Weitere Entscheidung unten: BGH, 10.08.2010

Rechtsprechung
   OLG München, 13.08.2010 - 34 Wx 105/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,5714
OLG München, 13.08.2010 - 34 Wx 105/10 (https://dejure.org/2010,5714)
OLG München, Entscheidung vom 13.08.2010 - 34 Wx 105/10 (https://dejure.org/2010,5714)
OLG München, Entscheidung vom 13. August 2010 - 34 Wx 105/10 (https://dejure.org/2010,5714)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Notare Bayern PDF, S. 53 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    WEG §§ 3 Abs. 1, 7 Abs. 4
    Grundbuchlicher Vollzug bei Tausch von Garagen oder Kellerräumen

  • openjur.de

    Wohnungseigentum: Geänderter Aufteilungsplan für den grundbuchamtlichen Vollzug des Tausches von Keller- oder Garagenräumen; Umnummerierung der neu zugeordneten Nebenräumen

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG §§ 3 Abs. 1, 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 1
    Kein neuer Aufteilungsplan mit Neunummerierung erforderlich bei Tausch von Kellerräumen oder Garagen innerhalb der Eigentümergemeinschaft; ggf. Umbenennung nötig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlichkeit eines neuen Aufteilungsplans für die Eintragung des Tauschs von Kellerräumen und Garagen einer Eigentümergemeinschaft ins Grundbuch

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Anpassung der Nummerierung der Räume nach Tausch von bestehendem Sondereigentum an Kellerräumen ohne Erfordernis eines neuen Aufteilungsplans

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Raumtausch von Wohnungseigentümern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 3 Abs. 1; WEG § 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 1
    Erforderlichkeit eines neuen Aufteilungsplans für die Eintragung des Tauschs von Kellerräumen und Garagen im Grundbuch

  • rechtsportal.de

    WEG § 3 Abs. 1 ; WEG § 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 1
    Erforderlichkeit eines neuen Aufteilungsplans für die Eintragung des Tauschs von Kellerräumen und Garagen im Grundbuch

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Tausch von Kellerräumen oder Garagen: Neuer Aufteilungsplan?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Besprechungen u.ä. (2)

  • Notare Bayern PDF, S. 53 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    WEG §§ 3 Abs. 1, 7 Abs. 4
    Grundbuchlicher Vollzug bei Tausch von Garagen oder Kellerräumen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kellertausch: Kein neuer Aufteilungsplan erforderlich! (IMR 2010, 478)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 1598
  • MDR 2011, 218
  • NZM 2011, 157
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 01.08.1991 - BReg. 2 Z 100/91

    Nummernmäßige Zuordnung von Keller- zu Wohnräumen

    Auszug aus OLG München, 13.08.2010 - 34 Wx 105/10
    Diesen Anforderungen trägt die im Jahr 1973 eingefügte Änderung in § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 WEG Rechnung (dazu BayObLG Rpfleger 1991, 414 m. w. N.).

    In dem Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 01.08.1991 (Rpfleger 1991, 414) bleibt ausdrücklich offen, wie nach Entstehung der Wohnungseigentümergemeinschaft der Tausch von Räumen (Kellerabteilen) grundbuchrechtlich zu vollziehen ist.

  • OLG Celle, 29.03.1974 - 4 Wx 2/74

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

    Auszug aus OLG München, 13.08.2010 - 34 Wx 105/10
    Für die gegenständliche Fallgestaltung verneint der Senat mit der inzwischen ganz herrschenden Meinung (Staudinger/Rapp Bearb. 2005 § 7 WEG Rn. 21; Rapp in Beck'sches Notarhandbuch 5. Aufl. A III Rn. 99; Schneider in Riecke/Schmid WEG 3. Aufl. § 7 Rn. 91; Timme/Kral WEG § 7 Rn. 58; Hügel/Kral GBO WEG Rn. 61; von Oefele in Bauer/von Oefele GBO 2. Aufl. V Rn. 348; Grziwotz DNotZ 2009, 405/407; siehe schon OLG Celle DNotZ 1975, 42/44) die Notwendigkeit, einen Aufteilungsplan mit neuer Nummerierung vorzulegen.
  • OLG München, 30.07.2008 - 34 Wx 49/08

    Grundbucheintragung: Anspruch des Eigentümers zweier Wohnungen auf Zuschreibung

    Auszug aus OLG München, 13.08.2010 - 34 Wx 105/10
    Dem Grundbuchamt ist zuzustimmen, dass der Beschluss des Senats vom 30.7.2008 (34 Wx 049/08 = ZWE 2009, 25) sich nicht mit dem gegenständlichen Problem befasst.
  • OLG Zweibrücken, 23.02.2001 - 3 W 39/01

    Grenzänderung bei Übertragung von Sondereigentum - neuer Aufteilungsplan -

    Auszug aus OLG München, 13.08.2010 - 34 Wx 105/10
    Dies erfordert keinen geänderten Aufteilungsplan, wenn Keller- oder Garagenräume ausgetauscht werden (vgl. auch OLG Zweibrücken MittBayNot 2001, 318 f.).
  • OLG München, 24.09.2018 - 34 Wx 194/18

    Inhaltsänderung des Sondereigentums durch Änderungsvermerk im Bestandsverzeichnis

    Tauschen Wohnungseigentümer in einer bestehenden Eigentümergemeinschaft zwei in sich abgeschlossene, vom übrigen Sondereigentum getrennte Nebenräume durch Neuzuordnung zur jeweils anderen Einheit aus, so kann die Inhaltsänderung des Sondereigentums durch Änderungsvermerk im Bestandsverzeichnis der betroffenen Wohnungsgrundbücher so eingetragen werden, dass die ausgetauschten Nebenräume die Nummer desjenigen Sondereigentums beibehalten, zu dem sie bisher gehörten, sofern trotz unterschiedlicher Nummerierung die eindeutige Zuordnung der Räume zum jeweiligen Sondereigentum nicht gefährdet und Verwirrung nicht zu besorgen ist (Abgrenzung zu Senat vom 13.8.2010, 34 Wx 105/10).

    Dass kein geänderter Aufteilungsplan und keine neue Abgeschlossenheitsbescheinigung vorzulegen sind, wenn die Änderung einen von vornherein in sich abgeschlossenen Raum betrifft, dessen Übertragung keine Unklarheit im Hinblick auf die Grenzen des Sondereigentums (Identifikation der im Sondereigentum stehenden Räume) und die Abgeschlossenheit der neuen Einheiten bewirkt, entspricht allgemeiner Meinung (vgl. nur Senat vom 13.8.2010, 34 Wx 105/10 = MittBayNot 2011, 229; OLG Celle DNotZ 1975, 42/44; OLG Zweibrücken MittBayNot 2001, 318; Schöner/Stöber Grundbuchrecht 15. Aufl. Rn. 2968; Schneider in Bauer/Schaub AT E Rn. 348; Staudinger/Rapp BGB [2018] § 6 WEG Rn. 19 und § 7 WEG Rn. 21; Riecke/Schmid WEG § 7 Rn. 91; Timme/Kral WEG 2. Aufl. § 7 Rn. 61).

    Der Senat hat allerdings am 13.8.2010 (34 Wx 105/10 = MittBayNot 2011, 229 unter Bezugnahme auf Röll MittBayNot 1979, 218/219) entschieden, dass das Grundbuchamt verlangen kann, die neu zugeordneten Räume so umzubenennen, dass nicht Räume mit gleicher Nummer zu unterschiedlichen Einheiten gehören (ebenso: Bärmann/Armbrüster WEG 13. Aufl. § 7 Rn. 82; Niedenführ/Vandenhouten WEG 12. Aufl. § 7 Rn. 22; Staudinger/Rapp § 7 WEG Rn. 21).

    § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 Halbs. 2 WEG ist nach allgemeiner Meinung - wie der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 13.8.2010 (34 Wx 105/10) ausgeführt hat - Ausdruck des das Grundbuchrecht beherrschenden Grundsatzes, dass mit Blick auf das sachenrechtliche Bestimmtheitserfordernis der Inhalt des dinglichen Rechts (hier des Sondereigentums) aus dem Eintragungsvermerk mit hinreichender Deutlichkeit hervorgehen muss und eine Verwirrung weitestgehend ausgeschlossen werden soll.

  • OLG München, 28.04.2016 - 34 Wx 378/15

    Zur Grundbuchberichtigung bei "vertauschten" Wohnungen in einer Wohnanlage

    b) Eines neuerlichen Aufteilungsplans bedarf es im Hinblick auf die Umnummerierung der drei Einheiten nicht (vgl. Senat vom 13.8.2010, 34 Wx 105/10 = MittBayNot 2011, 229 mit Anm. Grziwotz, und Röll MittBayNot 1979, 218, zur technischen Umsetzung).
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Rechtsprechung
   BGH, 10.08.2010 - VIII ZR 319/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,4358
BGH, 10.08.2010 - VIII ZR 319/09 (https://dejure.org/2010,4358)
BGH, Entscheidung vom 10.08.2010 - VIII ZR 319/09 (https://dejure.org/2010,4358)
BGH, Entscheidung vom 10. August 2010 - VIII ZR 319/09 (https://dejure.org/2010,4358)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 259 BGB, § 556 BGB, § 552a ZPO, § 767 Abs 2 ZPO
    Wohnraummiete: Anspruch des Mieters auf Rückzahlung von Betriebskostenvorauszahlungen bei fehlender Betriebskostenabrechnung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 259 BGB, § 556 BGB, § 552a ZPO, § 767 Abs 2 ZPO
    Wohnraummiete: Anspruch des Mieters auf Rückzahlung von Betriebskostenvorauszahlungen bei fehlender Betriebskostenabrechnung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auswirkung einer nachträglich erteilten Betriebskostenabrechnung eines Vermieters auf die Klage eines Mieters auf Rückzahlung von Vorauszahlungen

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rückzahlung von Betriebskostenvorschüssen; Vollstreckungsabwehrklage

  • rewis.io

    Wohnraummiete: Anspruch des Mieters auf Rückzahlung von Betriebskostenvorauszahlungen bei fehlender Betriebskostenabrechnung

  • ra.de
  • rewis.io

    Wohnraummiete: Anspruch des Mieters auf Rückzahlung von Betriebskostenvorauszahlungen bei fehlender Betriebskostenabrechnung

  • rechtsportal.de

    Auswirkung einer nachträglich erteilten Betriebskostenabrechnung eines Vermieters auf die Klage eines Mieters auf Rückzahlung von Vorauszahlungen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Zurückweisung einer Revision; Betriebskostenrückzahlung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • haus-und-grund-bonn.de (Kurzinformation)

    Vollstreckungsgegenklage gegen ein den Vermieter zur Rückzahlung der Betriebskostenvorauszahlungen verpflichtendes Urteil zulässig

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Nachträglich erteilte Betriebskostenabrechnung verhindert Rückzahlungsanspruch des Mieters

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 1598
  • NZM 2010, 783
  • ZMR 2011, 25
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.02.1961 - VII ZR 191/59

    US-amerikanischer Schiedsspruch - § 767 Abs. 2 ZPO, Ausschluß der Aufrechnung

    Auszug aus BGH, 10.08.2010 - VIII ZR 319/09
    Zwar ist für Gestaltungsrechte wie beispielsweise die Aufrechnung in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass es für die Frage des Einwendungsausschlusses nicht auf die Ausübung des Gestaltungsrechts ankommt, sondern darauf, ob dieses - also etwa die Aufrechnungslage - zu dem nach § 767 Abs. 2 ZPO maßgeblichen Zeitpunkt objektiv bereits bestanden hat (BGHZ 24, 97, 98; 34, 274, 279; 100, 222, 225, st. Rspr.).
  • BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 57/04

    Rechte des Mieters bei unterbliebener Nebenkostenabrechnung

    Auszug aus BGH, 10.08.2010 - VIII ZR 319/09
    a) Nach der Rechtsprechung des Senats, von der auch das Berufungsgericht zutreffend ausgeht, ist eine Klage des Mieters auf Rückzahlung von Vorauszahlungen, die mangels Erteilung der fälligen Betriebskostenabrechnung Erfolg hat, lediglich "zur Zeit begründet" (Senatsurteil vom 9. März 2005 - VIII ZR 57/04, NJW 2005, 1499, unter II 4 g), so dass der Vermieter auch noch nach Rechtskraft dieser Entscheidung mit einer Abrechnung die Voraussetzung für die Fälligkeit der Betriebskostenabrechnung schaffen und den Anspruch des Mieters auf Rückzahlung der Vorauszahlungen damit nachträglich zu Fall bringen kann (Senatsurteil, aaO, unter II 5 c).
  • BGH, 23.11.1981 - VIII ZR 298/80

    Inhalt der Nebenkostenabrechung

    Auszug aus BGH, 10.08.2010 - VIII ZR 319/09
    Bei der Betriebskostenabrechnung, der nach der Rechtsprechung des Senats schon kein rechtsgeschäftlicher Erklärungswert zukommt, handelt es sich aber nicht um ein Gestaltungsrecht, sondern lediglich um einen Rechenvorgang im Sinne des § 259 BGB (Senatsurteile vom 28. April 2010 - VIII ZR 263/09, NJW 2010, 1965, Tz. 8 sowie vom 23. November 1981 - VIII ZR 298/80, NJW 1982, 573, unter I 2 aa), der die materielle Voraussetzung dafür schafft, dass dem Vermieter die Vorauszahlungen - soweit durch das Abrechnungsergebnis gerechtfertigt - endgültig verbleiben und ein etwaiger Nachforderungsanspruch fällig wird.
  • BGH, 19.03.1987 - IX ZR 148/86

    Aufrechnung mit einer Masseforderung

    Auszug aus BGH, 10.08.2010 - VIII ZR 319/09
    Zwar ist für Gestaltungsrechte wie beispielsweise die Aufrechnung in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass es für die Frage des Einwendungsausschlusses nicht auf die Ausübung des Gestaltungsrechts ankommt, sondern darauf, ob dieses - also etwa die Aufrechnungslage - zu dem nach § 767 Abs. 2 ZPO maßgeblichen Zeitpunkt objektiv bereits bestanden hat (BGHZ 24, 97, 98; 34, 274, 279; 100, 222, 225, st. Rspr.).
  • BGH, 07.07.2005 - VII ZR 351/03

    Präklusion der Aufrechnung

    Auszug aus BGH, 10.08.2010 - VIII ZR 319/09
    Dass der Schuldner die materiellen Voraussetzungen für eine Einwendung vor diesem Zeitpunkt hätte schaffen können, genügt für den Einwendungsausschluss nicht (BGH, Urteil vom 7. Juli 2005 - VII ZR 351/03, NJW 2005, 2926, unter II 2 b cc).
  • BGH, 28.04.2010 - VIII ZR 263/09

    Anspruch des Vermieters auf Nachzahlung von Betriebskosten, wenn nur einer von

    Auszug aus BGH, 10.08.2010 - VIII ZR 319/09
    Bei der Betriebskostenabrechnung, der nach der Rechtsprechung des Senats schon kein rechtsgeschäftlicher Erklärungswert zukommt, handelt es sich aber nicht um ein Gestaltungsrecht, sondern lediglich um einen Rechenvorgang im Sinne des § 259 BGB (Senatsurteile vom 28. April 2010 - VIII ZR 263/09, NJW 2010, 1965, Tz. 8 sowie vom 23. November 1981 - VIII ZR 298/80, NJW 1982, 573, unter I 2 aa), der die materielle Voraussetzung dafür schafft, dass dem Vermieter die Vorauszahlungen - soweit durch das Abrechnungsergebnis gerechtfertigt - endgültig verbleiben und ein etwaiger Nachforderungsanspruch fällig wird.
  • BGH, 11.04.1957 - VII ZR 212/56

    Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht des Bürgen

    Auszug aus BGH, 10.08.2010 - VIII ZR 319/09
    Zwar ist für Gestaltungsrechte wie beispielsweise die Aufrechnung in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass es für die Frage des Einwendungsausschlusses nicht auf die Ausübung des Gestaltungsrechts ankommt, sondern darauf, ob dieses - also etwa die Aufrechnungslage - zu dem nach § 767 Abs. 2 ZPO maßgeblichen Zeitpunkt objektiv bereits bestanden hat (BGHZ 24, 97, 98; 34, 274, 279; 100, 222, 225, st. Rspr.).
  • BGH, 20.07.2016 - VIII ZR 263/14

    Beendeter Wohnraummietvertrag: Fälligkeit des Mieteranspruchs auf Rückgabe der

    Denn der Betriebskostenjahresabrechnung kommt kein rechtsgeschäftlicher Erklärungswert zu; die Jahresabrechnung ist vielmehr ein reiner Rechenvorgang im Sinne des § 259 BGB, der (lediglich) die Fälligkeit des Nachforderungsanspruchs herbeiführt (Senatsurteil vom 10. August 2010 - VIII ZR 319/09, NJW-RR 2010, 1598 Rn. 6 mwN; Staudinger/Weitemeyer, aaO, § 556 Rn. 82).
  • AG Brandenburg, 24.02.2017 - 31 C 179/14

    Flecken durch Duschgel sind normale Abnutzungen

    Diese ergänzende Vertragsauslegung beruht auf der Überlegung, dass die Vermieterin sonst in der Lage wäre, die Fälligkeit eines Erstattungsanspruchs der Mieter nach Belieben hinauszuzögern, so dass die Abrechnungsfrist (§ 556 Abs. 3 BGB) ohne praktische Bedeutung bliebe ( BGH , Urteil vom 05.12.2012, Az.: XII ZR 44/11, u.a. in: NJW 2013, Seiten 859 f.; BGH , Urteil vom 26.09.2012, Az.: VIII ZR 315/11, u.a. in: NJW 2012, Seiten 3508 f.; BGH , Beschluss vom 10.08.2010, Az.: VIII ZR 319/09, u.a. in: NJW-RR 2010, Seite 1598; BGH , Urteil vom 09.03.2005, Az.: VIII ZR 57/04, u.a. in: NJW 2005, Seiten 1499 f. ).
  • BGH, 15.11.2012 - IX ZR 103/11

    Schadensersatzklage des Insolvenzverwalters wegen unzeitiger Darlehenskündigung

    Ist die Forderung, mit welcher der Schuldner des festgestellten Anspruchs aufrechnen will, bereits vor der letzten mündlichen Verhandlung - hier: vor dem Prüfungstermin oder dem im schriftlichen Verfahren bestimmten Termin - entstanden, ist der Aufrechnungseinwand präkludiert (BGH, Urteil vom 19. März 1987 - IX ZR 148/86, BGHZ 100, 222, 225; vom 5. März 2009 - IX ZR 141/07, WM 2009, 918 Rn. 11; Beschluss vom 10. August 2010 - VIII ZR 319/09, NJW-RR 2010, 1598).
  • OLG Hamm, 24.06.2015 - 30 U 155/14

    Erlöschen des Anspruchs auf Nebenkostenvorauszahlung durch Eintritt der

    Anders als vom Landgericht und der Beklagten zu 1) angenommen kann auch der Wegfall / das Erlöschen eines Anspruchs mit einer Zwangsvollstreckungsgegenklage geltend gemacht werden und ist diese insoweit begründet, als der Anspruch nach Schluss der letzten mündlichen Verhandlung erloschen ist (BGH NZM 2010, 783 für den umgekehrten Fall des Erlöschens des Anspruchs des Mieters auf Rückzahlung geleisteter Nebenkostenvorauszahlungen aufgrund zwischenzeitlich erteilter Abrechnung; OLG Düsseldorf, NJW 1992, 2166 f. für den Fall des Erlöschens des Anspruchs auf Trennungsunterhalt wegen ehelichen Zusammenlebens; OLG Köln, NJWE-FER 2000, 305 f. für den Fall eines Bedingungseintritts; Zöller/Herget, a.a.O., § 767, Rn. 12 zu "Erlöschen des Anspruchs").
  • LG Essen, 08.01.2015 - 6 O 353/14

    Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehensvertrages nach erklärtem Widerruf

    (1) Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH kommt es für die Präklusion von Gestaltungsrechten allein auf die objektive Möglichkeit der Ausübung des Gestaltungsrechts an (vgl. BGH, Urt. v. 10.08.2010 - VIII ZR 319/09, m. w. N.).
  • KG, 20.12.2010 - 16 W 20/10

    Streitwert einer Klage auf Herausgabe von Verwaltungsunterlagen

    Nach der Rechtsprechung des BGH besteht nur bei einem beendeten Mietverhältnis ein Anspruch des Mieters auf Rückzahlung der geleisteten Vorauszahlungen, wobei selbst in einem solchen Fall die Rechtskraft eines der Klage des Mieters stattgebenden Urteils den Vermieter nicht daran hindert, über die Betriebskosten nachträglich abzurechnen und eine etwaige Restforderung einzuklagen (BGH NJW 2005, 1499 ; NJW-RR 2010, 1598 ).
  • AG Dortmund, 15.09.2015 - 425 C 399/15

    Betriebskosten nicht abgerechnet: Zurückbehaltung geht Zurückforderung vor!

    Zwar hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass solche Ansprüche dann in Betracht kommen können, wenn der Vermieter nach Eintritt der Abrechnungsreife keine Abrechnung vorgelegt hat und das Mietverhältnis beendet ist (BGH NZM 2010, 783; 2005, 373).
  • AG Dortmund, 19.06.2012 - 425 C 1232/12

    Anspruch auf Zahlung eines Saldos aus einer Betriebskostenabrechnung und

    Die Betriebskostenabrechnung ist keine Gestaltungserklärung (Eisenhardt, WuM 2011, 143, 145; Sternel, Mietrecht aktuell, Rn. V 301a; ders., PiG 40, 83, 93), sondern lediglich ein Rechenwerk gem. § 259 BGB (BGH, NZM 2010, 783 = MietPrax-AK § 767 ZPO Nr. 1 mit Anm. Börstinghaus; dazu Kinne, GE 2010, 1379; BGH, NJW 1982, 573; Langenberg in: Schmidt-Futterer, § 556 Rn. 326; Schach, GE 2000, 1677, 1678; Weitemeyer in: Staudinger (2011), § 556 BGB Rn. 82; Both in: Herrlein/Kandelhard § 556 BGB Rn. 69; a.A. zumindest für die Wohnraummiete: Blank, DWW 2009, 91).
  • OLG Bamberg, 22.05.2013 - 8 U 4/13

    Präklusion des Aufrechnungseinwandes im Rahmen einer Vollstreckungsgegenklage

    Dementsprechend kommt es bei der Aufrechnung darauf an, ob die Aufrechnungslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung bestanden hat (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urt. v. 07.07.2005 - VII ZR 351/03, BGHZ 163, 339, 342; Urt. v. 05.03.2009 - IX ZR 141/07, NJW 2009, 1671 Tz. 11; Beschl. v. 10.08.2010 - VIII ZR 319/09, NJW-RR 2010, 1598 Tz. 6).
  • LG Chemnitz, 17.12.2010 - 6 S 261/10

    Nebenkostenanteile ausnahmsweise pfändbar!

    Nach der Rechtsprechung des BGH besteht nur bei einem beendeten Mietverhältnis ein Anspruch des Mieters auf Rückzahlung der geleisteten Vorauszahlungen, wobei selbst in einem solchen Fall die Rechtskraft eines der Klage des Mieters stattgebenden Urteils den Vermieter nicht daran hindert, über die Betriebskosten nachträglich abzurechnen und eine etwaige Restforderung einzuklagen (BGH NJW 2005, 1499; NJW-RR 2010, 1598).
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