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OLG Frankfurt, 23.06.2009 - 16 U 223/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 434 Abs 1 S 2 Nr 2 BGB, § 437 Nr 2 BGB, § 441 Abs 3 BGB, § 441 Abs 4 S 4 BGB, § 444 BGB
Sachmangelhaftung beim Grundstückskauf: Reste eines Luftschutzbunkers auf einem Baugrundstück als Beschaffenheitsmangel - Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 437 Nr. 2; BGB § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2
Vorhandensein eines gesprengten Bunkers aus Kriegszeiten als Mangel eines Grundstücks - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vorhandensein eines gesprengten Bunkers aus Kriegszeiten als Mangel eines Grundstücks
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Grundstück mit Bunkerruine ist mangelhaft - Verkäuferin hätte den Käufer darüber vor Vertragsschluss aufklären müssen
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 26.10.2007 - 19 O 69/07
- OLG Frankfurt, 23.06.2009 - 16 U 223/07
Papierfundstellen
- NJW-RR 2010, 524
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 16.05.2012 - 5 U 142/11
Genehmigung eines von einem vollmachtlosen Vertreter geschlossenen …
Der vom OLG Frankfurt entschiedene Fall (NJW-RR 2010, 524 ff.), in dem die Gerichte einen Bunker als Mangel angesehen haben, ist dem vorliegenden schon deshalb nicht vergleichbar, weil er ein mit einem Wohnhaus bebautes, nicht aber ein seit dem zweiten Weltkrieg als Kasernengelände genutztes Grundstück betraf.