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   OLG Brandenburg, 08.12.2008 - 10 WF 226/08   

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https://dejure.org/2008,15713
OLG Brandenburg, 08.12.2008 - 10 WF 226/08 (https://dejure.org/2008,15713)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08.12.2008 - 10 WF 226/08 (https://dejure.org/2008,15713)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08. Dezember 2008 - 10 WF 226/08 (https://dejure.org/2008,15713)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Nutzungsentschädigung im Falle des freiwilligen Auszugs eines Ehegatten aus einer im Miteigentum der beiden Ehegatten stehenden Eigentumswohnung

  • Judicialis

    ZPO § 115; ; ZPO § 127 Abs. 2; ; ZPO § 127 Abs. 3; ; ZPO § 287; ; BGB § 745 Abs. 2; ; BGB § 1361 b; ; HausratsVO § 2; ; HausratsVO § 5; ; ZVG § 180 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Anspruchsgrundlage für die Nutzungsentschädigung im Falle des freiwilligen Auszugs eines Ehegatten aus der im Miteigentum bei der Ehegattenstehenden Wohnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 725
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 18.12.2013 - XII ZB 268/13

    Alleinige Nutzung der Ehewohnung bei Getrenntleben: Nutzungsvergütung bei

    Seit der Neufassung der Vorschrift durch das Gewaltschutzgesetz zum 1. Januar 2002 knüpft die Vergütungsregelung nur noch an die faktische Überlassung der Wohnung an, ohne dass es darauf ankommt, ob der weichende Ehegatte die Ehewohnung freiwillig verlässt oder er verpflichtet ist, sie dem anderen zur alleinigen Benutzung zu überlassen (OLG Brandenburg NJW-RR 2009, 725 und FamRZ 2006, 1392; OLG Jena FamRZ 2008, 1934; Götz/Brudermüller Die gemeinsame Wohnung Rn. 274; Johannsen/Henrich/Götz Familienrecht 5. Aufl. § 1361 b BGB Rn. 33; Haußleiter/Schulz Vermögensauseinandersetzung bei Trennung und Scheidung 5. Aufl. Kap. 4 Rn. 63; MünchKommBGB/Weber-Monecke 6. Aufl. § 1361 b Rn. 17; Kemper Der Rechtsstreit um Wohnung und Hausrat in der gerichtlichen, anwaltlichen und notariellen Praxis Rn. 180; Wever Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts 5. Aufl. Rn. 101; vgl. zur früheren Rechtslage bereits Senatsurteil vom 15. Februar 2006 - XII ZR 202/03 - FamRZ 2006, 930; aA: OLG Frankfurt AGS 2013, 341; kritisch auch Staudinger/Voppel BGB [2012] § 1361 b Rn. 63 ff.).
  • KG, 25.02.2015 - 3 UF 55/14

    Ehewohnung bei Getrenntleben: Wohnungszuweisung aus Gründen des Kindeswohls;

    Die überwiegende Rechtsprechung gewährt seit der Entscheidung des BGH vom 15. Februar 2006 (FamRZ 2006, 930 ff.) einen Anspruch auf Entrichtung einer Nutzungsvergütung entsprechend § 1316b Abs. 3 Satz 2 BGB, auch wenn eine Nutzungsberechtigung und die korrespondierende Überlassungsverpflichtung fehlen (OLG Brandenburg NJW-RR 2009, 725; OLG Dresden NJW-RR 2005, 31, 51; OLG Hamm FamRZ 2008, 1936; FamRZ 2008, 1639; FamRZ 2011, 892; KG FamRZ 2008, 1933; OLG München FamRZ 2007, 1655).
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