Weitere Entscheidung unten: LG München I, 22.11.2010

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 10.09.2010 - 12 WF 51/10   

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OLG Hamburg, 10.09.2010 - 12 WF 51/10 (https://dejure.org/2010,6646)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10.09.2010 - 12 WF 51/10 (https://dejure.org/2010,6646)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10. September 2010 - 12 WF 51/10 (https://dejure.org/2010,6646)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Trennungszeit der Ehegatten: Pflicht zur Mitwirkung an der Entlassung des anderen Ehegatten aus dem gemeinsamen Mietverhältnis

  • Justiz Hamburg

    § 1353 Abs 1 S 2 BGB, § 1361b Abs 3 BGB
    Trennungszeit der Ehegatten: Pflicht zur Mitwirkung an der Entlassung des anderen Ehegatten aus dem gemeinsamen Mietverhältnis

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1353, 1361
    Rücksichtnahmepflicht bei getrennt lebenden Ehegatten; Mitwirkung des einen an der Entlassung des anderen aus Mietverhältnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer Verpflichtung des getrennt lebenden Ehegatten zur Mitwirkung an der Beendigung eines Mietverhältnisses aus dem Gebot zur gegenseitigen Rücksichtnahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1353; BGB § 1361
    Pflicht des getrennt lebenden Ehegatten zur Mitwirkung an de Beendigung eines Mietverhältnisses

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mitwirkung an Mietvertragsentlassung des getrennt lebenden Ehegatten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Entlassung aus Mietverhältnis - Mitwirkungspflicht bei getrennt lebenden Ehepartnern

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Scheidung: Ehefrau bleibt in der Wohnung - Sie muss dazu beitragen, dass der Ehemann aus dem Mietvertrag "herauskommt"

  • rabüro.de (Kurzinformation)

    Zur Pflicht zur Mitwirkung an der Entlassung des anderen Ehegatten aus dem gemeinsamen Mietverhältnis

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Mietwohnung: Mitwirkungspflicht des Ehegatten zur Entlassung des getrennt lebenden Partners

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mitwirkungspflicht zur Entlassung des Ehepartners aus dem Mietvertrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 374
  • NZM 2011, 311
  • FamRZ 2011, 481
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.11.2004 - XII ZR 128/02

    Zur Zustimmungspflicht eines Ehegatten zu einer gemeinsamen steuerlichen

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.09.2010 - 12 WF 51/10
    Aus dem Wesen der Ehe ergibt sich für beide Ehegatten die - aus § 1353 Abs. 1 S. 2 BGB abzuleitende - Verpflichtung, die finanziellen Lasten des anderen Teils nach Möglichkeit zu vermindern, soweit dies ohne eine Verletzung eigener Interessen möglich ist (BGH FamRZ 2005, 182).
  • OLG Hamm, 21.01.2016 - 12 UF 170/15

    Mitwirkung an Mietvertragsentlassung schon vor der Scheidung

    Ein Ehegatte, der im Einvernehmen mit dem ausgezogenen Ehegatte, die Ehewohnung alleine nutzt, ist vielmehr gegenüber dem anderen schon während der Trennungszeit verpflichtet, an der Entlassung aus dem gemeinsamen Mietverhältnis mitzuwirken (vgl. OLG Hamburg, FamRZ 2011, 481).
  • AG Frankfurt/Main, 19.03.2021 - 477 F 23297/20

    Getrenntlebende Ehefrau muss bei der Kündigung der Ehewohnung mitwirken

    Es kann in diesem Zusammenhang dahinstehen, ob der Anspruch des Antragstellers seine Rechtsgrundlage in §§ 723 Abs. 1 S. 1, 726, 730 BGB analog der Vorschriften der Auseinandersetzung der durch die gemeinsame Anmietung der Ehewohnung durch die Beteiligten entstandenen Gesellschaft bürgerlichen Rechts findet oder aus dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme nach § 1353 Abs. 1 S. 2 BGB folgt (OLG Hamburg, Beschluss v. 10.09.2010 - 12 WF 51/10).
  • OLG Düsseldorf, 15.03.2021 - 6 UF 204/20

    Verpflichtung zur Zustimmung zur Kündigung des Mietverhältnisses für eine frühere

    Aus dem Wesen der Ehe ergibt sich die aus dieser Vorschrift abzuleitende Verpflichtung, die finanzielle Belastung des anderen Teils nach Möglichkeit zu mindern, soweit dies ohne Verletzung eigener Interessen möglich ist (BGH FamRZ 2005, 182; OLG Brandenburg, Beschluss vom 03.12.2020,13 UF 133/19;. OLG Hamburg BeckRS 2010, 28712; Johannsen/Henrich/Götz, Familienrecht, 6. Aufl. 2015, § 1568a Rn. 32).
  • OLG Brandenburg, 03.12.2020 - 13 UF 133/19
    Der Anspruch des weichenden Ehegatten gegen den anderen auf entsprechende Zustimmung beruht auf §§ 1353 Abs. 1 S. 2 BGB (vgl. OLG Hamburg, BeckRS 2010, 28712; Johannsen/Henrich/Götz, Familienrecht, 6. Aufl. 2015, § 1568a Rn. 32), mithin auf dem auch für getrennt lebende Ehegatten geltenden Gebot zur gegenseitigen Rücksichtnahme.
  • AG Schweinfurt, 16.04.2021 - 3 F 872/20

    Verpflichtung des Ehegatten, eine Mietwohnung zu kündigen

    Hieraus kann sich eine Verpflichtung des einen Ehegatten ableiten, aus der Entlassung des anderen Ehegatten an einem gemeinsamen Mietvertrag mitzuwirken, sofern dies angemessen und zumutbar ist (vgl. OLG Hamburg, Beschl. v. 10.9. 2010 - 12 WF 51/10, NZM 2011, 311):.
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Rechtsprechung
   LG München I, 22.11.2010 - 1 S 11024/10 WEG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,12928
LG München I, 22.11.2010 - 1 S 11024/10 WEG (https://dejure.org/2010,12928)
LG München I, Entscheidung vom 22.11.2010 - 1 S 11024/10 WEG (https://dejure.org/2010,12928)
LG München I, Entscheidung vom 22. November 2010 - 1 S 11024/10 WEG (https://dejure.org/2010,12928)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Streit um Efeu

  • Wolters Kluwer

    Bestehen eines Rechtsschutzbedürfnisses bei zwischenzeitlichem Vollzug der streitgegenständlichen Beschlusses und Erhebung der dort bezeichneten Schadensersatzklage; Berufung gegen den Beschluss aus einer Wohnungseigentümerversammlung mit einer Verpflichtung der ...

  • gaius.legal

    Streit um Efeu

  • ibr-online

    Stimmrechtsausschluss bei Vorgehen gg. Wohnungseigentümer

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Stimmverbot, wenn Eigentümer (nur) mittelbar über Vorgehen gegen sich selbst entscheidet! (IMR 2011, 242)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 374
  • NZM 2011, 248
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 09.10.1997 - 2Z BR 84/97

    Eigentümerbeschluß über Einleitung eines Rechtsstreits gegen Wohnungseigentümer -

    Auszug aus LG München I, 22.11.2010 - 1 S 11024/10
    Die seitens der Kammer vorgenommene Auslegung der Vorschrift des § 25 V WEG steht auch im Einklang mit einer Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts, die weitgehend Zustimmung erhalten hat (vgl. BayObstLG, Beschluss vom09.10.1997, Az: 2 Z BR 84/97, juris; Spielbauer/Then, Rn. 30 zu § 25 WEG; Bärmann, 11. Aufl., Rn. 132 zu § 25 WEG).
  • BGH, 14.10.2011 - V ZR 56/11

    Wohnungseigentümerversammlung: Stimmrechtsverbot bei Abstimmungen mit Auswirkung

    Mit Blick auf die Regelung des § 25 Abs. 5 Alt. 2 WEG geht das gesetzgeberische Anliegen dahin zu verhindern, dass der Prozessgegner auf das Ob und Wie einer gegen ihn gerichteten Prozessführung Einfluss nehmen kann (zutreffend LG München I, NJW-RR 2011, 374, 375; LG Stuttgart, ZWE 468 f.).
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