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   BVerfG, 20.08.2009 - 1 BvR 2889/06   

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BVerfG, 20.08.2009 - 1 BvR 2889/06 (https://dejure.org/2009,4967)
BVerfG, Entscheidung vom 20.08.2009 - 1 BvR 2889/06 (https://dejure.org/2009,4967)
BVerfG, Entscheidung vom 20. August 2009 - 1 BvR 2889/06 (https://dejure.org/2009,4967)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Differenzierung zwischen bemittelten und mittellosen Betreuten im Hinblick auf die Höhe der Betreuervergütung gem § 5 Abs 1 VBVG, § 5 Abs 2 VBVG ist auch im Falle eines bemittelten Betreuten und Erstreckung der Betreuung nur auf die Gesundheitssorge mit Art 3 Abs 1 GG ...

  • Deutsches Notarinstitut

    VBVG §§ 4, 5; GG Art. 3 Abs. 1
    Unterschiedliche Betreuervergütung für die Betreuung bemittelter und mittelloser Betreuter verletzt nicht den allgemeinen Gleichheitssatz

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde über die pauschalierte Vergütung eines Betreuers; Eine unterschiedliche Vergütung für die Betreuung bemittelter und mittelloser Betreuter aufgrund unterschiedlicher Stundenansätze als Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betreuervergütung, Stundenansätze, Gleichheitsgrundsatz

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; VBVG § 4; ; VBVG § 5 Abs. 1; ; VBVG § 5 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der unterschiedlichen Bemessung der Vergütung für die Betreuung bemittelter oder mittelloser Personen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 16, 137
  • NJW-RR 2010, 505
  • FamRZ 2009, 1899
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 06.11.1984 - 2 BvL 16/83

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Fehlens einer Pauschvergütungsregelung

    Auszug aus BVerfG, 20.08.2009 - 1 BvR 2889/06
    Sein damit verfolgtes Anliegen, ähnlich wie bei den niedrigeren Gebührensätzen für Rechtsanwälte im Rahmen der Prozesskostenhilfe auch hier den berechtigten Interessen der Staatskasse an einer Reduzierung der Kosten bei der Gewährung von sozialen Leistungen Rechnung zu tragen (vgl. BTDrucks 15/4874, S. 32), wird von Gemeinwohlbelangen getragen (vgl. BVerfG, Beschluss des Dreierausschusses des Ersten Senats vom 27. Juli 1970 - 1 BvR 399/70 -, NJW 1971, S. 187; BVerfGE 68, 237 ).

    Der Gesetzgeber hat bei der Herabsetzung des Zeitaufwandes als Bemessungsfaktor für die Vergütung der Betreuung eines Mittellosen und damit der Ungleichbehandlung von bemittelten und unbemittelten Betreuten aus Gründen der Schonung öffentlicher Kassen auch nicht die Grenze der Zumutbarkeit überschritten (vgl. BVerfGE 68, 237 ).

  • BVerfG, 21.02.2007 - 1 BvR 2679/06

    Verfassungsrechtliche Grenzen der Streitwertfestsetzung in Ehesachen

    Auszug aus BVerfG, 20.08.2009 - 1 BvR 2889/06
    Die Schonung der öffentlichen Kassen ist ein legitimes Ziel des Gesetzgebers (vgl. BVerfGE 101, 331 ; BVerfGK 6, 130 ; 10, 322 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 31. Oktober 2007 - 1 BvR 574/07 -, NJW 2008, S. 1063 ).
  • BVerfG, 23.08.2005 - 1 BvR 46/05

    Verletzung der Berufsausübungsfreiheit eines beigeordneten Rechtsanwalts durch

    Auszug aus BVerfG, 20.08.2009 - 1 BvR 2889/06
    Die Schonung der öffentlichen Kassen ist ein legitimes Ziel des Gesetzgebers (vgl. BVerfGE 101, 331 ; BVerfGK 6, 130 ; 10, 322 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 31. Oktober 2007 - 1 BvR 574/07 -, NJW 2008, S. 1063 ).
  • BVerfG, 27.07.1970 - 1 BvR 399/70

    Verfassungsmäßigkeit der Gebührenminderung bei beigeordneten Rechtsanwälten

    Auszug aus BVerfG, 20.08.2009 - 1 BvR 2889/06
    Sein damit verfolgtes Anliegen, ähnlich wie bei den niedrigeren Gebührensätzen für Rechtsanwälte im Rahmen der Prozesskostenhilfe auch hier den berechtigten Interessen der Staatskasse an einer Reduzierung der Kosten bei der Gewährung von sozialen Leistungen Rechnung zu tragen (vgl. BTDrucks 15/4874, S. 32), wird von Gemeinwohlbelangen getragen (vgl. BVerfG, Beschluss des Dreierausschusses des Ersten Senats vom 27. Juli 1970 - 1 BvR 399/70 -, NJW 1971, S. 187; BVerfGE 68, 237 ).
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

    Auszug aus BVerfG, 20.08.2009 - 1 BvR 2889/06
    Die Schonung der öffentlichen Kassen ist ein legitimes Ziel des Gesetzgebers (vgl. BVerfGE 101, 331 ; BVerfGK 6, 130 ; 10, 322 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 31. Oktober 2007 - 1 BvR 574/07 -, NJW 2008, S. 1063 ).
  • BVerfG, 31.10.2007 - 1 BvR 574/07

    Bemessung der Rechtsanwaltsgebühr gem § 123 BRAGebO iVm § 121 Abs 1, Abs 2 ZPO

    Auszug aus BVerfG, 20.08.2009 - 1 BvR 2889/06
    Die Schonung der öffentlichen Kassen ist ein legitimes Ziel des Gesetzgebers (vgl. BVerfGE 101, 331 ; BVerfGK 6, 130 ; 10, 322 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 31. Oktober 2007 - 1 BvR 574/07 -, NJW 2008, S. 1063 ).
  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

    Auszug aus BVerfG, 20.08.2009 - 1 BvR 2889/06
    Indem sich der Gesetzgeber bei der Pauschalierung des Zeitaufwandes für die Betreuungstätigkeit auf die Ergebnisse der Studie des ISG gestützt hat, ist er von vertretbaren Annahmen hinsichtlich der Deckung des erforderlichen Arbeitseinsatzes eines Betreuers ausgegangen, mögen sich diese auch später als nicht oder nur teilweise richtig erweisen (vgl. BVerfGE 50, 290 ), sodass er gegebenenfalls zur Korrektur aufgefordert wäre.
  • BGH, 07.07.2021 - XII ZB 106/18

    Vergütung des Berufsbetreuers: Zeitpunkt für die Feststellung der Mittellosigkeit

    Weder der Umstand, dass die Beteiligte zu 1 in der Vergangenheit Betreuungsleistungen bereits erbracht hat, noch der Gedanke der Begünstigung der Staatskasse (vgl. dazu BT-Drucks. 15/4874 S. 32; BVerfG FamRZ 2009, 1899 Rn. 11 mwN) vermögen ein solches Vorgehen zu rechtfertigen.
  • BVerfG, 19.08.2011 - 1 BvR 2473/10

    Verletzung der Berufsfreiheit (Art 12 Abs 1 GG) eines Rechtsanwalts durch

    Diese Umstände stellen zwar vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls dar und können daher als legitime Ziele für Eingriffe in die Berufsausübungsfreiheit auch die Kürzung einer vom Staat geschuldeten Vergütung rechtfertigen (vgl. BVerfGE 101, 331 ; BVerfGK 6, 130 ; 10, 319 ; 10, 322 ; 14, 534 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 31. Oktober 2007 - 1 BvR 574/07 -, NJW 2008, S. 1063 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. August 2009 - 1 BvR 2889/06 -, NJW-RR 2010, S. 505 ).
  • BVerfG, 18.08.2011 - 1 BvL 10/11

    Normenkontrollantrag zur Regelung der Vergütung von Berufsbetreuern unzulässig

    (3) Soweit im Vorlagebeschluss schließlich die Verfassungsgemäßheit der höheren Zeitansätze in § 5 Abs. 1 und 2 VBVG bei der Betreuung von nicht mittellosen gegenüber der Betreuung mittelloser Betreuter bezweifelt wird, fehlt eine Auseinandersetzung mit den Entscheidungen der 2. Kammer des Ersten Senats vom 16. März 2000 (FamRZ 2000, S. 729 ff. = NJW-RR 2000, S. 1241 ff.) und insbesondere vom 20. August 2009 (FamRZ 2009, S. 1899 ff. = NJW-RR 2010, S. 505 f.).

    Das Bundesverfassungsgericht hat in der letztgenannten Entscheidung darauf hingewiesen, dass das vom Gesetzgeber insoweit verfolgte Ziel der Schonung der öffentlichen Kassen legitim sei und er bei der Herabsetzung des Zeitaufwandes als Bemessungsfaktor für die Vergütung der Betreuung eines Mittellosen auch nicht die Grenzen des Zumutbaren überschritten habe (vgl. BVerfG, FamRZ 2009, S. 1899 = NJW-RR 2010, S. 505 ).

  • BGH, 17.05.2017 - XII ZB 621/15

    Rechtspflegererinnerung gegen Festsetzung der Betreuervergütung: Zulassung der

    Es hat die gesetzliche Regelung sowohl bezüglich der Stundensätze (BVerfG FamRZ 2000, 345 - zur von 1990 bis 1998 geltenden Gesetzeslage; vgl. auch BVerfG FamRZ 2011, 1642) als auch hinsichtlich der gesetzlich festgelegten Stundenanzahl (BVerfG FamRZ 2009, 1899 Rn. 7, 10) als verfassungsgemäß angesehen.
  • BGH, 15.12.2021 - XII ZB 245/20

    Vergütung des Berufsbetreuers: Ermittlung des für die Vergütung einzusetzenden

    Auch der Gedanke der Begünstigung der Staatskasse (vgl. dazu BT-Drucks. 15/4874 S. 32; BVerfG FamRZ 2009, 1899 Rn. 11 mwN) vermag ein solches Vorgehen nicht zu rechtfertigen.
  • OLG Dresden, 21.03.2016 - 2 Ws 121/16

    Umfang des einem als selbständiger Betreuer tätigen Schöffen zu ersetzenden

    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese auf einer Mischkalkulation aufbauende Regelung hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nicht gesehen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 6.2.2007, Az.: 1 BvL 10/06, vom 18.3.2009, Az.: 1 BvL 2374/07, vom 20.8.2009, Az.: 1 BvR 2889/06, und vom 18.8.2011, Az.: 1 BvL 10/11).
  • LSG Bayern, 16.07.2012 - L 15 SF 42/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Auslagenvergütung des gesetzlichen Vertreters des

    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese auf einer Mischkalkulation aufbauende Regelung hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nicht gesehen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 06.02.2007, Az.: 1 BvL 10/06, vom 18.03.2009, Az.: 1 BvL 2374/07, vom 20.08.2009, Az.: 1 BvR 2889/06, und vom 18.08.2011, Az.: 1 BvL 10/11).
  • LG Kassel, 03.02.2022 - 3 T 22/22
    Auch die Pauschalierung des Stundenansatzes gem. § 5 VBVG, die hier zugrunde zu legen ist, begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20.8.2009 - 1 BvR 2889/06, NJW-RR 2010, 505; BGH, Beschluss vom 17.5.2017 - XII ZB 621/15, NJW-RR 2017, 901).
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