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   BGH, 12.07.2010 - AnwZ (B) 85/09   

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https://dejure.org/2010,6858
BGH, 12.07.2010 - AnwZ (B) 85/09 (https://dejure.org/2010,6858)
BGH, Entscheidung vom 12.07.2010 - AnwZ (B) 85/09 (https://dejure.org/2010,6858)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 2010 - AnwZ (B) 85/09 (https://dejure.org/2010,6858)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 5 Abs 1 FAO, § 5 Abs 4 FAO
    Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung: Höhergewichtung von Fällen mit mehreren Instanzen im Rahmen des Nachweises der besonderen praktischen Erfahrung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 5 Abs 1 FAO, § 5 Abs 4 FAO
    Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung: Höhergewichtung von Fällen mit mehreren Instanzen im Rahmen des Nachweises der besonderen praktischen Erfahrung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Antrag eines zugelassenen Anwalts auf Gestattung der Führung einer Bezeichnung als "Fachanwalt für Erbrecht"; Zulässigkeit einer höheren Gewichtung eines Falles aufgrund seiner Behandlung in einer höheren Instanz und eine damit einhergehende schematische Aufwertung oder ...

  • Anwaltsblatt

    FAO § 5 Satz 1
    Fallliste bei Fachanwälte: Berufung kein eigener Fall, Mehrgewichtung möglich

  • rewis.io

    Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung: Höhergewichtung von Fällen mit mehreren Instanzen im Rahmen des Nachweises der besonderen praktischen Erfahrung

  • rewis.io

    Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung: Höhergewichtung von Fällen mit mehreren Instanzen im Rahmen des Nachweises der besonderen praktischen Erfahrung

  • BRAK-Mitteilungen

    Fachanwalt - Berufung kein eigener Fall

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FAO § 2 Abs. 2; FAO § 5; FAO § 14f
    Antrag eines zugelassenen Anwalts auf Gestattung der Führung einer Bezeichnung als "Fachanwalt für Erbrecht"; Zulässigkeit einer höheren Gewichtung eines Falles aufgrund seiner Behandlung in einer höheren Instanz und eine damit einhergehende schematische Aufwertung oder ...

  • rechtsportal.de

    FAO § 2 Abs. 2 ; FAO § 5 ; FAO § 14f
    Antrag eines zugelassenen Anwalts auf Gestattung der Führung einer Bezeichnung als "Fachanwalt für Erbrecht"; Zulässigkeit einer höheren Gewichtung eines Falles aufgrund seiner Behandlung in einer höheren Instanz und eine damit einhergehende schematische Aufwertung oder ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Fallliste bei Fachanwälte: Berufung kein eigener Fall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    FAO § 5 Satz 1
    Fallliste bei Fachanwälte: Berufung kein eigener Fall, Mehrgewichtung möglich

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Fachanwaltsantrag: Höhere Gewichtung von Fällen bei Vertretung über zwei Instanzen? (IBR 2010, 720)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 279
  • AnwBl 2010, 798
  • AnwBl Online 2010, 221
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.04.2009 - AnwZ (B) 48/08

    Voraussetzungen der Verleihung der Bezeichnung Fachanwalt für Erbrecht

    Auszug aus BGH, 12.07.2010 - AnwZ (B) 85/09
    Ein Fall im Sinne von § 5 Satz 1 FAO a.F. ist jede juristische Aufarbeitung eines einheitlichen Lebenssachverhalts, der sich von anderen Lebenssachverhalten dadurch unterscheidet, dass die zu beurteilenden Tatsachen und die Beteiligten verschieden sind (BGH, Beschl. v. 6. März 2006 - AnwZ (B) 36/05, BGHZ 166, 292 Rn. 12; BGH, Beschl. v. 20. April 2009 - AnwZ (B) 48/08, BRAK-Mitt. 2009, 177 Rn. 7).

    Daran kann es etwa fehlen, wenn infolge einer Beschränkung des Streitstoffs Fragen aus dem betreffenden Fachgebiet nicht mehr erheblich sind (vgl. BGH, Beschl. v. 20. April 2009 - AnwZ (B) 48/08, BRAK-Mitt. 2009, 177 Rn. 8 f.).

    Im maßgeblichen Zeitraum muss daher eine Frage aus diesem Fachgebiet behandelt worden sein (vgl. BGH, Beschl. v. 6. März 2006 - AnwZ (B) 36/05, BGHZ 166, 292 Rn. 22; BGH, Beschl. v. 20. April 2009 - AnwZ (B) 48/08, BRAK-Mitt. 2009, 177 Rn. 8).

  • BGH, 06.03.2006 - AnwZ (B) 36/05

    Gewichtung der Fälle für die Erlangung der Fachanwalts-Qualifikation; Begriff des

    Auszug aus BGH, 12.07.2010 - AnwZ (B) 85/09
    Ein Fall im Sinne von § 5 Satz 1 FAO a.F. ist jede juristische Aufarbeitung eines einheitlichen Lebenssachverhalts, der sich von anderen Lebenssachverhalten dadurch unterscheidet, dass die zu beurteilenden Tatsachen und die Beteiligten verschieden sind (BGH, Beschl. v. 6. März 2006 - AnwZ (B) 36/05, BGHZ 166, 292 Rn. 12; BGH, Beschl. v. 20. April 2009 - AnwZ (B) 48/08, BRAK-Mitt. 2009, 177 Rn. 7).

    Im maßgeblichen Zeitraum muss daher eine Frage aus diesem Fachgebiet behandelt worden sein (vgl. BGH, Beschl. v. 6. März 2006 - AnwZ (B) 36/05, BGHZ 166, 292 Rn. 22; BGH, Beschl. v. 20. April 2009 - AnwZ (B) 48/08, BRAK-Mitt. 2009, 177 Rn. 8).

  • BGH, 21.06.1999 - AnwZ (B) 81/98

    Voraussetzungen für die Führung der Bezeichnung Fachanwalt für Verwaltungsrecht

    Auszug aus BGH, 12.07.2010 - AnwZ (B) 85/09
    Sachen, die ein Anwalt sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich bearbeitet, zählen folgerichtig nur einfach, auch wenn sich das Mandat auf mehrere gerichtliche Instanzen erstreckt (BGH, Beschl. v. 21. Juni 1999 - AnwZ (B) 81/98, BRAK-Mitt. 1999, 230, 231; ebenso Feuerich/Weyland, BRAO, 7. Aufl., § 5 Rn. 4; Quaas, in Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht, § 5 FAO Rn. 8; a.A. Henssler/Prütting/Offermann-Burckart, BRAO, 3. Aufl., § 5 FAO Rn. 33).
  • BGH, 08.04.2013 - AnwZ (Brfg) 54/11

    Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung: Anwendung der Gewichtungsregelung;

    Für eine Anerkennung dieses Verfahrens als Erbrechtsfall müsste im Referenzzeitraum (hier: 11. September 2005 bis 10. September 2008) eine Frage aus dem in § 14f FAO a.F. näher beschriebenen Fachgebiet des Erbrechts bearbeitet worden sein (vgl. Senatsbeschluss vom 12. Juli 2010 - AnwZ (B) 85/09, NJW-RR 2011, 279 Rn. 10 m.w.N.).

    Eine solche Bearbeitung hat der Kläger aber zu keinem Zeitpunkt dargelegt, auch nicht in dem in der Berufungserwiderung in Bezug genommenen Schriftsatz vom 15. Juni 2010 (vgl. auch Senatsbeschluss vom 12. Juli 2010 - AnwZ (B) 85/09, aaO Rn. 11).

    Fall Nr. 2 hatte eine Kostenbeschwerde gemäß § 20a Abs. 2, § 13a FGG zum Gegenstand; dass er in diesem Zusammenhang eine erbrechtliche Frage bearbeitet hat (vgl. Senatsbeschluss vom 12. Juli 2010 - AnwZ (B) 85/09, aaO Rn. 10 m.w.N.), hat der Kläger nicht (hinreichend) dargetan.

    Aus dem Fallbeschrieb und den hierzu vorgelegten Unterlagen ergibt sich nicht, dass im Referenzzeitraum, also ab dem 11. September 2005, eine erbrechtliche Fragestellung behandelt worden ist (vgl. Senatsbeschluss vom 12. Juli 2010 - AnwZ (B) 85/09, aaO m.w.N.).

    Auch die den §§ 8, 9 RAFachBezG nachempfundenen Regelungen der §§ 4, 5 FAO begnügen sich mit einem formalisierten Nachweis der für die Erlangung einer Fachanwaltsqualifikation erforderlichen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen (vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 23. September 2002 - AnwZ (B) 40/01, aaO; vom 12. Juli 2010 - AnwZ (B) 85/09, aaO Rn. 10).

    Der Senat hat dementsprechend schon mehrfach entschieden, dass die Vorschrift des § 5 Satz 3 FAO a.F. (§ 5 Abs. 4 FAO) keine Handhabe bietet, eine bestimmte anwaltliche Tätigkeit losgelöst vom einzelnen Fall höher oder niedriger zu gewichten (Senatsbeschlüsse vom 8. November 2004 - AnwZ (B) 84/03, NJW 2005, 214, 215; vom 6. März 2006 - AnwZ (B) 36/05, aaO Rn. 28; vom 12. Juli 2010 - AnwZ (B) 85/09, aaO Rn. 5).

    Die Regelung geht dabei von Fällen aus, die gemessen an ihrer Bedeutung, ihrem Umfang und ihrem Schwierigkeitsgrad von durchschnittlichem Gewicht sind (vgl. Senatsbeschluss vom 12. Juli 2010 - AnwZ (B) 85/09, aaO [zu § 5 FAO]; vgl. ferner Senatsbeschlüsse vom 18. November 1996 - AnwZ (B) 29/96, aaO; vom 29. September 1997 - AnwZ (B) 33/97, aaO [jeweils zu § 9 RAFachBezG]).

    Zu der erstgenannten Fallgestaltung zählen etwa die Verfahren, die in eine höhere Instanz gelangen; hier liegt entweder ein noch durchschnittlicher oder ein schon überdurchschnittlicher Fall vor (vgl. Senatsbeschluss vom 12. Juli 2010 - AnwZ (B) 85/09, aaO Rn. 5 ff.).

  • BGH, 09.02.2015 - AnwZ (Brfg) 54/13

    Verleihungsvoraussetzungen für die Fachanwaltsbezeichnung für "Urheber- und

    aa) Ein Fall im Sinne von § 5 Abs. 1 FAO ist jede juristische Aufarbeitung eines einheitlichen Lebenssachverhalts, der sich von anderen Lebenssachverhalten dadurch unterscheidet, dass die zu beurteilenden Tatsachen und die Beteiligten verschieden sind (vgl. zu § 5 Satz 1 FAO a.F. Senat, Beschlüsse vom 6. März 2006 - AnwZ (B) 36/05, BGHZ 166, 292 Rn. 12 und vom 12. Juli 2010 - AnwZ (B) 85/09, NJW-RR 2011, 279 Rn. 3).

    Sachen, die ein Anwalt sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich bearbeitet, zählen folgerichtig nur als ein Fall, auch wenn sich das Mandat auf mehrere gerichtliche Instanzen erstreckt (Senat, Beschluss vom 12. Juli 2010, aaO).

    Etwa erforderliche Korrekturen werden durch § 5 Abs. 4 FAO ermöglicht, wonach Bedeutung, Umfang und Schwierigkeit einzelner Fälle zu einer höheren (oder niedrigeren) Gewichtung führen können (Senat, Beschluss vom 12. Juli 2010, aaO; Urteil vom 8. April 2013 - AnwZ (Brfg) 54/11, BGHZ 197, 118 Rn. 51; Vossebürger in Feuerich/Weyland, aaO § 5 FAO Rn. 4; Hartung/Scharmer, aaO § 5 FAO Rn. 53).

    Einer erweiternden Auslegung des Fallbegriffs in § 5 Abs. 1 FAO bedarf es deshalb nicht (Senat, Beschluss vom 12. Juli 2010, aaO).

    Sie erscheint angesichts der im beabsichtigten Klageverfahren im Verhältnis zum vorangegangenen einstweiligen Verfügungsverfahren zusätzlich verfolgten Rechtsschutzziele und der deshalb zu prüfenden zusätzlichen Anspruchsvoraussetzungen gerechtfertigt (zur Höhergewichtung, wenn sich bei einer Fallbearbeitung über mehrere Instanzen andere rechtliche Fragen stellen, vgl. Senat, Beschluss vom 12. Juli 2010, aaO Rn. 6; Vossebürger in Feuerich/Weyland, aaO § 5 FAO Rn. 4).

  • BGH, 10.03.2014 - AnwZ (Brfg) 58/12

    Verleihung der Bezeichnung "Fachanwalt für Arbeitsrecht": Anforderungen an

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist die Vertretung in einer höheren Instanz nicht als ein gegenüber dem Ausgangsfall eigenständiger Fall zu werten (Senatsbeschluss vom 12. Juli 2010 - AnwZ (B) 85/09, NJW-RR 2011, 279 Rn. 3), so dass vorliegend von einem einheitlichen Fall auszugehen ist.

    Davon abgesehen sind diese Fälle auch deswegen nicht als eigenständige rechtsförmliche Verfahren anzuerkennen, weil sie zusammen mit dem berücksichtigungsfähigen Widerspruchsverfahren Nr. 19 (siehe oben unter I 2 b bb) einen einheitlichen Fall bilden (vgl. Senatsbeschluss vom 12. Juli 2010 - AnwZ (B) 85/09, aaO).

    Dies führt zwar nicht dazu, dass jedes Verfahren, das in die zweite Instanz gelangt, höher zu gewichten ist (vgl. Senatsurteil vom 8. April 2013 - AnwZ (Brfg) 54/11, aaO Rn. 34; Senatsbeschluss vom 12. Juli 2010 - AnwZ (B) 85/09, aaO Rn. 5).

  • BGH, 27.04.2016 - AnwZ (Brfg) 3/16

    Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung für Bank- und Kapitalmarktrecht: Nachweis

    Nach der ständigen Senatsrechtsprechung zählt ein Fall nur einfach, auch wenn sich das Mandat auf mehrere gerichtliche Instanzen erstreckt (vgl. nur Beschlüsse vom 21. Juni 1999 - AnwZ (B) 81/98, BRAK-Mitt. 1999, 230, 231 und vom 12. Juli 2010 - AnwZ (B) 85/09, NJW-RR 2011, 279 Rn. 3).

    Eine erweiternde Auslegung des Fallbegriffs scheidet insoweit aber aus (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Juli 2010 aaO).

    Im maßgeblichen Zeitraum muss daher eine Frage aus diesem Fachgebiet behandelt worden sein (vgl. nur Senat, Beschluss vom 12. Juli 2010, aaO Rn. 10 mwN).

    Entgegen der Auffassung des Klägers folgt aber allein daraus, dass ein Fall in eine höhere Instanz gelangt, nicht zwingend eine höhere Gewichtung (vgl. nur Senat, Beschluss vom 12. Juli 2010, aaO Rn. 5 f.; Urteile vom 8. April 2013 - AnwZ (Brfg) 54/11, BGHZ 197, 118 Rn. 34 und vom 10. März 2014, aaO Rn. 38).

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 08.04.2011 - 1 AGH 78/09
    Zwischenzeitlich hat allerdings der Bundesgerichtshof (BRAK-Mitt. 2010, 270) entschieden, dass die Vertretung in einer höheren Instanz keinen gegenüber dem Ausgangsfall neuen "Fall" darstellt.

    Entsprechend den Darlegungen vorstehend zu Fall A 1 hat der Senat trotz der zwischenzeitlich veröffentlichten Entscheidung des Bundesgerichtshofs BRAK-Mitt. 2010, 270 unter Zurückstellung von Bedenken, die sich aus der pauschalen Darstellung und der Wortgleichheit der Ausführungen des Klägers zu Fall A 10 ergeben, für den Fall A 4 eine Höhergewichtung auf 1, 5 vorgenommen.

    Wie der Senat in seinem Beschluss vom 22.01.2010 den Kläger bereits darauf hingewiesen hat, sind die Fälle 4 und 5 jeweils Rechtsmittelverfahren zu dem Fall 3. Damit handelt es sich nach der vorerwähnten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs BRAK-Mitt. 2010, 270 bei den Rechtsmittelverfahren nicht um Fälle im Rechtssinn.

  • BGH, 20.10.2023 - AnwZ (Brfg) 28/23

    Erwerb eines FA-Titels: Serienfälle können geringer gewichtet werden!

    Wird etwa bei unstreitigem Sachverhalt um Fragen des materiellen Rechts gestritten, besteht, wenn die Sache in zweiter Instanz nicht gleichsam rechtlich auf "neue Beine" gestellt wird, kein Anlass für eine Höhergewichtung (Senat, Beschluss vom 12. Juli 2010 - AnwZ (B) 85/09, AnwBl. 2010, 798 Rn. 5).
  • BGH, 25.02.2019 - AnwZ (Brfg) 80/18

    Nachweis von besonderen praktischen Erfahrungen eines zugelassenen Rechtsanwalts

    Dies gilt auch dann, wenn sich das Mandat auf mehrere gerichtliche Instanzen erstreckt (vgl. nur Senat, Urteil vom 9. Februar 2015 aaO; Beschlüsse vom 27. April 2016 aaO und vom 12. Juli 2010 - AnwZ (B) 85/09, NJW-RR 2011, 279 Rn. 3).

    Allein daraus, dass ein Fall in eine höhere Instanz gelangt, folgt nicht zwingend eine höhere Gewichtung (vgl. nur Senat, Beschlüsse vom 27. April 2016 aaO Rn. 12 und vom 12. Juli 2010 aaO Rn. 5).

  • AGH Niedersachsen, 29.08.2011 - AGH 12/10

    Anforderungen an den Nachweis der besonderen praktischen Erfahrungen auf dem

    Gerade in dem auch aus verfassungsrechtlichen Gründen stark formalisierten Fachanwaltszulassungsverfahren (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 12.07.2010 - AnwZ (B) 85/09, BRAK-Mitt. 2010, S. 270, 271, der unter Hinweis auf die Formalisierung des Nachweises der Fallbearbeitung innerhalb der 3-Jahres-Zeitraums auch einen unwesentlichen Teil der Bearbeitung eines dem jeweiligen Fachgebiet zuzuordnen Falles in dem maßgeblichen Zeitraum ausreichen lässt) kann eine derart systemwidrige und unbestimmte, das Grundrecht der Berufsausübungsfreiheit einschränkende Vorschrift keine Anwendung finden.
  • BGH, 11.06.2012 - AnwZ (Brfg) 17/12

    Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung für Arbeitsrecht: Nachweis der besonderen

    Entsprechend dem Verständnis des Begriffs "Fall" im Rechtsleben und im täglichen Gebrauch ist darunter grundsätzlich jede juristische Aufarbeitung eines einheitlichen Lebenssachverhalts zu verstehen, der sich von anderen Lebenssachverhalten dadurch unterscheidet, dass die zu beurteilenden Tatsachen und die Beteiligten verschieden sind (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 6. März 2006 - AnwZ (B) 36/05, BGHZ 166, 292 Rn. 12, vom 20. April 2009 - AnwZ (B) 48/08, BRAK-Mitt. 2009, 177 Rn. 7 und vom 12. Juli 2010 - AnwZ (B) 85/09, BRAK-Mitt. 2010, 270 Rn. 3).
  • AGH Niedersachsen, 16.01.2012 - AGH 20/11

    Fachanwaltsbezeichnung trotz fehlender Fortbildung

    Der Streitwert war entsprechend dem wirtschaftlichen Interesse im Einklang mit der herrschenden Rechtsprechung auf 12.500 Euro festzusetzen (so BGH v. 10.10.2011 Az.: AnwZ (B) 9/11, BGH v. 10.10.2011 Az.: AnwZ (B) 7/10; BGH v. 12.07.2010 Az.: AnwZ (B) 85/09; AGH Berlin v. 21.11.2011 Az.: I AGH 6/10; AGH Hamm v. 27.07.2011 Az.: 1 AGH 22/11; AGH Baden-Württemberg v. 30.10.2010 Az.: AGH 3/10).
  • AGH Niedersachsen, 13.08.2018 - AGH 8/17

    Fachanwaltschaften: Besondere praktische Erfahrungen im Miet- und

  • AGH Hessen, 14.07.2014 - 1 AGH 4/14

    Fachanwaltschaften: Nachholung einer versäumten Fortbildung

  • AGH Rheinland-Pfalz, 06.06.2012 - 2 AGH 3/11

    Fachanwaltschaften: Zum Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen - Serienfälle

  • AGH Bayern, 13.07.2011 - BayAGH I - 9/10

    Anwaltsgerichtsverfahren: Nachschieben von Fällen zu einem Fachanwaltsantrag im

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