Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 26.05.2010 - 7 U 166/09 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Reiserücktrittskostenversicherung: Unzumutbarkeit der Durchführung der Reise
- Kanzlei Prof. Schweizer
Reiserücktrittskostenversicherung - Unzumutbarkeit der Durchführung der Reise bei schwerer Krankheit
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Maßgeblicher Zeitpunkt bzgl. des Eintritts einer schweren Erkrankung im Rahmen von Ansprüchen aus einer Reiserücktrittskostenversicherung; Darlegungs- und Beweislast für anspruchsbegründende Tatsachen über das Vorliegen einer rücktrittsberechtigenden Krankheit
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Reiserücktritt bei Bandscheibenvorfall
- reise-recht-wiki.de
Stornierungsobliegenheit Krankheit
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Reise-Rücktrittskosten-Versicherung / Unerwartete schwere Erkrankung / Reisefähigkeit / Bandscheibenvorfall
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
AVB RR 08 § 2 Nr. 1; AVB RR 08 § 4 Nr. 1
Das Merkmal des "unerwarteten" Eintritts einer schweren Erkrankung ist auf den Zeitpunkt der Reisebuchung zu beziehen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ReiseAVB § 1; ReiseAVB § 2; ReiseAVB § 4
Begriff des unerwarteten Eintritts einer schweren Erkrankung in der Reiserücktrittskostenversicherung; Stornierung einer Reise wegen Rückenbeschwerden - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Reisestornierung - Wann ist eine schwere Erkrankung unerwartet?
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Zeitpunkt einer Reisestornierung
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Reiserücktrittskosten-Versicherung: Bei Gesundheitsbeschwerden nicht voreilig stornieren!
Verfahrensgang
- AG Wiesbaden, 29.04.2009 - 92 C 9701/08
- OLG Frankfurt, 26.05.2010 - 7 U 166/09
Papierfundstellen
- NJW-RR 2010, 1620
- VersR 2011, 215
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92
Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein …
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.05.2010 - 7 U 166/09
Dabei kommt es auf die Verständnismöglichkeiten eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit - auch - auf seine Interessen an (st. Rspr.;… BGH, Urt. v. 21. April 2010 - IV ZR 308/07; BGHZ 153, 182, 185 f.; 123, 83, 85). - BGH, 29.09.1992 - XI ZR 265/91
Grobe Fahrlässigkeit bei der Scheckannahme - Ablehnung unselbständiger …
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.05.2010 - 7 U 166/09
Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße verletzt worden ist, wenn ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt oder beiseite geschoben wurden und dasjenige unbeachtet geblieben ist, was sich im gegebenen Fall jedem aufgedrängt hätte (BGH NJW 1992, 3235, 3236; NJW-RR 1994, 1469, 1471). - BGH, 21.04.2010 - IV ZR 308/07
Feuerbetriebsunterbrechungsversicherung: Gehalts- und Lohnkosten als …
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.05.2010 - 7 U 166/09
Dabei kommt es auf die Verständnismöglichkeiten eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit - auch - auf seine Interessen an (st. Rspr.; BGH, Urt. v. 21. April 2010 - IV ZR 308/07; BGHZ 153, 182, 185 f.; 123, 83, 85).
- BGH, 13.12.2006 - IV ZR 252/05
Verletzung der Aufklärungsobliegenheit bei Kenntnis des Versicherungsnehmers von …
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.05.2010 - 7 U 166/09
In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist geklärt, dass die Kenntnis der nach Eintritt des Versicherungsfalls mitzuteilenden Umstände zum objektiven Tatbestand der Verletzung der Aufklärungsobliegenheit gehört, den der Versicherer zu beweisen hat (BGH NJW 2007, 1126 f.). - BGH, 11.12.2002 - IV ZR 226/01
Eintrittspflicht der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht bei Wohnungseigentum
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.05.2010 - 7 U 166/09
Dabei kommt es auf die Verständnismöglichkeiten eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit - auch - auf seine Interessen an (st. Rspr.;… BGH, Urt. v. 21. April 2010 - IV ZR 308/07; BGHZ 153, 182, 185 f.; 123, 83, 85). - OLG Koblenz, 22.01.2010 - 10 U 613/09
Versicherungsschutz bei Reisestornierung trotz Vorerkrankung
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.05.2010 - 7 U 166/09
Der Fall liegt anders als der vom OLG Koblenz (Urt. v. 22. Januar 2010 - 10 U 613/09, dokumentiert in juris) entschiedene, in dem der Versicherungsnehmer bereits bei Buchung der Reise länger dauernde Rückenbeschwerden hatte und danach Reiseunfähigkeit wegen eines festgestellten Bandscheibenvorfalls eintrat. - BGH, 28.06.1994 - X ZR 95/92
Allgemeines Vertragsrecht - Zusammenwirken der Vertragsparteien bei Softwareentw
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.05.2010 - 7 U 166/09
Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße verletzt worden ist, wenn ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt oder beiseite geschoben wurden und dasjenige unbeachtet geblieben ist, was sich im gegebenen Fall jedem aufgedrängt hätte (BGH NJW 1992, 3235, 3236; NJW-RR 1994, 1469, 1471).
- BGH, 18.02.2016 - III ZR 14/15
Haftung des Anlageberaters: Pflicht zur Aufklärung über das Wiederaufleben der …
Dementsprechend gehört es zu den Pflichten eines Anlageberaters, über das Risiko aufzuklären, dass die Kommanditistenhaftung der Anleger trotz vollständig erbrachter Einlageleistung unter den Voraussetzungen des § 172 Abs. 4 HGB wieder auflebt (Senatsurteile vom 22. Juli 2010 - III ZR 203/09, NJW-RR 2010, 1620 Rn. 20, 23 …und vom 4. Dezember 2014 aaO). - OLG Frankfurt, 05.09.2018 - 7 U 25/16
Kfz-Versicherungsschutz für Verbissschäden durch Mäusebefall
Dabei kommt es auf die Verständnismöglichkeiten eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit auch auf seine Interessen an (…vgl. OLG Frankfurt, Teilurteil vom 15. Oktober 2014 - 7 U 202/13, juris Rn. 20; Urteil vom 26. Mai 2010 - 7 U 166/09, juris Rn. 12). - LG Kassel, 05.10.2021 - 5 O 459/21
Reiserücktrittsversicherung - Zahlung bei Covid-Verdacht
Eine Erkrankung ist schwer, wenn die Erkrankung dergestalt ist, dass der Reiseantritt aus objektiver Sicht, d.h. aus Sicht eines verständigen Dritten, nicht mehr zumutbar wäre (vgl. OLG München, VersR 87, 1032; OLG Frankfurt a.M., NJW-RR 2010, 1620; OLG Koblenz, VersR 2010, 905; LG München I, r+s 2005, 253 sowie Teil D AVB als Beispiel für schwere Erkrankungen: "die attestierte gesundheitliche Beeinträchtigung ist so stark, dass der Versicherte aufgrund von Symptomen und Beschwerden der Erkrankung die geplante Hauptreiseleistung nicht wahrnehmen kann"). - LSG Baden-Württemberg, 11.10.2010 - L 1 U 3040/10 Das SG hat die Akten des Landgerichts Stuttgart (Az.: 23 O 136/09) und des Oberlandesgerichts Stuttgart (Az.: 7 U 166/09) beigezogen.