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   OLG Brandenburg, 17.12.2009 - 12 W 57/09   

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https://dejure.org/2009,4495
OLG Brandenburg, 17.12.2009 - 12 W 57/09 (https://dejure.org/2009,4495)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17.12.2009 - 12 W 57/09 (https://dejure.org/2009,4495)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17. Dezember 2009 - 12 W 57/09 (https://dejure.org/2009,4495)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rücktritt des Versicherers einer Berufsunfähigkeitsversicherung wegen unrichtiger Beantwortung gesundheitsbezogener Fragen durch den Versicherten; Inhaltliche Anforderungen an die schriftliche Hinweispflicht des Versicherers bzgl. der Rechtsfolgen einer ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 19
    Eine Belehrung gem. § 19 Abs. 5 S. 1 VVG ohne Hinweis auf die Folgen leicht fahrlässigen Handelns ist unzureichend

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 19 Abs. 2; VVG § 19 Abs. 3; VVG § 19 Abs. 4
    Rücktritt des Versicherers von einer Berufsunfähigkeitsversicherung wegen unrichtiger Beantwortung der Gesundheitsfragen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • deutscherueck.de PDF, S. 8 (Entscheidungsbesprechung)

    Voraussetzung für eine vorvertragliche Anzeigepflicht ist, dass sich der Versicherungsnehmer beim Ausfüllen des Antragsformulars über den Krankheitswert seiner gesundheitlichen Beschwerden bewusst ist (?; Deutsche Rück 2/2010, 8)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 1763 (Ls.)
  • NJW-RR 2010, 385
  • MDR 2010, 441
  • VersR 2010, 1301
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Oldenburg, 26.03.1997 - 2 U 267/96

    Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Verletzung der vorvertraglichen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.12.2009 - 12 W 57/09
    Da in dem Antragsformular der Antragsgegnerin zudem bei Gesundheitsfragen nach Krankheiten, Beschwerden oder Funktionsstörungen nur in den letzten 5 Jahren gefragt wurde, während die Frage nach Krankheiten, Beschwerden oder Funktionsstörungen der Psyche ohne eine zeitliche Einschränkung versehen war, brauchte der Antragsteller selbst schwerwiegende Krankheiten oder Gesundheitsstörungen der Psyche nicht angeben, wenn sie länger als 5 Jahre zurückliegen (vgl. OLG Oldenburg VersR 1998, 835).
  • BGH, 02.03.1994 - IV ZR 99/93

    Gefahrerheblichkeit und Anzeigepflicht verschwiegener Umstände

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.12.2009 - 12 W 57/09
    Bei den weiter in dem Schreiben vom 20.04.2009 genannten Beschwerden Anpassungs- und Schlafstörung und Kopfschmerzen aus dem Jahre 1999 handelt es sich ebenfalls um nicht anzeigepflichtige Umstände, da nicht ersichtlich ist, dass es sich dabei um Störungen der Psyche von bestimmtem Krankheitswert handelt, die nicht völlig belanglos sind und zudem nicht alsbald vergehen (vgl. BGH VersR 1994, 711).
  • OLG Saarbrücken, 29.10.2003 - 5 U 206/03

    Ansprüche aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung; Rücktritt des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.12.2009 - 12 W 57/09
    Voraussetzung für eine Anzeigeobliegenheit bei Antragstellung ist, dass der Versicherungsnehmer die in dem Schreiben vom 20.04.2009 genannten Beeinträchtigungen von sich aus ohne Vorliegen einer ärztlichen Diagnose als Störung seiner Gesundheit, hier der Psyche, und nicht als bloße Befindlichkeitsstörung qualifizieren musste, der Versicherungsnehmer sich also bei Ausfüllen des Antragsformulars des Krankheitswerts der Beschwerden bewusst gewesen ist (vgl. OLG Koblenz VersR 2002, 1091; OLG Saarbrücken VersR 2004, 1444, 1445 jeweils zu § 16 Abs. 1 S. 1 VVG a. F.).
  • BGH, 17.09.2008 - IV ZR 343/07

    Beiordnung einer Rechtsanwaltssozietät im Wege der Prozesskostenhilfe

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.12.2009 - 12 W 57/09
    Auf den Antrag des Antragstellers war ihm im Rahmen der danach zu gewährenden Prozesskostenhilfe die Rechtsanwaltsozietät ... gem. § 121 Abs. 1 ZPO beizuordnen (vgl. BGH VersR 2009, 237).
  • OLG Koblenz, 18.01.2002 - 10 U 374/01

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Voraussetzungen für einen Rücktritt des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.12.2009 - 12 W 57/09
    Voraussetzung für eine Anzeigeobliegenheit bei Antragstellung ist, dass der Versicherungsnehmer die in dem Schreiben vom 20.04.2009 genannten Beeinträchtigungen von sich aus ohne Vorliegen einer ärztlichen Diagnose als Störung seiner Gesundheit, hier der Psyche, und nicht als bloße Befindlichkeitsstörung qualifizieren musste, der Versicherungsnehmer sich also bei Ausfüllen des Antragsformulars des Krankheitswerts der Beschwerden bewusst gewesen ist (vgl. OLG Koblenz VersR 2002, 1091; OLG Saarbrücken VersR 2004, 1444, 1445 jeweils zu § 16 Abs. 1 S. 1 VVG a. F.).
  • BGH, 17.02.1993 - IV ZR 278/91

    Feststellung einer Bezugsberechtigung für eine Lebensversicherung -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.12.2009 - 12 W 57/09
    Selbst wenn der Versicherungsnehmer in der Befürchtung, er könne krank sein, einen Arzt aufsucht, hat er noch keine Kenntnis, solange der Arzt seine Befürchtung nicht bestätigt (vgl. BGH r+s 1993, 392 zu einer nicht angezeigten depressiven Verstimmung).
  • OLG Hamm, 03.11.2010 - 20 U 38/10

    Rechtsfolgen der unrichtigen Beantwortung von Fragen in einem von dem

    Deshalb muss der Hinweis umfassend, unmissverständlich und eindeutig sein (vgl. Bruck/Möller/Rolfs, 9. Aufl. § 19 VVG Rz 116; OLG Brandenburg NJW-RR 2010, 385).
  • KG, 29.04.2014 - 6 U 172/13

    Rücktritt des Versicherers vom privaten Krankheitskostenvertrag wegen unrichtiger

    Insbesondere kann offen bleiben, ob eine solche gesonderte Mitteilung erfordert, dass dem Antragsteller die Belehrung in Form eines gesonderten Schriftstückes zugeht oder ob ein drucktechnisch besonders hervorgehobener Hinweis innerhalb des Antragstextes ausreichend ist (vgl. zum Streit OLG Brandenburg VersR 2010, 1301 - 1303, zitiert nach juris, dort Rdz. 14 m.w.N.) und ob die Belehrung, so wie sie sich in der mit Schriftsatz vom 11. Februar 2014 als Anlage BLD 15 eingereichten farbigen Version des Antragsvordrucks auf S. 5 findet, den Anforderungen an eine besondere drucktechnische Hervorhebung erfüllen würde.
  • OLG Frankfurt, 03.12.2015 - 12 U 19/14

    Der Hinweis des Versicherers gemäß § 19 Abs. 5 VVG muss, um eine spätere

    Inhaltlich fordert § 19 Abs. 5 Satz 1 VVG eine nicht nur zutreffende, sondern auch unter Berücksichtigung der Warnfunktion des Hinweises möglichst umfassende, unmissverständliche und aus dem Verständnis des Versicherungsnehmers eindeutige Belehrung (BGH, IV ZR 58/03; OLG Brandenburg NJW-RR 2010, 385; LG Dortmund, 2 O 450/12, mwN).

    Der damit durch den Gesetzgeber zum Ausdruck gebrachten Bedeutung eines nachträglich eingefügten Risikoausschlusses für das versicherte Interesse des Versicherungsnehmers ist nach Auffassung des Senats im Rahmen der Belehrung nach § 19 Abs. 5 Satz 1 VVG dadurch Rechnung zu tragen, dass der Versicherer unmissverständlich auf diese Rechtsfolge der Vertragsanpassung hinweist (ebenso LG Dortmund, aao; Tschersich in r + s 2012, 53 (57); Prölls/Martin-Armbrüster, § 19 RN 129; vgl. auch OLG Brandenburg, VersR 2010, 1301; OLG Hamm, aao).

  • LG Dortmund, 26.09.2013 - 2 S 20/13

    Kein Verlust des Krankenversicherungsschutzes wegen Falschangabe zum

    Inhaltlich fordert § 19 Abs. 5 Satz 1 VVG eine nicht nur zutreffende, sondern auch unter Berücksichtigung der Warnfunktion des Hinweises möglichst umfassende, unmissverständliche und aus dem Verständnis des Versicherungsnehmers eindeutige Belehrung (OLG Brandenburg NJW-RR 2010, 385; LG Dortmund a.a.O.).
  • LG Dortmund, 13.06.2013 - 2 O 450/12

    Fortbestehen eines Krankenversicherungsvertrages kann gerichtlich festgestellt

    Inhaltlich fordert § 19 Abs. 5 Satz 1 VVG eine nicht nur zutreffende, sondern auch unter Berücksichtigung der Warnfunktion des Hinweises möglichst umfassende, unmissverständliche und aus dem Verständnis des Versicherungsnehmers eindeutige Belehrung (OLG Brandenburg NJW-RR 2010, 385; LG Dortmund VersR 2010, 465 m. w. N.).
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