Rechtsprechung
   LG Dortmund, 05.08.2010 - 4 S 11/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,7158
LG Dortmund, 05.08.2010 - 4 S 11/10 (https://dejure.org/2010,7158)
LG Dortmund, Entscheidung vom 05.08.2010 - 4 S 11/10 (https://dejure.org/2010,7158)
LG Dortmund, Entscheidung vom 05. August 2010 - 4 S 11/10 (https://dejure.org/2010,7158)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Sachverständigen gegen den Haftpflichtversicherer des Unfallgegners und Schädigers aus abgetretenem Recht des Unfallgeschädigten auf Ersatz der Sachverständigenkosten

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Kfz-Sachverständigenkosten - Angemessenheit

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Wann ist das vom Kfz-Sachverständigen angesetzte Pauschalhonorar angemessen?

  • captain-huk.de (Kurzanmerkung und Volltext)

    Auch das LG Dortmund hält das Gesprächsergebnis BVSK-Versicherungen für nicht anwendbar

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 7; VVG § 115
    Anspruch eines Sachverständigen gegen den Haftpflichtversicherer des Unfallgegners und Schädigers aus abgetretenem Recht des Unfallgeschädigten auf Ersatz der Sachverständigenkosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Zum Schadensersatz gehören auch wirtschaftlich vertretbare Gutachterkosten!

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Steter Tropfen höhlt den Stein oder LG Dortmund blickt durch!

Besprechungen u.ä.

  • captain-huk.de (Kurzanmerkung und Volltext)

    Auch das LG Dortmund hält das Gesprächsergebnis BVSK-Versicherungen für nicht anwendbar

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 321
 
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Wird zitiert von ... (73)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus LG Dortmund, 05.08.2010 - 4 S 11/10
    Nach der Rechtsprechung des BGH ist aber davon auszugehen, dass der Geschädigte zwar nicht zu einer Erforschung des ihm zugänglichen Markts verpflichtet ist, um einen möglichst preisgünstigen Sachverständigen ausfindig zu machen, ihm aber das Risiko verbleibt, dass er ohne nähere Erkundigung einen Sachverständigen beauftragt, der sich später im Prozess als zu teuer erweist (BGH NJW 2007, 1450).

    Dies ist inzwischen auch vom BGH mehrfach gebilligt worden (BGH NJW 2006, 2472; NJW 2007, 1450).

  • BGH, 04.04.2006 - X ZR 122/05

    Vergütung von Kraftfahrzeug-Sachverständigen

    Auszug aus LG Dortmund, 05.08.2010 - 4 S 11/10
    Dies ist inzwischen auch vom BGH mehrfach gebilligt worden (BGH NJW 2006, 2472; NJW 2007, 1450).
  • LG Arnsberg, 02.08.2017 - 3 S 198/16

    Kosten, die auch Geschädigter verursachen würde, sind erforderlich!

    Denn gerade ein Gutachten bei einem geringfügigen Schaden kann relativ gesehen mit höheren Nebenkosten verbunden sein als ein Gutachten bei einem größeren Schaden, z. B. weil ebenso viele Lichtbilder erforderlich waren (vgl. auch LG Dortmund, Urt. v. 05.08.2010, Az.: 4 S 11/10).
  • LG Nürnberg-Fürth, 29.02.2012 - 8 S 2791/11

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Sachverständigenkosten bei fehlender

    Solange aber die Sachverständigen nur bei einigen Versicherungen zu Sonderkonditionen abrechnen und ansonsten die Honorarberechnung wie bislang beibehalten, kann nicht festgestellt werden, dass der Sonderkonditionspreis dem üblichen, angemessenen Preis entspricht (so auch LG Dortmund, NJW-RR 2011, 321).

    Denn gerade ein Gutachten bei einem geringfügigen Schaden kann relativ gesehen mit höheren Nebenkosten verbunden sein als ein Gutachten bei einem größeren Schaden, z.B. weil ebenso viele Lichtbilder erforderlich waren (so auch LG Dortmund, NJW-RR 2011, 321).

    Wenn sich jedoch die in Rechnung gestellten Einzelpositionen im Rahmen des Üblichen bewegen, vermag das Gericht dies nicht zu beanstanden (so auch LG Dortmund, NJW-RR 2011, 321).

  • LG Dortmund, 21.01.2015 - 21 S 27/14

    Erstattung von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall; Ermittlung des

    Aus dieser Bereitschaft des Versicherers, bestimmte Beträge zu zahlen, lassen sich indes keine Rückschlüsse auf die Ortsüblichkeit des Honorars herleiten (so auch LG Dortmund, NJW-RR 2011, 321 zum Vorgänger Gesprächsergebnis zwischen BVSK und HUK-Coburg).

    Die Kammer konnte zudem als Spezialkammer für Verkehrssachen im Rahmen ihrer erstinstanzlichen und zweitinstanzlichen Tätigkeit feststellen, dass üblicherweise keine Pauschalhonorare berechnen werden, sondern gesonderte Nebenkosten ausgewiesen werden (ebenso LG Dortmund, NJW-RR 2011, 321, 322; OLG Dresden, Urteil vom 19.02.2014, Az. 7 U 111/12, BeckRS 2014, 06732).

    Zur Bemessung der erforderlichen Nebenkosten kann nach Ansicht der Kammer indes nicht auf die BVSK-Honorarbefragung rekurriert werden (ebenso LG Saarbrücken, Urteil vom 22.06.2012, Az. 13 S 37/12, abrufbar unter juris; OLG Dresden, Urteil vom 19.02.2014, Az. 7 U 111/12, BeckRS 2014, 06732; a.A. LG Dortmund, NJW-RR 2011, 321).

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