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   OLG Karlsruhe, 31.05.2010 - 4 W 17/10   

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https://dejure.org/2010,7600
OLG Karlsruhe, 31.05.2010 - 4 W 17/10 (https://dejure.org/2010,7600)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 31.05.2010 - 4 W 17/10 (https://dejure.org/2010,7600)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 31. Mai 2010 - 4 W 17/10 (https://dejure.org/2010,7600)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwert im selbständigen Beweisverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 48 Abs. 1; ZPO § 3
    Streitwert im selbständigen Beweisverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Zur Streitwertfestsetzung bei Gewährleistung für Reihenhäuser

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Muss Nachbesserung den anerkannten Regeln der Technik entsprechen? (IBR 2011, 78)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 22
  • MDR 2010, 1418
  • NZBau 2010, 703
  • BauR 2010, 1643
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.09.2004 - III ZB 33/04

    Anforderungen an den Vortrag des Antragstellers im selbständigen Beweisverfahren;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.05.2010 - 4 W 17/10
    a) Der Streitwert des selbstständigen Beweisverfahrens richtet sich nach dem Hauptsachewert, auf den sich die Beweiserhebung bezieht (vgl. BGH, NJW 2004, 3488 ).

    Für die Streitwertfestsetzung ist der entsprechende Wert von (brutto) 47.897,50 EUR auch für das Reihenhaus der Antragsgegnerin Ziff. 4 anzusetzen, für welches der Sachverständige keine Mängel festgestellt hat (vgl. hierzu BGH, NJW 2004, 3488, 3490).

    Wird ein Sachverständigengutachten eingeholt, das auch die Höhe dieser Kosten klären soll, sind regelmäßig die vom Sachverständigen geschätzten Mangelbeseitigungskosten für den Streitwert maßgeblich (vgl. BGH, NJW 2004, 3488, 3490; OLG Hamburg, NJW-RR 2000, 827, 828; OLG Stuttgart, NZBau 2009, 39 ; OLG Jena, Beschluss vom 30.01.2001 - 1 W 31/01 -, zitiert nach Juris).

  • OLG Stuttgart, 07.08.2008 - 10 W 43/08

    Streitwertfestsetzung für ein selbständiges Beweisverfahren: Vom Sachverständigen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.05.2010 - 4 W 17/10
    Wird ein Sachverständigengutachten eingeholt, das auch die Höhe dieser Kosten klären soll, sind regelmäßig die vom Sachverständigen geschätzten Mangelbeseitigungskosten für den Streitwert maßgeblich (vgl. BGH, NJW 2004, 3488, 3490; OLG Hamburg, NJW-RR 2000, 827, 828; OLG Stuttgart, NZBau 2009, 39 ; OLG Jena, Beschluss vom 30.01.2001 - 1 W 31/01 -, zitiert nach Juris).

    cc) Der Streitwert wäre nur dann auf der Basis einer anderen Sanierungsvariante mit höheren Kosten festzusetzen, wenn die Antragstellerin im Beweissicherungsverfahren mit ihrem Antrag ausdrücklich geltend gemacht hätte, dass die Erforderlichkeit einer bestimmten Sanierungsvariante mit höheren Kosten vom Sachverständigen geprüft werden soll (vgl. OLG Stuttgart, NZBau 2009, 39, 40).

  • BGH, 20.08.2009 - VII ZR 205/07

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Abschlagszahlung nach Abnahme einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.05.2010 - 4 W 17/10
    Eine bestimmte technische Lösung zur Mangelbeseitigung kann auch dann ordnungsgemäß sein, wenn eine entsprechende DIN-Norm nicht existiert und eine behördliche Zustimmung im Einzelfall beantragt werden muss (vgl. zur Zustimmung im Einzelfall beispielsweise BGH, NZBau 2009, 707; OLG Celle, Urteil vom 31.03.2009 - 7 U 77/07 -, zitiert nach Juris).
  • OLG Jena, 30.01.2001 - 1 W 31/01

    Zum Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.05.2010 - 4 W 17/10
    Wird ein Sachverständigengutachten eingeholt, das auch die Höhe dieser Kosten klären soll, sind regelmäßig die vom Sachverständigen geschätzten Mangelbeseitigungskosten für den Streitwert maßgeblich (vgl. BGH, NJW 2004, 3488, 3490; OLG Hamburg, NJW-RR 2000, 827, 828; OLG Stuttgart, NZBau 2009, 39 ; OLG Jena, Beschluss vom 30.01.2001 - 1 W 31/01 -, zitiert nach Juris).
  • OLG Hamburg, 01.02.2000 - 9 W 2/00

    Streitwert im selbständigen Beweisverfahren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.05.2010 - 4 W 17/10
    Wird ein Sachverständigengutachten eingeholt, das auch die Höhe dieser Kosten klären soll, sind regelmäßig die vom Sachverständigen geschätzten Mangelbeseitigungskosten für den Streitwert maßgeblich (vgl. BGH, NJW 2004, 3488, 3490; OLG Hamburg, NJW-RR 2000, 827, 828; OLG Stuttgart, NZBau 2009, 39 ; OLG Jena, Beschluss vom 30.01.2001 - 1 W 31/01 -, zitiert nach Juris).
  • OLG Celle, 31.03.2009 - 7 U 77/07

    Mehrvergütungsansprüche des Bauunternehmers bei Herstellung eines Sonderbaus

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.05.2010 - 4 W 17/10
    Eine bestimmte technische Lösung zur Mangelbeseitigung kann auch dann ordnungsgemäß sein, wenn eine entsprechende DIN-Norm nicht existiert und eine behördliche Zustimmung im Einzelfall beantragt werden muss (vgl. zur Zustimmung im Einzelfall beispielsweise BGH, NZBau 2009, 707; OLG Celle, Urteil vom 31.03.2009 - 7 U 77/07 -, zitiert nach Juris).
  • OLG Koblenz, 15.04.2019 - 1 W 68/19

    Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens

    Bestätigt der Sachverständige die vom Antragsteller behaupteten Mängel, sind in der Regel die Mängelbeseitigungskosten der Streitwert (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31.05.2010 - 4 W 17/10 - MDR 2010, 1418 , zitiert nach juris Rn. 15).

    Bestätigt der Sachverständige die vom Antragsteller behaupteten Mängel, sind in der Regel die Mängelbeseitigungskosten der Streitwert (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31.05.2010 - 4 W 17/10 - MDR 2010, 1418 , zitiert nach juris Rn. 15; Zöller-Herget aaO).

  • OLG Karlsruhe, 11.02.2016 - 9 W 3/16

    Selbstständiges Beweisverfahren: Bemessung des Streitwerts nach den

    Maßgeblich sind mithin die Angaben, welche der Antragsteller selbst bei der Antragstellung im selbstständigen Beweisverfahren zu den Ansprüchen macht, die nach seiner Auffassung in Betracht kommen (vgl. BGH, NJW 2004, 3488, 3489; OLG Karlsruhe - 4. Zivilsenat -, NJW-RR 2011, 22, 23; OLG Celle, FamRZ 2008, 1197).
  • OLG Köln, 14.03.2013 - 16 W 6/13

    Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens

    Werden hingegen im Beweisverfahren keine oder nicht alle behaupteten Mängel gutachterlich bestätigt, sind für die Streitwertfestsetzung diejenigen Kosten zu schätzen, die sich ergeben hätten, wenn jene Mängel festgestellt worden wären (BGH, a.a.O; OLG Stuttgart, Beschluss vom 07.08.2008 - 10 W 43/08 - OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.03.2010 - 21 W 5/10 - OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31.05.2010 - 4 W 17/10 - Herget in: Zöller a.a.O.; Pastor in: Werner/Pastor, Der Bauprozess, 14. Aufl., Rn. 145).
  • OLG Karlsruhe, 24.02.2020 - 9 W 55/19

    Bemessung des Streitwerts im selbständigen Beweisverfahren

    Bei Baumängeln richtet sich der Streitwertfestsetzung nicht nach einer vorläufigen Schätzung in der Antragsschrift, sondern in der Regel nach den Kosten, die der Sachverständige später in seinem Gutachten für die Mängelbeseitigung schätzt (vgl. BGH, NJW 2004, 3488, Rn. 18; OLG Karlsruhe - 4. Zivilsenat -, NJW-RR 2011, 22; OLG Hamburg, NJW-RR 2000, 827).
  • OLG Brandenburg, 12.12.2019 - 12 W 34/19

    Beschwerde gegen eine Streitwertbemessung

    (OLG Karlsruhe NJW-RR 2011, S. 22; Herget, a. a. O.).
  • OLG Brandenburg, 10.08.2021 - 12 W 26/21

    Streitwert eines selbständigen Beweisverfahrens

    (OLG Karlsruhe NJW-RR 2011, S. 22; Herget, a. a. O.).
  • OLG Düsseldorf, 02.10.2019 - 5 W 34/19
    Sind Mängel im Sinne von § 633 BGB Verfahrensgegenstand, bestimmt der objektiv erforderliche Kostenaufwand für ihre Beseitigung einschließlich der Umsatzsteuer den Streitwert des Beweisverfahrens (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31.05.2010 - 4 W 17/10 = NJW-RR 2011, 22, 23).
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