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   BGH, 02.10.2008 - I ZB 111/07   

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https://dejure.org/2008,1443
BGH, 02.10.2008 - I ZB 111/07 (https://dejure.org/2008,1443)
BGH, Entscheidung vom 02.10.2008 - I ZB 111/07 (https://dejure.org/2008,1443)
BGH, Entscheidung vom 02. Oktober 2008 - I ZB 111/07 (https://dejure.org/2008,1443)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Entstehende Antwaltskosten als notwendige Kosten einer Rechtsverteidigung bei Beantragung einer Züruckweisung eines bereits eingelegten und begründeten Rechtsmittels; Begriff der notwendigen Kosten einer Rechtsverteidigung

  • Anwaltsblatt

    § 91 ZPO
    Berufungszurückweisung: 1,6 Gebühr auch ohne Begründung

  • Judicialis

    ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2

  • ra.de
  • BRAK-Mitteilungen

    Vergütung - Erstattung der vollen Verfahrensgebühr auch bei nicht begründetem Zurückweisungsantrag ohne Sachvortrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91 Abs. 1 S. 1 Hs. 2
    Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten des Berufungsbeklagten nach Einlegung und Begründung des Rechtsmittels

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Zurückweisungsantrag nach Rechtsmittelbegründung"

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Notwendige Kosten trotz fehlender inhaltlicher Beschäftigung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Die volle Verfahrensgebühr ist auch für einen Zurückweisungsantrag ohne Begründung oder Sachvortrag erstattungsfähig

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Anwaltsgebühren - Leicht verdientes Geld bei Rücknahme der Berufung

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Kostenerstattung - Volle Kostenerstattung bei Antrag auf Zurückweisung der Berufung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 859
  • MDR 2009, 233
  • GRUR 2009, 523
  • FamRZ 2009, 113
  • AnwBl 2009, 235
  • Rpfleger 2009, 172
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 08.05.2003 - I ZB 40/02

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen Kostenentscheidung nach Erledigung

    Auszug aus BGH, 02.10.2008 - I ZB 111/07
    Dies gilt auch für die Anfechtung von im Verfahren der einstweiligen Verfügung ergangenen Kostengrundentscheidungen (BGH, Beschl. v. 8.5.2003 - I ZB 40/02, GRUR 2003, 724 = WRP 2003, 895; Beschl. v. 16.9.2003 - VIII ZB 40/03, GRUR 2004, 81 = NJW 2003, 3565).

    Die Begrenzung des Instanzenzugs im Verfahren der einstweiligen Verfügung hinsichtlich der Anfechtung von Entscheidungen in der Hauptsache und - erst recht - über die Kosten hat ihren Grund im summarischen Charakter des Eilverfahrens (vgl. BGH GRUR 2003, 724).

  • BGH, 09.10.2003 - VII ZB 17/03

    Erstattung von Kosten des Berufungsbeklagten

    Auszug aus BGH, 02.10.2008 - I ZB 111/07
    Ist dagegen - wie im Streitfall - ein Berufungsantrag gestellt und eine Berufungsbegründung eingereicht worden, ist ein Antrag auf Zurückweisung der Berufung auch dann im erstattungsrechtlichen Sinne notwendig, wenn das Berufungsgericht noch nicht über eine mögliche Zurückweisung der Berufung durch Beschluss entschieden hat (vgl. BGH, Beschl. v. 9.10.2003 - VII ZB 17/03, NJW 2004, 73).

    Es ist deshalb kostenrechtlich ohne Belang, ob sich die zur Rechtfertigung des Zurückweisungsantrags vorgebrachten Argumente in bloßen Wiederholungen erschöpften (BGH NJW 2004, 73).

  • BGH, 16.09.2003 - VIII ZB 40/03

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen eine Kostenentscheidung im

    Auszug aus BGH, 02.10.2008 - I ZB 111/07
    Dies gilt auch für die Anfechtung von im Verfahren der einstweiligen Verfügung ergangenen Kostengrundentscheidungen (BGH, Beschl. v. 8.5.2003 - I ZB 40/02, GRUR 2003, 724 = WRP 2003, 895; Beschl. v. 16.9.2003 - VIII ZB 40/03, GRUR 2004, 81 = NJW 2003, 3565).
  • BGH, 06.12.2007 - I ZB 16/07

    Kosten eines Abwehrschreibens

    Auszug aus BGH, 02.10.2008 - I ZB 111/07
    Für das Kostenfestsetzungsverfahren gilt die für das Verfahren der einstweiligen Verfügung vorgesehene Begrenzung des Instanzenzugs nicht (vgl. BGH, Beschl. v. 6.12.2007 - I ZB 16/07, GRUR 2008, 639 Tz. 6 = WRP 2008, 947 - Kosten eines Abwehrschreibens, m.w.N.).
  • BGH, 03.07.2007 - VI ZB 21/06

    Anwaltsgebühren im Berufungsverfahren vor Zustellung der Berufungsbegründung

    Auszug aus BGH, 02.10.2008 - I ZB 111/07
    Ein solcher Zurückweisungsantrag kann sich inhaltlich nicht mit dem Antrag und der Begründung auseinandersetzen und das Verfahren nicht durch einen entsprechenden Gegenantrag fördern (vgl. BGH, Beschl. v. 17.12.2002 - X ZB 27/02, NJW 2003, 1324 f.; Beschl. v. 3.6.2003 - VIII ZB 19/03, NJW 2003, 2992, 2993; Beschl. v. 3.7.2007 - VI ZB 21/06, NJW 2007, 3723).
  • BGH, 03.06.2003 - VIII ZB 19/03

    Erstattung von Anwaltskosten der Gegenpartei bei Zurücknahme der Berufung

    Auszug aus BGH, 02.10.2008 - I ZB 111/07
    Ein solcher Zurückweisungsantrag kann sich inhaltlich nicht mit dem Antrag und der Begründung auseinandersetzen und das Verfahren nicht durch einen entsprechenden Gegenantrag fördern (vgl. BGH, Beschl. v. 17.12.2002 - X ZB 27/02, NJW 2003, 1324 f.; Beschl. v. 3.6.2003 - VIII ZB 19/03, NJW 2003, 2992, 2993; Beschl. v. 3.7.2007 - VI ZB 21/06, NJW 2007, 3723).
  • BGH, 17.12.2002 - X ZB 27/02

    Anwaltsgebühren im Revisionsverfahren

    Auszug aus BGH, 02.10.2008 - I ZB 111/07
    Ein solcher Zurückweisungsantrag kann sich inhaltlich nicht mit dem Antrag und der Begründung auseinandersetzen und das Verfahren nicht durch einen entsprechenden Gegenantrag fördern (vgl. BGH, Beschl. v. 17.12.2002 - X ZB 27/02, NJW 2003, 1324 f.; Beschl. v. 3.6.2003 - VIII ZB 19/03, NJW 2003, 2992, 2993; Beschl. v. 3.7.2007 - VI ZB 21/06, NJW 2007, 3723).
  • OLG Hamburg, 14.08.2006 - 8 W 131/06

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des Berufungsgegners bei verfrühtem

    Auszug aus BGH, 02.10.2008 - I ZB 111/07
    Dies gilt auch dann, wenn der Prozessbevollmächtigte des Rechtsmittelgegners - wie hier - nur einen Zurückweisungsantrag gestellt und sich nicht inhaltlich mit der Berufungsbegründung auseinandergesetzt hat (vgl. OLG Stuttgart JurBüro 2007, 36; OLG Hamburg OLG-Rep 2006, 814, 815; zweifelnd Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 18. Aufl., VV 3200 Rdn. 74).
  • OLG Düsseldorf, 17.08.2006 - 10 W 55/06

    Zur Reduzierung einer gemäß § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO zu erstattenden

    Auszug aus BGH, 02.10.2008 - I ZB 111/07
    Dies gilt auch dann, wenn der Prozessbevollmächtigte des Rechtsmittelgegners - wie hier - nur einen Zurückweisungsantrag gestellt und sich nicht inhaltlich mit der Berufungsbegründung auseinandergesetzt hat (vgl. OLG Stuttgart JurBüro 2007, 36; OLG Hamburg OLG-Rep 2006, 814, 815; zweifelnd Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 18. Aufl., VV 3200 Rdn. 74).
  • BGH, 23.10.2013 - V ZB 143/12

    Rechtsanwaltskosten des Rechtsmittelgegners: Höhe der zu erstattenden

    Hat der Rechtsanwalt aber - wie hier - bereits einen Schriftsatz eingereicht, der die Sachanträge oder einen Sachvortrag enthält, kommt eine vorzeitige Beendigung des Auftrags und damit eine Ermäßigung der Gebühr nicht mehr in Betracht (BGH, Beschluss vom 1. April 2009 - XII ZB 12/07, NJW 2009, 2220, 2221; Beschluss vom 2. Oktober 2008 - I ZB 111/07, NJW-RR 2009, 859, 860).

    Diese wären bei einer Antragstellung nach Eingang der Rechtsmittelbegründung zweifellos auch erstattungsfähig gewesen (BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2003 - VII ZB 17/03, NJW 2004, 73; Beschluss vom 2. Oktober 2008 - I ZB 111/07, NJW-RR 2009, 859, 860).

  • BGH, 01.04.2009 - XII ZB 12/07

    Erstattungsfähigkeit einer 1,6-fachen Verfahrensgebühr i.R.e. Stellung eines

    Hat aber der Rechtsanwalt bereits einen Schriftsatz eingereicht, der die Sachanträge oder einen Sachvortrag enthält, kommt - wie sich aus Nr. 3201 Satz 1 Nr. 1 VV RVG ergibt - eine vorzeitige Beendigung des Auftrags und damit eine Ermäßigung der Gebühr nicht mehr in Betracht (BGH Beschluss vom 2. Oktober 2008 - I ZB 111/07 - FamRZ 2009, 113).

    Das gilt unabhängig davon, ob das Rechtsmittel ausdrücklich nur zur Fristwahrung eingelegt wurde oder nicht (BGH Beschluss vom 3. Juli 2007 - VI ZB 21/06 - FamRZ 2007, 1735 = NJW 2007, 3723; vgl. auch Beschlüsse vom 2. Oktober 2008 - I ZB 111/07 -FamRZ 2009, 113 und vom 3. Juni 2003 - VIII ZB 19/03 - FamRZ 2003, 1461).

  • BGH, 18.12.2008 - I ZB 32/06

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen den eine Beschwerde zurückweisenden

    Der dort bestimmte Ausschluss gilt nur für das Verfügungsverfahren, nicht jedoch für Folgesachen (BGH, Beschl. v. 6.4.2005 - V ZB 25/04, NJW 2005, 2233; Beschl. v. 6.12.2007 - I ZB 16/07, NJW 2008, 2040 Tz. 6 - Kosten eines Abwehrschreibens; BGH, Beschl. v. 2.10.2008 - I ZB 111/07, Tz. 4, jeweils für das Kostenfestsetzungsverfahren; Musielak/Ball, ZPO, 6. Aufl., § 542 Rdn. 5; Zöller/Heßler, ZPO, 27. Aufl., § 542 Rdn. 9).
  • BGH, 30.09.2014 - XI ZB 21/13

    Rechtsanwaltskosten im Berufungsverfahren: Verfahrensgebühr für den

    Nr. 3201 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VV RVG ist zudem zu entnehmen, dass allein die Stellung der Sachanträge die volle Verfahrensgebühr auslöst, auch wenn der Schriftsatz des Rechtsmittelgegners keinen Sachvortrag zur Begründung seines Antrags enthält (BGH, Beschluss vom 2. Oktober 2008 - I ZB 111/07, NJW-RR 2009, 859 Rn. 9).
  • BGH, 24.06.2010 - VII ZB 6/09

    Rechtsanwaltskosten: Erstattungsfähigkeit der vollen Verfahrensgebühr für Antrag

    Eine Förderung in diesem Sinne liegt auch vor, wenn der Abweisungsantrag nicht begründet wird und eine inhaltliche Auseinandersetzung mit der Berufungsbegründung nicht erfolgt (BGH, Beschluss vom 2. Oktober 2008 - I ZB 111/07, NJW-RR 2009, 859).
  • BGH, 25.11.2010 - III ZB 83/09

    Rechtsanwaltskosten des Rechtsmittelgegners: Höhe der zu erstattenden

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat anschließt, kommt es für die Erstattungsfähigkeit der 1, 6fachen-Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV-RVG nicht darauf an, ob der obsiegende Berufungsgegner noch eine Rechtsmittelerwiderung abgegeben hat, wenn - wie hier - nach Stellung des Zurückweisungsantrags das Rechtsmittel durch den Berufungsführer begründet wird und anschließend das Berufungsgericht nach § 522 ZPO die Berufung zurückweist (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juni 2010 - VII ZB 6/09, NJW 2010, 3170 Rn. 8 f; vgl. auch Beschlüsse vom 13. Juli 2010 - VI ZB 61/09, VersR 2010, 1470 Rn. 5 ff und vom 1. April 2009 - XII ZB 12/07, NJW 2009, 2220 Rn. 11; siehe ferner BGH, Beschlüsse vom 2. Juli 2009 - V ZB 54/09, NJW 2009, 3102 Rn. 10 f und vom 2. Oktober 2008 - I ZB 111/07, NJW-RR 2009, 859 Rn. 8 ff).
  • OLG München, 22.10.2010 - 11 W 1560/09

    Rechtsanwaltskosten: Erstattungsfähigkeit einer Verfahrensgebühr bei

    c) Im Übrigen hätte allein die Stellung des Sachantrags die volle Verfahrensgebühr ausgelöst, auch wenn die Beklagtenvertreter sich mit der Berufungsbegründung inhaltlich überhaupt nicht auseinandergesetzt hätten (BGH AnwBl. 2009, 235 = JurBüro 2009, 142).
  • OLG München, 27.02.2015 - 11 W 302/15

    Erstattungsfähigkeit der Kosten einer nach Berufungsrücknahme eingereichten

    b) Im Übrigen hätte allein die Stellung des Sachantrags die volle Verfahrensgebühr ausgelöst, auch wenn die Beklagtenvertreter sich mit der Berufungsbegründung inhaltlich überhaupt nicht auseinandergesetzt hätten (BGH AnwBl. 2009, 235 = JurBüro 2009, 142).
  • OLG Stuttgart, 28.10.2011 - 2 W 49/11

    Einstweilige Verfügung bei Markenrechtsverletzungen: Dringlichkeitsvermutung und

    Die Rechtsbeschwerde ist schon nicht statthaft (§ 542 Abs. 2 ZPO; vgl. auch BGH GRUR 2009, 523 [Tz. 4]).
  • OLG Bamberg, 13.01.2011 - 1 W 1/11

    Rechtsanwaltsgebühr: Erstattungsfähigkeit der Verfahrensgebühr des

    Hinzu kommt, dass sowohl der I. Zivilsenat (vgl. Beschluss v. 02.10.2008, Az.: I ZB 111/07, abgedr. in JurBüro 2009, 142) als auch der V. Zivilsenat des BGH (vgl. Beschluss v. 02.07.2009, Az.: V ZB 54/09, abgedr. in NJW 2009, 3102) - bei allerdings vom vorliegenden Verfahren abweichenden Fallkonstellationen - die Erstattung einer 1, 6-fachen Verfahrensgebühr für den Rechtsmittelgegner auch nach Berufungsrücknahme zuerkannt haben.
  • OLG Frankfurt, 17.06.2014 - 18 W 102/14

    Kosten zweckmäßiger Rechtsverfolgung des Berufungsbeklagten bei Hinweis nach §

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