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   BGH, 18.03.2010 - V ZB 124/09   

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https://dejure.org/2010,1788
BGH, 18.03.2010 - V ZB 124/09 (https://dejure.org/2010,1788)
BGH, Entscheidung vom 18.03.2010 - V ZB 124/09 (https://dejure.org/2010,1788)
BGH, Entscheidung vom 18. März 2010 - V ZB 124/09 (https://dejure.org/2010,1788)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 16 Abs 2 ZVG, § 83 Nr 6 ZVG
    Zwangsversteigerungsverfahren: Zur Heilbarkeit von Mängeln der Ausfertigung des Vollstreckungstitels bzw. des Fehlens der Rechtsnachfolgeklausel im Beschwerdeverfahren

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    ZVG §§ 83 Nr. 6, 16 Abs. 2
    Mangel des Titels im Beschwerdeverfahren nicht heilbar

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ausfertigung eines Vollstreckungstitels bei der Versteigerung und bei der Erteilung des Zuschlags; Heilung einer mangelnden Ausfertigung eines Vollstreckungstitels im Verfahren der sofortigen Beschwerde; Heilung eines Mangels eines Vollstreckungstitels nur bis zur ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfahrensverstoß bei Zwangsversteigerung; heilbare Mängel bei Versteigerung und Zuschlag; Ausfertigung des Vollstreckungstitels; Zuschlagsverfahren; Mangel des Titels; Rechtsnachfolgeklausel; Verkürzung der Bietzeit; Unzulässigkeit des Meistgebotes; Verschleuderung von ...

  • rewis.io

    Zwangsversteigerungsverfahren: Zur Heilbarkeit von Mängeln der Ausfertigung des Vollstreckungstitels bzw. des Fehlens der Rechtsnachfolgeklausel im Beschwerdeverfahren

  • rewis.io

    Zwangsversteigerungsverfahren: Zur Heilbarkeit von Mängeln der Ausfertigung des Vollstreckungstitels bzw. des Fehlens der Rechtsnachfolgeklausel im Beschwerdeverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausfertigung eines Vollstreckungstitels bei der Versteigerung und bei der Erteilung des Zuschlags; Heilung einer mangelnden Ausfertigung eines Vollstreckungstitels im Verfahren der sofortigen Beschwerde; Heilung eines Mangels eines Vollstreckungstitels nur bis zur ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zwangsversteigerung - Ausfertigung des Vollstreckungstitels muss vorliegen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 1100
  • MDR 2010, 771
  • DNotZ 2011, 113
  • WM 2010, 1233
  • DB 2010, 13
  • Rpfleger 2010, 437
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 10.04.2008 - V ZB 114/07

    Rechtsfolgen der Nachholung der fehlerhaften Zustellung des Titels nach Versagung

    Auszug aus BGH, 18.03.2010 - V ZB 124/09
    Das trifft nach der Rechtsprechung des Senats in der Regel für Mängel bei der Titelzustellung wie die unterbliebene Zustellung der Vollmacht für eine Vollstreckungsunterwerfung zu (Beschl. v. 10. April 2008, V ZB 114/07, NJW-RR 2008, 1018, 1019 f.).

    Für einen fehlerhaften Titel hat der Senat dagegen bislang eine Heilung nur anerkannt, wenn der Mangel bei der Erteilung des Zuschlags nicht mehr vorlag und dessen Erteilung nicht hinderte (Beschl. v. 10. April 2008, V ZB 114/07, aaO).

    Die Zustellung dieser Unterlagen hat den Zweck, dem Schuldner unmissverständlich klar zu machen, dass der Gläubiger die titulierte Forderung zwangsweise durchsetzen wird, ihn letztmals vor der zwangsweisen Durchsetzung des titulierten Anspruchs zu warnen, ihn über die förmlichen Grundlagen der Zwangsvollstreckung zu unterrichten und ihm Gelegenheit zu geben, die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung zu prüfen und Einwendungen gegen die Vollstreckung geltend zu machen (Senat, Beschl. v. 21. September 2006, V ZB 76/06, NJW-RR 2007, 358, 359; Beschl. v. 10. April 2008, V ZB 114/07, NJW-RR 2008, 1018, 1020).

  • BGH, 30.01.2004 - IXa ZB 285/03

    Versagung des Zuschlags wegen Nichtvorliegens des Vollstreckungstitels

    Auszug aus BGH, 18.03.2010 - V ZB 124/09
    Liegt die Ausfertigung des Vollstreckungstitels zu diesen Zeitpunkten nicht vor, liegt darin ein Versagungsgrund im Sinne von § 83 Nr. 6 ZVG (BGH, Beschl. v. 30. Januar 2004, IXa ZB 285/03, NJW-RR 2004, 1366, 1367; Beschl. v. 30. Januar 2004, IXa ZB 286/03, juris).

    Eine Heilung noch in diesem Stadium des Verfahrens hat der Bundesgerichtshof bislang nur für den Fall zugelassen, dass der ordnungsgemäße Titel während des gesamten Verfahrens auch Bestand hatte und zwar bei der Anordnung der Zwangsversteigerung, aber weder in dem Versteigerungstermin noch bei der Erteilung des Zuschlags vorlag (BGH, Beschl. v. 30. Januar 2004, IXa ZB 285/03, NJW-RR 2004, 1366, 1367; Beschl. v. 30. Januar 2004, IXa ZB 286/03, juris).

  • BGH, 30.01.2004 - IXa ZB 286/03

    Versagung des Zuschlags wegen Nichtvorliegens des Vollstreckungstitels

    Auszug aus BGH, 18.03.2010 - V ZB 124/09
    Liegt die Ausfertigung des Vollstreckungstitels zu diesen Zeitpunkten nicht vor, liegt darin ein Versagungsgrund im Sinne von § 83 Nr. 6 ZVG (BGH, Beschl. v. 30. Januar 2004, IXa ZB 285/03, NJW-RR 2004, 1366, 1367; Beschl. v. 30. Januar 2004, IXa ZB 286/03, juris).

    Eine Heilung noch in diesem Stadium des Verfahrens hat der Bundesgerichtshof bislang nur für den Fall zugelassen, dass der ordnungsgemäße Titel während des gesamten Verfahrens auch Bestand hatte und zwar bei der Anordnung der Zwangsversteigerung, aber weder in dem Versteigerungstermin noch bei der Erteilung des Zuschlags vorlag (BGH, Beschl. v. 30. Januar 2004, IXa ZB 285/03, NJW-RR 2004, 1366, 1367; Beschl. v. 30. Januar 2004, IXa ZB 286/03, juris).

  • OLG Hamm, 29.11.1999 - 15 W 290/99

    Zuschlagsversagungsgrund wegen fehlender Zustellung des Vollstreckungstitels an

    Auszug aus BGH, 18.03.2010 - V ZB 124/09
    Eine Heilung solcher Fehler im Beschwerdeverfahren wird bislang, soweit ersichtlich, abgelehnt (OLG Hamm Rpfleger 2000, 171, 172 für fehlende Rechtsnachfolgeklausel; KG JW 1932, 1980, 1981 und OLG Köln JW 1938, 2225 für fehlende devisenrechtliche Genehmigung der Zuschlagserteilung früheren Rechts).

    Selbst die Genehmigung nach § 84 Abs. 1 ZVG (dazu: Senat, Beschl. v. 19. November 2009, V ZB 118/09, WM 2010, 424, 425) soll nur bis zur Erteilung des Zuschlags erklärt werden können (OLG Hamm Rpfleger 2000, 171, 172; OLG Königsberg JW 1930, 657, 658 mit abl.

  • BGH, 02.05.1990 - XII ZB 17/90

    Überprüfung der postalischen Anschrift des Gerichts durch den Rechtsanwalt

    Auszug aus BGH, 18.03.2010 - V ZB 124/09
    Diese Hilfstätigkeit darf der Rechtsanwalt delegieren; er muss diese Angabe dann auch nicht überprüfen (BGH, Beschl. v. 2. Mai 1990, XII ZB 17/90, NJW-RR 1990, 1149, 1150; Senat, Urt. v. 15. Oktober 1999, V ZR 50/99, NJW 2000, 82; Beschl. v. 5. März 2009, V ZB 153/08, NJW 2009, 1750, 1751; Musielak/Grandel, ZPO, 6. Aufl., § 233 Rdn. 48).
  • BGH, 21.09.2006 - V ZB 76/06

    Wirksamkeit einer durch einen Vertreter erklärten Unterwerfung unter die

    Auszug aus BGH, 18.03.2010 - V ZB 124/09
    Die Zustellung dieser Unterlagen hat den Zweck, dem Schuldner unmissverständlich klar zu machen, dass der Gläubiger die titulierte Forderung zwangsweise durchsetzen wird, ihn letztmals vor der zwangsweisen Durchsetzung des titulierten Anspruchs zu warnen, ihn über die förmlichen Grundlagen der Zwangsvollstreckung zu unterrichten und ihm Gelegenheit zu geben, die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung zu prüfen und Einwendungen gegen die Vollstreckung geltend zu machen (Senat, Beschl. v. 21. September 2006, V ZB 76/06, NJW-RR 2007, 358, 359; Beschl. v. 10. April 2008, V ZB 114/07, NJW-RR 2008, 1018, 1020).
  • BGH, 24.11.2005 - V ZB 99/05

    Aufhebung des Zuschlagsbeschlusses und einstweiliger Einstellung des

    Auszug aus BGH, 18.03.2010 - V ZB 124/09
    Er selbst kann die Zuschlagsbeschwerde nach § 100 ZVG, von den Besonderheiten des Schutzes von Leben und Gesundheit abgesehen, nicht auf neue Tatsachen oder Beweise stützen (Senat, Beschl. v. 24. November 2005, V ZB 99/05, NJW 2006, 505, 506 f.; Hintzen aaO, § 100 Rdn. 6).
  • BGH, 05.03.2009 - V ZB 153/08

    Prüfungsanforderungen eines Rechtsanwalts bei der Unterzeichnung einer

    Auszug aus BGH, 18.03.2010 - V ZB 124/09
    Diese Hilfstätigkeit darf der Rechtsanwalt delegieren; er muss diese Angabe dann auch nicht überprüfen (BGH, Beschl. v. 2. Mai 1990, XII ZB 17/90, NJW-RR 1990, 1149, 1150; Senat, Urt. v. 15. Oktober 1999, V ZR 50/99, NJW 2000, 82; Beschl. v. 5. März 2009, V ZB 153/08, NJW 2009, 1750, 1751; Musielak/Grandel, ZPO, 6. Aufl., § 233 Rdn. 48).
  • BGH, 15.10.1999 - V ZR 50/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei unvollständig adressiertem

    Auszug aus BGH, 18.03.2010 - V ZB 124/09
    Diese Hilfstätigkeit darf der Rechtsanwalt delegieren; er muss diese Angabe dann auch nicht überprüfen (BGH, Beschl. v. 2. Mai 1990, XII ZB 17/90, NJW-RR 1990, 1149, 1150; Senat, Urt. v. 15. Oktober 1999, V ZR 50/99, NJW 2000, 82; Beschl. v. 5. März 2009, V ZB 153/08, NJW 2009, 1750, 1751; Musielak/Grandel, ZPO, 6. Aufl., § 233 Rdn. 48).
  • BGH, 19.11.2009 - V ZB 118/09

    Erteilung eines Zuschlags von Amts wegen nach einer rechtsfehlerhaften

    Auszug aus BGH, 18.03.2010 - V ZB 124/09
    Selbst die Genehmigung nach § 84 Abs. 1 ZVG (dazu: Senat, Beschl. v. 19. November 2009, V ZB 118/09, WM 2010, 424, 425) soll nur bis zur Erteilung des Zuschlags erklärt werden können (OLG Hamm Rpfleger 2000, 171, 172; OLG Königsberg JW 1930, 657, 658 mit abl.
  • BGH, 13.05.2004 - V ZB 62/03

    Verschulden des Prozessbevollmächtigten bei Versäumung von Fristen durch

  • BGH, 25.01.2007 - V ZB 125/05

    Rechtsfolgen der Eigentumsumschreibung aufgrund einer nachrangigen

  • BGH, 21.10.2016 - V ZR 230/15

    Rechtsschutzbedürfnis des Schuldners bei einer Vollstreckungsabwehrklage während

    Kurz vor einem Versteigerungstermin wird dies nicht möglich sein, ohne eine Verzögerung hervorzurufen, weil die Titelausfertigung nebst Zustellungsnachweis bei der Versteigerung und bei der Erteilung des Zuschlags wieder vorliegen muss (Senat, Beschluss vom 18. März 2010 - V ZB 124/09, NJW-RR 2010, 1100 Rn. 18).
  • BGH, 02.12.2010 - V ZB 84/10

    Grundstück einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts: Voraussetzungen der Anordnung

    Denn die Beifügung der Rechtsnachfolgeurkunde soll dem Schuldner die Prüfung einer wirklichen Rechtsnachfolge erlauben (Senat, Beschlüsse vom 21. September 2006 - V ZB 76/06, NJW-RR 2007, 358, 359 Rn. 8 und vom 18. März 2010 - V ZB 124/09, NJW-RR 2010, 1100, 1102 Rn. 28), um die es in der Sache nicht geht.
  • BGH, 21.11.2013 - V ZB 109/13

    Zwangsversteigerungsverfahren: Zeitliche Beschränkung der Beseitigungsmöglichkeit

    Mängel bei der Zustellung des Vollstreckungstitels (hier: fehlende Zustellung eines Registerauszugs bei Rechtsnachfolge auf Gläubigerseite aufgrund einer Eintragung im Genossenschaftsregister) können nur in dem laufenden Versteigerungsverfahren bis zur Zuschlagserteilung, nicht aber in einem nachfolgenden Beschwerdeverfahren rückwirkend beseitigt werden (Bestätigung von Senat, Beschluss vom 18. März 2010, V ZB 124/09, NJW-RR 2010, 1100, 1102 Rn. 23 ff.; Aufgabe von Senat, Beschluss vom 8. November 2012, V ZB 124/12, BGHZ 195, 292, 297 Rn. 11).

    Er hat auch entschieden, dass im Zwangsversteigerungsverfahren ein Verstoß gegen ein Verfahrensgebot noch im Beschwerdeverfahren rückwirkend geheilt werden kann mit der Folge, dass ein trotz des Verstoßes erteilter Zuschlag rechtswirksam ist (Beschluss vom 18. März 2010 - V ZB 124/09, NJW-RR 2010, 1100, 1101 f. Rn. 18, 19 mwN).

    Schließlich hat der Senat entschieden, dass aufgrund eines fehlerhaften Titels der Zuschlag nicht erteilt werden darf, wenn der Fehler erst in der Beschwerdeinstanz beseitigt wird (Beschluss vom 18. März 2010 - V ZB 124/09, NJW-RR 2010, 1100, 1102 Rn. 25 ff.).

    Denn anders als bei einem Verstoß gegen ein Verfahrensgebot, der nicht die Vollstreckungsvoraussetzungen betrifft (dazu Senat, Beschluss vom 18. März 2010 - V ZB 124/09, NJW-RR 2010, 1100), lässt ein Verstoß gegen das Zustellungserfordernis eine der drei Voraussetzungen für den Beginn der Zwangsvollstreckung (Titel, Klausel, Zustellung, § 750 Abs. 1 ZPO) entfallen.

    Diese Möglichkeit würde erschwert, wenn der an sich unzulässige Zuschlagsbeschluss infolge nachträglicher Heilung des Zustellungsmangels im Beschwerdeverfahren bestehen bliebe (vgl. Senat, Beschluss vom 18. März 2010 - V ZB 124/09, NJW-RR 2010, 1100, 1102 Rn. 28).

  • BGH, 08.11.2012 - V ZB 124/12

    Zwangsversteigerungsverfahren auf Betreiben einer Bank:

    c) Der Zustellungsmangel ist nicht geheilt worden, was bis zum Abschluss des Beschwerdeverfahrens möglich gewesen wäre (vgl. Senat, Beschluss vom 18. März 2010 - V ZR 124/09, NJW-RR 2010, 1100 Rn. 18 f.).
  • OLG München, 13.04.2018 - 34 Wx 381/17

    Zur Voraussetzung der Androhung der Vollstreckung bei Bestehen einer

    In der Regel können sogar Mängel bei der Titelzustellung wie eine unterbliebene Zustellung der Vollmacht für eine Vollstreckungsunterwerfung durch Nachholung geheilt werden (BGH NJW 1976, 851/852; NJW-RR 2008, 1018/1019 f.; NJW-RR 2010, 1100/1102).
  • LG Bochum, 14.03.2013 - 7 T 450/12

    Zuschlagsverweigerung i.R.e. Zwangsversteigerung wegen Verletzung der

    Ist dies nicht der Fall, liegt darin ein Versagungsgrund im Sinne von § 83 Nr. 6 ZVG (BGH Beschl. v. 18.03.2010 - V ZB 124/09 - = WM 2010, 1233-1236 = MDR 2010, 771-772 = RPfleger 2010, 437-439 = NJW-RR 2010, 1100-1102 = DNotZ 2011, 113-115; BGH Beschl. v. 30.01.2004 - IXa ZB 285/03 - = WM 2004, 838-839 = RPfleger 2004, 368-369 = MDR 2004, 489-490 = NJW-RR 1004, 293-294).

    Ein Verfahrensfehler, der nach § 83 Nr. 6 ZVG zur Versagung des Zuschlags führt, kann allerdings durch Nachholung der unterbliebenen Förmlichkeit sogar noch im Verfahren der sofortigen Beschwerde geheilt werden, wenn Rechte von Beteiligten nicht beeinträchtigt werden (BGH Beschl. v. 18.03.2010 - V ZB 124/09 -).

    Eine Entscheidung über die außergerichtlichen Kosten ist in Verfahren über eine Zuschlagsbeschwerde nicht veranlasst, weil sich die Beteiligten nicht als Parteien im Sinne der Zivilprozessordnung gegenüberstehen (BGH Beschl. v. 18.03.2010 - V ZB 124/09 - a.a.O.).

  • BGH, 01.07.2010 - V ZB 94/10

    Zwangsversteigerungsverfahren: Behandlung eines Verzichts auf Einzelausgebote

    Das gilt auch für das Beschwerdeverfahren (Senat, Beschl. v. 18. März 2010, V ZB 124/09, juris Rn. 29).
  • BGH, 29.06.2017 - V ZB 124/16

    Zuzurechnendes Organisationsverschulden des Prozessbevollmächtigten; Hinreichende

    b) Das Verschulden des Prozessbevollmächtigten hat seine rechtliche Erheblichkeit auch nicht durch ein späteres, ihm nicht zuzurechnendes Ereignis verloren (sog. überholende Kausalität; vgl. dazu Senat, Beschluss vom 18. März 2010 - V ZB 124/09, NJW-RR 2010, 1100 Rn. 12 mwN; BGH, Beschluss vom 18. Juli 2007 - XII ZB 32/07, NJW 2007, 2778 Rn. 11).
  • LG Wuppertal, 15.09.2017 - 16 T 122/17

    Erteilung des Zuschlags an den Meistbietenden hinsichtlich Wertfestsetzung eines

    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (Beschluss vom 18. März 2010 - V ZB 124/09 -, Rn. 23, juris) ist ein Mangel des Titels in Form der fehlenden Erteilung und Zustellung einer Rechtsnachfolgeklausel im Verfahren der sofortigen Beschwerde nicht mehr, sondern nur bis zur Erteilung des Zuschlags heilbar.
  • LG Karlsruhe, 18.09.2012 - 11 T 199/12

    Zwangsversteigerungsverfahren: Gerichtliche Hinweis- und Aufklärungspflicht zu

    Der von Amts wegen zu beachtende Verfahrensmangel (§ 100 Abs. 3 ZVG) wurde nicht geheilt, denn es lässt sich nicht eindeutig feststellen, dass der Verfahrensfehler die Rechte der Schuldner nicht beeinträchtigt (vgl. BGH NJW-RR 2010, 1100 - 1102 [juris Tz. 24]; 2008, 1018 - 1020 [juris Tz. 17] und 2004, 1366 - 1367 [juris Tz. 10]).
  • LG Dortmund, 21.06.2011 - 9 T 715/09
  • LG Dortmund, 10.02.2011 - 9 T 628/10

    Beschwerde gegen eine Zuschlagsentscheidung gem. § 100 Abs. 1

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