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   BGH, 30.06.2011 - III ZB 33/10   

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https://dejure.org/2011,7191
BGH, 30.06.2011 - III ZB 33/10 (https://dejure.org/2011,7191)
BGH, Entscheidung vom 30.06.2011 - III ZB 33/10 (https://dejure.org/2011,7191)
BGH, Entscheidung vom 30. Juni 2011 - III ZB 33/10 (https://dejure.org/2011,7191)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 21 Abs 1 S 1 FamFG, § 29 BGB, § 86 S 1 BGB
    Verfahren zur gerichtlichen Bestellung von Vorstandsmitgliedern einer Stiftung: Verfahrensaussetzung nach Tod des Antragstellers

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Es besteht kein Anspruch auf Aussetzung des Verfahrens bei Tod des Antragstellers und Rechtsbeschwerdeführers in einem Notbestellungsverfahren; Anspruch auf Aussetzung des Verfahrens bei Tod des Antragstellers und Rechtsbeschwerdeführers in einem Notbestellungsverfahren

  • rewis.io

    Verfahren zur gerichtlichen Bestellung von Vorstandsmitgliedern einer Stiftung: Verfahrensaussetzung nach Tod des Antragstellers

  • rewis.io

    Verfahren zur gerichtlichen Bestellung von Vorstandsmitgliedern einer Stiftung: Verfahrensaussetzung nach Tod des Antragstellers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 21 Abs. 1 S. 1; ZPO § 246 Abs. 1 Hs. 2
    Es besteht kein Anspruch auf Aussetzung des Verfahrens bei Tod des Antragstellers und Rechtsbeschwerdeführers in einem Notbestellungsverfahren; Anspruch auf Aussetzung des Verfahrens bei Tod des Antragstellers und Rechtsbeschwerdeführers in einem Notbestellungsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1185
  • NZG 2011, 910
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 27.05.2010 - 20 W 175/10

    Voraussetzungen für die gerichtliche Bestellung von Vorstandsmitgliedern nach §§

    Auszug aus BGH, 30.06.2011 - III ZB 33/10
    Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 20. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 27. Mai 2010 - 20 W 175/10 - wird auf Kosten der Erben als unzulässig verworfen.
  • OLG Koblenz, 15.10.2019 - 9 UF 305/19

    Erledigung des Sorgerechtsverfahrens bei Tod des beschwerdeführenden

    Denn nach der Erledigung des Verfahrens war die Ermittlung der Erbfolge für den weiteren Verfahrensablauf ohne Bedeutung (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juni 2011 - III ZB 33/10 -, BeckRS 2011, 18677, Rdnr. 1).
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