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   BGH, 23.04.2010 - LwZR 15/08   

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https://dejure.org/2010,2795
BGH, 23.04.2010 - LwZR 15/08 (https://dejure.org/2010,2795)
BGH, Entscheidung vom 23.04.2010 - LwZR 15/08 (https://dejure.org/2010,2795)
BGH, Entscheidung vom 23. April 2010 - LwZR 15/08 (https://dejure.org/2010,2795)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 307 Abs 1 S 1 BGB, § 307 Abs 1 S 2 BGB, Art 33 EGV 1782/2003, Art 33 ff EGV 1782/2003
    Formularmäßiger Landpachtvertrag: Inhaltskontrolle für eine Klausel über eine Übertragungspflicht für Zahlungsansprüche aus der EU-Agrarreform bei Vertragsbeendigung

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 307; EG-VO 1782/2003 Art. 33 ff.
    Unentgeltliche Übertragung von flächenbezogenen Zahlungsansprüchen in Landpachtvertrag nicht AGB-widrig

  • Wolters Kluwer

    Wahrung des Tranzparenzgebots bei Verwendung einer Klausel im Pachtvertrag zur Verpflichtung des Pächters zur unentgeltlichen Übertragung auf der Bewirtschaftung der Pachtsache beruhender Zahlungsansprüche auf den nachfolgenden Bewirtschafter nach Beendigung des ...

  • rewis.io

    Formularmäßiger Landpachtvertrag: Inhaltskontrolle für eine Klausel über eine Übertragungspflicht für Zahlungsansprüche aus der EU-Agrarreform bei Vertragsbeendigung

  • ra.de
  • rewis.io

    Formularmäßiger Landpachtvertrag: Inhaltskontrolle für eine Klausel über eine Übertragungspflicht für Zahlungsansprüche aus der EU-Agrarreform bei Vertragsbeendigung

  • RA Kotz

    Pachtvertrag - flächenbezogener Pachtzins

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 307 Abs. 1 S. 1; VO 1782/2003/EG Art. 33
    Wahrung des Tranzparenzgebots bei Verwendung einer Klausel im Pachtvertrag zur Verpflichtung des Pächters zur unentgeltlichen Übertragung auf der Bewirtschaftung der Pachtsache beruhender Zahlungsansprüche auf den nachfolgenden Bewirtschafter nach Beendigung des ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Pachtrecht - Vertragsklausel: Übertragung von Zahlungsansprüchen auf Nachfolger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Landpacht und flächenbezogene Subventionen in der Landwirtschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 1497
  • NZM 2010, 553
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 24.04.2009 - LwZR 11/08

    Folgen der Veränderung des Systems der landwirtschaftlichen Beihilfen von den

    Auszug aus BGH, 23.04.2010 - LwZR 15/08
    Die Zulässigkeit einer Vereinbarung, mit der sich der Pächter verpflichtet, die ihm in der Pachtzeit nach der Verordnung (EG) 1782/2003 auf die gepachteten Flächen zugeteilten Zahlungsansprüche bei Beendigung des Pachtverhältnisses auf den Verpächter oder auf einen von diesem benannten Dritten (neuen Pächter) zu übertragen, ist von dem Senat für die Verträge über die Verpachtung landwirtschaftlicher Betriebe bereits bejaht worden (Urt. v. 24. April 2009, LwZR 11/08, NJW-RR 2009, 1714, 1715).

    (1) Die davon abweichende vertragliche Bestimmung sichert - das gilt für Landpachtverträge ebenso wie für Betriebsverpachtungen - das Interesse des Verpächters an einer durch einen Pächterwechsel möglichst nicht beeinträchtigten Fortsetzung der Bewirtschaftung der Pachtsache (vgl. Senat, Urt. v. 24. April 2009, LwZR 11/08, NL-BzAR 2009, 371, 375).

  • BGH, 20.07.2005 - VIII ZR 121/04

    Wirksamkeit einzelner Klauseln in einem Kfz-Vertragshändlervertrag

    Auszug aus BGH, 23.04.2010 - LwZR 15/08
    aa) Damit überspannt sie jedoch die durch das Transparenzgebot dem Verwender auferlegte Verpflichtung, die Rechte und Pflichten seines Vertragspartners möglichst klar und durchschaubar darzustellen (BGHZ 106, 42, 49; 136, 396, 401; 164, 11, 16).

    bb) Die Klausel verstößt auch nicht dadurch, dass sie nicht die Formel für die Berechnung dieses an den auf die verpachtete Fläche zugewiesenen Zahlungsansprüchen darstellt, gegen das Bestimmtheitsgebot, welches den Verwender verpflichtet, die tatbestandlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen so genau zu beschreiben, dass für den Verwender keine ungerechtfertigten Beurteilungsspielräume entstehen (BGHZ 164, 11, 16; 165, 12, 22; Urt. v. 3. März 2004, VIII ZR 149/03, NJW 2004, 1738).

  • BGH, 24.11.1988 - III ZR 188/87

    Gültigkeit einer formularmäßigen Anrechnungsvereinbarung der Zinsen bei einem

    Auszug aus BGH, 23.04.2010 - LwZR 15/08
    aa) Damit überspannt sie jedoch die durch das Transparenzgebot dem Verwender auferlegte Verpflichtung, die Rechte und Pflichten seines Vertragspartners möglichst klar und durchschaubar darzustellen (BGHZ 106, 42, 49; 136, 396, 401; 164, 11, 16).
  • BGH, 06.12.2002 - V ZR 220/02

    Voraussetzungen des Aushandelns von Vertragsbedingungen; Benachteiligung einer

    Auszug aus BGH, 23.04.2010 - LwZR 15/08
    Dabei ist auf eine Abwägung der Interessen abzustellen, bei der die typischen Belange der beteiligten Verkehrskreise im Vordergrund stehen (BGHZ 153, 148, 154).
  • BGH, 24.11.2006 - LwZR 1/06

    Anspruch des Verpächters auf Zuweisung von Zahlungsansprüchen des Pächters und

    Auszug aus BGH, 23.04.2010 - LwZR 15/08
    § 596 Abs. 1 BGB ist auf Subventionen, die nicht die Bewirtschaftung der Pachtsache fördern sollen, sondern als eine Einkommensbeihilfe für den Landwirt gedacht sind, nicht anwendbar (vgl. Senat, Urt. v. 24. November 2006, LwZR 1/06, RdL 2007, 94 ff. m.w.N.).
  • BGH, 03.03.1988 - X ZR 54/86

    Formularmäßiger Ausschluß der Haftung einer Seeschiffswerft auch für

    Auszug aus BGH, 23.04.2010 - LwZR 15/08
    Allgemeine Geschäftsbedingungen dürfen dem Vertragspartner nicht solche Rechte entziehen oder einschränken, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck zu gewähren hat (BGHZ 89, 363, 367; 103, 316, 324).
  • BGH, 26.10.2005 - VIII ZR 48/05

    Formularmäßige Vereinbarung der Mithaftung des Gesellschafter-Geschäftsführers

    Auszug aus BGH, 23.04.2010 - LwZR 15/08
    bb) Die Klausel verstößt auch nicht dadurch, dass sie nicht die Formel für die Berechnung dieses an den auf die verpachtete Fläche zugewiesenen Zahlungsansprüchen darstellt, gegen das Bestimmtheitsgebot, welches den Verwender verpflichtet, die tatbestandlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen so genau zu beschreiben, dass für den Verwender keine ungerechtfertigten Beurteilungsspielräume entstehen (BGHZ 164, 11, 16; 165, 12, 22; Urt. v. 3. März 2004, VIII ZR 149/03, NJW 2004, 1738).
  • BGH, 19.07.1991 - LwZR 3/90

    Entscheidung über einen Antrag auf Zahlung eines verwendungsbedingten Mehrwerts;

    Auszug aus BGH, 23.04.2010 - LwZR 15/08
    Daran ändert sich auch dann nichts, wenn man bei Landpachtverträgen die Befugnis des Pächters, auf Grund der Nutzung der Pachtsache Subventionen zu beziehen, als einen wesentlichen Teil des Rechts des Pächters zur Fruchtziehung ansieht, wenn dem Pächter dieses Recht für die Pachtzeit nicht streitig gemacht wird (vgl. Senat, BGHZ 115, 162, 168).
  • BGH, 24.03.1999 - IV ZR 90/98

    Zu Klauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer privaten

    Auszug aus BGH, 23.04.2010 - LwZR 15/08
    Eine vorformulierte Vertragsbestimmung muss die wirtschaftlichen Nachteile und Belastungen für den Vertragspartner soweit erkennen lassen, wie dies nach den Umständen gefordert werden kann (BGHZ 136, 396, 401; 141, 137, 143).
  • BGH, 19.01.1984 - VII ZR 220/82

    Formularmäßige Beschränkung des Schadensersatzes auf einen Höchstbetrag in den

    Auszug aus BGH, 23.04.2010 - LwZR 15/08
    Allgemeine Geschäftsbedingungen dürfen dem Vertragspartner nicht solche Rechte entziehen oder einschränken, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck zu gewähren hat (BGHZ 89, 363, 367; 103, 316, 324).
  • BGH, 03.03.2004 - VIII ZR 149/03

    Zulässigkeit einer Mieterhöhung wegen energiesparender Modernisierungsmaßnahmen

  • BGH, 02.08.2012 - XII ZR 42/10

    Fitness-Studiovertrag: Wirksamkeit einer Laufzeitklausel; unangemessene

    Allgemeine Geschäftsbedingungen dürfen dem Vertragspartner nicht solche Rechte entziehen oder einschränken, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck zu gewähren hat (BGH Urteil vom 23. April 2010 - LwZR 15/08 - NJW-RR 2010, 1497 Rn. 26; BGHZ 89, 363, 367; 103, 316, 324).
  • AG Brandenburg, 15.10.2015 - 34 C 5/15

    Fitness-Studio - außerordentliche Kündigung bei Verlegung des Studios

    Allgemeine Geschäftsbedingungen dürfen dem Vertragspartner nämlich nicht solche Rechte entziehen oder einschränken, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck zu gewähren hat ( BGH , Urteil vom 08.02.2012, Az.: XII ZR 42/10, u.a. in: NJW 2012, Seiten 1431 ff.; BGH , Urteil vom 23.04.2010, Az.: LwZR 15/08, u.a. in: NJW-RR 2010, Seite 1497; BGH , BGHZ 103, Seiten 316 ff.; BGH , BGHZ 89, Seiten 363 ff. ).
  • OLG Hamm, 18.06.2013 - 10 U 6/13

    Landpacht: Beendigung eines Altvertrages - im Jahre 2005 eingeführte

    Da die festgelegten Zahlungsansprüche nach Art. 43 Abs. 4, 49 Abs. 4 VO (EG) 1782/2003 nicht wieder geändert werden dürfen, ist eine Aufspaltung der einzelnen Zahlungsansprüche gemäß ihren Bemessungsgrundlagen nicht zulässig (vgl. BGH v. 23.04.2010 - LwZR 15/08 -, juris Rn. 15).

    Dieser ist allerdings geringer als die Summe der nach der beihilfefähigen Hektarzahl der Pachtfläche zugeteilten Ansprüche, weil die Anzahl der zu übertragenden Ansprüche nur nach dem anteiligen Wert des flächenbezogenen Betrags der die Pachtfläche zugeteilten Ansprüche bestimmt wird (vgl. BGH v. 23.04.2010 - LwZR 15/08 -, juris Rn. 16).

    Eine vorformulierte Vertragsbestimmung muß die wirtschaftlichen Nachteile und Belastungen für den Vertragspartner soweit erkennen lassen, wie dies nach den Umständen gefordert werden kann (vgl. BGH v. 23.04.2010 - LwZR 15/08 -, juris Rn. 18 m.w.N.; BGH NJW 2008, 1438; BGH NJW 2010, 3152; Palandt/Grüneberg, BGB, 72. Aufl., § 307 Rdnr. 21; Lapp/Salamon, in: jurisPK-BGB, 6. Aufl. 2012, § 307 Rdnr. 80).

    Zudem muß die Klausel dem sich aus dem Transparenzgebot ergebenden Bestimmtheitsgebot entsprechen, welches den Verwender verpflichtet, die tatbestandlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen so genau zu beschreiben, dass für den Verwender keine ungerechtfertigten Beurteilungsspielräume entstehen (vgl. BGH v. 23.04.2010 - LwZR 15/08 -, juris Rn. 20 m.w.N.; BGHZ 165, 12, 22).

  • OLG Naumburg, 16.06.2011 - 2 U 110/10

    Formularmäßiger Landpachtvertrag: Klausel über die Verpflichtung zur Übertragung

    Die Ausführungen des BGH in seinem zeitlich nachfolgend ergangenen Urteil vom 23.04.2010 (Az.: LwZR 15/08, NL-BzAR 2010, 292 ff. = RdL 2010, 2133 ff.) geben jedenfalls insoweit keine Veranlassung zu einer abweichenden Beurteilung, als dem Pächter für die Pachtflächen lediglich der Grundbetrag der Zahlungsansprüche - ohne Erhöhung um einen betriebsindividuellen Anteil - zugewiesen worden ist.

    Für den Kläger beschränkt sich § 5 a des Pachtvertrages hingegen - in Anlehnung an das Urteil des BGH vom 23.04.2010 (a.a.O.) - wertmäßig auf den Umfang der auf die Pachtflächen entfallenden Grundbeträge, wobei er insbesondere die Verwendung des Begriffs der "wertgleiche(n) Zahlungsansprüche" in § 5 Abs. 2 S. 1 hervorhebt.

    Denn während der Grundbetrag eine Subvention darstellt, für die der Pächter nichts aufgewendet hat, ist der betriebsindividuelle (Zusatz-)Betrag dem Pächter im Hinblick auf das ihm gehörende Vermögen zugewiesen worden (s. BGH, Urteil vom 23.04.2010, a.a.O., Rdn. 35).

    Ob die Ausführungen zur AGB-rechtlichen Zulässigkeit der in § 5 a enthaltenen Bestimmung in gleichem Maße auch dann gelten würden, wenn es um die Verpflichtung des Pächters zur Übertragung von um einen betriebsindividuellen Anteil erhöhten Zahlungsansprüchen ginge, bedarf hier keiner Beantwortung (insofern zurückhaltend BGH, Urteil vom 23.04.2010, a.a.O., Rdn. 35).

    Der Senat macht sich insofern die - wenn auch zu einer anderslautenden Vertragsbestimmung ergangenen, so doch auf die vorliegende Vertragsklausel im Wesentlichen übertragbaren - Ausführungen des BGH in seinem Urteil vom 23.04.2010 (a.a.O., Rdn. 23 ff.) zu eigen (vgl. auch bereits Senat, Urteil vom 26.11.2009, a.a.O.).

  • BGH, 10.05.2019 - LwZR 4/18

    Verpflichtung eines Pächters zur Übertragung der ihm wegen der Bewirtschaftung

    Anderenfalls ergäben sich Einbußen sowohl bei Eigennutzung als auch bei erneuter Verpachtung oder einem Verkauf der Flächen, weil ein Nachfolgepächter bzw. Erwerber in der Regel nur zur Zahlung eines geringeren Entgelts bereit sein wird, wenn der Verpächter bzw. Veräußerer ihm die zu dem Erhalt von Beihilfen berechtigenden Zahlungsansprüche nicht übertragen kann (vgl. Senat, Urteil vom 23. April 2010 - LwZR 15/08, NJW-RR 2010, 1497 Rn. 11, 33 f.).

    Eine Regelung wie die von dem Berufungsgericht durch ergänzende Auslegung gefundene stellt demgegenüber für den Pächter keine ungerechtfertigte Belastung dar, denn er muss nur etwas übertragen, für das er nichts aufgewendet hat (vgl. Senat, Urteil vom 23. April 2010 - LwZR 15/08, NJW-RR 2010, 1497 Rn. 35 mwN zu der von dem Pächter ausdrücklich übernommenen Pflicht, neu erworbene Zahlungsansprüche an den Verpächter zu übertragen).

  • OLG Rostock, 13.11.2018 - 14 U XV 10/17

    Allgemeine Geschäftsbedingung in Zusatzvereinbarung zu Landpachtvertrag wirksam

    § 596 Abs. 1 BGB ist daher auf Subventionen, die wie die Zahlungsansprüche nicht die Bewirtschaftung der Pachtsache fördern sollen, sondern als eine Einkommensbeihilfe für Landwirte gedacht sind, nicht anwendbar (BGH, Urteil vom 23. April 2010 - LwZR 15/08 -, Rdn. 24).

    Jedoch benachteiligt es den alten Pächter jedenfalls nicht unangemessen, wenn er Zahlungsansprüche unentgeltlich abgeben muss, für die er selbst nichts aufgewendet hat (BGH, Urteil vom 23. April 2010 - LwZR 15/08 -, Rdn. 35).

  • AG Papenburg, 22.12.2016 - 16 Lw 39/16

    Übertragung von Zahlungsansprüchen auf Grundlage der Verordnung EUG Nr. 1307/13

    Für Deutschland wurde ein Kombinationsmodell mit flächenbezogenem und betriebsindividuellem Betrag pro ha beihilfefähiger Fläche konzipiert (s. a. BGH NJW-RR 2010 1497 Rn. 15).

    Die Vereinbarung zur unentgeltlichen Übertragung von zugeteilten Zahlungsansprüchen verstößt weder gegen das Transparenzgebot im Sinne § 307 Abs. 1 S. 2 BGB noch stellt sie eine dem Pächter entgegen Treu und Glauben benachteiligende Vertragsklausel im Sinne des § 307 Abs. 1 S. 1 BGB dar (BGH NJW-RR 2010, 1497).

  • OLG Naumburg, 17.04.2014 - 2 U 87/13

    Landwirtschaftssache: Wirksamkeit einer in einem Hofpachtvertrag vereinbarten

    Der Senat macht sich die entsprechende höchstrichterliche Rechtsprechung zu Eigen (vgl. nur BGH, Urteil v. 23.04.2010, LwZR 15/08, NL-BzAR 2010, 292).
  • OLG Düsseldorf, 08.11.2011 - 10 U 130/11

    Schriftformerfordernis des § 550 S. 1 BGB bei Verlängerung des Mietvertrages

    Wird ein formgültig geschlossener Mietvertrag nachträglich verlängert oder in anderer Weise geändert oder ergänzt, so muss auch die nachträgliche Vereinbarung die Schriftform wahren (BGH, Urt. v. 29.1.1992 aaO.; Urt. v. 19.9.2007 - XII ZR 198/05 = NJW 2008, 365 = NZM 2008, 84 = ZMR 2008, 105; Urt. v. 9.4.2008 - XII ZR 89/06 aaO.; Urt. v. 27.11.2009 - LwZR 15/09 = NZG 2010, 314 = NZM 2010, 553 = WPM 2010, 819).
  • OLG Naumburg, 19.12.2013 - 2 U 63/13

    Allgemeine Geschäftsbedingungen in Landpachtvertrag: Verpflichtung des Pächters

    Die höchstrichterliche Rechtsprechung und auch der erkennende Senat gehen in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass eine derartige Vertragsklausel den jeweiligen Pächter grundsätzlich nicht entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt (vgl. nur BGH, Urteil v. 23.04.2010, LwZR 15/08, NL-BzAR 2010, 292; OLG Naumburg, Urteil v. 26.07.2012, 2 U 32/12, jeweils m.w.N.).
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