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   OLG München, 07.06.2011 - 33 UF 21/11   

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OLG München, 07.06.2011 - 33 UF 21/11 (https://dejure.org/2011,30205)
OLG München, Entscheidung vom 07.06.2011 - 33 UF 21/11 (https://dejure.org/2011,30205)
OLG München, Entscheidung vom 07. Juni 2011 - 33 UF 21/11 (https://dejure.org/2011,30205)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Kindergeldbezugsberechtigung eines Elternteils

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    EStG § 64; FamFG § 231 Abs. 2
    Voraussetzungen der Bestimmung des Kindergeldberechtigten durch das Familiengerichte

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    EStG § 64 ; FamFG § 231 Abs. 2
    Voraussetzungen der Bestimmung des Kindergeldberechtigten durch das Familiengerichte

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1082
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Nürnberg, 16.02.2011 - 7 WF 161/11

    Familiengerichtliche Bestimmung der Kindergeldbezugsberechtigung: Rechtsbehelf

    Auszug aus OLG München, 07.06.2011 - 33 UF 21/11
    Auch das OLG Nürnberg hat im Beschluss vom 16.02.2011 - 7 WF 161/11, NJW-Spezial 2011, 188, hier zit. nach juris, festgestellt: Das Familiengericht ist nicht zur Bestimmung des Kindergeldberechtigten berufen, wenn das Kind sich im Haushalt eines Berechtigten aufgehalten hat und zwischen den Berechtigten lediglich umstritten ist, in wessen Haushalt das Kind im maßgeblichen Zeitraum aufgenommen war.

    Das ist an sich der Regelwert für Zuweisungen der Kindergeldberechtigung im Rahmen der Entscheidungszuständigkeit der Familiengerichte (vgl. OLG Stuttgart NJW-RR 2010, 1014; anders OLG Nürnberg Beschluss vom 16.02.2011 - 7 WF 161/11, juris, das ohne Erwähnung der genannten Vorschrift den Wert nach § 42 Abs. 1 FamGKG bestimmt hat).

  • OLG Brandenburg, 26.04.2004 - 10 WF 58/04
    Auszug aus OLG München, 07.06.2011 - 33 UF 21/11
    Dass jedenfalls im unterhaltsrechtlichen Zusammenhang eine Haushaltsgemeinschaft mit einem betreuenden Elternteil nicht zwangsläufig mit dem Beginn eines Internatsbesuchs eines Kindes enden muss, ergibt sich aus dem Meinungsstand, den das OLG Brandenburg in einem PKH-Beschluss (FamRZ 2005, 2094) - im Zusammenhang mit der Privilegierung nach § 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB - wie folgt beschrieben hat: Allerdings wird die Auffassung vertreten, dass von einer Haushaltsgemeinschaft nur ausgegangen werden könne, wenn das Kind bei den Eltern und in deren Haushalt seinen Alltag verbringe, was nicht der Fall sei, wenn das Kind in einem Internat sei und die Eltern nur am Wochenende besuche (so Eschenbruch/Wohlgemuth, Der Unterhaltsprozess, 3. Aufl., Rz. 3209).
  • FG München, 21.02.2008 - 9 K 2096/07

    Wirkung der Berechtigtenbestimmung durch das Vormundschaftsgericht gem. § 64 Abs.

    Auszug aus OLG München, 07.06.2011 - 33 UF 21/11
    Diese Behörde wäre an eine solche Bestimmung nicht gebunden, sondern hätte nach dem vorrangigen Obhutsprinzip selbst zu entscheiden (FG München Urteil vom 21. Februar 2008 - Az. 9 K 2096/07 = EFG 2008, 1464; OLG Nürnberg a.a.O.; Thüring. OLG a.a.O.).
  • OLG Stuttgart, 13.01.2010 - 15 UF 225/09

    Vormundschaftsgerichtliche Bestimmung des Kindergeldberechtigten:

    Auszug aus OLG München, 07.06.2011 - 33 UF 21/11
    Das ist an sich der Regelwert für Zuweisungen der Kindergeldberechtigung im Rahmen der Entscheidungszuständigkeit der Familiengerichte (vgl. OLG Stuttgart NJW-RR 2010, 1014; anders OLG Nürnberg Beschluss vom 16.02.2011 - 7 WF 161/11, juris, das ohne Erwähnung der genannten Vorschrift den Wert nach § 42 Abs. 1 FamGKG bestimmt hat).
  • OLG München, 27.01.2006 - 33 Wx 68/05

    Bezugsberechtigung des Kindergeldes nach Maßgabe des Kindeswohls

    Auszug aus OLG München, 07.06.2011 - 33 UF 21/11
    Eine analoge Anwendung des § 64 Abs. 2 Satz 2 bis Satz 4 EStG kommt dann in Betracht, wenn ein Kind in gleichwertigem Umfang in mehreren Haushalten aufgenommen ist (BFHE 209, 338; Senat FamRZ 2006, 1567: jener Entscheidung im Verfahren der weiteren Beschwerde lag zugrunde, dass die Beteiligten die entsprechende Tatsachenfeststellung des Landgerichts nicht angegriffen hatten).
  • OLG Jena, 05.05.2011 - 1 WF 87/11

    Kindergeld: Gerichtliche Bestimmung der Bezugsberechtigung bei strittiger Obhut

    Auszug aus OLG München, 07.06.2011 - 33 UF 21/11
    Oberlandesgericht mit Beschluss vom 05.05.2011 - 1 WF 87/11, zitiert nach juris, angeschlossen (anders im Ergebnis wohl OLG Celle Beschluss vom 19.04.2011 - 10 WF 109/11, juris, in einem Verfahrenskostenhilfebeschluss, allerdings ohne Auseinandersetzung mit der Problematik).
  • OLG Celle, 19.04.2011 - 10 WF 109/11

    Keine Erforderlichkeit einer rechtsanwaltlichen Vertretung in Unterhaltsverfahren

    Auszug aus OLG München, 07.06.2011 - 33 UF 21/11
    Oberlandesgericht mit Beschluss vom 05.05.2011 - 1 WF 87/11, zitiert nach juris, angeschlossen (anders im Ergebnis wohl OLG Celle Beschluss vom 19.04.2011 - 10 WF 109/11, juris, in einem Verfahrenskostenhilfebeschluss, allerdings ohne Auseinandersetzung mit der Problematik).
  • BGH, 28.02.2007 - XII ZR 161/04

    Kindesunterhalt bei abwechselnder Betreuung eines Kindes durch beide Elternteile

    Auszug aus OLG München, 07.06.2011 - 33 UF 21/11
    In entsprechender Anwendung der höchstrichterlich (vgl. BGH NJW 2007, 1882) für die Abgrenzung der typischen Wechselmodell-Fälle herausgearbeiteten Grundsätze ist davon auszugehen, dass schon bei einem feststellbaren Überwiegen der Zeitanteile der Betreuung durch einen Elternteil das Kind nicht gleichgewichtig in beide Haushalte aufgenommen ist.
  • BFH, 23.03.2005 - III R 91/03

    Kindergeldberechtigung bei mehrfacher Haushaltsaufnahme eines Kindes

    Auszug aus OLG München, 07.06.2011 - 33 UF 21/11
    Eine analoge Anwendung des § 64 Abs. 2 Satz 2 bis Satz 4 EStG kommt dann in Betracht, wenn ein Kind in gleichwertigem Umfang in mehreren Haushalten aufgenommen ist (BFHE 209, 338; Senat FamRZ 2006, 1567: jener Entscheidung im Verfahren der weiteren Beschwerde lag zugrunde, dass die Beteiligten die entsprechende Tatsachenfeststellung des Landgerichts nicht angegriffen hatten).
  • OLG Celle, 14.05.2012 - 10 UF 94/11

    Bestimmen des Empfangsberechtigten des Kindergeldes analog § 64 Abs. 2 S. 2 bis 4

    In - bereits unter Geltung des FamFG ergangenen - einschlägigen Entscheidungen wird jeweils nur pauschal die Zulässigkeit (OLG Stuttgart - Beschluß vom 13. Januar 2010 - 15 UF 225/09 - NJW-RR 2010, 1014 f. = MDR 2010, 507 f. = AGS 2010, 198 f. = juris; OLG München - Beschluß vom 7. Juni 2011 - 33 UF 21/11 - NJW-RR 2011, 1082 ff. = AGS 2011, 406 f. = juris) bzw. ohne weitere Ausführung ein "Beschwerdewert von 600 EUR" (!) konstatiert (OLG Nürnberg - Beschluß vom 16. Februar 2011 - 7 WF 161/11 - FamRZ 2011, 1243 f. = MDR 2011, 731 f. = AGS 2011, 198 f.); die Entscheidung des OLG Jena (Beschluß vom 5. Mai 2011 - 1 WF 87/11 - juris) ist in einem Beschwerdeverfahren betreffend die Befangenheitsablehnung des Rechtspflegers ergangen, in dem es eines bestimmten Wertes des Beschwerdegegenstandes nicht bedurfte.

    Der Senat teilt nach dem Vorgesagten insofern auch nicht den Ansatz, das Familiengericht könne erst dann tätig werden, wenn ein gleichwertiger Obhutsanteil unstreitig oder im Verfahren vor der Familienkasse bzw. dem Finanzgericht positiv festgestellt sei (so aber offenbar OLG Nürnberg - Beschluß vom 16. Februar 2011 - 7 WF 161/11 - FamRZ 2011, 1243 f. = MDR 2011, 731 f. = AGS 2011, 198 f. = juris; OLG München - Beschluß vom 7. Juni 2011 - 33 UF 21/11 - NJW-RR 2011, 1082 ff. = AGS 2011, 406 f. = juris; OLG Jena - Beschluß vom 5. Mai 2011 - 1 WF 87/11 - AGS 2011, 307 = juris; Finke, FPR 2012, 155, 157; Kasenbacher, NJW-Spezial 2011, 516, 517).

  • OLG Celle, 22.07.2013 - 10 WF 188/13

    Anforderungen an die Zuständigkeit des Familiengerichts für die Bestimmung des

    Das Familiengericht ist für die Bestimmung des Kindergeldberechtigten nicht zuständig, wenn zwischen zwei Familienangehörigen ausschließlich streitig ist, wer in einem bestimmten Zeitraum tatsächlich allein die Obhut für ein Kind ausgeübt hat (Anschluß an OLG Nürnberg, Beschluß vom 16. Februar 2011 - 7 WF 161/11 - FamRZ 2011, 1243; OLG Jena, Beschluß vom 5. Mai 2011 - 1 WF 87/11 - OLG München, Beschluß vom 7. Juni 2011 - 33 UF 21/11 - NJW-RR 2011, 1082).

    Dagegen ist das Familiengericht zur Bestimmung des Kindergeldberechtigten unzweifelhaft nicht zuständig, wenn sich das Kind im Haushalt eines Berechtigten aufgehalten hat und zwischen den Beteiligten lediglich streitig ist, in wessen Haushalt das Kind im maßgeblichen Zeitraum aufgenommen war (vgl. OLG Nürnberg, Beschluß vom 16. Februar 2011 - 7 WF 161/11 - FamRZ 2011, 1243 f. = MDR 2011, 731 f. = AGS 2011, 198 = juris; OLG Jena, Beschluß vom 5. Mai 2011 - 1 WF 87/11 - AGS 2011, 307 = juris; OLG München, Beschluß vom 7. Juni 2011 - 33 UF 21/11 - NJW-RR 2011, 1082 f. = AGS 2011, 406 f = juris).

  • OLG Hamm, 12.09.2013 - 2 WF 29/13

    Gegenstandswert des Verfahrens auf Bestimmung des Kindergeldberechtigten

    Zur eventuellen Klärung des Obhutsverhältnisses, vielfach mit einem erheblichen Aufwand verbunden, als eine Voraussetzung für die Bezugsberechtigung sind die Familienkassen berufen (OLG Nürnberg Beschluss vom 16.02.2011 - 7 WF 161/11 - FamRZ 2011, 1243; OLG München Beschluss vom 07.06.2011 - 33 UF 21/11 - NJW-RR 2011, 1082; OLG Jena Beschluss vom 05.05.2011 - 1 WF 87/11 - FamRZ 2011, 1534; siehe auch Kastenbacher NJW-Spezial 2011, 516).
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