Rechtsprechung
BGH, 21.07.2010 - XII ZR 104/08 |
Volltextveröffentlichungen (18)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 241 BGB, § 311 Abs 1 BGB, § 313 BGB, § 426 Abs 1 BGB
Ausgleichsanspruch gegen den geschiedenen Ehegatten wegen eines vom anderen Ehegatten bei seinen Eltern aufgenommenen Darlehens zur Finanzierung einer gemeinschaftlichen Eigentumswohnung - IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 241, 311 Abs. 1, 313
Ausgleichspflicht eines Ehegatten für Darlehen des anderen zur Finanzierung der gemeinsam erworbenen Eigentumswohnung - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Ausgleichspflicht eines Ehegatten für ein vom anderen Ehegatten von seinen Eltern zur Finanzierung einer von den Eheleuten gemeinsam erworbenen Eigentumswohnung allein aufgenommenes Darlehen
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Darlehen eines Ehegatten für gemeinsam erworbene Eigentumswohnung; Ehegattendarlehen; Ausgleichspflicht
- WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)
Zur Ausgleichspflicht eines Ehegatten für ein Darlehen, das der andere Ehegatte von seinen Eltern zur Finanzierung einer von den Eheleuten gemeinsam erworbenen Eigentumswohnung allein aufgenommen hat
- rewis.io
Ausgleichsanspruch gegen den geschiedenen Ehegatten wegen eines vom anderen Ehegatten bei seinen Eltern aufgenommenen Darlehens zur Finanzierung einer gemeinschaftlichen Eigentumswohnung
- ra.de
- rewis.io
Ausgleichsanspruch gegen den geschiedenen Ehegatten wegen eines vom anderen Ehegatten bei seinen Eltern aufgenommenen Darlehens zur Finanzierung einer gemeinschaftlichen Eigentumswohnung
- fr-blog.com
Darlehen, Immobilie im Alleineigentum, Ausgleichsanspruch
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 241; BGB § 311 Abs. 1; BGB § 313
Ausgleichspflicht eines Ehegatten für ein vom anderen Ehegatten von seinen Eltern zur Finanzierung einer von den Eheleuten gemeinsam erworbenen Eigentumswohnung allein aufgenommenes Darlehen - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Familienrecht - Ausgleichspflicht eines Ehegatten für Eigentumswohnungs-Darlehen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Das Darlehen von den Schwiegereltern
- arbeit-familie.de (Kurzmitteilung)
Ausgleichsanspruch bei Elterndarlehen nur eines Ehegatten
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Wohnungskredit von den Eltern der Ehefrau - Muss sich der geschiedene Ehemann an der Rückzahlung beteiligen?
- blogspot.com (Kurzinformation)
BGH zur Ausgleichspflicht für ein Darlehen zur Finanzierung einer gemeinsamen Eigentumswohnung
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Ausgleichspflicht eines Ehegatten für ein vom anderen Ehepartner allein aufgenommenes Darlehen
Verfahrensgang
- LG Waldshut-Tiengen, 28.04.2006 - 2 O 160/05
- OLG Karlsruhe, 05.06.2008 - 4 U 72/06
- BGH, 21.07.2010 - XII ZR 104/08
Papierfundstellen
- NJW-RR 2010, 1513
- MDR 2010, 1121
- NJ 2010, 516
- FamRZ 2010, 1542
- WM 2010, 1866
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 25.03.2015 - XII ZR 160/12
Gemeinsames Familienwohnheim getrennt lebender Ehegatten: Ausgleichsanspruch …
Zur Ausgleichspflicht eines Ehegatten für Zins- und Tilgungsleistungen, die der andere Ehegatte im Rahmen des sogenannten Zweikontenmodells nach der Trennung auf ein von ihm allein aufgenommenes Darlehen zur Finanzierung des gemeinsamen Familienwohnheims erbracht hat (im Anschluss an Senatsurteil vom 21. Juli 2010, XII ZR 104/08, FamRZ 2010, 1542).Die Ausgleichsverpflichtung ergibt sich dann aus einer entsprechenden konkludenten Vereinbarung der Ehegatten über die Gestaltung des Innenausgleichs (vgl. Senatsurteil vom 21. Juli 2010 - XII ZR 104/08 - FamRZ 2010, 1542 Rn. 15 mwN).
Damit steht auch die weitere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Einklang, nach der es dann, wenn ein Mitglied einer Bruchteilsgemeinschaft Aufwendungen zur Finanzierung des gemeinschaftlichen Gegenstandes gemacht hat, im Zweifel dem Willen der Beteiligten entspricht, dass der Vorleistende einen anteiligen Erstattungsanspruch gegen die übrigen Teilhaber hat (Senatsurteile vom 21. Juli 2010 - XII ZR 104/08 - FamRZ 2010, 1542 Rn. 15; vom 13. Januar 1993 - XII ZR 212/90 - FamRZ 1993, 676, 677 und vom 9. Oktober 1991 - XII ZR 2/90 - FamRZ 1992, 43, 44; BGH Urteil vom 28. November 1974 - II ZR 38/73 - WM 1975, 196, 197).
Ein weiterer Gesichtspunkt, der für eine Ausgleichsverpflichtung des Beklagten sprechen könnte und den das Berufungsgericht nicht in seine Erwägungen mit einbezogen hat, ist darin zu sehen, dass der Beklagte Miteigentümer des Wohngrundstücks war und die Darlehen nach den Feststellungen des Berufungsgerichts auch mit dinglichen Belastungen auf seinem Miteigentumsanteil gesichert waren (vgl. hierzu Senatsurteil vom 21. Juli 2010 - XII ZR 104/08 - FamRZ 2010, 1542 Rn. 20).
Aufwendungen, durch die die Gemeinschaft erst begründet worden ist, fallen ebenso wenig unter § 748 BGB wie solche, die zum Beispiel eine wertsteigernde Veränderung zum Gegenstand haben (Senatsurteil vom 21. Juli 2010 - XII ZR 104/08 - FamRZ 2010, 1542 Rn. 10 mwN).
- BGH, 18.11.2014 - KZR 15/12
Calciumcarbid-Kartell II - Interner Ausgleich einer von der Europäischen …
Eine andere Bestimmung in diesem Sinne kann sich aus einer (auch stillschweigenden) Vereinbarung der Beteiligten (BGH, Urteil vom 21. Juli 2010 - XII ZR 104/08, NJW-RR 2010, 1513 Rn. 14 ff.; Urteil vom 14. Juli 1983 - IX ZR 40/82, BGHZ 88, 185, 190), aus sonstigen zwischen ihnen bestehenden Rechtsbeziehungen (vgl. BGH…, Urteil vom 3. Februar 2010 - XII ZR 53/08, NJW 2010, 868 Rn. 10), aus besonderen gesetzlichen Regeln (…MünchKommBGB/Bydlinski, 6. Auflage, § 426 Rn. 21 mwN) oder aus der Natur der Sache und den Grundsätzen von Treu und Glauben ergeben (…BGH, NJW 2010, 868 Rn. 9, 11; Urteil vom 11. Juni 1992 - IX ZR 161/91, NJW 1992, 2286, 2287;…siehe dazu insgesamt Palandt/Grüneberg, BGB, 73. Auflage, § 426 Rn. 9 ff.). - OLG Brandenburg, 25.03.2020 - 9 UF 217/19
Hemmung der Verjährung einer Darlehensrückzahlung während der Ehe
Wie der Senat bereits ausgeführt hat (vgl. oben S. 8), zählen Kosten zur Begründung der Gemeinschaft, also der hier streitgegenständliche Kaufpreis, gerade nicht zu den (Lasten oder (Kosten im Sinne des § 748 BGB (allgemeine Ansicht, vgl. neben den vom Senat bereits angeführten Fundstellen noch BGH FamRZ 2015, 993, 995 BGH NJW-RR 2010, 1513;… Palandt-Sprau, BGB, 79 Aufl. 2020, § 768 Rn. 2).
- OLG Hamm, 15.11.2012 - 5 U 91/12
Ausgleichsanspruch gegen den getrennt lebenden Ehegatten wegen Zins- und …
Daher besteht insoweit zwischen den Parteien keine Gesamtschuldnerschaft, § 421 BGB (vgl. BGH NJW-RR 2010, 1513 ff.).Aufwendungen, durch die die Gemeinschaft erst begründet worden ist, fallen ebenso wenig unter § 748 BGB wie solche, die z.B. eine wertsteigernde Veränderung zum Gegenstand haben, wie hier die Errichtung eines Gebäudes (vgl. BGH NJW-RR 2010, 1513 ff.; BGH NJW 1992, 114 f.; BGH WM 1975, 196 f.;… Palandt-Sprau, 71. Aufl. 2012, § 748 BGB Rdn. 2 und MüKo-Schmidt, Bd. 5, 5. Aufl. 2009, § 748 BGB, Rdn. 8).
Die Ausgleichsverpflichtung ergibt sich dann aus besonderer - konkludenter - Vereinbarung (vgl. BGH NJW-RR 2010, 1513; BGH NJW 1992, 114 f. und BGH WM 1975, 196 f.).
- LG Dortmund, 14.05.2012 - 12 O 454/08
Verpflichtung zum Ausgleich von getätigten Zinstilgungen und Darlehenstilgungen …
Etwas anderes ergibt sich auch nicht daraus, dass die Darlehen zur Finanzierung der gemeinsamen Immobilie genutzt wurden (vgl. BGH, Urteil vom 21.07.2010, XII ZR 104/08 = FamRZ 2010, 1542 = NJW-RR, 1513). - OLG Koblenz, 23.11.2016 - 13 UF 374/16
Ausgleichsansprüche getrennter Ehegatten in Bezug auf Zahlungen für Hausdarlehen
Das gilt insbesondere, wenn der eine Teilhaber im Einverständnis mit dem anderen eine Darlehensverbindlichkeit eingeht, um dem gemeinschaftlichen Gegenstand zugutekommende Aufwendungen zu bestreiten (…vgl. Palandt/Sprau 75. Auflage 2016 § 748 Rn. 3 und MünchKomm-BGB/Schmidt 6. Auflage 2013 § 748 Rn. 8 sowie BGH FamRZ 1992, 43; BGH FamRZ 2010, 1542 Tz. 15 und OLG Brandenburg NJW-RR 2001, 1297).