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   BGH, 26.05.2009 - VI ZR 174/08   

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https://dejure.org/2009,238
BGH, 26.05.2009 - VI ZR 174/08 (https://dejure.org/2009,238)
BGH, Entscheidung vom 26.05.2009 - VI ZR 174/08 (https://dejure.org/2009,238)
BGH, Entscheidung vom 26. Mai 2009 - VI ZR 174/08 (https://dejure.org/2009,238)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • lexetius.com

    BRAGO §§ 7 Abs. 2, 13 Abs. 2 Satz 1

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Getrennte Abmahnungen, dieselbe Angelegenheit? - Zur Frage, wann getrennt erfolgte Abmahnungen wegen der Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Wort- und Bildberichterstattung gebührenrechtlich dieselbe Angelegenheit betreffen.

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Bundesgerichtshof legt Grundsätze für die gebührenmäßige Behandlung von presserechtlichen Streitigkeiten fest.

  • stroemer.de

    Rosenkrieg bei Otto II

  • Wolters Kluwer

    Gebührenrechtliche Situation einer Abmahnungen wegen der Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Wortberichterstattung und Bildberichterstattung; Beschränkung der Zulassung der Revision auf einen tatsächlichen und rechtlichen selbstständigen Teil des ...

  • debier datenbank

    §§ 7 Abs. 2, 13 Abs. 2 Satz 1 BRAGO

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BRAGO § 7 Abs. 2; ; BRAGO § 13 Abs. 2; ; KUG § 22; ; KUG § 23; ; ZPO § 287

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAGO § 7 Abs. 2; BRAGO § 13 Abs. 2 S. 1
    Gebührenrechtlich dieselbe Angelegenheit betreffende Abmahnungen wegen Wort- und Bildberichterstattung

  • sewoma.de

    Getrennte Verfolgung von Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Wort- und Bildberichterstattung

  • kanzlei.biz

    Getrennt erfolgte Abmahnungen können gebührenrechtlich eine Einheit sein

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gebührenrechtliche Situation einer Abmahnungen wegen der Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Wortberichterstattung und Bildberichterstattung; Beschränkung der Zulassung der Revision auf einen tatsächlichen und rechtlichen selbstständigen Teil des ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "gebührenrechtlich dieselbe Angelegenheit"

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gebührenrechtliche Behandlung getrennter Abmahnungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 7 Abs. 2, 13 Abs. 2 S. 1 BRAGO
    Können die Wort- und die Bildberichterstattung eines Artikels getrennt abgemahnt werden

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Begriff der Angelegenheit

  • Kanzlei Prof. Schweizer (Kurzinformation)

    §§ 7 Abs. 2, 13 Abs. 2 Satz 1 BRAGO
    Weniger Gebühren für "Prominentenanwälte”

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    BGH schützt Verlage vor Missbrauch bei Abmahnungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Einheitliche Angelegenheit bei getrennten Abmahnungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 428
  • MDR 2009, 1073
  • GRUR 2010, 15
  • GRUR 2010, 560 (Ls.)
  • GRUR-RR 2010, 269
  • VersR 2009, 1269
  • MIR 2009, Dok. 150
  • ZUM 2009, 762
  • afp 2009, 394
 
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Wird zitiert von ... (114)

  • BGH, 15.06.2021 - VI ZR 576/19

    Reichweite des Auskunftsanspruchs nach Art. 15 Abs. 1 DS-GVO gegen eine

    Zur Ermittlung des Klagebegehrens ist nicht allein auf den Antrag selbst abzustellen, sondern auch die Klagebegründung heranzuziehen (vgl. etwa Senatsurteile vom 1. Februar 2011 - VI ZR 345/09, AfP 2011, 172 Rn. 9; vom 26. Mai 2009 - VI ZR 174/08, VersR 2009, 1269 Rn. 13; jeweils mwN).
  • BGH, 12.09.2013 - I ZR 208/12

    Empfehlungs-E-Mail

    a) Ebenso wie im Wettbewerbsrecht hat der Verletzte, der seinen Unterlassungsanspruch auf § 823 Abs. 1, § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB stützt, grundsätzlich einen Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten, wenn die Abmahnung begründet war (vgl. BGH, Urteil vom 26. Mai 2009 - VI ZR 174/08, GRUR-RR 2010, 269 Rn. 20 - Rosenkrieg; Urteil vom 19. Oktober 2010 - VI ZR 237/09, GRUR 2011, 268 Rn. 11 mwN).

    b) Aufwendungen für eine Abmahnung sind unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes von dem Verletzer aber nur dann zu ersetzen, wenn die konkrete anwaltliche Tätigkeit aus der maßgeblichen Sicht des Geschädigten mit Rücksicht auf seine spezielle Situation zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig war (BGH, GRUR-RR 2010, 269 Rn. 20; vgl. zum Wettbewerbsrecht BGH, Urteil vom 6. Mai 2004 - I ZR 2/03, GRUR 2004, 789 = WRP 2004, 908 - Selbstbeauftragung, mwN).

  • BGH, 06.06.2019 - I ZR 150/18

    Weitervertrieb von Filmen auf DVD trotz Kündigung der Lizenzverträge; Aussprechen

    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs betreffen weisungsgemäß erbrachte anwaltliche Leistungen in der Regel dieselbe Angelegenheit, wenn zwischen ihnen ein innerer Zusammenhang besteht und sie sowohl inhaltlich als auch in der Zielsetzung so weitgehend übereinstimmen, dass von einem einheitlichen Rahmen der anwaltlichen Tätigkeit gesprochen werden kann (BGH, Urteil vom 26. Mai 2009 - VI ZR 174/08, AfP 2009, 394 Rn. 23; Urteil vom 12. Juli 2011 - VI ZR 214/10, NJW 2011, 3657 Rn. 22).
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