Rechtsprechung
   OLG München, 09.06.2011 - 9 U 502/11 Bau   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,4881
OLG München, 09.06.2011 - 9 U 502/11 Bau (https://dejure.org/2011,4881)
OLG München, Entscheidung vom 09.06.2011 - 9 U 502/11 Bau (https://dejure.org/2011,4881)
OLG München, Entscheidung vom 09. Juni 2011 - 9 U 502/11 Bau (https://dejure.org/2011,4881)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,4881) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auftraggeber hat bei Einbau aufgrund fehlender spezieller Imprägnierung mangelhafter Dachsparren einen Anspruch auf Ersatz gegen den Werkunternehmer; Ansprüche des Auftraggebers gegen einen Werkunternehmer wegen Verwendung mangelhafter Dachsparren aufgrund fehlender ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VOB/B § 4 Nr. 3, 7 S. 2
    Auftraggeber hat bei Einbau aufgrund fehlender spezieller Imprägnierung mangelhafter Dachsparren einen Anspruch auf Ersatz gegen den Werkunternehmer; Ansprüche des Auftraggebers gegen einen Werkunternehmer wegen Verwendung mangelhafter Dachsparren aufgrund fehlender ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verbot der Überkompensation beim Schadensersatz wegen Mängeln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Planungsfehler und Bedenkenhinweis - Wie ist die Haftung zu verteilen?

Besprechungen u.ä. (4)

  • ibr-online (Entscheidungsanmerkung)

    Planungsfehler und unterlassener Hinweis: Mängelhaftung mit welcher Quote?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Planungsfehler und unterlassener Hinweis: Teilung der Nachbesserungskosten 50:50! (IBR 2011, 460)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Schadensersatz wegen Mängeln: Verbot der Überkompensation! (IBR 2011, 511)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Ausschreibung ungeeigneten Baumaterials: 2/3 Planungsverschulden! (IBR 2011, 513)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1312
  • NZBau 2011, 683
  • BauR 2011, 1541
  • BauR 2011, 1832
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.06.2006 - VII ZR 86/05

    Rechtsfolgen der Geltendmachung des sog. großen Schadensersatzanspruchs; Umfang

    Auszug aus OLG München, 09.06.2011 - 9 U 502/11
    Ein solches Interesse ist vor allem dann anzunehmen, wenn die Funktionsfähigkeit des Werks spürbar beeinträchtigt ist (BGH NJW 2006, 2912, 2915).
  • OLG Celle, 21.10.2004 - 14 U 26/04

    Schadensersatzanspruch eines Bauherrn gegen einen ausführenden Handwerker;

    Auszug aus OLG München, 09.06.2011 - 9 U 502/11
    Auf eine fehlende "Fachplanung" des Bauherrn kann sie sich gerade nicht berufen (vgl. OLG Celle BeckRS 2004, 10363).
  • BGH, 22.07.2010 - VII ZR 176/09

    BGH ändert Rechtsprechung zur Berechnung eines Schadensersatzanspruches wegen

    Auszug aus OLG München, 09.06.2011 - 9 U 502/11
    Im vorliegenden Fall bemisst sich der Vermögensschaden des Klägers, der noch keine Mängelbeseitigung durchgeführt hat, somit zunächst nach den zur Nachbesserung erforderlichen Netto-Kosten ohne Berücksichtigung einer etwaigen, später zu zahlenden Umsatzsteuer (vgl. BGH BauR 2010, 1752).
  • OLG Düsseldorf, 16.06.2017 - 22 U 14/17

    Mängel einer Fußbodenheizung in einer Garage bei Einbau einer ungeeigneten

    Da die Klägerin tatsächlich auf Basis einer ersichtlich unzulänglichen Planung ohne hinreichende Prüfung und ohne notwendige Bedenkenhinweise pflichtwidrig ihr in Bezug auf die System-/Dämmplatte fehlerhaftes Angebot erstellt hat und dem Architekten Köpcke dies pflichtwidrig nicht aufgefallen ist, sondern die Werkleistungen der Klägerin infolgedessen mangelhaft sind, ist - unter Berücksichtigung der o.a. insoweit maßgeblichen Umstände des Einzelfalles (vgl. Kniffka/Koeble, a.a.O., 6. Teil, Rn 83 mwN in Fn 288; vgl. auch Vygen/Joussen, Bauvertragsrecht nach VOB und BGB, 5. Auflage 2013, Rn 1535 ff. mwN) - eine jeweils hälftige Haftungsquote beider Parteien (vgl. OLG München, Urteil vom 09.06.2011, 9 U 502/11, BauR 2011, 1832; vgl. auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.11.2012, 5 U 129/07, BauR 2013, 2046) gerechtfertigt.
  • BGH, 11.03.2015 - VII ZR 270/14

    Werkvertraglicher Schadensersatzanspruch: Ersatzfähigkeit der Umsatzsteuer

    Das Berufungsgericht hat die Revision nach § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO zugelassen im Hinblick auf unterschiedliche Auffassungen in der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung zu der Frage, ob der nach Mängelbeseitigungskosten berechnete werkvertragliche Schadensersatzanspruch gemäß § 635 BGB a.F. die auf die voraussichtlichen Kosten einer (noch) nicht durchgeführten Mängelbeseitigung entfallende, tatsächlich nicht angefallene Umsatzsteuer umfasst (bejahend: OLG Frankfurt, IBR 2009, 268; OLG Düsseldorf, BauR 2012, 516; OLG Hamburg, IBR 2013, 736; verneinend: OLG München, NJW-RR 2011, 1312).
  • OLG Celle, 18.05.2017 - 7 U 168/16

    Befugnis eines Architekten zum Abschluss von Verträgen im Namen des Bauherrn;

    Die Auffassung - unter Bezug auf eine Entscheidung des OLG München (Urt. v. 09.06.2011 - 9 U 502/11, BauR 2011, 1832 ff.) - bei falscher Planungsvorgabe durch den Auftraggeber und unterlassenem Hinweis des Auftragnehmers seien die Mangelbeseitigungskosten grundsätzlich hälftig zu teilen, wenn Auftraggeber und Auftragnehmer selbst fachkundig oder fachkundig beraten sind und keine Umstände vorliegen, die für eine überwiegende Verantwortlichkeit des einen oder anderen Teils sprächen, besagt für den vorliegenden Fall nichts.
  • OLG Düsseldorf, 24.10.2014 - 22 U 2/12

    Baumaterial inhomogen: Auftragnehmer muss Stichproben machen!

    Bei falscher Planungsvorgabe durch den Auftraggeber und unterlassenem Hinweis des Auftragnehmers nach § 4 Nr. 3 VOB/B sind die Mängelbeseitigungskosten grundsätzlich zu teilen (vgl. zu Nachbesserungskosten OLG München, Urteil vom 09. Juni 2011, 9 U 502/11 Bau, Rn. 43, juris).

    Auch wenn der Auftragnehmer infolge unterbliebener Bedenkenanmeldung von der Sachmängelhaftung nicht befreit ist, ist seine Einstandspflicht für solche Baumängel, die zugleich auf einem dem Auftraggeber zuzurechnenden Mitverschulden beruhen, regelmäßig über § 254 BGB eingeschränkt (vgl. OLG München, Urteil vom 09. Juni 2011, 9 U 502/11 Bau, Rn. 43, juris).

  • OLG Braunschweig, 17.01.2013 - 8 U 203/10

    Keine Bedenken gegen die Planung angemeldet: Auftragnehmer haftet zu 50%!

    Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München vom 09. Juni 2011 - 9 U 502/11 - (veröffentlicht in: BauR 2011, 1832 ff.) sind bei falscher Planungsvorgabe durch den Auftraggeber und unterlassenem Hinweis des Auftragnehmers die Mängelbeseitigungskosten grundsätzlich hälftig zu teilen.
  • OLG Düsseldorf, 08.04.2016 - 22 U 164/15

    Keinen Architekten eingeschaltet: Kein Mitverschuldenseinwand wegen fehlender

    Da die Beklagte tatsächlich auf dieser ersichtlich unzulänglichen Planung (nebst PCI-Konzept) ohne jedwede Prüfung und Bedenkenhinweise ihre Werkleistungen ausgeführt hat (wobei offenbar die Fuge fachwidrig mit Silikon bzw. Acryl abgedichtet bzw. "verschmiert" worden ist, vgl. Lichtbild 135 GA oben), ist - unter Berücksichtigung der o.a. insoweit maßgeblichen Umstände des Einzelfalles (vgl. Kniffka/Koeble, a.a.O., 6. Teil, Rn 83 mwN in Fn 288; vgl. auch Vygen/Joussen, Bauvertragsrecht nach VOB und BGB, 5. Auflage -, Rn 1535 ff. mwN) - eine jeweils hälftige Haftungsquote beider Parteien (vgl. OLG München, 09.06.2011 - 9 U 502/11, BauR 2011, 1832; vgl. auch OLG Düsseldorf, 29.11.2012 - 5 U 129/07) gerechtfertigt.
  • OLG Köln, 11.04.2016 - 11 U 26/15

    Wärmedämmverbundsystem bedarf intensiver Überwachung!

    Hierunter fallen alle für die mangelfreie Herstellung des geschuldeten Werks erforderlichen Aufwendungen (BGHZ 154, 301 ff. = NJW-RR 2003, 1021, 1022 zu § 635 a.F. BGB; BGHZ 186, 330 ff. = NJW 2010, 3085, 3086; OLG München NJW-RR 2011, 1312 ff.; OLG Düsseldorf BauR 2012, 960 ff.; Palandt/Sprau, BGB, 72. Aufl., § 634 Rn. 7).
  • LG Schweinfurt, 11.03.2016 - 21 O 72/12

    Planungsfehler, Schadensersatz und Mitverschulden

    Zwar kann in Fällen von Planungs- und Ausschreibungsfehlern des Architekten auf der einen Seite und unterlassener Bedenkenanmeldung durch den Unternehmer auf der anderen Seite eine hälftige Haftungsteilung sachgerecht sein, wenn Architekt und Unternehmer in gleicher Weise fachkundig sind (OLG München, Urteil vom 09.06.2011 - 9 U 502/11 = NJW-RR 2011, 1312).
  • OLG Schleswig, 10.10.2014 - 1 U 88/12

    Gilt auch für "Altfälle": Mehrwertsteuer wird nur ersetzt, wenn sie angefallen

    Im Gegensatz dazu ist das OLG München (NJW-RR 2011, 1312) der Auffassung, der allgemeine Grundsatz zur Vermeidung von Überkompensation zu Gunsten des Geschädigten müsse auch bei Sachverhalten unter Geltung des alten Rechts gelten, weshalb auch bei Altfällen die Mehrwertsteuer nur ersetzt verlangt werden könne, wenn sie auch tatsächlich angefallen sei.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht