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   AG Meldorf, 05.07.2011 - 81 C 504/11   

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https://dejure.org/2011,18085
AG Meldorf, 05.07.2011 - 81 C 504/11 (https://dejure.org/2011,18085)
AG Meldorf, Entscheidung vom 05.07.2011 - 81 C 504/11 (https://dejure.org/2011,18085)
AG Meldorf, Entscheidung vom 05. Juli 2011 - 81 C 504/11 (https://dejure.org/2011,18085)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    §§ 286, 280, 670 BGB; Nr. 2302, 2300 VV-RVG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eine über den Auftrag zur Fertigung eines einfachen Mahnschreibens hinausgehede Erörterung der Sach- und Rechtslage mit dem Anwalt ist grundsätzlich nicht erstattungsfähig; Erstattungsfähigkeit einer über den Auftrag zur Fertigung eines einfachen Mahnschreibens ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280; BGB § 286; RVG Ziff. 2302 VV
    Eine über den Auftrag zur Fertigung eines einfachen Mahnschreibens hinausgehede Erörterung der Sach- und Rechtslage mit dem Anwalt ist grundsätzlich nicht erstattungsfähig; Erstattungsfähigkeit einer über den Auftrag zur Fertigung eines einfachen Mahnschreibens ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1629
  • MDR 2011, 1324
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.11.1994 - VI ZR 3/94

    Anwaltskosten: Frage der Erforderlichkeit - einfach gelagerter Fall, feststehende

    Auszug aus AG Meldorf, 05.07.2011 - 81 C 504/11
    In einfach gelagerten Fällen ist dies nur anzunehmen, wenn der Gläubiger geschäftlich ungewandt ist oder der Schuldner die Erfüllung verzögert (vgl. BGH, NJW 1995, 446).
  • BGH, 11.11.2003 - VI ZR 371/02

    Voraussetzungen der Haftung für Schäden durch die Verteidigung in einem

    Auszug aus AG Meldorf, 05.07.2011 - 81 C 504/11
    Eines Rechtsanwalts darf sich der Gläubiger auf Kosten des säumigen Schuldners nur dann zur Geltendmachung seiner Rechte bedienen, wenn dies erforderlich und zweckmäßig ist (BGH, NJW 2004, 446; BGH, NJW 2006, 1065).
  • BGH, 10.01.2006 - VI ZR 43/05

    Ersatzfähigkeit von Rechtsverfolgungskosten des Geschädigten aus einem

    Auszug aus AG Meldorf, 05.07.2011 - 81 C 504/11
    Eines Rechtsanwalts darf sich der Gläubiger auf Kosten des säumigen Schuldners nur dann zur Geltendmachung seiner Rechte bedienen, wenn dies erforderlich und zweckmäßig ist (BGH, NJW 2004, 446; BGH, NJW 2006, 1065).
  • AG Bad Segeberg, 01.12.2011 - 17a C 78/11

    Für die Fälligkeit eines Anspruchs aus Versorgungsleistungen ist die Erteilung

    Ob etwas anderes dann gilt, wenn der Schuldner gegen die Forderungen keine Einwendungen erhoben hat (so AG Meldorf, Urt. v. 05.07.2011 - 81 C 504/11, MDR 2011, 1324 f.), kann vorliegend dahinstehen, weil die Beklagte vorliegend Einwendungen erhoben hat.
  • AG Kehl, 21.11.2013 - 4 C 610/12

    Rechtsanwaltshaftung: Abrechnungsverpflichtung gegenüber einer

    Für ein einfaches Mahnschreiben wäre eine 0, 3 Gebühr angemessen gewesen (vgl. AG Meldorf, NJW-RR 2011, 1629 f, bei Juris, mit ausführlicher Begründung).
  • AG Kehl, 25.09.2013 - 5 C 461/13

    Erstattungsfähigkeit der Inkassokosten bei Schuldnerverzug

    Denn im vorliegenden Fall wäre als adäquate vorgerichtliche Rechtsverfolgung ein einfaches Mahnschreiben durch einen Rechtsanwalt ausreichend gewesen, um den Beklagten den Ernst der Lage vor Augen zu führen; einer rechtlichen Prüfung der Berechtigung der Forderung bedurfte es aus Sicht der Klägerin nicht mehr (vgl. AG Meldorf NJW-RR 2011, 1629).
  • AG Kehl, 05.05.2014 - 4 C 68/14

    Fitnessstudiovertrag: Wirksamkeit einer formularmäßig vereinbarten

    Insoweit lag bis zum Zeitpunkt der Beauftragung am 26.11.2013 nur eine begründete Forderung bis zu einem Streitwert von bis zu 500 EUR vor für deren Anmahnung nur eine (hälftige) 0,3 Verfahrensgebühr aus § 13 RVG i.V.m. Nr. 2300 VV RVG angebracht ist (LG Magdeburg, Urt. v. 14.07.2011, Az. 9 O 683/11, juris; AG Meldorf, Urt. v. 05.07.11, Az. 81 C 504/11, juris mit ausführlicher Begründung; AG Hannover, Urt. v. 24.09.09, Az. 514 C 7041/09).
  • AG Düsseldorf, 07.11.2014 - 57 C 10222/14

    Schreiben einfacher Art einfaches Schreiben Rechtsanwalt Inkasso Mahnkosten

    Somit stand also bei Beauftragung des Rechtsanwaltes für die Klägerseite fest, dass über die reine anwaltliche Zahlungsaufforderung hinausgehende außergerichtliche anwaltliche Maßnahmen nicht veranlasst sind, so dass es der Klägerseite auch zumutbar war, den anwaltlichen Auftrag von vorn herein auf ein Schreiben einfacher Art zu beschränken (vgl. auch AG Meldorf NJW-RR 2011, 1629; Staudinger-Löwisch/Feldmann BGB § 286 Rn. 222).
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