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   BGH, 06.07.2011 - IV ZR 29/09   

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https://dejure.org/2011,2623
BGH, 06.07.2011 - IV ZR 29/09 (https://dejure.org/2011,2623)
BGH, Entscheidung vom 06.07.2011 - IV ZR 29/09 (https://dejure.org/2011,2623)
BGH, Entscheidung vom 06. Juli 2011 - IV ZR 29/09 (https://dejure.org/2011,2623)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 178 Abs 2 VVG, § 2 Abs 1 AUB 1961
    Unfallversicherung: Verletzung durch Aufprall auf den Boden bei einem Sturz auf der Skipiste

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    "Von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis" bei Aufprall auf den Boden nach einem Sturz eines Versicherungsnehmers einer Unfallversicherung; Unmittelbar die Gesundheitsschädigung herbeiführendes Geschehen als ausschlaggebend für die Annahme eines "von außen auf den ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Unfallversicherung - Sturz auf Boden

  • rabüro.de

    Sturz auf den Boden stellt einen Unfall dar

  • rewis.io

    Unfallversicherung: Verletzung durch Aufprall auf den Boden bei einem Sturz auf der Skipiste

  • ra.de
  • rewis.io

    Unfallversicherung: Verletzung durch Aufprall auf den Boden bei einem Sturz auf der Skipiste

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 178 Abs. 2; AUB 61 § 2 Nr. 1; AURB 98 § 1 III
    Unfall durch Aufprall des Körpers auf den Boden als unmittelbare Ursache der Gesundheitsbeschädigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis" bei Aufprall auf den Boden nach einem Sturz eines Versicherungsnehmers einer Unfallversicherung; Unmittelbar die Gesundheitsschädigung herbeiführendes Geschehen als ausschlaggebend für die Annahme eines "von außen auf den ...

  • rechtsportal.de

    "Von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis" bei Aufprall auf den Boden nach einem Sturz eines Versicherungsnehmers einer Unfallversicherung; Unmittelbar die Gesundheitsschädigung herbeiführendes Geschehen als ausschlaggebend für die Annahme eines "von außen auf den ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unfallversicherung: Schaden durch Sturz auf den Boden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Skiunfall - Wann liegt ein unfallversichertes Ereignis vor?

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Sturz mit Aufprallen auf den Boden stellt einen Unfall dar

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Sturz nach Ausweichmanöver eines Skifahrers

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Skiunfall durch Sturz beim Ausweichen - Unfallversicherer verweigert Leistung für invaliden Arm

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Versicherungsrecht: Sturz beim Skifahren stellt ein von außen auf den Körper wirkendes Ereignis dar

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Unfall bei Ausweichmanöver auf der Skipiste: Unfallversicherung muss zahlen

  • bista.de (Kurzinformation)

    Versicherung muss für Skiunfall aufkommen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Verletzung nach Ausweichen auf Skipiste von der Unfallversicherung gedeckt

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1328
  • MDR 2011, 980
  • NZV 2011, 601
  • VersR 2011, 1135
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Celle, 15.01.2009 - 8 U 131/08

    Eintrittspflicht des privaten Unfallversicherers für einen Sturz beim Skifahren

    Auszug aus BGH, 06.07.2011 - IV ZR 29/09
    Das Berufungsgericht, dessen Urteil unter anderem in VersR 2009, 1252 veröffentlicht ist, hat angenommen, die Klage scheitere schon daran, dass kein Versicherungsfall vorliege; einen bedingungsgemäßen Unfall habe der Kläger nicht bewiesen.

    Jedenfalls dann, wenn - wie hier - eine Verletzung erst als unmittelbare Folge eines Aufpralls des Körpers auf einen anderen Gegenstand - hier die Skipiste - eintritt, liegt darin der von den Bedingungen vorausgesetzte, schadensursächliche Kontakt des Körpers des Versicherten zur Außenwelt und deshalb ein von außen wirkendes Ereignis vor (Knappmann aaO Rn. 4; Knappmann, VersR 2009, 1652; Grimm, Unfallversicherung 4. Aufl. § 1 Rn. 28; Jannsen aaO; Marlow/Tschersich, r+s 2009, 441, 442; Kloth,jurisPR-VersR 6/2009 Anm. 4; Rüffer in HK-VVG, § 178 Rn. 4; vgl. auch OLG Koblenz NVersZ 2000, 379, 380; OLG Saarbrücken VersR 2004, 1544, 1545).

    c) Ob auch eine Eigenbewegung des Versicherten im Zusammenspiel mit äußeren Einflüssen als ein von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis im Sinne dieses Unfallbegriffs angesehen werden kann (vgl. dazu OLG Hamm VersR 1995, 1181; OLG Saarbrücken VersR 2005, 1276, 1277; Rüffer in HK-VVG aaO), ist entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts nur zu prüfen, wenn schon diese Eigenbewegung - und nicht erst eine durch sie verursachte Kollision - zur Gesundheitsbeschädigung führt (Knappmann, VersR 2009, 1652).

  • OLG Koblenz, 25.02.2000 - 10 U 521/99

    Unfallversicherungsschutz bei Sturz auf einer Treppe aufgrund mangelnder

    Auszug aus BGH, 06.07.2011 - IV ZR 29/09
    Jedenfalls dann, wenn - wie hier - eine Verletzung erst als unmittelbare Folge eines Aufpralls des Körpers auf einen anderen Gegenstand - hier die Skipiste - eintritt, liegt darin der von den Bedingungen vorausgesetzte, schadensursächliche Kontakt des Körpers des Versicherten zur Außenwelt und deshalb ein von außen wirkendes Ereignis vor (Knappmann aaO Rn. 4; Knappmann, VersR 2009, 1652; Grimm, Unfallversicherung 4. Aufl. § 1 Rn. 28; Jannsen aaO; Marlow/Tschersich, r+s 2009, 441, 442; Kloth,jurisPR-VersR 6/2009 Anm. 4; Rüffer in HK-VVG, § 178 Rn. 4; vgl. auch OLG Koblenz NVersZ 2000, 379, 380; OLG Saarbrücken VersR 2004, 1544, 1545).
  • OLG Saarbrücken, 15.12.2004 - 5 U 752/03

    Privaten Unfallversicherung: Versicherungsschutz für die Meniskusverletzung eines

    Auszug aus BGH, 06.07.2011 - IV ZR 29/09
    c) Ob auch eine Eigenbewegung des Versicherten im Zusammenspiel mit äußeren Einflüssen als ein von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis im Sinne dieses Unfallbegriffs angesehen werden kann (vgl. dazu OLG Hamm VersR 1995, 1181; OLG Saarbrücken VersR 2005, 1276, 1277; Rüffer in HK-VVG aaO), ist entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts nur zu prüfen, wenn schon diese Eigenbewegung - und nicht erst eine durch sie verursachte Kollision - zur Gesundheitsbeschädigung führt (Knappmann, VersR 2009, 1652).
  • BGH, 10.01.1957 - II ZR 162/55

    Unfallversicherung. Sittenwidrige Zuwendung der Bezugsberechtigung

    Auszug aus BGH, 06.07.2011 - IV ZR 29/09
    Nicht entscheidend sind demgegenüber die Ursachen, auf denen dieses Ereignis seinerseits beruht (vgl. BGHZ 23, 76, 80; Knappmann in Prölss/Martin, VVG 28. Aufl. § 178 Rn. 3; Jannsen in Schubach/Jannsen, Private Unfallversicherung 1 Rn. 7).
  • BGH, 28.01.2009 - IV ZR 6/08

    Begriff des Unfalls in der privaten Unfallversicherung

    Auszug aus BGH, 06.07.2011 - IV ZR 29/09
    So lag der Senatsentscheidung vom 28. Januar 2009 (IV ZR 6/08, r+s 2009, 161 Rn. 11) ein Sachverhalt zugrunde, bei dem der Versicherte sich nach einem Fehltritt noch im Fallen infolge einer Drehbewegung unter der von ihm mitgeführten 40 kg schweren Last eine Verletzung der Wirbelsäule zugezogen hatte.
  • OLG Hamm, 17.08.1994 - 20 U 213/92

    Unfall; Fahrrad; Eigenbewegung; Kausalitätsbeweis; Invalidität;

    Auszug aus BGH, 06.07.2011 - IV ZR 29/09
    c) Ob auch eine Eigenbewegung des Versicherten im Zusammenspiel mit äußeren Einflüssen als ein von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis im Sinne dieses Unfallbegriffs angesehen werden kann (vgl. dazu OLG Hamm VersR 1995, 1181; OLG Saarbrücken VersR 2005, 1276, 1277; Rüffer in HK-VVG aaO), ist entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts nur zu prüfen, wenn schon diese Eigenbewegung - und nicht erst eine durch sie verursachte Kollision - zur Gesundheitsbeschädigung führt (Knappmann, VersR 2009, 1652).
  • OLG Saarbrücken, 29.10.2003 - 5 U 265/03

    Unfallversicherung: Gesundheitsbeeinträchtigungen durch einen auf Grund eines

    Auszug aus BGH, 06.07.2011 - IV ZR 29/09
    Jedenfalls dann, wenn - wie hier - eine Verletzung erst als unmittelbare Folge eines Aufpralls des Körpers auf einen anderen Gegenstand - hier die Skipiste - eintritt, liegt darin der von den Bedingungen vorausgesetzte, schadensursächliche Kontakt des Körpers des Versicherten zur Außenwelt und deshalb ein von außen wirkendes Ereignis vor (Knappmann aaO Rn. 4; Knappmann, VersR 2009, 1652; Grimm, Unfallversicherung 4. Aufl. § 1 Rn. 28; Jannsen aaO; Marlow/Tschersich, r+s 2009, 441, 442; Kloth,jurisPR-VersR 6/2009 Anm. 4; Rüffer in HK-VVG, § 178 Rn. 4; vgl. auch OLG Koblenz NVersZ 2000, 379, 380; OLG Saarbrücken VersR 2004, 1544, 1545).
  • BGH, 23.10.2013 - IV ZR 98/12

    Private Unfallversicherung: Eintrittspflicht bei Tod eines auf Nüsse allergischen

    Aus dem Senatsurteil vom 6. Juli 2011 (IV ZR 29/09, VersR 2011, 1135 Rn. 12-14) ergibt sich nichts anderes.
  • OLG Karlsruhe, 23.02.2018 - 12 U 111/17

    Unfallversicherung für fremde Rechnung: Hinweispflicht des Versicherers gegenüber

    aa) Für die Frage, ob die Einwirkung "von außen" erfolgt, kommt es nur auf das Ereignis an, das die erste Gesundheitsschädigung unmittelbar herbeigeführt hat, nicht auf die jeweiligen Ursachen für dieses Ereignis, bei denen es sich auch um Eigenbewegungen bzw. körperinterne Vorgänge handeln kann (BGH, Urteil vom 6.7.2011- IV ZR 29/09, juris Rn. 14; Knappmann in Prölss/Martin, VVG, 30. Aufl. § 178 Rn. 3).
  • OLG Saarbrücken, 13.03.2013 - 5 U 343/12

    Private Unfallversicherung: Gesundheitsschädigung eines Kfz-Fahrers durch

    Für die Prüfung, ob ein bedingungsgemäßer Unfall vorliegt, ist das Ereignis in den Blick zu nehmen, das die Gesundheitsbeschädigung unmittelbar herbeiführt, nicht relevant sind die Ursachen, auf denen es seinerseits beruht (BGH, Urt. v. 6.7.2011 - IV ZR 29/09 - VersR 2011, 1135).
  • OLG Zweibrücken, 11.01.2012 - 1 U 2/11

    Private Unfallversicherung: Anforderungen an ärztliche Feststellung der

    Selbst die anfängliche Meinung der Beklagten, die Ausführungen im Gutachten Prof. Dr. ... vom Dezember 2007 würden für eine ärztliche Feststellung der Invalidität ausreichen, wäre für das Vorliegen der Anspruchsvoraussetzung nicht entscheidend (vgl. BGH, Urteil vom 6. Juli 2011 _ IV ZR 29/09, juris Rn. 17).
  • KG, 30.05.2014 - 6 U 54/14

    Private Unfallversicherung: Umknicken mit dem Fuß beim Tennisspiel als Unfall

    Da die Klägerin sich den Riss der Außenbänder und die Überdehnung der Innenbänder, die Ursache des behaupteten Dauerschadens wären, unstreitig nicht durch einen Sturz (Aufprall auf den Boden, vgl. dazu BGH VersR 2011, 1135, zitiert nach juris, dort Ls. und Rdz. 12/14) zugezogen hat, sondern während der Bewegung, liegt ein bedingungsgemäßer Unfall nur vor, wenn das Umknicken des Fußes auf ein von außen kommendes Ereignis zurückgeführt werden kann.
  • OLG Saarbrücken, 30.09.2022 - 5 U 107/21

    Risikoausschluss für Leistungen aus einer Unfallversicherung; Unfall aufgrund

    Denn für die Frage, ob die Einwirkung "von außen" erfolgt, ist allein dasjenige Ereignis in den Blick zu nehmen, das die Gesundheitsbeschädigung unmittelbar herbeiführt; nicht entscheidend sind demgegenüber die Ursachen, auf denen dieses Ereignis seinerseits beruht (BGH, Urteil vom 6. Juli 2011 - IV ZR 29/09, VersR 2011, 1135; Senat, Urteil vom 13. März 2013 - 5 U 343/12, VersR 2014, 1202; Knappmann, in: Prölss/Martin, VVG 31. Aufl. § 178 Rn. 4).

    Jedenfalls dann, wenn - wie hier - eine Verletzung erst als unmittelbare Folge eines Aufpralls des Körpers auf einen anderen Gegenstand - hier: den Glastisch - eintritt, liegt darin der von den Bedingungen vorausgesetzte, schadensursächliche Kontakt des Körpers des Versicherten zur Außenwelt und deshalb ein von außen wirkendes Ereignis vor (BGH, Urteil vom 6. Juli 2011 - IV ZR 29/09, VersR 2011, 1135; Senat, Urteil vom 29. Oktober 2003 - 5 U 265/03, VersR 2004, 1544; Knappmann, in: Prölss/Martin, a.a.O., § 178 Rn. 4; Brömmelmeyer, in: Schwintowski/Brömmelmeyer/ Ebers, Praxiskommentar zum VVG 4. Aufl., § 178 Rn. 15).

  • LG Stuttgart, 17.02.2012 - 22 O 503/11

    Vollkaskoversicherung: Wirksamkeit des Ausschlusses von Schäden "aufgrund eines

    Jedenfalls dann, wenn - wie hier - eine Beschädigung erst als unmittelbare Folge des Aufpralls des versicherten Gegenstandes auf einen anderen Gegenstand - hier der Fahrbahnbelag des Geländes der Straßenmeisterei - eintritt, liegt darin der von den Bedingungen vorausgesetzte, schadensursächliche Kontakt des Gegenstandes zur Außenwelt und deshalb ein von außen wirkendes Ereignis vor (vgl. BGH: Urteil vom 06.07.2011 - IV ZR 29/09; juris).
  • OLG Saarbrücken, 05.08.2022 - 5 U 97/20

    Private Unfallversicherung: Ärztliche Feststellung einer Invalidität

    Nach dem Ergebnis der von dem Senat durchgeführten Beweisaufnahme ist allerdings davon auszugehen, dass es am 22. Januar 2016 zu einem Unfallereignis im Sinne der Bedingungen (Nr. 1.3 AUB 2011) gekommen ist, weil der Kläger gestürzt ist, was - unabhängig von der Ursache, die zu diesem Sturz geführt hat - ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) darstellt (vgl. BGH, Urteil vom 6. Juli 2011 - IV ZR 29/09, VersR 2011, 1135).
  • OLG München, 10.01.2012 - 25 U 3980/11

    Private Unfallversicherung: Invaliditätsentschädigung eines Fußballtorwarts wegen

    Der Bundesgerichtshof hat erst vor kurzem in seiner Entscheidung vom 06.07.2011, Az. IV ZR 29/09, VersR 2011, 1135, die eine Schulterverletzung infolge eines Sturzes beim Skifahren betraf, Abgrenzungen zum Unfallbegriff getroffen.
  • LG Dortmund, 02.05.2013 - 2 O 340/12

    Privater Unfallversicherer muss nach Erstickungstod bei künstlicher Ernährung

    Nach der Rechtsprechung ist allerdings für die Frage, ob die Einwirkung "von außen" erfolgt, allein das Ereignis in dem Blick zu nehmen, dass die Gesundheitsbeschädigung bzw. dem Tod unmittelbar herbeiführt (BGH VersR 2011, 1135; OLG München VersR 2012, 715).
  • OLG Hamm, 06.09.2013 - 20 U 149/13

    Eintrittspflicht der privaten Unfallversicherung bei Tod der versicherten Person

  • OLG Brandenburg, 20.01.2021 - 11 W 34/20
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