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   BGH, 24.02.2010 - XII ZB 147/05   

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BGH, 24.02.2010 - XII ZB 147/05 (https://dejure.org/2010,1885)
BGH, Entscheidung vom 24.02.2010 - XII ZB 147/05 (https://dejure.org/2010,1885)
BGH, Entscheidung vom 24. Februar 2010 - XII ZB 147/05 (https://dejure.org/2010,1885)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 788 Abs 1 S 1 ZPO, § 788 Abs 2 S 1 ZPO
    Festsetzung der Kosten der Zwangsvollstreckung: Ersetzung eines vollstreckbaren Titels durch einen Prozessvergleich

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erstattung der Vollstreckungskosten mit Beschränkung auf die Höhe eines etwaigen Vergleichsbetrags bzgl. eines durch einen Prozessvergleich ersetzten Versäumnisurteils; Feststellung der Reichweite eines etwaigen Versäumnisurteils als Voraussetzung für die Festsetzung der ...

  • rewis.io

    Festsetzung der Kosten der Zwangsvollstreckung: Ersetzung eines vollstreckbaren Titels durch einen Prozessvergleich

  • rewis.io

    Festsetzung der Kosten der Zwangsvollstreckung: Ersetzung eines vollstreckbaren Titels durch einen Prozessvergleich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattung der Vollstreckungskosten mit Beschränkung auf die Höhe eines etwaigen Vergleichsbetrags bzgl. eines durch einen Prozessvergleich ersetzten Versäumnisurteils; Feststellung der Reichweite eines etwaigen Versäumnisurteils als Voraussetzung für die Festsetzung der ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Versäumnisurteil durch Vergleich ersetzt: Kosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vergleich nach Versäumnisurteil

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 10
  • NJW-RR 2010, 1005
  • MDR 2010, 654
  • FamRZ 2010, 806
  • Rpfleger 2010, 380
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.10.2003 - IXa ZB 204/03

    Erstattung von Vollstreckungskosten bei Abschluß eines Vergleichs

    Auszug aus BGH, 24.02.2010 - XII ZB 147/05
    Ist ein Versäumnisurteil, aus dem die Zwangsvollstreckung betrieben worden ist, durch einen Prozessvergleich ersetzt worden, kann der Gläubiger grundsätzlich die Erstattung der Vollstreckungskosten in der Höhe verlangen, in der sie angefallen wären, wenn er von vornherein die Vollstreckung auf den Vergleichsbetrag beschränkt hätte (im Anschluss an BGH Beschluss vom 10. Oktober 2003, IXa ZB 204/03, NJW-RR 2004, 503).

    Entscheidend ist daher, ob und inwieweit der dem ursprünglichen Titel zugrunde liegende Anspruch in dem Prozessvergleich zwar nicht formal, aber der Sache nach bestätigt worden ist, der Gläubiger die Zwangsvollstreckung also im Ergebnis zu Recht betrieben hat (BGH Beschluss vom 10. Oktober 2003 - IXa ZB 204/03 - NJW-RR 2004, 503, 504; OLG Stuttgart, RPfleger 1994, 118; OLG Hamburg JurBüro 1991, 1132; OLG Zweibrücken MDR 1989, 362).

    Die Kosten der Zwangsvollstreckung sind keine Kosten des Rechtsstreits (BGH Beschluss vom 10. Oktober 2003 - IXa ZB 204/03 - NJW-RR 2004, 503, 504).

    a) Der vorliegende Sachverhalt unterscheidet sich von demjenigen, der der Entscheidung des IXa Zivilsenats vom 10. Oktober 2003 (IXa ZB 204/03 - NJW-RR 2004, 503 f.) zugrunde lag.

  • OLG Stuttgart, 06.08.1993 - 8 W 363/92
    Auszug aus BGH, 24.02.2010 - XII ZB 147/05
    Entscheidend ist daher, ob und inwieweit der dem ursprünglichen Titel zugrunde liegende Anspruch in dem Prozessvergleich zwar nicht formal, aber der Sache nach bestätigt worden ist, der Gläubiger die Zwangsvollstreckung also im Ergebnis zu Recht betrieben hat (BGH Beschluss vom 10. Oktober 2003 - IXa ZB 204/03 - NJW-RR 2004, 503, 504; OLG Stuttgart, RPfleger 1994, 118; OLG Hamburg JurBüro 1991, 1132; OLG Zweibrücken MDR 1989, 362).

    Zwar fußt die Ansicht, dass ein Gläubiger auch nach Ersetzung eines vollstreckbaren Titels durch einen Prozessvergleich die Erstattung der Kosten der Zwangsvollstreckung aus dem ursprünglichen Titel in der Höhe verlangen kann, in der diese angefallen wären, wenn die Vollstreckung von vornherein auf den Vergleichsbetrag beschränkt worden wäre, maßgeblich auf der Vorschrift des § 788 Abs. 3 ZPO (§ 788 Abs. 2 ZPO a.F.; vgl. OLG Stuttgart, RPfleger 1994, 118).

  • BGH, 04.04.2007 - III ZB 79/06

    Voraussetzungen des Kostenfestsetzungsverfahrens

    Auszug aus BGH, 24.02.2010 - XII ZB 147/05
    Gemäß § 104 Abs. 2 ZPO genügt für die Berücksichtigung einer Kostenposition deren Glaubhaftmachung, d.h. die tatsächlichen Voraussetzungen der Erstattungsfähigkeit müssen mit überwiegender Wahrscheinlichkeit feststehen (BGH Beschlüsse vom 27. Februar 2007 - XI ZB 38/05 - FamRZ 2007, 904, 905 und vom 04. April 2007 - III ZB 79/06 - AnwBl. 2007, 552).

    Denn diese findet keine Anwendung in Fällen, in denen das Gesetz die Glaubhaftmachung nicht erfordert, sondern - wie bei § 104 Abs. 2 Satz 1 ZPO - lediglich genügen lässt (vgl. BGH Beschluss vom 4. April 2007 - III ZB 79/06 - AnwBl. 2007, 552; Zöller/Geimer/Greger ZPO 28. Aufl. § 294 Rdn. 3 a.E.).

  • OLG Zweibrücken, 22.03.1988 - 3 W 163/87
    Auszug aus BGH, 24.02.2010 - XII ZB 147/05
    Entscheidend ist daher, ob und inwieweit der dem ursprünglichen Titel zugrunde liegende Anspruch in dem Prozessvergleich zwar nicht formal, aber der Sache nach bestätigt worden ist, der Gläubiger die Zwangsvollstreckung also im Ergebnis zu Recht betrieben hat (BGH Beschluss vom 10. Oktober 2003 - IXa ZB 204/03 - NJW-RR 2004, 503, 504; OLG Stuttgart, RPfleger 1994, 118; OLG Hamburg JurBüro 1991, 1132; OLG Zweibrücken MDR 1989, 362).

    Hierzu gehört im Falle einer Entscheidung nach §§ 788 Abs. 2 Satz 1, 104 ZPO auch das Vorhandensein des Hauptsachetitels als Festsetzungsgrundlage (OLG Zweibrücken MDR 1989, 362; Zöller/Stöber ZPO 28. Aufl. § 788 Rdn. 18 f.).

  • BGH, 27.02.2007 - XI ZB 38/05

    Voraussetzungen der Terminsgebühr

    Auszug aus BGH, 24.02.2010 - XII ZB 147/05
    Gemäß § 104 Abs. 2 ZPO genügt für die Berücksichtigung einer Kostenposition deren Glaubhaftmachung, d.h. die tatsächlichen Voraussetzungen der Erstattungsfähigkeit müssen mit überwiegender Wahrscheinlichkeit feststehen (BGH Beschlüsse vom 27. Februar 2007 - XI ZB 38/05 - FamRZ 2007, 904, 905 und vom 04. April 2007 - III ZB 79/06 - AnwBl. 2007, 552).
  • OLG Hamburg, 15.05.1991 - 8 W 125/91
    Auszug aus BGH, 24.02.2010 - XII ZB 147/05
    Entscheidend ist daher, ob und inwieweit der dem ursprünglichen Titel zugrunde liegende Anspruch in dem Prozessvergleich zwar nicht formal, aber der Sache nach bestätigt worden ist, der Gläubiger die Zwangsvollstreckung also im Ergebnis zu Recht betrieben hat (BGH Beschluss vom 10. Oktober 2003 - IXa ZB 204/03 - NJW-RR 2004, 503, 504; OLG Stuttgart, RPfleger 1994, 118; OLG Hamburg JurBüro 1991, 1132; OLG Zweibrücken MDR 1989, 362).
  • BGH, 22.09.2015 - X ZB 2/15

    Verzinsung des Kostenerstattungsanspruchs - Kostenfestsetzungsverfahren: Beginn

    Maßgeblich für den Erstattungsanspruch ist nicht die Kontinuität des Vollstreckungstitels, sondern die Vollstreckbarkeit des zu Grunde liegenden Anspruchs (BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2003 - IXa ZB 204/03, NJW-RR 2004, 503, 504; Beschluss vom 24. Februar 2010 - XII ZB 147/05, NJW-RR 2010, 1005 Rn. 8; Beschluss vom 9. Juli 2014 - VII ZB 14/14, NJW-RR 2014, 1149 Rn. 10).
  • BGH, 09.07.2014 - VII ZB 14/14

    Kosten der Zwangsvollstreckung: Erstattungsanspruch des Gläubigers nach Ersetzung

    Von der im Vergleich vereinbarten Kostenaufhebung werden sie nicht umfasst, da die Kosten der Zwangsvollstreckung keine Kosten des Rechtsstreits sind (BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2003 - IXa ZB 204/03, NJW-RR 2004, 503, 504; Beschluss vom 24. Februar 2010 - XII ZB 147/05, NJW-RR 2010, 1005 Rn. 9).

    Der Verzicht nimmt dem Vorbehaltsurteil jedoch in dem durch den Prozessvergleich bestätigten Umfang nicht die Wirkung als Grundlage für in der Vergangenheit bereits durchgeführte Vollstreckungsmaßnahmen (BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2003 - IXa ZB 204/03, aaO, 504; Beschluss vom 24. Februar 2010 - XII ZB 147/05, aaO Rn. 8).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.04.2020 - L 39 SF 219/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - beigeordneter

    Hierzu können nach § 294 Abs. 1 ZPO alle Beweismittel einschließlich der eidesstattlichen Versicherung eingesetzt werden (Bundesgerichtshof, Beschluss vom 24. Februar 2010, XII ZB 147/05, Rn. 18; Beschluss vom 4. April 2007, III ZB 79/06, Rn. 9).
  • BGH, 21.10.2010 - IX ZR 207/08

    Festsetzung der Vollstreckungskosten gegen einen Schuldner nach Bestätigung des

    Es ist bereits geklärt, dass Vollstreckungskosten weiterhin gegen den Schuldner festgesetzt werden können, wenn die Rechtmäßigkeit des ursprünglichen Vollstreckungstitels zweifelhaft ist, der ihm zugrunde liegende materielle Anspruch aber der Sache nach später durch einen Prozessvergleich bestätigt wird (BGH, Beschl. v. 10. Oktober 2003 - IXa ZB 204/03, WM 2003, 2294; v. 24. Februar 2010 - XII ZB 147/05, MDR 2010, 654).
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