Rechtsprechung
   BGH, 09.06.2010 - VIII ZR 189/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,2569
BGH, 09.06.2010 - VIII ZR 189/09 (https://dejure.org/2010,2569)
BGH, Entscheidung vom 09.06.2010 - VIII ZR 189/09 (https://dejure.org/2010,2569)
BGH, Entscheidung vom 09. Juni 2010 - VIII ZR 189/09 (https://dejure.org/2010,2569)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,2569) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (19)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 152 Abs 2 ZVG, § 566 BGB, §§ 566 ff BGB, § 566a BGB
    Anspruch des Mieters gegen den Zwangsverwalter der Mietwohnung auf Rückzahlung der Kaution nach Erwerb der Wohnung durch Zuschlag in der Zwangsversteigerung

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    ZVG § 152 Abs. 2
    Kein Anspruch auf Auszahlung der Mietkaution gegen Zwangsverwalter bei Eigentumserwerb des Mieters in der Zwangsversteigerung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Klage auf Rückzahlung einer Mietkaution bei fehlender Prozessführungsbefugnis des Zwangsverwalters im Falle der Aufhebung der Zwangsverwaltung vor Rechtshängigkeit der Zahlungsklage; Voraussetzungen für einen Kautionsrückzahlungsanspruch des Mieters ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    ZVG § 152 Abs. 2
    Kein Anspruch auf Herausgabe geleisteter Mietkaution gegen Zwangsverwalter bei Erlöschen des Mietverhältnisses durch Konfusion (Mieter = Ersteher)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Mit Zuschlag des versteigerten Objekts endet die Passivlegitimation des Zwangsverwalters für noch nicht anhängige Ansprüche

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Herausgabe der Mietkaution bei Erwerb in Zwangsversteigerung

  • rewis.io

    Anspruch des Mieters gegen den Zwangsverwalter der Mietwohnung auf Rückzahlung der Kaution nach Erwerb der Wohnung durch Zuschlag in der Zwangsversteigerung

  • ra.de
  • rewis.io

    Anspruch des Mieters gegen den Zwangsverwalter der Mietwohnung auf Rückzahlung der Kaution nach Erwerb der Wohnung durch Zuschlag in der Zwangsversteigerung

  • RA Kotz

    Mietkautionsherausgabe durch Zwangsverwalter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZVG § 152 Abs. 2; BGB § 566a
    Zulässigkeit einer Klage auf Rückzahlung einer Mietkaution bei fehlender Prozessführungsbefugnis des Zwangsverwalters im Falle der Aufhebung der Zwangsverwaltung vor Rechtshängigkeit der Zahlungsklage; Voraussetzungen für einen Kautionsrückzahlungsanspruch des Mieters ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ausnahme zur Rückgabepflicht der Kaution durch Zwangsverwalter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Mietkaution und der Zwangsverwalter

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Rückgabe der Kaution beim Erwerb der eigenen Mietwohnung in der Zwangsversteigerung

Besprechungen u.ä. (2)

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 11 (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Anspruch auf Herausgabe geleisteter Mietkaution gegenüber dem Zwangsverwalter bei Erlöschen des Mietverhältnisses durch Konfusion

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kaution: Herausgabeklage gegen Zwangsverwalter nach Verfahrensaufhebung unzulässig! (IMR 2010, 372)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 1237
  • MDR 2010, 916
  • NZM 2010, 698
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.12.2008 - VIII ZR 13/08

    Eigentumsverschaffungsanspruch bei Eintritt des Mieters in Ausübung seines

    Auszug aus BGH, 09.06.2010 - VIII ZR 189/09
    Da sich aber mit dem Zuschlag die Parteien des Mietvertrags in der Person der Klägerin vereinigten, erlosch das Mietverhältnis der Klägerin insgesamt durch Konfusion (vgl. dazu Senatsurteil vom 17. Dezember 2008 - VIII ZR 13/08, NJW 2009, 1076, Tz. 16).
  • EuGH, 29.10.2009 - C-536/07

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche

    Auszug aus BGH, 09.06.2010 - VIII ZR 189/09
    Das Berufungsgericht (LG Bonn, NZM 2009, 871) hat zur Begründung seiner Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt:.
  • BGH, 25.05.2005 - VIII ZR 301/03

    Prozessführungsbefugnis des Zwangsverwalters nach Aufhebung der Zwangsverwaltung)

    Auszug aus BGH, 09.06.2010 - VIII ZR 189/09
    Der Senat hat entschieden, dass ein Zwangsverwalter, der auf Rückgabe einer Mietsicherheit klageweise in Anspruch genommen wird, zur Führung des Prozesses nicht mehr befugt ist, wenn die Zwangsverwaltung vor Rechtshängigkeit der Streitsache aufgehoben worden ist; in diesem Fall ist die Klage als unzulässig abzuweisen (Senatsurteil vom 25. Mai 2005 - VIII ZR 301/03, WuM 2005, 463, unter II 1 und 2).
  • BGH, 27.04.2016 - VIII ZR 323/14

    Erwerb der in Wohnungseigentum umgewandelten Mietwohnung durch Ausübung des

    Dementsprechend kann ein Mietverhältnis nicht wirksam entstehen, wenn auf Gebrauchsnutzerseite eine Person beteiligt ist, die zugleich Vermieterstellung einnimmt (BGH, Urteil vom 4. Juli 1991 - III ZR 101/90, aaO; BFH, Urteil vom 7. Juni 2006 - IX R 14/04, aaO), und ein Mietverhältnis erlischt, wenn der Mieter - wie hier der Beklagte zu 2 - nachträglich das Eigentum mit dem daraus fließenden Gebrauchsrecht an der Mietsache erwirbt (Senatsurteil vom 9. Juni 2010 - VIII ZR 189/09, WuM 2010, 518 Rn. 18 mwN; ebenso schon RGZ 49, 285, 286).
  • BGH, 25.04.2018 - VIII ZR 176/17

    Wohnraummietverhältnis zwischen einer Miteigentümergemeinschaft und einem ihrer

    Im Gegenteil ist der Senat (auch) in dieser Entscheidung, wie dort im Einzelnen ausgeführt worden ist, von der seit langem gefestigten Rechtsprechung ausgegangen, dass ein Schuldverhältnis (nur dann) erst gar nicht entstehen kann beziehungsweise in der Regel erlischt, wenn sich die Vertragsparteien und damit die Gläubiger- und Schuldnerstellung - mithin Forderung und Schuld - in einer Person vereinigen (vgl. bereits RGZ 49, 285, 286; Senatsurteile vom 9. Juni 2010 - VIII ZR 189/09, NZM 2010, 698 Rn. 18 f.; vom 27. April 2016 - VIII ZR 323/14, aaO mwN).
  • BGH, 11.07.2018 - IV ZR 243/17

    Passive Prozessführungsbefugnis des Schadensabwicklungsunternehmens eines

    Fehlt es vorliegend an der passiven Prozessführungsbefugnis der Beklagten und damit an einer Prozessvoraussetzung, ist die Klage als unzulässig abzuweisen (vgl. BGH, Urteile vom 19. Oktober 2017 - IX ZR 289/14, NJW 2018, 706 Rn. 28; vom 10. September 2015 - IX ZR 304/13, WM 2015, 2248 Rn. 16; vom 21. Februar 2013 - IX ZR 92/12, WM 2013, 574 Rn. 21; vom 9. Juni 2010 - VIII ZR 189/09, NJW-RR 2010, 1237 Rn. 11; vom 25. Mai 2005 - VIII ZR 301/03, NJW-RR 2006, 138 unter II [juris Rn. 7]).
  • BGH, 07.03.2012 - XII ZR 13/10

    Verpflichtung des Erstehers eines vermieteten Grundstücks zur Rückzahlung der

    Ob und unter welchen Voraussetzungen der Ersteher seinerseits anschließend bei dem Voreigentümer Rückgriff nehmen kann (vgl. etwa BGH Urteil vom 9. Juni 2010 - VIII ZR 189/09 - NJW-RR 2010, 1237 Rn. 21), mag dahinstehen.
  • BGH, 19.10.2017 - IX ZR 289/14

    Insolvenzanfechtung: Verpflichtung des Vollstreckungsgläubigers zur Rückgewähr

    Der Zwangsverwalter ist nach Aufhebung des Zwangsverwaltungsverfahrens nicht mehr passivlegitimiert (Keller, EWiR 2014, 721, 722; BGH, Urteil vom 9. Juni 2010 - VIII ZR 189/09, ZfIR 2010, 652 Rn. 12).
  • LG Potsdam, 28.02.2013 - 13 S 153/12

    Zwangsverwaltung für ein Grundstück: Abrechnungspflicht des Zwangsverwalters für

    Mit der Beendigung und Aufhebung des Zwangsverwaltungsverfahrens ist nämlich der Beklagter als Zwangsverwalter zur Erstellung der Betriebskostenabrechnung weder berechtigt noch verpflichtet, da diese Pflicht nunmehr auf den Erwerber übergegangen ist, der gemäß § 57 ZVG in Verbindung mit § 566 BGB das Mietverhältnis mit dem Mieter fortsetzt (BGH, Urteil vom 9. Juni 2010, VIII ZR 189/09).

    Dies gilt auch dann, wenn die Aufhebung der Zwangsverwaltung im Anschluss an die Versteigerung des Grundstücks erfolgt (so für die Mietkaution BGH NZM 2010, 698; Milger NJW 2011, 1249, 1253; vgl. auch (LG Berlin GE 2004, Schmid, HdB der BK-Abrechnung Rn. 3369 mwN; Langenberg, BetrK, 6. Aufl. H Rn. 206; aA LG Potsdam WuM 2001, 289).

  • BGH, 29.04.2016 - BLw 2/15

    Landwirtschaftssache: Landpachtvertrag als ungesunde Verteilung der Bodennutzung

    Erwirbt nämlich der Käufer das Eigentum, so erlischt das Pachtverhältnis insgesamt durch Konfusion (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juni 2010 - VIII ZR 189/09, NJW-RR 2010, 1237 Rn. 18), weil sich dann alle vertraglichen Rechte und Verpflichtungen in einer Person vereinigen und "niemand sein eigener Schuldner sein kann" (BGH, Urteil vom 1. Juni 1967 - II ZR 150/66, BGHZ 48, 214, 218; Urteil vom 11. Dezember 1981 - V ZR 222/80, NJW 1982, 2381, 2382).
  • BGH, 27.06.2019 - V ZB 27/18

    Das die Kostenpflicht des Zwangsverwalters aussprechende Urteil wurde dem

    Wird eine gegen den Zwangsverwalter gerichtete Klage angesichts der vor Rechtshängigkeit erfolgten Aufhebung der Zwangsverwaltung wegen der fehlenden passiven Prozessführungsbefugnis als unzulässig abgewiesen und werden die Kosten deshalb dem Kläger auferlegt (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juni 2010 - VIII ZR 189/09, WuM 2010, 518 Rn. 13), kann der Zwangsverwalter die Kostenfestsetzung beantragen, obwohl seine Prozessführungsbefugnis im Erkenntnisverfahren verneint worden ist.
  • LG Frankenthal, 09.05.2018 - 2 O 10/15

    Gewerberaummiete: Folgen des Wegfalls der Zwangsverwaltung auf die passive

    Nach Ende der Zwangsverwaltung kann der ehemalige Zwangsverwalter als Partei kraft Amtes für Ansprüche des Mieters aus einem Mietvertragsverhältnis, die vom Zwangsverwalter während seiner Amtszeit nicht erfüllt worden sind, nicht mehr in Anspruch genommen werden; die passive Prozessführungsbefugnis fehlt und die Klage ist unzulässig, der Mieter muss sich (wieder) an die vormaligen Vollstreckungsschuldner halten (vgl. BGH, Urteil vom 09.06.2010 zum Az. VIII ZR 189/09, Rnr 9-13; BGH, Urteil vom 25.05.2005 zum Az. VIII ZR 301/03, Rnr 9; zitiert nach Juris).

    Betroffen sind hiervon sowohl die Bereicherungsansprüche wegen überzahlter Miete und Nebenkosten, die § 152 Abs. 2 ZVG unterfallen (Milger, NJW 2011, 1249, 1254, zu IV.), als auch der Anspruch auf Zurückzahlung der Kaution (zu diesem BGH, Urteil vom 09.06.2010, a.a.O.).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 13.11.2014 - L 5 AS 585/13

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - ernsthafte Mietzinsforderungen -

    Erwirbt der Mieter jedoch nachträglich das Eigentum an der Mietsache, erlischt der Mietvertrag insgesamt durch Konfusion (Vereinigung von Recht und Forderung in einer Hand; vgl. BGH, Urteil vom 9. Juni 2010 - VIII ZR 189/09, juris Rn. 18; Häublein, a. a. O.).
  • LG Potsdam, 20.05.2011 - 1 O 43/11

    Kündigung nach Zwangsversteigerung

  • VG Saarlouis, 17.01.2012 - 3 K 381/10

    Widerruf von Ermesssensentscheidungen wegen Zweckverfehlung im Subventionsrecht

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht