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   AG München, 13.08.2009 - 223 C 6889/09   

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https://dejure.org/2009,5138
AG München, 13.08.2009 - 223 C 6889/09 (https://dejure.org/2009,5138)
AG München, Entscheidung vom 13.08.2009 - 223 C 6889/09 (https://dejure.org/2009,5138)
AG München, Entscheidung vom 13. August 2009 - 223 C 6889/09 (https://dejure.org/2009,5138)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Teilkaskoversicherung: Versicherungsschutz für Kraftfahrzeugbeschädigung beim Diebstahl einer im Pkw befindlichen Jacke

  • verkehrslexikon.de

    Deckungsumfang auch für Fahrzeugbeschädigung bei Einbruch in der Teilkaskoversicherung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Leistungspflichten einer Teilkaskoversicherung bzgl. einer aus einem Cabriolet entwendeten Jacke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • bayern.de (Pressemitteilung)

    Wer den Schaden hat…

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Beschädigung des Autos durch Diebstahl: Teil-Kasko muss zahlen

  • beck-blog (Leitsatz)

    Diebstahl aus Auto: Teilkasko muss auch für Beschädigungen zahlen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wegen Diebstahls beschädigt

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Einbruch - Auch Kfz-Beschädigung teilkaskoversichert!

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Teilkasko muss Aufbruchschäden zahlen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Jacke aus dem Auto geklaut und Cabrio-Verdeck dafür aufgeschnitten: Teilkaskoversicherung muss zahlen

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Versicherung muss Einbruchschäden am Pkw ersetzen

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Teilkaskoversicherung umfasst auch Beschädigung des Pkw bei Diebstahl

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Versicherung muss Einbruchschäden am Pkw ersetzen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Versicherung muss bei Diebstahl aus Auto auch Schaden am Verdeck bezahlen

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 332
  • NZV 2010, 259 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Frankfurt/Oder, 11.01.2016 - 16 S 98/15

    Teilkaskoversicherung: Deckungsschutz für Kraftfahrzeugschäden bei einem

    Die danach gebotene kundenfreundliche Auslegung der AKB gebiete es daher, auch Schäden am Fahrzeug beim Diebstahl von nicht versichertem Gepäck abzudecken (Blumberg, NZV 1997, 105, 108; Knappmann in: Prölss/Martin, VVG 29. Auflage 2015, AKB 2008, A.2.2. Rn. 9; AG München, Urteil vom 13.8.2009, 223 C 6889/09, NJW-RR 2010, 332; AG Essen, Urteil vom 3.9.1999 - 12 C 141/99 - SP 2000, 98).
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