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   OLG Düsseldorf, 17.02.2010 - I-19 U 13/09   

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https://dejure.org/2010,9955
OLG Düsseldorf, 17.02.2010 - I-19 U 13/09 (https://dejure.org/2010,9955)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.02.2010 - I-19 U 13/09 (https://dejure.org/2010,9955)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. Februar 2010 - I-19 U 13/09 (https://dejure.org/2010,9955)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Haftung mehrerer Schädiger gem. § 830 BGB; Haftungsausfüllende Kausalität und objektive Zurechnung bei Sanierungsbedürftigkeit einer beschädigten Fassade

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 830 Abs. 1; BGB § 906 Abs. 2 S. 2
    Voraussetzungen der Haftung mehrerer Schädiger gem. § 830 BGB; Haftungsausfüllende Kausalität und objektive Zurechnung bei Sanierungsbedürftigkeit einer beschädigten Fassade

  • rechtsportal.de

    BGB § 830 Abs. 1 ; BGB § 906 Abs. 2 S. 2
    Voraussetzungen der Haftung mehrerer Schädiger gem. § 830 BGB ; Haftungsausfüllende Kausalität und objektive Zurechnung bei Sanierungsbedürftigkeit einer beschädigten Fassade

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Tiefbauarbeiten: Haftung für Schäden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Tiefbau: Trotz Schadenseintritts muss Eigentümer Verschulden des Unternehmers beweisen! (IBR 2010, 270)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Tiefbau und Schäden an Nachbargebäuden: Vorteilsausgleich bei Sanierung? (IBR 2010, 269)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 1106
  • NZBau 2010, 440
  • BauR 2010, 832
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Wuppertal, 05.05.2009 - 2 O 388/06
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.02.2010 - 19 U 13/09
    Die Berufung der Kläger gegen das am 05. Mai 2009 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts W. - Einzelrichter - (2 O 388/06) wird zurückgewiesen.

    Die Kläger beantragen, das Urteil des Landgerichts W. vom 05.05.2009 - 2 O 388/06 - aufzuheben und die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, an die Kläger als Gesamtgläubiger 12.000 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.12.2005 zu zahlen;.

  • BGH, 25.06.1992 - III ZR 101/91

    Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch und Vorteilsausgleichung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.02.2010 - 19 U 13/09
    So ist auch bei der Bemessung des Ausgleichs im Rahmen des § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB analog zu berücksichtigen, dass sich das beeinträchtigte Grundstück in einem mangelhaften Zustand befunden hat, ohne den der Schaden nicht oder nicht in dem tatsächlich erlittenen Umfang eingetreten wäre (vgl. BGH, NJW-RR 1988, 136, 138; NJW 1992, 2884, 2885).

    Damit soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass ein Grundstück von schadensgeneigter Beschaffenheit für den Eigentümer eine schwächere Rechtsposition begründet, als wenn dem Grundstück diese Schadensneigung fehlt (vgl. BGH NJW 1992, 2884, 2885 m.w.N.).

  • BGH, 18.09.1987 - V ZR 219/85

    Berücksichtigung von Mitverursachungsbeiträgen des Eigentümers des geschädigten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.02.2010 - 19 U 13/09
    So ist auch bei der Bemessung des Ausgleichs im Rahmen des § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB analog zu berücksichtigen, dass sich das beeinträchtigte Grundstück in einem mangelhaften Zustand befunden hat, ohne den der Schaden nicht oder nicht in dem tatsächlich erlittenen Umfang eingetreten wäre (vgl. BGH, NJW-RR 1988, 136, 138; NJW 1992, 2884, 2885).
  • BGH, 23.04.2015 - III ZR 397/13

    Beeinträchtigung eines Hausgrundstücks durch den Bau der Ortsumgehung einer

    Daher findet vorliegend die Rechtsprechung keine Anwendung, nach der eine der beschädigten Sache innewohnende Schadensanlage, die binnen kurzem denselben Schaden herbeigeführt hätte, als sogenannte Reserveursache dergestalt zu berücksichtigen ist, dass sich die Ersatzpflicht nur noch auf die durch den früheren Schadenseintritt beschränkten Nachteile erstreckt (BGH, Urteile vom 1. Februar 1994 - VI ZR 229/92, BGHZ 125, 56, 61 f und vom 23. Oktober 1984 - VI ZR 24/83, NJW 1985, 676, 677; vgl. auch Senat, Urteil vom 19. April 1956 - III ZR 26/55, BGHZ 20, 275, 280 f; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2010, 1106, 1108; zusammenfassend MüKoBGB/Oetker, BGB, 6. Aufl., § 249 Rn. 213).
  • OLG Saarbrücken, 25.11.2015 - 1 U 437/12

    Haftung mehrerer Personen als Nebentäter für die Inbrandsetzung einer

    § 830 Abs. 1 S.2 BGB greift ein, wenn mindestens zwei Beteiligte unabhängig voneinander jeweils einen Haftungstatbestand - abgesehen von der Kausalität des Verhaltens für den streitgegenständlichen Schaden (OLG Düsseldorf NJW-RR 2010, 1106) - erfüllen, einer der Beteiligten den Schaden mit Sicherheit verursacht hat (OLG Hamm VersR 2000, 56), sich aber nicht feststellen lässt, welcher von ihnen den Schaden ganz oder teilweise herbeigeführt hat (BGHZ 101, 106, 108; BGH NJW 1996, 3205, 3207; Soergel-Krause a.a.O. Rn. 18 mwN).
  • OLG Hamburg, 05.09.2014 - 9 U 121/13

    Haus abgerissen: Keine Haftung für Feuchtigkeitsschäden am Nachbargebäude!

    Allein aus dem Vorhandensein von behaupteten Schäden kann eine Sorgfaltswidrigkeit der Beklagten bei der Durchführung Arbeiten nicht gefolgert werden (OLG Düsseldorf, Urteil vom 17. Februar 2010 - 19 U 13/09).
  • LG Köln, 13.08.2010 - 24 O 509/08

    Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch für Sanierungskosten am Haus infolge des

    Zwar sind Werterhöhungen im Rahmen von Instandsetzungen (auch) im Rahmen des hier geltend gemachten Ausgleichsanspruchs zu berücksichtigen, wenn sich z.B. das zu sanierende Grundstück schon vor der Schädigung in einem mangelhaften Zustand befunden hätte (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.02.2010, -19 U 13/09-).
  • LG Hamburg, 29.07.2013 - 321 O 101/11

    Nachbarschäden: Keine Haftung des Bauherrn?

    Auch eine - schuldlose oder schuldhafte - Mitwirkung des Eigentümers ist zu berücksichtigen (OLG Düsseldorf, BauR 2010, 832).
  • OLG Hamburg, 23.01.2020 - 6 U 100/17

    Grunddienstbarkeit - Recht zum Überfahren eines Grundstücks

    Auch eine der geschädigten Sache innewohnende Schadensanlage, die zu dem gleichen Schaden (das wäre hier der Abbruch der Gartenmauern) geführt hätte (vgl. dazu OLG Düsseldorf, NJW-RR 2010, 1106, zitiert nach juris, Tz. 32), ist nicht ersichtlich.
  • KG, 25.09.2020 - 21 U 139/14

    Schadensersatz im Zusammenhang mit der Errichtung der Dachkonstruktion einer

    Bestand bei Eintritt des schädigenden Ereignisses eine der geschädigten Sache innewohnende Schadensanlage, die zu dem gleichen Schaden geführt hätte, beschränkt sich die Ersatzpflicht auf die durch einen etwaigen früheren Schadenseintritt bedingten Nachteile (vgl. Palandt/Grüneberg, BGB 79. Aufl., Vorb. § 249 Rn. 57; OLG Düsseldorf NJW-RR 2010, 1106, beck-online).
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