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   LG Saarbrücken, 01.10.2010 - 13 S 75/10   

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LG Saarbrücken, 01.10.2010 - 13 S 75/10 (https://dejure.org/2010,10517)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 01.10.2010 - 13 S 75/10 (https://dejure.org/2010,10517)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 01. Oktober 2010 - 13 S 75/10 (https://dejure.org/2010,10517)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Versicherung zahlt nichts, wenn abgehauen wird!

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Leistungsfreiheit des Haftpflichtversicherers nach Unfallflucht

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Unfallstelle verlassen - Versicherungsschutz weg

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Bei Flucht kein Schutz

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Versicherungsschutz bei Verlassen der Unfallstelle

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Versicherungsschutz bei Verlassen der Unfallstelle

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Wer sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, verliert seinen Versicherungsschutz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 187
  • NZV 2011, 255
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Celle, 12.01.2006 - 8 U 121/05
    Auszug aus LG Saarbrücken, 01.10.2010 - 13 S 75/10
    Dabei kommt es nicht allein darauf an, ob dem Versicherer Feststellungen zu einer möglichen alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit erschwert worden sind (vgl. dazu OLG Celle, Urteil vom 12.01.2006 - 8 U 121/05, Schaden-Praxis 2006, 358).

    Durch nachträgliche Angaben, deren Wahrheitsgehalt oft nicht überprüft werden kann, ist eine Aufklärung gerade nicht zuverlässig gewährleistet (vgl. BGH, Urteil vom 01.12.1999 aaO; OLG Celle, Urteil vom 12.01.2006 aaO).

    Zum anderen hätte der Beklagte durch diese Information gegenüber seinem Arbeitgeber seinen versicherungsvertraglichen Pflichten nicht Genüge getan, zumal er unstreitig erst am Folgetag zum Unfallort zurückgekehrt ist, um entsprechende Feststellungen vor Ort zu ermöglichen (vgl. dazu OLG Celle, Urteil vom 12.01.2006 aaO; OLG Oldenburg, Urteil vom 30.04.2003 - 3 U 2/03, VersR 2004, 466).

  • BGH, 01.12.1999 - IV ZR 71/99

    Einordnung einer Unfallflucht im Sinne von § 142 StGB auch bei eindeutiger

    Auszug aus LG Saarbrücken, 01.10.2010 - 13 S 75/10
    Das Gebot, nach einem Verkehrsunfall die Unfallaufnahme durch die Polizei an Ort und Stelle abzuwarten, stellt eine elementare, allgemeine und jedem Kraftfahrer bekannte Pflicht dar (vgl. BGH, Urteil vom 01.12.1999 - VI ZR 71/99, VersR 2000, 222; LG Düsseldorf, Urteil vom 18.06.2010 - 20 S 7/10, juris; Schwintowski/Brömmelmeyer, Praxiskommentar zum Versicherungsvertragsrecht, 1. Aufl., § 28 VVG Rn. 46).

    Es kommt auf alles an, was zur Aufklärung des Tatbestandes oder zur Minderung des Schadens dienlich sein kann (vgl. BGH, Urteil vom 01.12.1999 - IV ZR 71/99, VersR 2000, 222).

    Durch nachträgliche Angaben, deren Wahrheitsgehalt oft nicht überprüft werden kann, ist eine Aufklärung gerade nicht zuverlässig gewährleistet (vgl. BGH, Urteil vom 01.12.1999 aaO; OLG Celle, Urteil vom 12.01.2006 aaO).

  • LG Düsseldorf, 18.06.2010 - 20 S 7/10

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort führt zur Leistungsfreiheit des

    Auszug aus LG Saarbrücken, 01.10.2010 - 13 S 75/10
    Das Gebot, nach einem Verkehrsunfall die Unfallaufnahme durch die Polizei an Ort und Stelle abzuwarten, stellt eine elementare, allgemeine und jedem Kraftfahrer bekannte Pflicht dar (vgl. BGH, Urteil vom 01.12.1999 - VI ZR 71/99, VersR 2000, 222; LG Düsseldorf, Urteil vom 18.06.2010 - 20 S 7/10, juris; Schwintowski/Brömmelmeyer, Praxiskommentar zum Versicherungsvertragsrecht, 1. Aufl., § 28 VVG Rn. 46).

    bb) Es bedarf hier keiner abschließenden Entscheidung, ob derjenige, der vorsätzlich gegen seine vertragliche Wartepflicht verstößt, in der Regel auch arglistig handelt (vgl. dazu LG Düsseldorf, Urteil vom 18.06.2010 - 20 S 7/10, juris; Nugel, ZfS 2009, 307, 313).

  • OLG Oldenburg, 30.04.2003 - 3 U 2/03

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort als gleichzeitige Verletzung der

    Auszug aus LG Saarbrücken, 01.10.2010 - 13 S 75/10
    Zum anderen hätte der Beklagte durch diese Information gegenüber seinem Arbeitgeber seinen versicherungsvertraglichen Pflichten nicht Genüge getan, zumal er unstreitig erst am Folgetag zum Unfallort zurückgekehrt ist, um entsprechende Feststellungen vor Ort zu ermöglichen (vgl. dazu OLG Celle, Urteil vom 12.01.2006 aaO; OLG Oldenburg, Urteil vom 30.04.2003 - 3 U 2/03, VersR 2004, 466).
  • BGH, 07.12.1983 - IVa ZR 231/81

    Rechtsfolgen einer vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung; Berufung des

    Auszug aus LG Saarbrücken, 01.10.2010 - 13 S 75/10
    Nach dieser Rechtsprechung zum früheren Versicherungsvertragsrecht konnte sich der Kaskoversicherer trotz vorsätzlicher Verletzung von Aufklärungspflichten nur dann auf völlige Leistungsfreiheit berufen, wenn die Obliegenheitsverletzung generell geeignet war, die berechtigten Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden und dem Versicherungsnehmer ein erhebliches Verschulden zur Last fiel (vgl. nur BGH, Urteil vom 07.12.1983 - IV a ZR 231/81, VersR 1984, 228).
  • OLG Celle, 19.11.2009 - 8 U 79/09

    Leistungsfreiheit des Fahrzeugversicherers ohne Anzeichen für einen Unfallschock

    Auszug aus LG Saarbrücken, 01.10.2010 - 13 S 75/10
    Dazu gehören selbst bei eindeutiger Haftungslage insbesondere Feststellungen zur Person des Fahrers und der beteiligten Fahrzeuge am Unfallort (vgl. OLG Celle, Urteil vom 19.11.2009 - 8 U 79/09, Schaden-Praxis 2010, 118).
  • BGH, 04.05.2009 - IV ZR 62/07

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Leistungsfreiheit des

    Auszug aus LG Saarbrücken, 01.10.2010 - 13 S 75/10
    Arglistig handelt der Versicherungsnehmer bereits dann, wenn er sich bewusst ist, dass sein Verhalten den Versicherer bei der Schadensregulierung möglicherweise beeinflussen kann (BGH, Urteil vom 02.10.1985 - IV a ZR 18/84, VersR 1986, 77; Urteil vom 04.05.2009 - IV ZR 62/07, VersR 2009, 968; jeweils mwN.; Looschelders/Pohlmann aaO Rn. 50).
  • BGH, 02.10.1985 - IVa ZR 18/84

    Leistungsfreiheit des Feuerversicherers wegen arglistiger Täuschung durch den

    Auszug aus LG Saarbrücken, 01.10.2010 - 13 S 75/10
    Arglistig handelt der Versicherungsnehmer bereits dann, wenn er sich bewusst ist, dass sein Verhalten den Versicherer bei der Schadensregulierung möglicherweise beeinflussen kann (BGH, Urteil vom 02.10.1985 - IV a ZR 18/84, VersR 1986, 77; Urteil vom 04.05.2009 - IV ZR 62/07, VersR 2009, 968; jeweils mwN.; Looschelders/Pohlmann aaO Rn. 50).
  • OLG Stuttgart, 16.10.2014 - 7 U 121/14

    Kfz-Kaskoversicherung: Verletzung der Aufklärungspflicht bei Verlassen der

    Ob die Bemühungen zur Aufklärung des Unfallgeschehens Erfolg gehabt hätten, spielt keine Rolle, da E.1.3 AKB 2008 ein eigeninitiatives Verhalten des Versicherungsnehmers verlangt, das auf einen bestimmten Erfolg gerichtet ist, nicht aber den Erfolg selbst verlangt; es genügt die abstrakte Möglichkeit, zur Aufklärung des Tatbestandes beizutragen (vgl. dazu Knappmann in Prölss/Martin, VVG 28. Aufl. AKB 2008 E.1 Rn. 20 f.; LG Saarbrücken, Urteil vom 1. Oktober 2010 - 13 S 75/10, NJW-RR 2011, 187; LG Dresden, Urteil vom 31. Mai 2013 - 8 O 2445/12, juris).
  • LG Bonn, 15.11.2012 - 6 S 63/12

    Notwendige Voraussetzungen von Arglist gegenüber dem Haftpflichtversicherer für

    Arglist verlangt neben der vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung zwar keine Bereicherungsabsicht; erforderlich ist aber - über den bloßen Vorsatz hinausgehend -, dass der Versicherungsnehmer bzw. Versicherte einen gegen die Interessen des Versicherers gerichteten Zweck verfolgt und weiß, dass sein Verhalten den Versicherer bei der Schadensregulierung möglicherweise beeinflussen kann (LG Offenburg aaO, BGH, Urt. v. 04.05.2009 - IV ZR 62/07 - juris Rn. 9; BGH, Urt. v. 02.01.1985 - IVa ZR 18/84 - juris Rn. 12; LG Saarbrücken, Urt. v. 01.10.2010 - 13 S 75/10 - juris Rn. 14).
  • LG Nürnberg-Fürth, 08.08.2011 - 8 T 5263/11

    Erfolgsaussichtsprüfung für einen Prozesskostenhilfeantrag im Regressprozess der

    So hätten auch das LG Düsseldorf (20 S 7/10) und das LG Saarbrücken (13 S 75/10) entschieden, dass der Versicherungsnehmer/Versicherte bei einer "Unfallflucht" stets arglistig handele.

    Gemessen am Vorstehenden kann der Hinweis auf die Entscheidungen der LG Düsseldorf (MDR 2010, 1319; 20 S 7/10) und LG Saarbrücken (NZV 2011, 255; 13 S 75/10) zur Begründung eines arglistigen Verhaltens des Beklagten eine Ablehnung der Prozesskostenhilfe nicht rechtfertigen.

    So lässt auch die Entscheidung des LG Saarbrücken (NZV 2011, 255) die Frage, ob derjenige, der vorsätzlich gegen seine vertragliche Wartepflicht verstößt, in der Regel auch arglistig handelt, ausdrücklich offen.

  • AG Neuss, 14.04.2014 - 87 C 4090/13

    Nachweis der Arglist im Rahmen der Regulierung eines Verkehrsunfalls durch den

    Arglist verlangt neben der vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung zwar keine Bereicherungsabsicht; erforderlich ist aber - über den bloßen Vorsatz hinausgehend -, dass der Versicherungsnehmer bzw. Versicherte einen gegen die Interessen des Versicherers gerichteten Zweck verfolgt und weiß, dass sein Verhalten den Versicherer bei der Schadensregulierung möglicherweise beeinflussen kann (LG Offenburg, SP 2011, 406; BGH, NJW-RR 2009, 1036; LG Saarbrücken, NJW-RR 2011, 187).

    Arglist verlangt neben der vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung zwar keine Bereicherungsabsicht; erforderlich ist aber - über den bloßen Vorsatz hinausgehend -, dass der Versicherungsnehmer bzw. Versicherte einen gegen die Interessen des Versicherers gerichteten Zweck verfolgt und weiß, dass sein Verhalten den Versicherer bei der Schadensregulierung möglicherweise beeinflussen kann (LG Offenburg, SP 2011, 406; BGH, NJW-RR 2009, 1036; LG Saarbrücken, NJW-RR 2011, 187).

  • LG Duisburg, 13.04.2017 - 6 O 396/15

    Vollkaskoversicherung - Verletzung Aufklärungsobliegenheit

    Ob die Bemühungen zur Aufklärung des Unfallgeschehens Erfolg gehabt hätten, spielt keine Rolle, da E.1.3 AKB 2008 ein eigeninitiatives Verhalten des Versicherungsnehmers verlangt, das auf einen bestimmten Erfolg gerichtet ist, nicht aber den Erfolg selbst verlangt; es genügt die abstrakte Möglichkeit, zur Aufklärung des Tatbestandes beizutragen (vgl. dazu Knappmann in Prölss/Martin, VVG, 28. Aufl., AKB 2008 E.1 Rn. 20 f.; LG Saarbrücken, NJW-RR 2011, 187; LG Dresden, Urt. v. 31.5.2013 - 8 O 2445/12, BeckRS. 2015, 00625).
  • AG Bochum, 03.03.2011 - 47 C 516/10

    Pflicht eines Kraftfahrers zum Abwarten der Unfallaufnahme durch die Polizei nach

    Die Klägerin ist unter den gegebenen Umständen auch nicht nach § 28 Abs. 3 S. 1 VVG leistungsfrei, denn arglistig handelt der Versicherungsnehmer bereits dann, wenn er sich bewusst ist, dass sein Verhalten den Versicherer bei der Schadensregulierung möglicherweise beeinflussen kann, wobei überwiegend bei vorsätzlicher Verletzung der vertraglichen Wartepflicht das Merkmal der Arglist bejaht wird (vgl. zum ganzen LG Saarbrücken NJW-RR 2011, 187).
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