Weitere Entscheidung unten: OLG Naumburg, 12.06.2009

Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 14.05.2009 - 9 WF 47/09   

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https://dejure.org/2009,7042
OLG Saarbrücken, 14.05.2009 - 9 WF 47/09 (https://dejure.org/2009,7042)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 14.05.2009 - 9 WF 47/09 (https://dejure.org/2009,7042)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 14. Mai 2009 - 9 WF 47/09 (https://dejure.org/2009,7042)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    § 1600b BGB; § 127 ZPO

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Darlegung der Möglichkeit der Abstammung eines Kindes von einem anderen Mann i.R.e. Vaterschaftsanfechtung

  • Judicialis

    BGB § 1600 b; ; BGB § 1600 b Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 1600 b Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 127 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1600b Abs. 1 S. 1, S. 2; ZPO § 127 Abs. 2
    Anforderungen an die Darlegung der Möglichkeit der Abstammung eines Kindes von einem anderen Mann im Rahmen einer Vaterschaftsanfechtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Nach 16 Jahren die Vaterschaft angefochten - Bei begründeten Zweifeln von Anfang an ist die Frist dafür längst abgelaufen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 78
  • MDR 2010, 32
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 01.03.2006 - XII ZR 210/04

    Gerichtliches Abstammungsgutachten auch dann verwertbar, wenn es nicht hätte

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.05.2009 - 9 WF 47/09
    Hierfür muss er sichere Kenntnis von dem Tatsachen erlangt haben, aus denen sich die nicht ganz fern liegende Möglichkeit einer Abstammung des Kindes von einem anderen Mann als ihm selbst ergibt, was beispielsweise dann der fall sein kann, wenn der Mann erfährt, dass die Kindesmutter in der Empfängniszeit mit anderen Männern Verkehr hatte (6. Zivilsenat des Saarländischen Oberlandesgerichts, Urteil vom 30. November 2006, 6 UF 27/06, m.w.N.; BGH, MDR 2006, 1171, m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 09.08.2022 - 9 WF 287/22
    Zwar gehört zu den Umständen, deren Kenntnis die Anfechtungsfrist in Lauf setzt, regelmäßig auch ein Ehebruch der Kindesmutter während der gesetzlichen Empfängniszeit, und zwar selbst dann, wenn auch der Ehemann während der Empfängniszeit der Kindesmutter beigewohnt hat und es den Umständen nach nicht ausgeschlossen erscheint, dass das Kind aus dieser Beiwohnung stammt (vgl. BGH, NJW 1978, 1629, 1630; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2010, 78; BeckOK Hau/Poseck-Hahn, BGB, 62. Edition, Stand: 1. Mai 2022, § 1600b, Rdnr. 4; MünchKomm-Wellenhofer, a.a.O.).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 12.06.2009 - 3 WF 128/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,10985
OLG Naumburg, 12.06.2009 - 3 WF 128/09 (https://dejure.org/2009,10985)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 12.06.2009 - 3 WF 128/09 (https://dejure.org/2009,10985)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 12. Juni 2009 - 3 WF 128/09 (https://dejure.org/2009,10985)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die einstweilige Anordnung hinsichtlich der Berechtigung eines Elternteils zur Beantragung eines Reisepasses im Sorgerechtsverfahren

  • Judicialis

    ZPO § 620c Satz 1; ; BGB § 183

  • rechtsportal.de

    ZPO § 620c Satz 1; BGB § 183
    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die einstweilige Anordnung hinsichtlich der Berechtigung eines Elternteils zur Beantragung eines Reisepasses im Sorgerechtsverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 78
  • FamRZ 2010, 1256
  • FamRZ 2010, 139
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 19.02.2001 - 25 UF 213/00

    Beantragung eines Reisepasses als Gegenstand der elterlichen Sorge

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.06.2009 - 3 WF 128/09
    Das Recht zur Entscheidungsbefugnis zur Beantragung eines Reisepasses betrifft das im Übrigen in der Hauptsache anhängige Sorgerecht im Sinne des § 620c Satz 1 ZPO, so dass das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde statthaft ist (vgl. OLG Köln FamRZ 2002, 404).
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