Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 17.02.2010 - I-19 U 13/09 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 254, 831
Deliktische Regelungen über Mittäter und Beteiligte dienen der Überwindung von Beweisschwierigkeiten i.R.d. haftungsbegründenden Kausalität
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 830 Abs. 1; BGB § 906 Abs. 2 S. 2
Voraussetzungen der Haftung mehrerer Schädiger gem. § 830 BGB; Haftungsausfüllende Kausalität und objektive Zurechnung bei Sanierungsbedürftigkeit einer beschädigten Fassade - rechtsportal.de
BGB § 830 Abs. 1 ; BGB § 906 Abs. 2 S. 2
Voraussetzungen der Haftung mehrerer Schädiger gem. § 830 BGB ; Haftungsausfüllende Kausalität und objektive Zurechnung bei Sanierungsbedürftigkeit einer beschädigten Fassade - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Tiefbauarbeiten: Haftung für Schäden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzungen der Haftung mehrerer Schädiger gem. § 830 BGB; Haftungsausfüllende Kausalität und objektive Zurechnung bei Sanierungsbedürftigkeit einer beschädigten Fassade
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Tiefbau: Trotz Schadenseintritts muss Eigentümer Verschulden des Unternehmers beweisen! (IBR 2010, 270)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Tiefbau und Schäden an Nachbargebäuden: Vorteilsausgleich bei Sanierung? (IBR 2010, 269)
Verfahrensgang
- LG Wuppertal, 05.05.2009 - 2 O 388/06
- OLG Düsseldorf, 17.02.2010 - I-19 U 13/09
- OLG Düsseldorf - I 19-U 13/09 (anhängig)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2010, 1106
- NZBau 2010, 440
- BauR 2010, 832
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 23.04.2015 - III ZR 397/13
Beeinträchtigung eines Hausgrundstücks durch den Bau der Ortsumgehung einer …
Daher findet vorliegend die Rechtsprechung keine Anwendung, nach der eine der beschädigten Sache innewohnende Schadensanlage, die binnen kurzem denselben Schaden herbeigeführt hätte, als sogenannte Reserveursache dergestalt zu berücksichtigen ist, dass sich die Ersatzpflicht nur noch auf die durch den früheren Schadenseintritt beschränkten Nachteile erstreckt (BGH, Urteile vom 1. Februar 1994 - VI ZR 229/92, BGHZ 125, 56, 61 f und vom 23. Oktober 1984 - VI ZR 24/83, NJW 1985, 676, 677; vgl. auch Senat, Urteil vom 19. April 1956 - III ZR 26/55, BGHZ 20, 275, 280 f; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2010, 1106, 1108;… zusammenfassend MüKoBGB/Oetker, BGB, 6. Aufl., § 249 Rn. 213). - OLG Saarbrücken, 25.11.2015 - 1 U 437/12
Haftung mehrerer Personen als Nebentäter für die Inbrandsetzung einer …
§ 830 Abs. 1 S.2 BGB greift ein, wenn mindestens zwei Beteiligte unabhängig voneinander jeweils einen Haftungstatbestand - abgesehen von der Kausalität des Verhaltens für den streitgegenständlichen Schaden (OLG Düsseldorf NJW-RR 2010, 1106) - erfüllen, einer der Beteiligten den Schaden mit Sicherheit verursacht hat (OLG Hamm VersR 2000, 56), sich aber nicht feststellen lässt, welcher von ihnen den Schaden ganz oder teilweise herbeigeführt hat (BGHZ 101, 106, 108; BGH NJW 1996, 3205, 3207;… Soergel-Krause a.a.O. Rn. 18 mwN). - OLG Hamburg, 05.09.2014 - 9 U 121/13
Haus abgerissen: Keine Haftung für Feuchtigkeitsschäden am Nachbargebäude!
Allein aus dem Vorhandensein von behaupteten Schäden kann eine Sorgfaltswidrigkeit der Beklagten bei der Durchführung Arbeiten nicht gefolgert werden (OLG Düsseldorf, Urteil vom 17. Februar 2010 - 19 U 13/09).
- LG Köln, 13.08.2010 - 24 O 509/08
Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch für Sanierungskosten am Haus infolge des …
Zwar sind Werterhöhungen im Rahmen von Instandsetzungen (auch) im Rahmen des hier geltend gemachten Ausgleichsanspruchs zu berücksichtigen, wenn sich z.B. das zu sanierende Grundstück schon vor der Schädigung in einem mangelhaften Zustand befunden hätte (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.02.2010, -19 U 13/09-). - LG Hamburg, 29.07.2013 - 321 O 101/11
Nachbarschäden: Keine Haftung des Bauherrn?
Auch eine - schuldlose oder schuldhafte - Mitwirkung des Eigentümers ist zu berücksichtigen (OLG Düsseldorf, BauR 2010, 832). - KG, 25.09.2020 - 21 U 139/14 Bestand bei Eintritt des schädigenden Ereignisses eine der geschädigten Sache innewohnende Schadensanlage, die zu dem gleichen Schaden geführt hätte, beschränkt sich die Ersatzpflicht auf die durch einen etwaigen früheren Schadenseintritt bedingten Nachteile (…vgl. Palandt/Grüneberg, BGB 79. Aufl., Vorb. § 249 Rn. 57; OLG Düsseldorf NJW-RR 2010, 1106, beck-online).