Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 23.07.2009 - 12 U 29/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,1646
OLG Brandenburg, 23.07.2009 - 12 U 29/09 (https://dejure.org/2009,1646)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23.07.2009 - 12 U 29/09 (https://dejure.org/2009,1646)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23. Juli 2009 - 12 U 29/09 (https://dejure.org/2009,1646)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,1646) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    §§ 254, 253 BGB

  • verkehrslexikon.de

    Mitverschulden eines Motorradfahrers wegen fehlender Motorradschutzkleidung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe des Schmerzensgeldes bei Verletzungen aufgrund eines Motorradunfalls

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Mitverschulden eines ansonsten schuldlosen Motorradfahrers wegen fehlender Schutzbekleidung; § 254 BGB

  • verkehrsunfallsiegen.de

    Verkehrsunfall: Mitverschulden eines Motorradfahrers aufgrund fehlender Schutzbekleidung

  • Judicialis

    BGB § 253

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 253; BGB § 254
    Nichttragen von Motorradschutzkleidung als schmerzensgeldminderndes Mitverschulden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Höhe des Schmerzensgeldes bei Verletzungen aufgrund eines Motorradunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Lieber immer mit Schutzkleidung Motorrad fahren ...

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Mitverschulden eines Verkehrsunfall, wenn die Sorgfalt außer Acht gelassen wird

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wer auf dem Motorrad keine Schutzkleidung trägt, kriegt weniger Schmerzensgeld!

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Mithaftung bei Motorradunfall ohne Schutzkleidung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Mit Stoffhose auf dem Motorrad - Mitverschulden bei einem Unfall wegen Fahrt ohne Schutzkleidung

  • lawbike.de (Auszüge und Kurzanmerkung)

    Motorradschutzkleidung - Verschulden gegen sich selbst

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Motorradfahrer: Mitverschulden bei fehlender Schutzkleidung

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Verschulden gegen sich selbst

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Bikercrash ohne Motorradkleidung: Mitverschulden!

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Ohne geeignete Kleidung droht Mitverschulden

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Motorradunfall: Schmerzensgeld und Mitverschulden bei fehlender Schutzkleidung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Fehlende Schutzkleidung des Motorradfahrers begründet Mitverschulden an Folgen eines Verkehrsunfalls - Tragen von Schutzkleidung verringert Verletzungsrisiko

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Motorradfahren ohne Schutzbekleidung führt zu Mitverschulden

Besprechungen u.ä. (2)

  • lawbike.de (Auszüge und Kurzanmerkung)

    Motorradschutzkleidung - Verschulden gegen sich selbst

  • schadenfixblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Der Preis der frischen Luft

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 538
  • MDR 2009, 1274
  • NZV 2010, 409
  • VersR 2009, 1284
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 20.02.2006 - 1 U 137/05

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.07.2009 - 12 U 29/09
    Dass es ungeachtet von Überlegungen (auch in der EU) zur Einführung einer Tragepflicht von Motorradkleidung noch nicht zu einer entsprechenden normierten Festlegung gekommen ist, ändert nichts an der Tatsache, dass ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens eine Schutzkleidung trägt und er, sofern er darauf verzichtet, bewusst ein erhebliches Verletzungsrisiko im Falle eines Unfalls eingeht und es deshalb sachgerecht erscheint, im Rahmen der Bemessung des Schmerzensgeldes ein Verschulden gegen sich selbst schmerzensgeldmindernd zu berücksichtigen (so auch - allerdings ohne Begründung - OLG Düsseldorf NZV 2006, 415 f).
  • OLG Hamm, 13.05.2003 - 9 U 13/03

    Verletzung der Verkehrssicherungspflicht und Amtshaftung bei fehlendem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.07.2009 - 12 U 29/09
    Dabei muss die Entschädigung zu Art und Dauer der erlittenen Schäden in eine angemessene Beziehung gesetzt werden (BGH VersR 1976, 968; OLG Hamm MDR 2003, 1249).
  • OLG Brandenburg, 20.12.2007 - 12 U 141/07

    Mitverschulden bei Verletzung eines Fußgängers im Straßenverkehr - Höhe des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.07.2009 - 12 U 29/09
    So hat der Senat in einer Entscheidung vom 20.12.2007, Az.: 12 U 141/07, ein Schmerzensgeld in Höhe von 15.000,00 EUR für folgende Verletzungen für angemessen erachtet: Der Geschädigte hatte eine offene Unterschenkelschaftfraktur rechts mit einem beginnenden Compartmentsyndrom, also einer schmerzhaften muskulären Bewegungseinschränkung als Komplikation eines Bruches erlitten, befand sich etwa 7 Wochen in stationärer Behandlung und sah sich 5 operativen Eingriffen ausgesetzt, u. a. auch einer Hauttransplantation vom rechten Oberschenkel; als Folgeschäden verblieben eine Beeinträchtigung des Gangbildes, eine Muskelminderung am rechten Oberschenkel, Operationsnarben sowie Bewegungseinschränkungen im rechten Kniegelenk und im rechten oberen und unteren Sprunggelenk, wobei der rechte Unterschenkel um 1 cm verkürzt war.
  • OLG Saarbrücken, 27.11.2007 - 4 U 276/07

    Schmerzensgeldanspruch wegen mehrerer anlässlich eines Verkehrsunfalls erlittener

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.07.2009 - 12 U 29/09
    Ein solches Schmerzensgeld hat das OLG Saarbrücken (NJW 2008, 1166 f) in einem Fall für angemessen erachtet, bei dem ebenfalls operative Eingriffe mit Hauttransplantationen erforderlich wurden und der Geschädigte erwiesener Maßen auch weiterhin unter Schmerzen litt und es ebenfalls zu erheblichen Narbenbildungen gekommen war.
  • BGH, 30.01.1979 - VI ZR 144/77

    Mitverschulden eines Moped-Fahrers wegen Nichttragen eines Helms

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.07.2009 - 12 U 29/09
    Ein Mitverschulden des Verletzten ist aber auch bereits dann anzunehmen, wenn er diejenige Sorgfalt außer Acht lässt, die ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens anzuwenden pflegt (BGH NJW 1979, 980, in einem Fall, in dem der Geschädigte noch vor Einführung der Helmpflicht keinen Helm getragen hat).
  • BGH, 21.04.1970 - VI ZR 13/69

    Begriff der absoluten Fahruntüchtigkeit; Bemessung des Schmerzensgeldes

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.07.2009 - 12 U 29/09
    Zu berücksichtigen ist auch ein etwaiges Mitwirken des Verschuldens des Verletzten, wobei dieses bei der Festsetzung des Schmerzensgeldes einen Bemessungsfaktor darstellt und von vornherein derjenige Schmerzensgeldbetrag zuzubilligen ist, der unter Berücksichtigung des Mitverschuldensanteils angemessen erscheint (BGH VersR 1970, 624; Küppersbusch, a.a.O., Rn. 282).
  • OLG Saarbrücken, 12.03.2015 - 4 U 187/13

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei Kollision eines

    (1.1) Laut dem vom Landgericht angeführten Urteil des OLG Brandenburg vom 23.07.2009 (12 U 29/09, MDR 2009, 1274 f.) kann bei der Bemessung des Schmerzensgeldes nach einem Verkehrsunfall der Umstand, dass der verletzte Motorradfahrer zwar einen Helm, jedoch keine oder nur zum Teil eine Schutzkleidung getragen hat, auch ohne eine entsprechende gesetzliche Verpflichtung mindernd im Wege des Mitverschuldens zu berücksichtigen sein (i. Erg. ebenso Knerr in Geigel, aaO Kap. 2 Rn. 58: je nach den Besonderheiten des Falles, vor allem der Art der entstandenen Schäden).

    Deshalb würden sämtliche maßgeblichen Verbände, die sich unter anderem mit der Motorradsicherheit befassten, einen Schutz bei jeder Fahrt mit sicherer Motorradbekleidung empfehlen (OLG Brandenburg MDR 2009, 1274, 1275).

  • OLG Naumburg, 30.09.2015 - 12 U 58/15

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei einem durch ein

    Vielmehr stellt das Mitverschulden bei der Festsetzung des Schmerzensgeldes lediglich ein Bemessungselement neben anderen dar, wobei sich die einzelnen Bemessungselemente je nach den konkreten Umständen des Einzelfalles unterschiedlich auswirken können (vgl. BGH, NZV 1991, 305; OLG Brandenburg, MDR 2009, 1274; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2014, 33).

    Zu berücksichtigen ist - wie ausgeführt - auch ein etwaiges Mitwirken des Verschuldens des Verletzten (z.B. OLG Brandenburg, MDR 2009, 1274).

  • OLG Düsseldorf, 24.09.2019 - 1 U 82/18

    Mitverschulden eines Motorradfahrers wegen Nichttragens von Schutzkleidung

    Daher ist es nicht ausschlaggebend, dass diese Verbände auch vor dem Jahr 2014 dazu geraten haben, über den Helm hinaus Schutzkleidung zu tragen: so der A. auf seiner Internet-Seite "Info, Test & Rat", das Institut für Zweiradsicherheit (ifz) in seiner Informationsbroschüre "Motorradbekleidung von Kopf bis Fuß - Schutz ohne Kompromisse" und der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) auf seiner Internet-Seite (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 23.07.2009, 12 U 29/09, juris, Rn. 18; Rebler, MDR 2014, 1187).

    Die Revision wird nach Maßgabe des § 543 Abs. 2 S. 1 Ziffer 2 ZPO im Hinblick auf die divergierende Rechtsprechung zur Feststellung eines Verkehrsbewusstseins, Schutzkleidung zu tragen (insbesondere Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 23.07.2009, 12 U 29/09, juris, Rn. 18; aber auch LG Köln, Urteil vom 15.05.2013, 18 O 148/08, juris, Rn. 16), zugelassen.

  • OLG München, 19.05.2017 - 10 U 4256/16

    Haftungsverteilung bei Kollision zwischen Pkw und Krad: Keine Obliegenheit zum

    Das Urteil des Brandenburgischen OLG vom 23.07.2009, Az.: 12 U 29/09, juris, wiederum steht dem bereits deswegen nicht entgegen, weil es sich auf Schutzkleidung an den Beinen bezieht, nicht auf die Frage des Schuhwerks.
  • LG Köln, 15.05.2013 - 18 O 148/08

    Zum Mitverschulden eines Motorradfahrers an Unfallverletzungen auf Grund

    Gleichwohl führt das Nichttragen einer ausreichenden Schutzkleidung regelmäßig dazu, dass sich der geschädigte Motorradfahrer ein anspruchsminderndes Mitverschulden allein aus diesem Umstand entgegenhalten lassen muss (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 23.07.2009 - 12 U 29/09 [Rn. 18]; OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.02.2006 - 1 U 137/05 [Rn. 27] - jeweils nach juris).
  • OLG Nürnberg, 09.04.2013 - 3 U 1897/12

    Mitverschulden eines Motorradfahrers wegen Nichttragens von Motorradschuhen

    19 aa) Es hat hierzu auch zu den von den Beklagten zitierten Entscheidungen des OLG Düsseldorf vom 20.02.2006 (MZV 2006, 415) und des Brandenburgischen OLG vom 23.07.2009 (NJW-RR 2010, 538) Stellung bezogen.
  • OLG Brandenburg, 14.12.2023 - 12 U 107/23

    Zahlungsanspruch eines Geschädigten auf Schadensersatz und Schmerzensgeld nach

    Die von den Beklagten vertretene gegenteilige Auffassung hat zumindest hinsichtlich des Schuhwerks keine Zustimmung erfahren (zur Bekleidung nur allgemein: OLG Düsseldorf, Urteil vom 20. Februar 2006 - I-1 U 137/05 -, Rn. 27, juris; nur zur Beinbekleidung: Senat, Urteil vom 23. Juli 2009 - 12 U 29/09 -, Rn. 18, juris).
  • LG Frankfurt/Main, 07.06.2018 - 1 S 118/17

    Ein allgemeines Verkehrsbewusstsein zum Tragen von Motorradschutzkleidung an den

    Teilweise wird vor diesem Hintergrund die Notwendigkeit von Motoradschutzkleidung an den Beinen bejaht (OLG Brandenburg, Urt. vom 23.7.2009, 12 U 29/09, NJW-RR 2010, 538, 539 ff.; LG Köln, Urt. v. 15.5.2013, 18 O 148/08, Rn. 18 zitiert nach Juris; offen gelassen: OLG Saarbrücken, Beschluss v. 12.3.2015, 4 U 187/13, Rn. 70 zitiert nach Juris; OLG Schleswig, Urt. v. 28.11.2013, 7 U 158/12, NJOZ 2014, 985).
  • LG Heidelberg, 13.03.2014 - 2 O 203/13

    Haftung bei Kfz-Unfall: Mitverschulden des Leichtkraftradfahrers wegen

    Für hochvolumige Motorräder mag es eine Obliegenheit geben, Schutzkleidung zu tragen (OLG Brandenburg, Urteil vom 23.07.2009 - 12 U 29/09, juris Rn. 18, allerdings auch für Kleinkrafträder; LG Köln, Urteil vom 15.05.2013 - 18 O 148/08, juris Rn. 18 mit zustimmender Anmerkung von Wenker, jurisPR-VerkR 18/2013 Anm. 1; a.A. OLG Nürnberg, Beschluss vom 09.04.2013 - 3 U 1897/12 -, juris Rn. 20).
  • OLG Naumburg, 23.12.2014 - 12 U 36/14

    Schmerzensgeldbemessung: Berücksichtigung der Verhältnisse des Heimatlandes des

    Vielmehr stellt das Mitverschulden bei der Festsetzung des Schmerzensgeldes lediglich ein Bemessungselement neben anderen dar, wobei sich die einzelnen Bemessungselemente je nach den konkreten Umständen des Einzelfalles unterschiedlich auswirken können (vgl. BGH, NZV 1991, 305; OLG Brandenburg, MDR 2009, 1274; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2014, 33).

    Zu berücksichtigen ist - wie ausgeführt - auch ein etwaiges Mitwirken des Verschuldens des Verletzten (z.B. OLG Brandenburg, MDR 2009, 1274).

  • OLG Hamm, 08.07.2022 - 7 U 106/20

    Doppelte Rückschau; erhöhte Betriebsgefahr Motorrad; Schmerzensgeld;

  • OLG Brandenburg, 25.08.2009 - 12 W 40/09

    Prozesskostenhilfebewilligung für Ansprüche aus einem Verkehrsunfall,

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht