Rechtsprechung
   BGH, 27.09.2011 - X ZR 142/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,734
BGH, 27.09.2011 - X ZR 142/08 (https://dejure.org/2011,734)
BGH, Entscheidung vom 27.09.2011 - X ZR 142/08 (https://dejure.org/2011,734)
BGH, Entscheidung vom 27. September 2011 - X ZR 142/08 (https://dejure.org/2011,734)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,734) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 42 ZPO, § 406 Abs 1 ZPO
    Ablehnung eines gerichtlichen Sachverständigen bei Lücken oder Unzulänglichkeiten im schriftlichen Gutachten - Sachverständigenablehnung IV

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Rechtfertigung einer Ablehnung eines gerichtlichen Sachverständigen wegen Befangenheit aufgrund von Lücken oder Unzulänglichkeiten im schriftlichen Gutachten

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Sachverständigenablehnung - Lücken in Gutachten

  • Betriebs-Berater

    Zur Ablehnung eines Sachverständigen wegen Befangenheit - Sachverständigenablehnung IV

  • rewis.io

    Ablehnung eines gerichtlichen Sachverständigen bei Lücken oder Unzulänglichkeiten im schriftlichen Gutachten - Sachverständigenablehnung IV

  • ra.de
  • rewis.io

    Ablehnung eines gerichtlichen Sachverständigen bei Lücken oder Unzulänglichkeiten im schriftlichen Gutachten - Sachverständigenablehnung IV

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 42; ZPO § 406 Abs. 1
    Rechtfertigung einer Ablehnung eines gerichtlichen Sachverständigen wegen Befangenheit aufgrund von Lücken oder Unzulänglichkeiten im schriftlichen Gutachten

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sachverständigenablehnung IV

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schlechtes Gutachten = Befangen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zur Ablehnung eines Sachverständigen wegen Befangenheit - Sachverständigenablehnung IV

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1555
  • MDR 2011, 1373
  • GRUR 2011, 12
  • GRUR 2012, 92
  • BB 2011, 2626
  • BauR 2012, 132
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.11.2002 - X ZR 178/01

    Befangenheit eines Sachverständigen

    Auszug aus BGH, 27.09.2011 - X ZR 142/08
    Lücken und Unzulänglichkeiten rechtfertigen jedoch für sich allein nicht die Ablehnung eines gerichtlichen Sachverständigen wegen Befangenheit, weil dessen Unparteilichkeit dadurch nicht in Frage gestellt wird (vgl. Senat, Beschluss vom 5. November 2002 - X ZR 178/01, FF 2003, Sonderheft 1, 101; BGH, Beschluss vom 15. März 2005 - VI ZB 74/04, NJW 2005, 1869, 1870).
  • BGH, 15.03.2005 - VI ZB 74/04

    Frist für die Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BGH, 27.09.2011 - X ZR 142/08
    Lücken und Unzulänglichkeiten rechtfertigen jedoch für sich allein nicht die Ablehnung eines gerichtlichen Sachverständigen wegen Befangenheit, weil dessen Unparteilichkeit dadurch nicht in Frage gestellt wird (vgl. Senat, Beschluss vom 5. November 2002 - X ZR 178/01, FF 2003, Sonderheft 1, 101; BGH, Beschluss vom 15. März 2005 - VI ZB 74/04, NJW 2005, 1869, 1870).
  • OLG Düsseldorf, 18.04.2017 - 2 Ws 528/16

    Loveparade-Strafverfahren eröffnet

    Mangelnde Sachkunde, inhaltliche Unzulänglichkeiten, handwerkliche formale Fehler oder Lückenhaftigkeit rechtfertigen für sich allein nicht die Ablehnung des Sachverständigen wegen Befangenheit, weil diese Umstände nicht die Unparteilichkeit des Sachverständigen betreffen und die Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit kein Mittel zur Fehlerkontrolle ist (vgl. BGH NJW-RR 2011, 1555; StV 2011, 709, 710; OLG Stuttgart BeckRS 2015, 08496; OLG Düsseldorf [15. Zivilsenat] BeckRS 2016, 06352).
  • OLG Stuttgart, 11.06.2012 - 7 W 48/12

    Sachverständigenablehnung: Frist für einen Befangenheitsantrag

    "Unverzüglich" ist bei einem behaupteten Befangenheitsgrund, der sich aus einem schriftlichen Gutachten selbst ergibt, ausnahmsweise die vom Gericht etwaig gesetzte Frist für Einwendungen gegen ein schriftliches Gutachten gem. § 411 Abs. 4 ZPO (Anschluss an BGH NJW-RR 2011, 1555 f.).

    Ist durch das Gericht für etwaige Einwendungen gegen ein schriftliches Gutachten keine Frist gem. § 411 Abs. 4 ZPO gesetzt worden, sind Befangenheitsgründe "unverzüglich" entsprechend § 121 BGB geltend zu machen (Anschluss an BGH MDR 2005, 1007 f.; BGH NJW-RR 2011, 1555 f.).

    Ergibt sich demnach der Grund zur Ablehnung des Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit aus dem Inhalt des schriftlichen Gutachtens, läuft die Frist zur Ablehnung des Sachverständigen gleichzeitig mit der vom Gericht gesetzten Frist zur Stellungnahme nach § 411 Abs. 4 ZPO ab, wenn sich die Partei zur Begründung des Antrags erst mit dem Inhalt des Gutachtens auseinandersetzen muss (BGH NJW-RR 2011, 1555 f.; BGH MDR 2005, 1007 f. [Rn. 7]).

    Lücken oder Unzulänglichkeiten in einem schriftlichen Gutachten rechtfertigen für sich allein nicht die Ablehnung eines gerichtlichen Sachverständigen wegen Befangenheit (BGH NJW-RR 2011, 1555 f.).

    Selbst kleinere Unzulänglichkeiten oder Lücken im Gutachten würden jedoch die Ablehnung des Sachverständigen nicht rechtfertigen (vgl. BGH NJW-RR 2011, 1555 f.).

  • OLG München, 13.01.2021 - 20 W 1742/20

    Voraussetzungen für die Ablehnung von Richter und Sachverständigen

    Ein Mangel an Sachkunde, Lücken, Unzulänglichkeiten oder Fehler im Gutachten entwerten dieses gegebenenfalls, rechtfertigen jedoch für sich allein regelmäßig nicht die Ablehnung des Sachverständigen wegen Befangenheit (vgl. BGH, Beschluss vom 5.11.2002, X ZR 178/01, BeckRS 2003, 94, beck-online; OLG München, Beschluss vom 18.08.2020, Az. 20 W 1121/20, juris; OLG München, Beschluss vom 27.10.2020, Az. 20 W 1420/20 = IBRRS 2020, 3202), denn derartige Mängel betreffen grundsätzlich nicht seine Unabhängigkeit (vgl. BGH, Beschluss v. 27.9. 2011, X ZR 142/08 = NJW-RR 2011, 1555, beck-online).

    Wie bereits oben dargelegt, betreffen Mängel des Gutachtens oder mangelnde Sachkunde des Sachverständigen grundsätzlich nicht dessen Unvoreingenommenheit (vgl. BGH, Beschluss v. 27.9. 2011, X ZR 142/08 = NJW-RR 2011, 1555; BGH, Beschluss vom 5.11.2002, X ZR 178/01, BeckRS 2003, 94, jeweils zitiert nach beck-online; OLG München, Beschluss vom 18.08.2020, Az. 20 W 1121/20, juris; OLG München, Beschluss vom 27.10.2020, Az. 20 W 1420/20 = IBRRS 2020, 3202, juris).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht