetzt zu entscheiden, da diese Kosten vom Ausgang des Rechtsstreits im Übrigen unabhängig sind (vgl. OLG Köln, Urteil vom 16. Juni 2008 - 5 U 238/07 -, Rn. 28, juris).
  • OLG Hamburg, 30.09.2021 - 6 U 85/20

    Örtlich zuständiges Gericht bei Streitigkeit im Rahmen eines Transport- und

  • OLG Düsseldorf, 15.07.2010 - 5 Sa 46/10
  • OLG Nürnberg, 28.09.2009 - 3 AR 1588/09

    Gerichtliche Bestimmung der Zuständigkeit: Äußerung erheblicher

  • OLG München, 31.01.2011 - 1 W 57/11

    Arzthaftungsprozess: Örtliche Zuständigkeit für Streitigkeiten über

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