Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 08.10.2009 - 4 U 113/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,11264
OLG Karlsruhe, 08.10.2009 - 4 U 113/09 (https://dejure.org/2009,11264)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08.10.2009 - 4 U 113/09 (https://dejure.org/2009,11264)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08. Oktober 2009 - 4 U 113/09 (https://dejure.org/2009,11264)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,11264) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sozialversicherungsrechtliche Beratung durch einen Versicherungsmakler als erlaubte Nebenleistung i.R.d. Vermittlung von Verträgen für eine private Altersvorsorge; Notwendigkeit eines konkreten Bezugs zu einer maklertypischen Hauptleistung bei der ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    UWG § 3; UWG § 5; UWG § 8; RDG § 5 Abs. 1; GewO § 34 d
    Sozialversicherungsrechtliche Beratung durch Versicherungsmakler als erlaubte Nebenleistung i. S. v. § 5 Abs. 1 RDG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der zulässigen Beratung durch einen Versicherungsmakler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Sozialversicherungsbefreiung -, Rechtsberatung durch VM als Nebenleistung, maklertypische Hauptleistung, bAV-Beratung, bAV-Berater, bAV

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 994
  • GRUR-RR 2010, 245
  • VersR 2011, 366
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Konstanz, 25.05.2009 - 9 O 32/09

    Maklerfreundliche Entscheidung - Prüfung der Sozialversicherungspflicht bei der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.10.2009 - 4 U 113/09
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Konstanz vom 25.05.2009 - 9 O 32/09 KfH - im Kostenpunkt aufgehoben und im übrigen wie folgt abgeändert:.

    das Urteil des Landgerichts Konstanz vom 25.05.2009 - Aktenzeichen 9 O 32/09 KfH - aufzuheben, und den Verfügungsbeklagten und Berufungsbeklagten unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,00 EUR oder einer Ordnungshaft von bis zu 6 Monaten - Ordnungshaft auch für den Fall, dass das Ordnungsgeld nicht beigetrieben werden kann, bei der Verfügungsbeklagten und Berufungsbeklagten zu Ziff. 1 am Geschäftsführer zu vollziehen -, wegen jeder Zuwiderhandlung zu untersagen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs, ihre gewerbliche Dienstleistung der Überprüfung der Sozialversicherungspflicht mit folgender Formulierung anzubieten:.

  • OLG Hamm, 16.08.1984 - 4 U 189/84

    Erlaubnisfreie Rechtsberatung, VM, Punktekatalog

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.10.2009 - 4 U 113/09
    Daraus ergibt sich, dass eine erlaubte Rechtsdienstleistung im Sinne von § 5 Abs. 1 RDG nicht nur dann in Betracht kommt, wenn es darum geht, dass der Versicherungsmakler neue Versicherungsverträge vermittelt, sondern auch dann, wenn er von seinem Kunden beauftragt wird, bereits bestehende (nicht von ihm selbst vermittelte) Verträge zu überprüfen (vgl. hierzu zur entsprechenden Rechtslage nach Art. 1 § 5 Ziff. 1 Rechtsberatungsgesetz a.F. OLG Hamm, Versicherungsrecht 1985, 59).
  • OLG Karlsruhe, 08.11.2007 - 4 U 178/06

    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Werbung eines Lohnsteuerhilfevereins

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.10.2009 - 4 U 113/09
    Auch wenn die Beklagten für diese Kunden zunächst keine Dienstleistung (insbesondere Auftrag zur "Sozialversicherungs-Befreiung") erbringen dürfen, werden Kundenkontakte hergestellt, die den Beklagten im Wettbewerb nützlich sind (vgl. zur wettbewerbsrechtlichen Relevanz in derartigen Fällen auch Senat, Urteil vom 08.11.2007 - 4 U 178/06 -, Seite 11).
  • OLG Karlsruhe, 13.06.2018 - 6 U 122/17

    Wettbewerbsverstoß durch unerlaubte Rechtsdienstleistung: Vermittlung eines

    Da die Beklagte die Ermittlung und Prüfung der Alternativen auf ihrer Eignung für den jeweiligen Versicherungsnehmer bewirbt, liegt es nahe, dass sie dabei auch Rechtsprüfungen vorzunehmen hat, die sich insbesondere auf die Voraussetzungen und Reichweite des Tarifwechselanspruchs und die rechtlichen Folgen eines Tarifwechsels für den Mandanten beziehen (siehe auch OLG Karlsruhe, NJW-RR 2010, 994, 995 zur Berücksichtigung sozialversicherungsrechtlicher Fragen bei der Vermittlung privater Altersvorsorgeverträge).

    Ob es ohnehin bereits zu einem (weiter verstandenen) Berufsbild des Versicherungsmaklers gehört, bestehende (nicht notwendig von ihm selbst vermittelte) Verträge für seinen Kunden im Hinblick auf ihre Angemessenheit zu überprüfen (so wohl OLG Karlsruhe, NJW-RR 2010, 994, 996), kann dabei dahinstehen.

    Für die Haupttätigkeit eines Versicherungsmaklers, welche die Vermittlung und den Abschluss von Versicherungsverträgen sowie die laufende Betreuung und Verwaltung dieser Verträge für den Versicherungsnehmer umfasst, sind vertragsrechtliche Kenntnisse erforderlich (BGH, GRUR 2016, 820 Rn. 28 - Schadensregulierung durch Versicherungsmakler; siehe auch OLG Karlsruhe, NJW-RR 2010, 994, 996).

    Schon bei der Frage nach dem Bedarf am Abschluss eines Krankenversicherungsvertrags kann relevant sein, inwieweit mit Blick auf eine etwa bereits vorhandene private Krankenversicherung überhaupt eine neue Versicherung wirtschaftlich sinnvoll ist oder vielmehr ein Tarifwechsel nach § 204 VVG in Betracht gezogen werden kann (siehe auch OLG Karlsruhe, NJW-RR 2010, 994, 995 zur Berücksichtigung sozialversicherungsrechtlicher Fragen bei der Ermittlung des Bedarfs nach privater Altersvorsorge).

    Liegt ein konkreter Bezug zur maklertypischen Haupttätigkeit vor, war und ist die Beratung als Nebenleistung, die zum Berufs- und Tätigkeitsbild der Versicherungsvermittlung gehört, gemäß § 5 Abs. 1 RDG ohnehin zulässig (vgl. OLG Karlsruhe, NJW-RR 2010, 994, 995; Schönleiter in Landmann/Rohmer, GewO, Stand Okt. 2017 § 34d Rn. 60; Schwintowski, VersR 2009, 1333, 1335 f; siehe auch Dörner in Prölss/Martin, VVG, 30. Aufl., GewO § 34d Rn. 44, VVG § 59 Rn. 80 f; kritisch Johnigk in Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht, 2. Aufl., RDG § 5 Rn. 40).

  • OLG Köln, 11.04.2014 - 6 U 187/13

    Wettbewerbswidrigkeit von Rechtsdienstleistungsleistungen eines

    Er unterscheidet sich damit von Sachverhalten, auf die § 34d Abs. 1 S. 4 GewO abzielt, und wie er beispielsweise der Entscheidung OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2010, 245 - Versicherungsmakler, zugrundelag, bei der der Makler im Interesse des Versicherungsnehmers tätig wird.
  • LG Bielefeld, 01.08.2017 - 15 O 67/17

    Irreführende Werbeäußerungen einer Dienstleistung zur Durchsetzung von

    Denn wettbewerbswidrig ist nicht allein die Erbringung unzulässiger Rechtsdienstleistungen, sondern gerade auch die - unklare - Werbung für die Erbringung solcher Leistungen (vgl. OLG Koblenz NZA-RR 2015, 145; OLG Hamburg GRUR-RR 2017, 65; OLG Karlsruhr GRUR-RR 2010, 245).
  • LG Bonn, 17.10.2013 - 14 O 44/13

    Versicherungsmakler; Schadensabwicklung; Rechtsdienstleistung

    Die von der Klägerin zitierten Entscheidungen des Oberlandesgerichts Hamburg (Anlage K #) und des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Anlage GRUR-RR 2010, 245, Blatt ## d. A.) stehen dem nicht entgegen: Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe betrifft die Tätigkeit für den Kunden, also für einen Versicherungs nehmer und geht u.a. dahin, dass ohne die diesem gegenüber zu erbringende Hauptleistung: Konzeption und Vermittlung privater Verträge zur Vorsorge die Prüfung der Sozialversicherungspflicht(-befreiung) keine Nebenleistung im Sinne von § 5 Abs. 1 RDG darstellt, u.a. weil die selbständige Vertretung des Versicherungsnehmers gegenüber einem Sozialversicherungsträger nicht zum üblichen Berufs- oder Tätigkeitsbild eines Versicherungsmaklers gehört.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.12.2017 - L 9 KR 163/15

    Statusfeststellungsverfahren - sachliche Zuständigkeit - Arbeitgebermeldung -

    Denn Versicherungsvermittler dürfen in Anfrageverfahren zur Klärung des sozialversicherungsrechtlichen Status eines Erwerbstätigen nicht gegenüber der Deutschen Rentenversicherung Bund als Verfahrensbevollmächtigte auftreten (vgl. BSG, Urteil vom 05. März 2014 - B 12 R 7/12 R -, in Bestätigung von SG Duisburg, Urteil vom 21. Oktober 2011 - S 29 R 575/10 - OLG Karlsruhe, Urteil vom 08. Oktober 2009 - 4 U 113/09 - jeweils juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.12.2017 - L 9 KR 539/15

    Statusfeststellungsverfahren - sachliche Zuständigkeit - Arbeitgebermeldung -

    Denn Versicherungsvermittler dürfen in Anfrageverfahren zur Klärung des sozialversicherungsrechtlichen Status eines Erwerbstätigen nicht gegenüber der Deutschen Rentenversicherung Bund als Verfahrensbevollmächtigte auftreten (vgl. BSG, Urteil vom 05. März 2014 - B 12 R 7/12 R -, in Bestätigung von SG Duisburg, Urteil vom 21. Oktober 2011 - S 29 R 575/10 - OLG Karlsruhe, Urteil vom 08. Oktober 2009 - 4 U 113/09 - jeweils juris).
  • LG Stuttgart, 13.04.2011 - 4 S 278/10

    Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Wirksamkeit der Geltendmachung durch den

    Die Erlaubnisfreiheit von Nebenleistungen trägt dem Umstand Rechnung, dass viele gewerbliche Tätigkeiten, deren Schwerpunkt im wirtschaftlichen Bereich liegt, notwendig auch mit rechtsbesorgender Tätigkeit verbunden sind (OLG Karlsruhe, 8.10.2009, 4 U 113/09) und soll den verfassungsrechtlichen Vorgaben entsprechend den Weg für eine weite Auslegung der zulässigen Nebentätigkeiten eröffnen (BT-Drucksache 16/3655, S.53).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.12.2017 - L 9 KR 165/15

    Sozialversicherung - Statusfeststellungsverfahren - Deutsche Rentenversicherung

    Denn Versicherungsvermittler dürfen in Anfrageverfahren zur Klärung des sozialversicherungsrechtlichen Status eines Erwerbstätigen nicht gegenüber der Deutschen Rentenversicherung Bund als Verfahrensbevollmächtigte auftreten (vgl. BSG, Urteil vom 05. März 2014 - B 12 R 7/12 R -, in Bestätigung von SG Duisburg, Urteil vom 21. Oktober 2011 - S 29 R 575/10 - OLG Karlsruhe, Urteil vom 08. Oktober 2009 - 4 U 113/09 - jeweils juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.12.2017 - L 9 KR 293/16

    Statusfeststellungsverfahren - sachliche Zuständigkeit - Arbeitgebermeldung -

    Denn Versicherungsvermittler dürfen in Anfrageverfahren zur Klärung des sozialversicherungsrechtlichen Status eines Erwerbstätigen nicht gegenüber der Deutschen Rentenversicherung Bund als Verfahrensbevollmächtigte auftreten (vgl. BSG, Urteil vom 05. März 2014 - B 12 R 7/12 R -, in Bestätigung von SG Duisburg, Urteil vom 21. Oktober 2011 - S 29 R 575/10 - OLG Karlsruhe, Urteil vom 08. Oktober 2009 - 4 U 113/09 - jeweils juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.12.2017 - L 9 KR 159/15

    Statusfeststellungsverfahren - Sperrwirkung des Verfahrens nach § 7a SGB 4 -

    Denn Versicherungsvermittler dürfen in Anfrageverfahren zur Klärung des sozialversicherungsrechtlichen Status eines Erwerbstätigen nicht gegenüber der Deutschen Rentenversicherung Bund als Verfahrensbevollmächtigte auftreten (vgl. BSG, Urteil vom 05. März 2014 - B 12 R 7/12 R -, in Bestätigung von SG Duisburg, Urteil vom 21. Oktober 2011 - S 29 R 575/10 - OLG Karlsruhe, Urteil vom 08. Oktober 2009 - 4 U 113/09 - jeweils juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.12.2017 - L 9 KR 540/15

    Statusfeststellungsverfahren - sachliche Zuständigkeit - Arbeitgebermeldung -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.12.2017 - L 9 KR 234/15

    Statusfeststellungsverfahren - sachliche Zuständigkeit - Arbeitgebermeldung -

  • LG Berlin, 31.03.2017 - 56 S 30/16

    Tarifwechsel in der Krankenversicherung, VMV, Erfolgshonorar: Vermittlungshonorar

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht