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   OLG München, 05.02.2010 - 34 Wx 128/09   

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https://dejure.org/2010,4693
OLG München, 05.02.2010 - 34 Wx 128/09 (https://dejure.org/2010,4693)
OLG München, Entscheidung vom 05.02.2010 - 34 Wx 128/09 (https://dejure.org/2010,4693)
OLG München, Entscheidung vom 05. Februar 2010 - 34 Wx 128/09 (https://dejure.org/2010,4693)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Freiwillige Gerichtsbarkeit: Androhung von Zwangsgeld nach Gesetzesänderung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Androhung eines Zwangsgeldes nach dem FamFG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 35; GBO § 71
    Zulässigkeit der Androhung eines Zwangsgeldes nach dem FamFG

  • rechtsportal.de

    FamFG § 35; GBO § 71
    Zulässigkeit der Androhung eines Zwangsgeldes nach dem FamFG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Grundbuchrecht - Keine Androhung von Zwangsgeld durch das Grundbuchamt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 1603
  • FGPrax 2010, 168
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.12.1978 - IV ZB 72/78

    Androhung eines Zwangsgeldes für den Fall des nicht fristgemäßen Einreichens

    Auszug aus OLG München, 05.02.2010 - 34 Wx 128/09
    Bereits gegen die Androhung war nach allgemeiner Meinung die Beschwerde zulässig (vgl. z. B. Zimmermann in Keidel/Kuntze/Winkler FGG 15. Aufl. § 33 Rn. 25 m. w. N.; aus der Rechtsprechung: BGH NJW 1979, 820/821).
  • BayObLG, 29.12.2004 - 2Z BR 228/04

    Unanfechtbare Aufklärungsverfügung bei Vollstreckung durch Grundbuchamt -

    Auszug aus OLG München, 05.02.2010 - 34 Wx 128/09
    Anders ist dies jedoch, wenn die Maßnahme unmittelbar erheblich in die Rechte eines Beteiligten eingreift (BayObLGZ 2004, 382/383).
  • OLG Stuttgart, 16.01.1978 - 16 WF 208/77

    Zwangsgeld; Versorgungsausgleich; Anordnung des Familiengerichtes; Antrag auf

    Auszug aus OLG München, 05.02.2010 - 34 Wx 128/09
    Begründet wurde dies damit (vgl. OLG Stuttgart FamRZ 1978, 192/193), dass bereits das in Aussicht Stellen eines Zwangsmittels unmittelbar in die Rechtsposition eines Beteiligten, nämlich in die persönliche Handlungsfreiheit eingreife und ihn einem psychischen Zwang aussetze, teils auch damit, dass die Androhung die Grundlage für Zwangsmaßnahmen bilde (vgl. z. B. Jansen/Baronin von König FGG 3. Aufl. § 33 Rn. 49).
  • OLG München, 11.03.2010 - 34 Wx 23/10

    Grundbuchverfahren: Anfechtbarkeit einer mit einem Hinweis auf die Folgen der

    Die mit einem Hinweis auf die Folgen der Zuwiderhandlung verbundene Anordnung des Grundbuchamts, einen Erbschein zur Berichtigung der Eigentümereintragung vorzulegen, ist mit der Beschwerde nicht isoliert anfechtbar (Anschluss an OLG München vom 5.2.2010, 34 Wx 128/09).

    Auf Beschwerde des Beteiligten vom 24.11.2009 hat der Senat am 5.2.2010 die Zwangsgeldandrohung ersatzlos aufgehoben (34 Wx 128/09).

    Für die (gesetzlich nicht mehr vorgesehene) Androhung von Zwangsgeld hat dies der Senat bereits am 5.2.2010 entschieden (34 Wx 128/09).

    Anders ist dies nur, wenn die Maßnahme unmittelbar erheblich in die Rechte eines Beteiligten eingreift (BayObLGZ 2004, 382/383; siehe auch Senat vom 5.2.2010, 34 Wx 128/09).

    Die dort (vgl. Keidel/Zimmermann § 35 Rn. 65 bei FN 104) zitierte Rechtsprechung (BGH NJW 1979, 820 f.; OLG Brandenburg FamRZ 1996, 1092; OLG Hamm FamRZ 1996, 363; OLG Karlsruhe FamRZ 1988, 1196) bezieht sich auf die seinerzeit noch erforderliche Androhung des Zwangsmittels; gerade diese hat der Gesetzgeber nun zur Verfahrensstraffung abgeschafft (vgl. Senat vom 5.2.2010, 34 Wx 128/09).

  • BGH, 23.05.2012 - XII ZB 417/11

    Betreuungsverfahren: Statthaftigkeit der vom Beschwerdegericht zugelassenen

    Die von der Rechtsbeschwerde für ihre gegenteilige Ansicht angeführte Entscheidung des Oberlandesgerichts München (NJW-RR 2010, 1603) betrifft mit § 71 GBO das Beschwerdeverfahren nach der Grundbuchordnung, welches im Gegensatz zum Beschwerderecht nach §§ 19 ff. FGG (jetzt §§ 58 ff. FamFG) durch das FGG-Reformgesetz nicht geändert worden ist.
  • OLG München, 05.02.2013 - 34 Wx 50/13

    Grundbuchverfahren: Zulässigkeit der Beschwerde gegen einen als "Androhung"

    Die mit einem als "Androhung" bezeichneten Hinweis auf die Folgen der Zuwiderhandlung verbundene Anordnung des Grundbuchamts, Berichtigungsantrag zu stellen, ist nicht mit der Grundbuchbeschwerde anfechtbar (Abgrenzung zu Senat vom 5.2.2010, 34 Wx 128/09 = FGPrax 2010, 168, Anschluss an BGH vom 23.5.2012, XII ZB 417/11 = FGPrax 2012, 183).

    Anders kann es sich nur verhalten, wenn die Maßnahme unmittelbar erheblich in die Rechte eines Beteiligten eingreift (Demharter Rn. 20; Hügel/Kramer Rn. 90 je zu § 71; vgl. auch Senat vom 5.2.2010, 34 Wx 128/09 = FGPrax 2010, 168).

  • OLG Köln, 30.06.2010 - 2 Wx 89/10

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Festsetzung eines Zwangsgeldes

    Für die Entscheidung über die Beschwerde ist nach § 72 GBO n.F. in Verbindung mit Art. 111 Abs. 1 FGG-RG hier grundsätzlich das Oberlandesgericht zuständig, weil das gegenständliche Zwangsverfahren zum Zwecke der Grundbuchberichtigung im Jahre 2010 und damit nach dem Tage des Inkrafttretens der Neuregelung, dem 1. September 2009 eingeleitet worden ist (vgl. auch OLG Dresden, FGPrax 2010, 53; OLG München, FGPrax 2010, 168/169).
  • OLG Düsseldorf, 15.12.2017 - 3 Wx 185/17

    Unzulässigkeit der Festsetzung eines Zwangsgeldes zur Erzwingung eines

    Dieser Zweck wird verfehlt, wenn sich der Hinweis in rein abstrakten Ausführungen ("Verhängung von Zwangsmitteln" / "... Zwangsmaßnahmen" / "... eines Zwangsgeldes") erschöpft; erforderlich, aber auch ausreichend ist es, die Maßnahme des Zwangsgeldes ausdrücklich zu benennen und die in Aussicht genommene Höchstsumme - den nach vorausschauendem Ermessen des Grundbuchamtes höchstens zu verhängenden Betrag, nicht die gesetzliche Höchstsumme von 25.000 EUR nach § 35 Abs. 3 Satz 1 FamFG - zu beziffern (BGH NJW 1973, 2288 f; BayObLG FamRZ 1996, 878 f; OLG Brandenburg MDR 2014, 1092 f; Keidel-Zimmermann, FamFG, 19. Aufl. 2017, § 35 Rdnr. 15; Bahrenfuss-Rüntz, FamFG, 3. Aufl. 2017, § 35 Rdnr. 16; Bumiller/Harders-Schwamb, FamFG, 11. Aufl. 2015, § 35 Rdnr. 6; Meikel-W.Schneider a.a.O., Rdnr. 44; der Tendenz nach bereits Senat, Beschluss vom 10. November 2014 in Sachen I-3 Wx 189/14; strenger wohl OLG München FGPrax 2010, 168 f; großzügiger MK-Ulrici, FamFG, 2. Aufl. 2013, § 35 Rdnr. 10).
  • OLG Frankfurt, 29.08.2019 - 20 W 193/19

    Zur Frage der Anfechtbarkeit von Verfügungen im Verfahren nach § 82 GBO

    Das Oberlandesgericht München (Beschlüsse vom 11.03.2010, Az. 34 Wx 23/10 und vom 05.02.2013, Az. 34 Wx 50/13; jeweils zitiert nach juris, letztere auch veröffentlicht: FGPrax 2013, 109 f. mit ablehnender Anmerkung Demharter; noch offen lassend: Beschluss vom 05.02.2010, Az. 34 Wx 128/09, zitiert nach juris, Rn. 9) vertritt hingegen jedenfalls für Maßnahmen des Grundbuchamtes, welche neben der Anordnung der Vorlage eines Erbnachweises auch die Androhung eines Zwangsgeldes enthalten, die Ansicht, es handele sich bei der Vorlageanordnung lediglich um eine verfahrensleitende, jedoch nicht verfahrensabschließende Maßnahme, welche nicht selbständig angreifbar sei.
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