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   BGH, 18.02.2011 - V ZR 197/10   

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https://dejure.org/2011,2654
BGH, 18.02.2011 - V ZR 197/10 (https://dejure.org/2011,2654)
BGH, Entscheidung vom 18.02.2011 - V ZR 197/10 (https://dejure.org/2011,2654)
BGH, Entscheidung vom 18. Februar 2011 - V ZR 197/10 (https://dejure.org/2011,2654)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 27 Abs 1 Nr 1 WoEigG, § 27 Abs 1 Nr 3 WoEigG, § 670 BGB, § 683 BGB, § 684 BGB
    Wohnungseigentumssache: Ersatzanspruch des Verwalters für die Aufwendungen bei der Geschäftsführung für die Wohnungseigentümergemeinschaft

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Freistellung von Verbindlichkeiten gegenüber der Bank nach Beendigung eines Verwaltervertrages; Verwaltervertrag als ein auf Geschäftsbesorgung gerichteter Dienstvertrag; Durchführung der Beschlüsse der Wohnungseigentümer gemäß dem Verwalter bekannten Willen und dem ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Keine Befugnis des WEG-Verwalters zur Kreditaufnahme bei der Besorgung seiner Geschäfte gem. § 27 Abs. 1 WEG

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Befugnis zur Notgeschäftsführung des WEG-Verwalters; Abwendung drohender Gefahren; Aufwendungsersatzanspruch des Verwalters

  • rewis.io

    Wohnungseigentumssache: Ersatzanspruch des Verwalters für die Aufwendungen bei der Geschäftsführung für die Wohnungseigentümergemeinschaft

  • ra.de
  • rewis.io

    Wohnungseigentumssache: Ersatzanspruch des Verwalters für die Aufwendungen bei der Geschäftsführung für die Wohnungseigentümergemeinschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Freistellung von Verbindlichkeiten gegenüber der Bank nach Beendigung eines Verwaltervertrages; Verwaltervertrag als ein auf Geschäftsbesorgung gerichteter Dienstvertrag; Durchführung der Beschlüsse der Wohnungseigentümer gemäß dem Verwalter bekannten Willen und dem ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Notgeschäftsführungsrecht des Verwalters, Auftragserweiterung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • rechtsindex.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Urteile: Wenn Mieter und Eigentümer die Hausverwaltung verklagen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine eigenmächtige Kreditaufnahme durch Verwalter

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Kreditaufnahme des Verwalters; kostenmäßige Auftragsbegrenzung; Notgeschäftsführung bei Gefahr

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Verwalter darf nicht grenzenlos Aufträge vergeben

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Verwalter darf nicht grenzenlos Aufträge vergeben

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Verwalter darf bei Gefährdungslage nicht Sanierung veranlassen

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auftragserweiterung durch Verwalter ohne Beschluss: Kein Aufwendungsersatzanspruch! (IMR 2011, 195)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Sondereigentum in Not: Notgeschäftsführungsrecht des Verwalters ja, aber nur zur Gefahrenabwehr! (IMR 2011, 196)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1093
  • NZM 2011, 454
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 28.04.1993 - VIII ZR 109/92

    Verjährung der Ansprüche eines Wohnungseigentumsverwalters auf Schuldbefreiung

    Auszug aus BGH, 18.02.2011 - V ZR 197/10
    Der Verwaltervertrag ist ein auf Geschäftsbesorgung gerichteter Dienstvertrag (BGH, Urteil vom 28. April 1993 - VIII ZR 109/92, NJW-RR 1993, 1227).

    Eine Befugnis zur Kreditaufnahme bei der Besorgung seiner Geschäfte steht dem Verwalter nach § 27 Abs. 1 WEG nicht zu; hierfür bedarf es vielmehr eines ermächtigenden oder genehmigenden Beschlusses der Wohnungseigentümer (vgl. BGH, Urteil vom 28. April 1993 - VIII ZR 109/92, NJW-RR 1993, 1227, 1228).

  • BayObLG, 11.06.2001 - 2Z BR 128/00

    Verfahrensstandschaft des Verwalters, der zugleich Wohnungseigentümer ist, für

    Auszug aus BGH, 18.02.2011 - V ZR 197/10
    Dieses berechtigt den Verwalter nämlich nur zu den Maßnahmen, welche die Gefahrenlage beseitigen, jedoch nicht zur Beauftragung solcher Arbeiten, die einer dauerhaften Beseitigung der Schadensursache dienen (OLG Celle, NJW-RR 2002, 303; BayObLG ZWE 2001, 418, 419; Bub, ZWE 2009, 245, 248), deren Erstattung der Kläger hier verlangt.
  • BGH, 22.04.1999 - V ZB 28/98

    Pflichten der Wohnungseigentümer zum Zusammenwirken zur ordnungsmäßigen

    Auszug aus BGH, 18.02.2011 - V ZR 197/10
    Nicht berücksichtigt hat das Berufungsgericht jedoch, dass eine Maßnahme zur Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums nur dann ordnungsgemäß ist, wenn sie so durchgeführt wird, dass - soweit möglich - Schäden am Sondereigentum vermieden werden (vgl. Senat, Beschluss vom 22. April 1999 - V ZB 18/98, BGHZ 141, 224, 229).
  • OLG Celle, 12.03.2001 - 4 W 199/00

    Schadensersatz; Instandsetzungsmaßnahme; Fassadensanierung; Positive

    Auszug aus BGH, 18.02.2011 - V ZR 197/10
    Dieses berechtigt den Verwalter nämlich nur zu den Maßnahmen, welche die Gefahrenlage beseitigen, jedoch nicht zur Beauftragung solcher Arbeiten, die einer dauerhaften Beseitigung der Schadensursache dienen (OLG Celle, NJW-RR 2002, 303; BayObLG ZWE 2001, 418, 419; Bub, ZWE 2009, 245, 248), deren Erstattung der Kläger hier verlangt.
  • OLG Düsseldorf, 20.11.1995 - 3 Wx 447/93

    Verwendungsersatzanspruch des Verwalters bei unberechtigter Geschäftsführung

    Auszug aus BGH, 18.02.2011 - V ZR 197/10
    Die auf fehlenden Sachvortrag des Klägers zu einem Wertzuwachs gestützte Abweisung eines Verwendungsersatzanspruchs nach Bereicherungsgrundsätzen aus unberechtigter Geschäftsführung ohne Auftrag gemäß § 684 Satz 1, § 812 Abs. 2 BGB (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 913, 914; OLG Hamburg, ZMR 2006, 546, 548) ist schon deshalb nicht zu beanstanden, weil die Revision auf keinen Tatsachenvortrag des Klägers dazu verweist.
  • BGH, 08.11.2002 - V ZR 78/02

    Auslegung einer Mehrerlösklausel

    Auszug aus BGH, 18.02.2011 - V ZR 197/10
    Die Auslegung des Berufungsgerichts ist vor dem Hintergrund, dass solche vorformulierten Vertragsklauseln so auszulegen sind, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Kreise verstanden werden (vgl. Senat, Urteil vom 8. November 2002 -V ZR 78/02, VIZ 2003, 240, 241), nicht zu beanstanden.
  • BGH, 25.11.1993 - IX ZR 51/93

    Zulässigkeit des Übergangs von einem Befreiungs- auf einen Zahlungsanspruch

    Auszug aus BGH, 18.02.2011 - V ZR 197/10
    § 533 ZPO ist jedoch nicht einschlägig, weil der Übergang vom Freistellungs- zum Zahlungsanspruch keine Klageänderung nach § 263 ZPO, sondern eine denselben Anspruch betreffende Erweiterung des Klageantrags nach § 264 Nr. 2 ZPO ist (vgl. BGH, Urteil vom 25. November 1993 - IX ZR 51/93, NJW 1994, 944, 945).
  • BGH, 12.01.2006 - VII ZR 73/04

    Übergang vom Kostenvorschuss zur Kostenerstattung in der Berufungsinstanz

    Auszug aus BGH, 18.02.2011 - V ZR 197/10
    bb) Solche den zuerkannten Anspruch unberührt lassende Anpassungen des Klageantrags an die während des Berufungsverfahrens eingetretenen Änderungen sind nach § 264 Nr. 2 und Nr. 3 ZPO zulässig, ohne dass es einer Anschlussberufung bedarf, wenn der Berufungsbeklagte mit den modifizierten Anträgen nicht mehr erreichen will, als ihm in der Sache mit der erstinstanzlichen Entscheidung zugesprochen worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 12. Januar 2006 - VII ZR 73/04, NJW 2006, 669).
  • BGH, 07.12.2007 - V ZR 210/06

    Frist für eine den Streitgegenstand verändernde Anschlussberufung mit dem Ziel

    Auszug aus BGH, 18.02.2011 - V ZR 197/10
    Die Vorschrift ändert nichts daran, dass der in erster Instanz erfolgreiche Berufungsbeklagte eine Klageänderung nach § 263 ZPO in der Berufungsinstanz nur im Wege einer Anschlussberufung herbeiführen kann, die er innerhalb der Ausschlussfrist in § 524 Abs. 2 Satz 2 ZPO einlegen muss (vgl. Senat, Urteil vom 7. Dezember 2007 - V ZR 210/06, NJW 2008, 1953, 1954).
  • BGH, 30.05.1960 - II ZR 113/58

    Untergang des Schadensersatzanspruchs des Beauftragten im Falle der Verknüpfung

    Auszug aus BGH, 18.02.2011 - V ZR 197/10
    Es gehört zum gesetzlichen Leitbild dieses Vertrags, dass die Kosten aus der Ausführung solcher Verträge nicht von dem Beauftragten, sondern von dem Auftraggeber zu tragen sind, in dessen Interesse die Geschäftsbesorgung erfolgt (vgl. BGH, Urteil vom 30. Mai 1960 - II ZR 113/58, NJW 1960, 1568, 1569).
  • BayObLG, 05.01.2000 - 2Z BR 85/99

    Zur Schadensersatzpflicht des Hausverwalters gegenüber dem Wohnungseigentümer

  • OLG Hamm, 08.10.2007 - 15 W 385/06

    Aufwendungsersatzanspruch eines Wohnungseigentümers gegen den Verband der

  • BGH, 12.11.2009 - III ZR 113/09

    Verjährung des Befreiungsanspruchs eines Treuhänders (Geschäftsbesorgers);

  • BGH, 20.05.1985 - VII ZR 266/84

    Abrechnung von Zinsen bei Kostenvorschuß für Mängelbeseitigung

  • BGH, 27.03.1980 - VII ZR 214/79

    Verzinsung des Anspruchs auf Zahlung des Kostenvorschusses zur Mängelbeseitigung

  • RG, 02.04.1917 - VI 450/16

    Rechtsfolgen von auftragswidrigen Handlungen eines Beauftragen

  • BayObLG, 27.03.1997 - 2Z BR 11/97

    Kein Anerkenntnis durch Verwalter einer Wohnanlage - Erledigung dringender

  • OLG München, 15.01.2008 - 32 Wx 129/07

    Notgeschäftsführung bei Wohnungseigentum: Anspruchsgegner bei einem

  • BayObLG, 04.01.1996 - 2Z BR 120/95

    Haftung des Verwalters wegen Verletzung seiner Verkehrssicherungspflicht

  • BGH, 16.02.2018 - V ZR 89/17

    Pflicht des Verwalters zur Erstellung der Jahresabrechnung für das abgelaufene

    Der Verwaltervertrag ist ein auf Geschäftsbesorgung gerichteter Dienstvertrag (Senat, Urteil vom 18. Februar 2011 - V ZR 197/10, NZM 2011, 454 Rn. 18).
  • BGH, 05.07.2019 - V ZR 278/17

    Wohnungseigentum: Ordnungsmäßige Verwaltung durch Abschluss eines

    (a) Allerdings wird aus drei Entscheidungen des Senats (Beschlüsse vom 6. März 1993 - V ZB 9/92, BGHZ 122, 327, 332 und vom 17. November 2011 - V ZB 134/11, NJW 2012, 1152 Rn. 6 sowie Urteil vom 18. Februar 2011 - V ZR 197/10, ZWE 2011, 209 Rn. 31) abgeleitet, der Verwalter habe ganz allgemein keinen Anspruch auf eine Sondervergütung für solche Tätigkeiten, die im Rahmen der ihm gesetzlich zugewiesenen Aufgaben und Befugnissen lägen (KG, ZMR 2009, 709, 711; OLG Hamm, NZM 2001, 49, 52; LG Dortmund, ZWE 2017, 96, 98; LG Hanau, ZMR 2010, 398; LG München I, ZMR 2012, 578, 579; Jennißen in Jennißen, WEG, 6. Aufl., § 26 Rn. 111; Niedenführ/Vandenhouten, WEG, 12. Aufl., § 26 Rn. 75; Riecke/Schmid/Abramenko, WEG, 5. Aufl., § 26 Rn. 132; Spielbauer/Then, WEG, 3. Aufl., § 26 Rn. 43; vgl. im Übrigen BeckOGK/Greiner [1.8.2019], § 26 WEG Rn. 228 f. mwN).
  • BGH, 25.09.2015 - V ZR 246/14

    Wohnungseigentum: Schuldner eines Bereicherungsanspruchs wegen eigenmächtiger

    Das korrespondierende Notgeschäftsführungsrecht des Verwalters nach § 27 Abs. 1 Nr. 3 WEG berechtigt aber schon diesen nur in einer Situation zu einem Tätigwerden ohne vorherigen Beschluss der Wohnungseigentümer, in der sofortiges Handeln geboten ist, und auch dann nur zu Maßnahmen, welche die Gefahrenlage beseitigen, nicht jedoch zur Vornahme oder Beauftragung von Arbeiten, die einer dauerhaften Beseitigung der Schadensursache dienen (Senat, Urteil vom 18. Februar 2011 - V ZR 197/10, NJW-RR 2011, 1093 Rn. 27).
  • BGH, 19.07.2019 - V ZR 75/18

    Wohnungseigentum: Sorgfalts-, Hinweis- und Aufklärungspflichten des

    a) Zu den Pflichten des Verwalters aus § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG gehört es, Instandsetzungsarbeiten am Gemeinschaftseigentum wie ein Bauherr zu überwachen (vgl. Senat, Urteil vom 18. Februar 2011 - V ZR 197/10, WuM 2011, 311 Rn. 31).
  • BGH, 13.07.2012 - V ZR 94/11

    Wohnungseigentum: Schadensersatzanspruch eines Sondereigentümers wegen

    Die Umsetzung obliegt nach § 27 Abs. 1 WEG dem Verwalter, der dem Verband auf Erfüllung und gegebenenfalls auf Schadensersatz haftet (Senat, Urteil vom 18. Februar 2011 - V ZR 197/10, NJW-RR 2011, 1093 Rn. 20).
  • BGH, 07.05.2015 - VII ZR 145/12

    Vergütungsklage nach Bestellerkündigung eines Werklieferungsvertrages: Behandlung

    Lediglich wenn in der Berufungsinstanz gemäß § 264 Nr. 3 ZPO ohne Änderung des Klagegrundes statt des ursprünglich geforderten Gegenstandes wegen einer späteren Veränderung ein anderer Gegenstand gefordert und mit dem nunmehr geltend gemachten Antrag nicht mehr verlangt wird als bereits erstinstanzlich zuerkannt, ist die Einlegung einer Anschlussberufung entbehrlich (BGH, Urteil vom 12. Januar 2006 - VII ZR 73/04, BauR 2006, 717, 718; Urteil vom 18. Februar 2011 - V ZR 197/10, WuM 2011, 310 Rn. 10 ff.).
  • BGH, 26.02.2021 - V ZR 290/19

    Aufstellung einer Jahresabrechnung durch den Verwalter ggü den

    aa) Der Verwaltervertrag ist allerdings ein auf Geschäftsbesorgung gerichteter Dienstvertrag (Senat, Urteile vom 18. Februar 2011 - V ZR 197/10, NZM 2011, 454 Rn. 18 und vom 16. Februar 2018 - V ZR 89/17, ZfIR 2018, 455 Rn. 15; BGH, Urteil vom 28. April 1993 - VIII ZR 109/92, NJW-RR 1993, 1227, 1228).
  • BGH, 10.12.2021 - V ZR 32/21

    Dem WEG-Verwalter, der eigenmächtig Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten

    Es gehört zum gesetzlichen Leitbild dieses Vertrags, dass die Kosten aus der Ausführung der Geschäftsbesorgung nicht von dem Beauftragten, sondern von dem Auftraggeber zu tragen sind, in dessen Interesse die Geschäftsbesorgung erfolgt (Senat, Urteil vom 18. Februar 2011 - V ZR 197/10, NJW-RR 2011, 1093 Rn. 18 mwN).

    Der Verwalter muss allerdings - wie jeder im fremden Interesse handelnde Geschäftsbesorger - die Beschlüsse der Wohnungseigentümer gemäß dem ihm bekannten Willen und dem Interesse der Wohnungseigentümer durchführen (Senat, Urteil vom 18. Februar 2011 - V ZR 197/10, aaO Rn. 21).

    Der Senat hat einen Verwendungsersatzanspruch des Verwalters gemäß § 684 Satz 1, § 812 BGB in derartigen Fällen in der Vergangenheit ebenfalls nicht grundsätzlich ausgeschlossen (vgl. Senat, Urteil vom 18. Februar 2011 - V ZR 197/10, NZM 2011, 454 Rn. 30).

    Ein Ersatzanspruch der Beklagten bestünde daher selbst dann nicht, wenn die Vergabe der Arbeiten an das ein günstigeres Angebot unterbreitende Unternehmen eine für die Wohnungseigentümer objektiv vorteilhafte Entscheidung gewesen sein sollte (vgl. Senat, Urteil vom 18. Februar 2011 - V ZR 197/10, NZM 2011, 454 Rn. 29).

  • BGH, 28.09.2012 - V ZR 251/11

    Wohnungseigentum: Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer zur Aufnahme eines

    Für die Rechtslage nach der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes gilt nichts anderes (vgl. Senat, Urteil vom 18. Februar 2011 - V ZR 197/10, NJW-RR 2011, 1093 Rn. 19; LG Bielefeld, NJW-RR 2012, 143; Abramenko, ZMR 2011, 897; Elzer, NZM 2009, 57, 59 u. 61; wohl auch BayObLG, NJW-RR 2006, 20, 23; Merle in Bärmann, WEG, 11. Aufl., § 27 Rn. 215; unklar Jennißen in Jennißen, WEG, 3. Auflage, § 10 Rn. 93a).
  • AG Heidelberg, 21.06.2017 - 45 C 24/17

    Wohnungseigentum: Behandlung von Abwasserleitungen

    Notwendig sind zwar in der Regel nur solche Maßnahmen, die den Eintritt des unmittelbar drohenden Schadens verhindern, also die Gefahrenlage beseitigen, nicht aber solche Maßnahmen, die der dauerhaften Behebung der Schadensursache dienen (Spielbauer in: Spielbauer/Then, WEG, 3. Aufl. 2017, § 21 Verwaltung durch die Wohnungseigentümer, Rn. 12; BGH, Urteil vom 18. Februar 2011 - V ZR 197/10, NJW-RR 2011, 1093 Rn. 27).
  • BGH, 26.10.2018 - V ZR 279/17

    Rechtsstreit um die Haftung eines Wohnungseigentümers für Verbindlichkeiten des

  • BGH, 26.11.2019 - XI ZR 307/18

    Gesetzlichkeitsfiktion bei Bearbeitung des Musters für Widerrufsbelehrung in

  • OLG Hamm, 08.03.2023 - 8 U 198/20

    Haftungsmaßstab für Pflichtverletzungen des Geschäftsführers einer GmbH mit einer

  • LG Hamburg, 15.10.2014 - 318 S 21/14

    Wohnungseigentum: Aufwendungsersatz wegen am Gemeinschaftseigentum durchgeführter

  • LG Hamburg, 17.05.2017 - 318 S 89/16

    Wohnungseigentum: Verschuldensunabhängiger Schadensersatzanspruch des

  • LG München I, 27.10.2016 - 36 S 1117/16

    Pflicht des Altverwalters auf Erstellung der Jahresabrechnung

  • OLG Karlsruhe, 08.11.2012 - 9 U 97/12

    Vereinsrecht: Wirksamkeit von Strafbestimmungen in Statuten eines Fußballverbands

  • OLG Hamm, 19.06.2023 - 8 U 177/22
  • LG Berlin, 25.09.2014 - 67 S 207/14

    Wohnraummiete: Wirksamkeit einer auf Gewinnerzielung und -optimierung beruhenden

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.10.2014 - L 2 R 258/14

    Festsetzung von Sozialversicherungsbeiträgen aufgrund der von einer

  • OLG Köln, 03.09.2015 - 8 U 12/10

    Inhalt und Umfang der Regresspflicht eines Steuerberaters aufgrund von

  • LG München I, 18.11.2021 - 1 S 7900/21

    Frage um Inbetriebnahme eines im gemeinschaftlichen Eigentum stehende Schwimmbad

  • LG Hamburg, 15.11.2012 - 318 S 225/10

    Verwalter setzt WEG-Beschluss nicht vollständig um: Haftung!

  • LG Hamburg, 03.05.2017 - 318 S 84/16

    Wohnungseigentum: Mietausfallschaden des Sondereigentümers wegen Instandsetzung

  • OLG München, 22.12.2021 - 29 U 470/18

    Gesundheitliche Unbedenklichkeit eines Badezusatzes in Gestalt kleiner Törtchen

  • LG Kleve, 07.10.2021 - 6 S 147/20
  • AG Braunschweig, 18.12.2012 - 116 C 1541/12

    Rechtmäßigkeit einer Beschlussfassung einer Wohnungseigentümerversammlung über

  • AG Düsseldorf, 29.05.2019 - 292a C 30/18

    Verwalter versagt bei Sanierung auf ganzer Linie: Schadensersatz!

  • LG Rostock, 21.04.2020 - 1 S 143/19

    Sondereigentumsfähigkeit von Abdichtungsebene

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