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   BGH, 13.05.2011 - V ZR 166/10   

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https://dejure.org/2011,2830
BGH, 13.05.2011 - V ZR 166/10 (https://dejure.org/2011,2830)
BGH, Entscheidung vom 13.05.2011 - V ZR 166/10 (https://dejure.org/2011,2830)
BGH, Entscheidung vom 13. Mai 2011 - V ZR 166/10 (https://dejure.org/2011,2830)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 10 WoEigG, § 12 WoEigG
    Wohnungseigentum: Passivlegitimation der Wohnungseigentümer bei Verweigerung der Zustimmung zur Veräußerung

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 12 Abs. 2
    Klage auf Veräußerungszustimmung: Passivlegitimation der Wohnungseigentümer, die Entscheidung an sich gezogen haben

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Die Wohnungseigentümer sind nach verweigerter Zustimmung zur Veräußerung von Wohnungseigentum für die Klage auf Erteilung der Zustimmung passivlegitimiert; Passivlegitimation der Wohnungseigentümer für die Klage auf Erteilung der Zustimmung nach verweigerter Zustimmung ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    WEG § 12
    Passivlegitimation der Wohnungseigentümer bei Verweigerung ihrer Zustimmung zur Veräußerung von Wohnungseigentum

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Wohnungseigentümer können die Verwalterzustimmung zur Veräußerung von Wohneigentum an sich ziehen, § 12 WEG

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Wohnungseigentumsveräußerung - Verwalterklage

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zuständigkeit für die Erteilung der Verwalterzustimmung

  • rewis.io

    Wohnungseigentum: Passivlegitimation der Wohnungseigentümer bei Verweigerung der Zustimmung zur Veräußerung

  • ra.de
  • rewis.io

    Wohnungseigentum: Passivlegitimation der Wohnungseigentümer bei Verweigerung der Zustimmung zur Veräußerung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 12
    Passivlegitimation der Wohnungseigentümer für die Klage auf Erteilung der Zustimmung nach verweigerter Zustimmung zur Veräußerung von Wohnungseigentum

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zustimmung zur Veräußerung von Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wohnungseigentümergemeinschaft und die Verwalterzustimmung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Klage gegen verweigerte Zustimmung eines Wohnungsverkaufs

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Passivlegitimation bei Veräußerungsversagung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Keine Klage gegen Verwalter, wenn Eigentümer selbst entscheiden

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Keine Klage gegen Verwalter, wenn Eigentümer selbst entscheiden

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Verkauf einer Eigentumswohnung: Klage auf Zustimmung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Veräußerungszustimmung: Gegen wen muss man bei Nichterteilung klagen? (IMR 2011, 346)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1453
  • MDR 2011, 911
  • NZM 2011, 719
  • ZMR 2011, 813
  • WM 2011, 1898
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Zweibrücken, 18.02.1994 - 3 W 200/93
    Auszug aus BGH, 13.05.2011 - V ZR 166/10
    Im Wesentlichen unumstritten ist andererseits, dass die Wohnungseigentümer selbst passivlegitimiert sind, wenn sie die, wie formuliert wird, "Erklärungskompetenz" an sich gezogen haben (BayObLG, BayObLGZ 1980, 29, 35; OLG Köln, ZMR 2010, 54, 55; OLG Zweibrücken, NJW-RR 1994, 1103 [in casu aber wegen Nichtbefassung verneint]; Klein in Bärmann, aaO, § 12 Rn. 42 aE; Kümmel in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 9. Aufl., § 12 Rn. 62, Riecke/Schmid/Schneider, WEG, 3. Aufl., § 12 Rn. 152 aE; Gottschalg in FS Deckert [2002] S. 161, 168).

    Diese sind zwar auch auf Vorlage durch den Verwalter oder den betroffenen Wohnungseigentümer nicht verpflichtet, sich mit der Zustimmung zur Veräußerung zu befassen (OLG Zweibrücken, NJW-RR 1994, 1103).

    Anders als in dem von der Klägerin herangezogenen Fall des OLG Zweibrücken (NJW-RR 1994, 1103) haben es die Wohnungseigentümer auch nicht abgelehnt, sich mit der Frage zu befassen.

  • OLG Köln, 16.01.1984 - 16 Wx 76/83

    Informationspflicht des Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft über den

    Auszug aus BGH, 13.05.2011 - V ZR 166/10
    Der Verwalter wird bei der Entscheidung über die Zustimmung zur Veräußerung vielmehr als Treuhänder und mittelbarer Stellvertreter der Wohnungseigentümer tätig (BGH, Urteil vom 26. September 1990 - IV ZR 226/89, BGHZ 112, 240, 242; OLG Zweibrücken, NJW-RR 1987, 269; OLG Köln, OLGZ 1984, 162, 163; Timme/Hogenschurz, WEG, § 12 Rn. 23).

    2 Z 24/79">BayObLGZ 1980, 29, 35; OLG Hamm, NZM 2001, 953, 954; OLG Köln, OLGZ 1984, 162, 163; OLG Zweibrücken, NJW-RR 1987, 269; Klein in Bärmann, aaO, § 12 Rn. 25; Bub, NZM 2001, 502, 503).

  • OLG Zweibrücken, 16.12.1986 - 3 W 174/86

    Wohnungseigentum

    Auszug aus BGH, 13.05.2011 - V ZR 166/10
    Der Verwalter wird bei der Entscheidung über die Zustimmung zur Veräußerung vielmehr als Treuhänder und mittelbarer Stellvertreter der Wohnungseigentümer tätig (BGH, Urteil vom 26. September 1990 - IV ZR 226/89, BGHZ 112, 240, 242; OLG Zweibrücken, NJW-RR 1987, 269; OLG Köln, OLGZ 1984, 162, 163; Timme/Hogenschurz, WEG, § 12 Rn. 23).

    2 Z 24/79">BayObLGZ 1980, 29, 35; OLG Hamm, NZM 2001, 953, 954; OLG Köln, OLGZ 1984, 162, 163; OLG Zweibrücken, NJW-RR 1987, 269; Klein in Bärmann, aaO, § 12 Rn. 25; Bub, NZM 2001, 502, 503).

  • BGH, 26.09.1990 - IV ZR 226/89

    Rechte des Verwalters einer Wohnungseigentumsanlage

    Auszug aus BGH, 13.05.2011 - V ZR 166/10
    Der Verwalter wird bei der Entscheidung über die Zustimmung zur Veräußerung vielmehr als Treuhänder und mittelbarer Stellvertreter der Wohnungseigentümer tätig (BGH, Urteil vom 26. September 1990 - IV ZR 226/89, BGHZ 112, 240, 242; OLG Zweibrücken, NJW-RR 1987, 269; OLG Köln, OLGZ 1984, 162, 163; Timme/Hogenschurz, WEG, § 12 Rn. 23).
  • OLG Hamm, 14.08.2001 - 15 W 268/00

    Rückabwicklung einer unwirksamen Wohnungseigentumsveräußerung

    Auszug aus BGH, 13.05.2011 - V ZR 166/10
    2 Z 24/79">BayObLGZ 1980, 29, 35; OLG Hamm, NZM 2001, 953, 954; OLG Köln, OLGZ 1984, 162, 163; OLG Zweibrücken, NJW-RR 1987, 269; Klein in Bärmann, aaO, § 12 Rn. 25; Bub, NZM 2001, 502, 503).
  • BGH, 21.12.1995 - V ZB 4/94

    Rechtsstellung des Verwalters bei Versagung der beantragten Zustimmung zur

    Auszug aus BGH, 13.05.2011 - V ZR 166/10
    Sie wäre etwa dann möglich, wenn die Wohnungseigentümer nur einige Vorgaben beschließen, dem Verwalter aber im Übrigen freie Hand lassen (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Dezember 1995 - V ZB 4/94, BGHZ 131, 346, 352 für Zustimmung zu baulichen Veränderungen).
  • OLG Köln, 06.08.2009 - 16 Wx 133/08

    Verweigerung der Zustimmung zur Veräußerung von Wohnungseigentum

    Auszug aus BGH, 13.05.2011 - V ZR 166/10
    Im Wesentlichen unumstritten ist andererseits, dass die Wohnungseigentümer selbst passivlegitimiert sind, wenn sie die, wie formuliert wird, "Erklärungskompetenz" an sich gezogen haben (BayObLG, BayObLGZ 1980, 29, 35; OLG Köln, ZMR 2010, 54, 55; OLG Zweibrücken, NJW-RR 1994, 1103 [in casu aber wegen Nichtbefassung verneint]; Klein in Bärmann, aaO, § 12 Rn. 42 aE; Kümmel in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 9. Aufl., § 12 Rn. 62, Riecke/Schmid/Schneider, WEG, 3. Aufl., § 12 Rn. 152 aE; Gottschalg in FS Deckert [2002] S. 161, 168).
  • OLG Hamm, 29.09.1992 - 15 W 199/92

    Erforderlichkeit der schriftlichen Zustimmung des Verwalters bei der Veräußerung

    Auszug aus BGH, 13.05.2011 - V ZR 166/10
    Dem Eigentümer einer Eigentumswohnung steht nach § 12 Abs. 2 WEG ein Anspruch auf Erteilung der in der Teilungserklärung vorgesehenen Zustimmung zur Veräußerung von Wohnungseigentum zu, wenn ein wichtiger Grund, der die Verweigerung der Zustimmung rechtfertigt, nicht vorliegt (OLG Hamm, NJW-RR 1993, 279, 280; Klein in Bärmann, WEG, 11. Aufl., § 12 Rn. 41).
  • BayObLG, 31.01.1980 - BReg. 2 Z 24/79

    Vorliegen eines wichtigen Grundes zur Versagung der Zustimmung des Verwalters

    Auszug aus BGH, 13.05.2011 - V ZR 166/10
    Im Wesentlichen unumstritten ist andererseits, dass die Wohnungseigentümer selbst passivlegitimiert sind, wenn sie die, wie formuliert wird, "Erklärungskompetenz" an sich gezogen haben (BayObLG, BayObLGZ 1980, 29, 35; OLG Köln, ZMR 2010, 54, 55; OLG Zweibrücken, NJW-RR 1994, 1103 [in casu aber wegen Nichtbefassung verneint]; Klein in Bärmann, aaO, § 12 Rn. 42 aE; Kümmel in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 9. Aufl., § 12 Rn. 62, Riecke/Schmid/Schneider, WEG, 3. Aufl., § 12 Rn. 152 aE; Gottschalg in FS Deckert [2002] S. 161, 168).
  • BGH, 11.10.2012 - V ZB 2/12

    Veräußerungsbeschränkung beim Wohnungseigentum: Ablauf der Verwalterbestellung

    aa) Der Verwalter, dem in der Gemeinschaftsordnung die Befugnis zur Zustimmung zu einer Veräußerung nach § 12 Abs. 1 WEG übertragen worden ist, nimmt bei seiner Entscheidung kein eigenes Recht wahr, sondern wird grundsätzlich als Treuhänder und mittelbarer Stellvertreter der Wohnungseigentümer tätig (BGH, Urteil vom 26. September 1990 - IV ZR 226/89, BGHZ 112, 240, 242; Senat, Urteil vom 13. Mai 2011 - V ZR 166/10, NJW-RR 2011, 1453, 1454 Rn. 9).

    Die Wohnungseigentümer können jederzeit - auch ohne eine Vorlage des Verwalters oder des betroffenen Wohnungseigentümers - dessen Zustimmungsbefugnis an sich ziehen und über die Erteilung der Zustimmung entscheiden (vgl. Senat, Urteil vom 13. Mai 2011 - V ZR 166/10, NJW-RR 2011, 1453, 1454 Rn. 9; BayObLGZ 1980, 29, 35; OLG Köln, NZM 2010, 557, 558).

  • BGH, 06.12.2018 - V ZB 134/17

    Unwiderruflichkeit einer Zustimmung zur Veräußerung des Wohnungseigentums in

    Wird die Zustimmung anderer Wohnungseigentümer oder - gewissermaßen stellvertretend für sie (vgl. dazu: Senat, Urteil vom 13. Mai 2011 - V ZR 166/10, NJW-RR 2011, 1453 Rn. 9; BGH, Urteil vom 26. September 1990 - IV ZR 226/89, BGHZ 112, 240, 242) - des Verwalters der Anlage vorgesehen, geht es um deren Interesse, sich gegen "das Eindringen unerwünschter Personen in die Gemeinschaft und gegen sonstige unerwünschte Veränderungen im Personenkreis der Teilhaber zu schützen" (BT-Drucks. 16/887 S. 21).
  • BGH, 21.07.2023 - V ZR 90/22

    Streitwert einer Klage auf Erteilung der Zustimmung zur Veräußerung des

    Grundsätzlich war die Klage gegen den Verwalter zu richten, der in aller Regel bei der Entscheidung über die Zustimmung zur Veräußerung als Treuhänder und mittelbarer Stellvertreter der Wohnungseigentümer tätig wurde und hierbei kein eigenes - nur von ihm wahrnehmbares - Recht wahrnahm (vgl. Senat, Urteil vom 13. Mai 2011 - V ZR 166/10, ZWE 2011, 321, 322; Urteil vom 18. Oktober 2019 - V ZR 188/18, NJW-RR 2020, 393 Rn. 6).

    Hatten allerdings die Wohnungseigentümer die Entscheidung über die an sich von dem Verwalter zu erteilende Zustimmung zur Veräußerung von Wohnungseigentum an sich gezogen und beschlossen, sie zu verweigern, waren sie und nicht der Verwalter für die Klage auf Erteilung der Zustimmung passivlegitimiert (vgl. Senat, Urteil vom 13. Mai 2011 - V ZR 166/10, ZWE 2011, 321, 322).

    Ein solches Ansichziehen sollte nur dann ausscheiden, wenn die Teilungserklärung ausnahmsweise dem Verwalter die Erteilung der Zustimmung eindeutig als eigenes - nur von ihm wahrnehmbares - Recht zuwies (Senat, Urteil vom 13. Mai 2011 - V ZR 166/10, aaO).

    Jedenfalls führte eine entsprechende Regelung lediglich dazu, dass die Wohnungseigentümer die Entscheidung über die Zustimmung zur Veräußerung nicht an sich ziehen und selbst treffen können (vgl. Senat, Urteil vom 13. Mai 2011 - V ZR 166/10, ZWE 2011, 321, 322).

  • BGH, 20.07.2012 - V ZR 241/11

    Beschlussanfechtungsklage im Wohnungseigentumsverfahren: Klagebefugnis eines

    Ist die Verwalterbestellung - wie hier - nichtig, ergibt sich dies schon aus § 27 Abs. 3 Satz 2 WEG; im Übrigen wird der Verwalter bei der Erteilung der Zustimmung regelmäßig nur als Treuhänder und mittelbarer Stellvertreter der Wohnungseigentümer tätig, weshalb diese die Entscheidung zu jeder Zeit an sich ziehen können (vgl. Senat, Urteil vom 13. Mai 2011 - V ZR 166/10, NZM 2011, 719 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 18.10.2019 - V ZR 188/18

    Verpflichtung des ehemaligen Verwalter einer klagenden

    Ist - wie hier - der Verwalter zustimmungsberechtigte Person, wird er bei der Entscheidung über die Zustimmung zur Veräußerung in aller Regel als Treuhänder und mittelbarer Stellvertreter der Wohnungseigentümer tätig (Senat, Urteil vom 20. Juli 2012 - V ZR 241/11, NJW 2012, 3232 Rn. 13; Urteil vom 13. Mai 2011 - V ZR 166/10, NJW-RR 2011, 1453 Rn. 9; BGH, Urteil vom 26. September 1990 - IV ZR 226/89, BGHZ 112, 240, 242).

    Daran ändert sich regelmäßig auch dann nichts, wenn die Wohnungseigentümer nach der Teilungserklärung ausnahmsweise nicht die Entscheidung über die Zustimmung an sich ziehen und selbst treffen können (vgl. dazu Senat, Urteil vom 13. Mai 2011 - V ZR 166/10, NJW-RR 2011, 1453 Rn. 9 mwN).

  • LG München I, 05.06.2018 - 36 S 19440/17

    Zustimmungsversagung zur Veräußerung

    Dadurch werden die Beklagten passivlegitimiert (vgl. BGH v. 13.05.201 - V ZR 166/10, juris Rn. 7 ff. m.w.N.).

    Nachdem die Beklagten die Entscheidung über die Zustimmung an sich gezogen haben und die Zustimmung ohne wichtigen Grund versagt haben, sind ebenfalls die übrigen Wohnungseigentümer passivlegitimiert (BGH v. 13.05.2011 - V ZR 166/10, juris Rn. 6 ff.).

  • AG Pinneberg, 26.01.2016 - 60 C 67/14

    Eigentümer lehnen Erwerb ab: Verkäufer kann Schadensersatz verlangen!

    Der Verwalter könnte die Zustimmung nach einer solchen Entscheidung der Wohnungseigentümer selbst dann nicht mehr erteilen, wenn er die Entscheidung der Wohnungseigentümer für falsch hielte oder diese falsch ist, vergleiche BGH NJW-RR 2011, 1453 ff.
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