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   OLG Karlsruhe, 18.08.2008 - 8 W 34/08   

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https://dejure.org/2008,2254
OLG Karlsruhe, 18.08.2008 - 8 W 34/08 (https://dejure.org/2008,2254)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18.08.2008 - 8 W 34/08 (https://dejure.org/2008,2254)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18. August 2008 - 8 W 34/08 (https://dejure.org/2008,2254)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Mietkaution: Zugriffsmöglichkeit des Vermieters nach Beendigung des Mietverhältnisses unter Berücksichtigung einer zwischen den Parteien noch streitigen Mietminderung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sicherungsfunktion und Verwertungsfunktion einer Kaution nach Beendigung des Mietverhältnisses; Aufstellung einer Abrechnung über offene Forderungen als Voraussetzung der Verrechnung der von dem Vermieter geltend gemachten Ansprüche mit der Mietsicherheit

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zugriff auf die Mietkaution auch bei streitigen Ansprüchen

  • Judicialis

    BGB § 551

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 551
    Sicherungs- und Verwertungsfunktion der Kaution nach Beendigung des Mietverhältnisses

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verwertungsfunktion der Kaution nach Mietende

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Mietkaution: Vermieter darf verpfändetes Bankguthaben auch bei strittiger Forderung verwerten

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Mietschulden dürfen von Kaution abgezogen werden

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Mietkaution: Zugriffsmöglichkeit des Vermieters nach Beendigung des Mietverhältnisses ...

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Streit um Kaution - Der Vermieter darf darauf nicht erst dann zugreifen, wenn strittige Ansprüche in einem Prozess geklärt sind

  • anwaeltin-krueger.de PDF, S. 4 (Leitsatz und Zusammenfassung)
  • streifler.de (Kurzinformation)

    Mietkaution: Vermieter darf verpfändetes Bankguthaben auch bei strittiger Forderung verwerten

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Sicherungs- und Verwertungsfunktion der Mieterkaution (IMR 2009, 41)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 514
  • MDR 2009, 320
  • NZM 2009, 817
  • ZMR 2009, 120
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 01.07.1987 - VIII ARZ 2/87

    Voraussetzungen der Vorlage einer Rechtsfrage auf dem Gebiet des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.08.2008 - 8 W 34/08
    aa) Zu Unrecht berufen sich die Antragsteller für ihren Standpunkt auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 01.07.1987 (BGHZ 101, 244, 251).
  • OLG Frankfurt, 25.09.1990 - 5 U 109/90

    Einstweilige Verfügung gegen Inanspruchnahme aus Bürgschaft

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.08.2008 - 8 W 34/08
    Selbst wenn also der Zugriff der Antragsgegner auf die Kaution rechtswidrig wäre, müsste den Antragstellern der Verlust der verpfändeten Forderung oder ein sonstiger schwerwiegender Nachteil drohen, um den Erlass einer auf ein Unterlassungsgebot gerichteten einstweiligen Verfügung zu rechtfertigen (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 1991, 174, 175 für die Inanspruchnahme einer Bürgschaft).
  • LG Berlin, 07.05.2007 - 65 T 65/07

    Zwangsvollstreckung bei Wohnraummiete: Räumungsfrist bei Mietrückständen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.08.2008 - 8 W 34/08
    Ebenso wie bei der Barkaution darf deshalb der Vermieter - bei beendetem Mietverhältnis - grundsätzlich auf die verpfändete Forderung zugreifen (Schneider, a.a.O; LG Potsdam Grundeigentum 2007, 1253; Kluth/Grün, Kautionsverrechnung im laufenden Mietverhältnis, NZM 2002, 1015; a. A. LG Darmstadt ZMR 2005, 194; LG Wuppertal NJW-RR 2004, 1309).
  • LG Wuppertal, 27.11.2003 - 9 S 194/03

    Befugnis des Vermieters zur Auflösung eines ihm als Mietkaution verpfändeten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.08.2008 - 8 W 34/08
    Ebenso wie bei der Barkaution darf deshalb der Vermieter - bei beendetem Mietverhältnis - grundsätzlich auf die verpfändete Forderung zugreifen (Schneider, a.a.O; LG Potsdam Grundeigentum 2007, 1253; Kluth/Grün, Kautionsverrechnung im laufenden Mietverhältnis, NZM 2002, 1015; a. A. LG Darmstadt ZMR 2005, 194; LG Wuppertal NJW-RR 2004, 1309).
  • LG Darmstadt, 13.12.2004 - 11 T 11/04

    Verwertung eines als Mietkaution verpfändeten Sparbuchs

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.08.2008 - 8 W 34/08
    Ebenso wie bei der Barkaution darf deshalb der Vermieter - bei beendetem Mietverhältnis - grundsätzlich auf die verpfändete Forderung zugreifen (Schneider, a.a.O; LG Potsdam Grundeigentum 2007, 1253; Kluth/Grün, Kautionsverrechnung im laufenden Mietverhältnis, NZM 2002, 1015; a. A. LG Darmstadt ZMR 2005, 194; LG Wuppertal NJW-RR 2004, 1309).
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